Vorsorgevollmacht - Alle Informationen auf einen Blick
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Die Vorsorgevollmacht ist ein wichtiges rechtliches Instrument für solche Fälle, in denen es für die betroffene Person nicht mehr möglich ist, selbstständig Entscheidungen zu treffen. Entgegen der verbreiteten Meinung können selbst Partner:innen, Eltern oder volljährige Kinder nicht automatisch Entscheidungen für ihre Liebsten treffen, sollten diese aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls dazu nicht in der Lage sein.
Deshalb ist für den Ernstfall vorzusorgen: Im Zustand vollumfänglicher geistiger Fähigkeiten erlaubt die Vorsorgevollmacht den Angehörigen oder sonstigen nahestehenden oder geeigneten Personen Entscheidungen über die erkrankte Person zu treffen.
Im Folgenden können Sie nachlesen, wie Sie das genau machen und was es dabei alles zu beachten gibt.
Was eine Vorsorgevollmacht regelt
Die Vorsorgevollmacht regelt die Entscheidungsbefugnis für all jene Bereiche, die in der Vollmacht festgelegt sind. Das heißt, der oder die Vollmachtsgeber:in kann festlegen, in welchen Angelegenheiten die bevollmächtigte Person im Verhinderungsfall Entscheidungen für ihn treffen kann und in welchen nicht. Für eine oder mehrere Personen gleichzeitig besteht die Möglichkeit eine Bevollmächtigung zu erhalten. Die Entscheidungsbefugnisse werden bei mehreren Bevollmächtigten auf verschiedene Bereiche aufgeteilt oder für alle Bereiche. Der oder die Vollmachtsgeber:in legt in der Vollmacht auch genau seine bzw. ihre Wünsche fest. Wichtig hierbei ist eine vorherige Absprache dieser Details, solange sie den oder die Vollmachtsgeber:in nicht finanziell, gesundheitlich oder anderweitig in Gefahr bringen.
Bei der Erteilung der Vorsorgevollmacht sind insbesondere Entscheidungen über folgende Bereiche zu betrachten:
- Entscheidungen über die Gesundheit und ärztlichen Behandlungen,
- den gewöhnliche Aufenthaltsort der:s Vollmachtgeber:in und
- finanzielle Angelegenheiten.
Im Gegensatz zur Betreuungsvollmacht, wird der bzw. die durch die Vorsorgevollmacht Bevollmächtigte nicht vom Gericht kontrolliert. Theoretisch kann der oder die Bevollmächtigte daher direkt nach Unterzeichnung der Vollmacht Entscheidungen für den oder die Vollmachtsgeber:in treffen.
Eine Besonderheit gibt es bei Bankgeschäften zu beachten. Viele Banken möchten eine eigene, bei ihnen vor Ort unter Beisein einer:s Mitarbeiter:in ausgefüllte Bankvollmacht haben. Diese ist bei geistiger Gesundheit auszustellen.
Am besten wenden Sie sich an Ihr Bankinstitut und fragen dort nach, welche Vorgaben diese für eine Bankvollmacht hat.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Vorsorgevollmacht keine Generalvollmacht ist. Speziell im Fall von Entscheidungen über die Gesundheit und Behandlungsoptionen kann der bzw. die Bevollmächtigte einige Entscheidungen nicht treffen. Entscheidungen zum Beispiel über alternative Behandlungsformen oder lebenserhaltende Maßnahmen werden nur in einer Patientenverfügung festgeschrieben.
Wer benötigt wann eine Vorsorgevollmacht?
Im Grunde gibt es kein empfohlenes Alter, ab dem man sich mit dem Thema Vorsorgevollmacht auseinandersetzen sollte. Denn leider kann es Menschen jeden Alters treffen, dass sie aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Krankheit zum Beispiel im Koma liegen. In diesem und vielen weiteren Fällen ist es den betroffenen Menschen nicht möglich, selbst für sich wichtige Entscheidungen zu treffen.
Natürlicherweise steigt jedoch die Wahrscheinlichkeit, dass der Ernstfall eintritt und der oder die Vollmachtsgeber:in vorübergehend oder dauerhaft geschäftsunfähig ist, mit dessen Alter.
Jeder von uns kann sein individuelles Gesundheitsrisiko anhand von Vorerkrankungen und der Lebensweise am besten einschätzen. Als Faustregel kann man vielleicht den Tipp am besten mitgeben:
Tipp:
Sobald Sie das Gefühl haben, dass Sie mit einer Vorsorgevollmacht nicht nur jemand Bestimmtes zu Ihrer:m Bevollmächtigten machen, sondern in der Vollmacht auch Ihnen wichtige Wünsche für den Ernstfall festhalten wollen, ist die Vorsorgevollmacht für Sie sinnvoll.
Das kann nach einer größeren Veränderung in Ihrem Leben wichtiger werden. Zum Beispiel nach einem Immobilienkauf oder einer Krankheitsdiagnose. Aber auch, wenn Sie im Bekanntenkreis den Fall erlebt haben, dass jemand plötzlich nicht mehr für sich selbst entscheiden konnte.
Durch das frühzeitige Ausstellen einer Vorsorgevollmacht können Sie vermeiden, dass das Betreuungsgericht eine:n Betreuer:in für Sie bestimmt, den bzw. die Sie nicht aussuchen würden. Durch die Vorsorgevollmacht wählen Sie den oder die Vertreter:in für Entscheidungen über Ihr Leben aus. Und Sie können weitgehend die Inhalte der Entscheidungen bestimmen.
Warum die Vorsorgevollmacht so wichtig ist
Das wohl wichtigste an einer Vorsorgevollmacht ist: Sie können während Sie bei gesundem Verstand sind, Entscheidungen über Ihre Angelegenheiten durch eine:n Vertreter:in Ihres Vertrauens größtenteils festlegen. Natürlich ist es nicht möglich die kleinsten Detailentscheidungen für alle auftretenden Eventualitäten festzulegen. Aber durch das Festhalten von den wichtigsten Wünschen des Vollmachtgebers, werden viele bereits für den Fall einer Verhinderung bestimmt.
Insbesondere wenn es mehrere nahestehende Personen gibt, die für den oder die Betroffene:n Entscheidungen mitbestimmen wollen, kann eine detaillierte Vorsorgevollmacht – ausgestellt auf eine Person – potentielle Streitigkeiten unter Angehörigen verringern.
Der Papierkram rund um die Vorsorgevollmacht mag etwas abschreckend wirken. Liegt im Verhinderungsfall aber keine Vorsorgevollmacht vor, wird das Betreuungsgericht eingeschaltet. Dieses wird selbstständig eine:n geeignete:n rechtliche:n Betreuer:in bestimmen. Auch wenn diese:r seine oder ihre Entscheidungen immer im Sinne der:s Betroffenen treffen soll und die Entscheidungen gerichtlich kontrolliert werden, beängstigt diese Aussicht viele. Andere hingegen begrüßen die Vorstellung, dass eine externe, neutrale Person die Entscheidungsgewalt hat. In manchen Familienkonstellationen ist das vorteilhaft.
Vorlagen oder Beispiele
Im Internet finden Sie vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz ein Vorsorgevollmachtsformular zum Downloaden. Sie können das Formular online ausfüllen und genau an Ihre Bedürfnisse anpassen, bevor Sie es ausdrucken.
Hier gilt es eine Reihe von ja-nein-Fragen zur Entscheidungsbefugnis der:s Bevollmächtigten zu beantworten sowie ein Freifeld für weitere Wünsche.
Aufbewahrung der Vorsorgevollmacht
Es ist Ihnen überlassen, wo Sie die Vorsorgevollmacht aufbewahren. Dabei sollte aber eines beachtet werden: Bewahren Sie die Vollmacht so auf, dass sie leicht zu finden ist. Muss der oder die Bevollmächtigte im Falle Ihrer Verhinderung für Sie entscheiden, benötigt er oder sie die Vollmacht im Original.
Statt das Dokument bei sich zu verwahren, händigen Sie das Original direkt dem oder der Bevollmächtigten aus. Da Sie ja jemanden auswählen, dem oder der Sie vollkommen vertrauen, kann diese:r im Ernstfall sofort Entscheidungen für Sie treffen. Dabei ist absolutes Vertrauen Voraussetzung. Der oder die Bevollmächtigte kann mit der Original Vollmacht auch dann Entscheidungen treffen, wenn Sie bei bester Gesundheit sind. Allerdings kann der oder die Vollmachtsgeber:in die erteilte Vollmacht jederzeit zurücknehmen. Ein möglicher Missbrauch durch den oder die Bevollmächtigte:n ist zudem gesetzlich geregelt und sollte dem oder der vertrauensvollen Vollmachtsgeber:in nicht als Nachteil dienen.
Eine weitere Möglichkeit ist, die Vorsorgevollmacht bei einem Notar zu hinterlegen. Das ist in den Fällen besonders einfach, wenn Sie die Vollmacht ohnehin notariell beglaubigen lassen. Außerdem ist ein notarielle Beglaubigung bei Entscheidungen über Immobiliengeschäfte sinnvoll. Mit dem Notar besprechen Sie genau, wann der Bevollmächtigte die Vollmachtsurkunde ausgehändigt bekommt. Grundsätzlich ist jedoch die Verfassung der Vorsorgevollmacht ohne Notar möglich.
Eine andere Möglichkeit ist die Aufbewahrung der Vollmacht durch eine dritte Person. Diese kann im Verhinderungsfall der bevollmächtigten Person die Vollmacht aushändigen.
Unabhängig von der Frage, wo Sie die physische Vollmacht aufheben gibt es die Möglichkeit, dass Sie die Vorsorgevollmacht registrieren lassen. Die Bundesnotarkammer führt ein Zentrales Vorsorgeregister, in dem die Vorsorgevollmacht und die bevollmächtigte Person eingetragen wird. Muss im Verhinderungsfall schnell eine Entscheidung getroffen werden, besteht das Einschalten des Betreuungsgerichts. Dieses kann bei Überprüfung des Vorsorgeregisters sofort die Vollmacht und den Namen sowie weitere hinterlegte Kontaktinformationen der oder des Bevollmächtigten nachsehen. Die einmaligen Kosten für die Registrierung sind mit weniger als 20 Euro überschaubar.
Worauf man noch achten sollte
Auch wenn die Vorstellung beunruhigend sein mag, sollte man sich die Situation vorstellen, dass man plötzlich keine Entscheidungen mehr treffen kann. Im besten Fall ist dieser Zustand ein vorübergehender. Aber auch für die Zeit müssen Rechnungen bezahlt, Briefe geöffnet und über andere wichtige Dinge entschieden werden. Nichts dürfte einen gerade genesenen Menschen mehr stressen als ein Stapel unbezahlter Rechnungen oder Mahnungen, hunderte von Emails und Briefen und vieles andere Unerledigte. Oder aber auch, wenn sich das gewohnte Leben aufgrund von unerwünschten Entscheidungen der Bevollmächtigten ganz anders anfühlt.
Man sollte bedenken, dass die Bevollmächtigten, oft nahestehende Familienmitglieder, Ihnen Gutes tun wollen. Zum Beispiel können das Anschaffungen für den Haushalt, Renovierungen des in die Jahre gekommenen Badezimmers oder irgendwelche bequemen Serviceleistungen sein, die in Ihrem Namen beauftragt wurden.
Durch eine Vorsorgevollmacht können Sie weitestgehend sicherstellen, dass auch in der Zeit Ihrer Verhinderung in Ihrem Sinne entschieden wird.
Da es nicht praktikabel ist alle Details haarklein festzuhalten, ist eine regelmäßige Kommunikation mit dem oder der Vollmachtsinhaber:in sinnvoll. So erfährt diese Person, was Sie für Vorstellungen in den verschiedenen Lebensbereichen haben und kann sich bei einer notwendig werdenden Entscheidung besser in Sie hineinversetzen.
Weitere interessante Artikel rund um das Thema Vorsorge:
Quellen:
Bundesnotarkammer: Das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Formular: Vorsorgevollmacht
Wissen in der Box: Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht regelt die Entscheidungsbefugnis für all jene Bereiche, die in der Vollmacht festgelegt sind.
Es kann Menschen jeden Alters treffen, dass sie aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Krankheit nicht mehr dazu in der Lage sind, selbst für sich wichtige Entscheidungen zu treffen.
Es ist Ihnen überlassen, wo sie diese aufbewahren. Sie können das Dokument direkt dem oder der Bevollmächtigten aushändigen oder es bei einem Notar hinterlegen.