Patientenverfügung – Im Ernstfall Wünsche durchsetzen
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Die Medizin und damit auch Behandlungsmöglichkeiten entwickeln sich ständig weiter. Es gibt heute mehr Möglichkeiten, Patienten und Patientinnen am Leben zu halten, für die es vor weniger als hundert Jahren keine Rettung mehr gegeben hätte. Dabei stellen sich allerdings auch ganz neue Fragen. Manchmal geht die Erhaltung eines Menschenlebens mit erheblichen Verlusten in Hinblick auf die Lebensqualität einher. Manchmal widersprechen Behandlungsmöglichkeiten den religiösen oder ethischen Überzeugungen des Patienten oder der Patientin.
Umso wichtiger ist es, dass der Patient bzw. die Patientin seine bzw. ihre Wünsche klar kommunizieren kann. In einem lebensbedrohlichen Notfall ist dies allerdings nicht immer möglich. Für solche Fälle gibt es die Patientenverfügung. Was genau eine Patientenverfügung ist, was man dabei beachten sollte und wie das Ganze funktioniert, wird im folgenden Text erläutert.
Patientenverfügung – Definition
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, die sich an keine bestimmte Person richtet, sondern generell an jeden behandelnden Arzt bzw. jede behandelnde Ärztin. In diesem Schriftstück können Sie festlegen, ob sie im Ernstfall lebenserhaltende Maßnahmen wünschen, unter welchen Umständen, wie lange und welche Maßnahmen überhaupt in Frage kommen. Das Dokument ist für jeden behandelnden Arzt bzw. jede behandelnde Ärztin bindend. Sie können weiterhin Ihre Wünsche festhalten in Bezug auf:
- Wiederbelebung
- künstliche Beatmung
- künstliche Ernährung
- Schmerz- und Symptombehandlung
- Bluttransfusionen
- Dialyse
- Verabreichung von Antibiotika
Für die Gültigkeit der Verfügung braucht es keinen Notar, sie muss lediglich in Schriftform vorliegen. Auch eine Vorsorgevollmacht kann in einer Patientenverfügung festgehalten werden. Damit können Sie eine Ihnen nahestehende Person beauftragen, im entscheidenden Fall in Ihrem Sinne zu handeln und Ihre Wünsche für Sie durchzusetzen.
Patientenverfügung – Vordrucke
Patientenverfügung Vorlagen gibt es im Internet massenweise. Damit aber für alle Beteiligten klar ersichtlich ist, wie im Ernstfall zu handeln ist, lohnt es sich vielleicht doch, sich professionelle Hilfe für die Erstellung einer Verfügung zu holen. Wenn Sie Ihre eigene Patientenverfügung erstellen, haben Sie mehr Möglichkeiten, individuelle Wünsche zu verbalisieren. Genau aus diesem Grund gibt es kein Patientenverfügung Formular, das vom Gesetzgeber vorgegeben ist. Damit bleiben Ihnen zwar mehr Möglichkeiten, es sorgt aber auch für Unsicherheiten. Auf manchen Internetseiten gibt es die Möglichkeit, individuelle Wünsche anzugeben und sich daraus eine Verfügung erstellen zu lassen. Sie können sich aber auch einen Patientenverfügung Vordruck aussuchen und diesen zum Beispiel mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin durchgehen.
Patientenverfügung – Inhalt
Eine Verfügung wird für den Fall angefertigt, dass Sie in einer schwerwiegenden gesundheitsgefährdenden oder gar lebensbedrohlichen Situation nicht in der Lage sind, eigene Entscheidungen zu treffen oder Ihre Wünsche selbst zu kommunizieren. Der Inhalt richtet sich also nach einer solchen Situation und klärt, was in welchem Fall zu tun ist. Dabei wird versucht, alle Eventualitäten abzudecken und für alle Beteiligten eine klare Handlungsweise vorzugeben, damit alle rechtlich abgesichert sind.
Ein Patientenverfügung Mustertext, wie man ihn häufig im Internet findet, geht darauf ein, ob lebensverlängernde Maßnahmen durchgeführt werden sollen, wenn ja welche und unter welchen Umständen. Ebenso kann in einer Verfügung geklärt werden, welche Untersuchungen durchgeführt werden dürfen und welche nicht. Außerdem kann ein:e Angehörige:r oder eine andere nahestehende Person bestimmt werden, die im Fall der Fälle Entscheidungen für Sie trifft. In diesem Fall wird eine Vorsorgevollmacht in der Verfügung verankert.
Viele Personen nennen zum Beispiel den Ehepartner oder die Ehepartnerin als die Person, die im Zweifel Entscheidungen treffen soll. Da all diese Frage für jede Person individuell geklärt werden müssen, lässt sich die Frage „welche Patientenverfügung ist die beste?“ nicht so pauschal beantworten. Wenn Sie sich dafür entscheiden, eine einfache Patientenverfügung aus dem Internet zu benutzen, passen Sie sie nach Ihren eigenen Wünschen an und ergänzen Sie, was Ihnen wichtig ist. Drücken Sie sich dabei so konkret wie möglich aus, um möglichst wenig Interpretationsspielraum zu lassen.
Patientenverfügung – Hinterlegung
Damit Ihre Verfügung und Vorsorgevollmacht im entscheidenden Fall auch vorliegt, ist es wichtig, dass Sie Ihrer Familie oder Ihrem Notfallkontakt sagen, wo die Unterlagen zu finden sind. Sie sollten Ihre Verfügung dort hinterlegen, wo Sie auch andere wichtige Dokumente für den Notfall sicher und gut auffindbar aufbewahren. Es bietet sich auch an, mehrere Kopien anzufertigen und Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, sowie Ihren Familienangehörigen jeweils eine Kopie zur Aufbewahrung zu geben. Patientenverfügung und Vollmacht können außerdem in einem Online-Archiv oder einem Vorsorgeregister hinterlegt werden, damit Sie im Notfall immer zur Hand sind.
Patientenverfügung – Gültigkeit
Das Dokument kann handschriftlich oder getippt angefertigt werden. Wichtig ist lediglich, dass sie in Schriftform vorliegt. Das Dokument kann ohne Notar angefertigt werden und wäre dann trotzdem gültig. Für die Beglaubigung einer Patientenverfügung durch einen Notar würden natürlich Kosten anfallen. Damit Ihr Dokument rechtsgültig ist, müssen folgende Punkte unbedingt enthalten sein:
- Ihr Name
- Ihr Geburtsdatum
- Das Ausstellungsdatum
- Ihre aktuelle Anschrift
- Ihre Unterschrift
Eine einfache, selbsterstellte Patientenverfügung verursacht keine Kosten. Wenn Sie sich allerdings unsicher sind, können Sie für die Erstellung eine Beratungsstelle beispielsweise im Internet beauftragen. In diesem Fall können Kosten anfallen. Eine einmal erstellte Verfügung hat kein Ablaufdatum. Sie bleibt für alle in ihr beschriebenen Situationen gültig, sofern es keinen stichhaltigen Grund gibt, am Patientenwillen zu zweifeln. Das bedeutet, wenn eine spätere Äußerung – auch eine mündliche – den Verdacht aufwirft, dass Sie Ihre Wünsche in der Zwischenzeit geändert haben, können abweichende Entscheidungen getroffen werden, auch wenn eine Verfügung vorliegt.
Sollte dies der Fall sein, besteht für alle Beteiligten große Unsicherheit, wie sie zu handeln haben. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihre Verfügung regelmäßig durchgehen und gegebenenfalls anpassen, wenn sich Ihre Wünsche ändern sollten. Diese kann jederzeit formlos widerrufen werden.
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Quellen:
MeinePatientenverfügung: Definition & Bedeutung
Bundesgesundheitsministerium: Patientenverfügung
Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz: Patientenverfügung
Wissen in der Box: Patientenverfügung
Es ist eine schriftliche Willenserklärung in Bezug auf Behandlungsmaßnahmen für den Fall, dass Sie selbst nicht ansprechbar sind.
Vordrucke finden sich auf diversen Internetseiten. Individuell können Sie eine Verfügung online oder bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin erstellen.
Der Inhalt ist individuell, sollte aber die wichtigsten und wahrscheinlichsten Szenarien so präzise wie möglich abdecken.
Am besten geben Sie Kopien an Ihre Familie und Ihre Hausärztin bzw. Ihren Hausarzt. Auch ein Online-Archiv ist eine Möglichkeit.
Das Dokument hat kein Ablaufdatum. Einmal erstellt bleibt sie für alle beschriebenen Szenarien gültig, wenn keine nachvollziehbare Meinungsänderung eintritt.