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In Deutschland nimmt die Zahl der pflegebedürftigen Menschen weiter zu. Laut Statistischem Bundesamt lag die Anzahl der Pflegebedürftigen in Deutschland Ende 2019 bei rund 4,1 Millionen, während sie Ende 2017 noch bei rund 3,4 Millionen lag. Die Häusliche Pflege spielt hierbei eine besonders große Rolle: Rund 80 Prozent der Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt. Bei gut der Hälfte aller Pflegebedürftigen erfolgt die häusliche Pflege ausschließlich durch Angehörige. Aber auch ambulante Pflegedienste kommen bei zu Hause Gepflegten immer stärker zum Einsatz.
Über die verschiedenen Möglichkeiten der häuslichen Pflege wollen wir Sie im folgenden Artikel genauer informieren.
Bei der häuslichen Pflege werden pflegebedürftige Menschen vorwiegend in ihrer häuslichen Umgebung versorgt. Die Betreuung und Versorgung der oder des Pflegebedürftigen erfolgt daher überwiegend nicht in stationären Einrichtungen.
Der pflegebedürftige oder ältere Mensch kann für die Betreuung zu Hause wohnen bleiben und behält sein bekanntes Umfeld. Dies ist mehrheitlich von Pflegebedürftigen und älteren Menschen mit gewissem Bedarf an Hilfe gewünscht.
Um finanziell bestmögliche Unterstützung zu erhalten sollten Sie darauf achten, alle Ihnen zustehenden Zuschüsse und Pflegeleistungen durch die Pflegekasse zu beantragen. Dazu ist es zunächst wichtig, für Ihre:n Angehörige:n einen Pflegegrad zu beantragen. Etwaige Ausgaben können mit einem Pflegegrad auch nachwirkend ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung verrechnet werden.
Weiterhin sollten Sie sich überlegen, ob Sie in Teilzeit arbeiten können oder eine Freistellung am Arbeitsplatz beantragen. Für die Pflege von Angehörigen stehen verschiedene Wege offen, die finanzielle Einbußen durch die Angehörigenpflege abfedern. Dazu gehören auch Arbeitslosen- und Rentenversicherungszahlungen durch die Pflegekasse.
Die Pflege und Betreuung zu Hause kann sowohl körperlich als auch psychisch sehr fordernd sein. Überlegen Sie sich gut, ob Sie dieser Herausforderung gewachsen sind. Wichtig ist hierbei, dass Sie sich eine Vorstellung vom Umfang der Pflege machen und dabei die Dauer und die Durchführbarkeit der notwendigen Pflegetätigkeiten in Betracht ziehen.
Überlegen Sie, ob Sie Hilfe für die Betreuung Ihres Angehörigen benötigen. Das kann zum Beispiel ein ambulanter Pflegedienst, die Unterbringung in der Tages- oder Nachtpflege oder auch eine rund-um-die-Uhr Betreuung durch eine „24-Stunden“-Pflegekraft sein.
Erfordert Ihre Situation eine 24-Stunden-Versorgung, kommen Betreuungskräfte in Frage, die sich rund um die Uhr kümmern können, weil Sie bei dem bzw. der Pflegebedürftigen einziehen.
Wenn das häusliche Umfeld Ihres pflegebedürftigen Angehörigen nicht für eine Pflege geeignet ist, können Sie eine Wohnraumanpassung durchführen, die bei anerkanntem Pflegegrad von der Pflegekasse bezuschusst werden kann. Diese ermöglicht das barrierefreie und behindertengerechte Wohnen und erleichtert Ihnen die Pflege. Die Beantragung des Zuschusses muss vor der Durchführung der Maßnahme erfolgen.
Für die Pflege daheim stehen einige nützliche Hilfsmittel zur Verfügung, die das Leben Ihres bzw. Ihrer Angehörigen und auch Ihnen die Pflege vereinfachen können. Dazu zählen beispielsweise:
Außerdem steht Pflegebedürftigen monatlich ein Betrag von 40 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu. Das sind Hilfsmittel wir Einmalhandschuhe, Mundschutz, Schutzkittel oder Desinfektionsmittel.
Um Klarheit über mögliche Anforderungen im Rahmen von Pflegeleistungen zu erlangen, gibt es zudem die Möglichkeit, Pflegekurse zu absolvieren. Hier werden beispielsweise kinästhetische Grundsätze vermittelt und Grundlagen besprochen.
Wenn Sie allein für die Betreuung eines Angehörigen zuständig sind, sollten Sie folgendermaßen vorgehen:
Benötigen Sie Hilfe bei der häuslichen Pflege können Sie einen ambulanten Pflegedienst zur Unterstützung engagieren. Dieser kommt je nach Bedarf mehrmals in der Woche oder mehrmals täglich vorbei und kann Sie als pflegende:n Angehörige:n entlasten. Somit ist es für Sie eventuell möglich, Ihrem Beruf ohne Einschränkungen weiter nachzugehen.
Ein Pflegedienst übernimmt folgende Aufgaben:
Um einen passenden Pflegedienst zu finden, können Sie sich die Bewertungen dieser ansehen. Sie sind beispielsweise auf folgenden Webseiten zu finden:
Falls Sie nicht jeden Tag der Woche die Pflege Ihrer Angehörigen übernehmen können, können Sie die teilstationäre Pflege, auch als Tages- und Nachtpflege bezeichnet, in Anspruch nehmen. Dabei findet die Betreuung Ihres Angehörigen oder Ihrer Angehörigen zeitweise in einer Pflegeeinrichtung statt. Die außerhäusliche Pflege kann sowohl tagsüber als auch nachts erfolgen. Das Angebot können Sie für einige Tage oder Nächte, oder auch für nur einen bestimmten Tag in der Woche annehmen. Dies ermöglicht Ihnen die nötigen Pausen von der pflegerischen Tätigkeit zu erhalten.
Weiterhin gibt es die Möglichkeit einen Besuchsdienst zu engagieren. Dieser ist nicht für pflegerische Tätigkeit zuständig, sondern leistet dem oder der Pflegebedürftigen Gesellschaft, damit diese:r sich weniger einsam fühlt. Sei es malen, spielen oder singen – ehrenamtliche Besucher:innen richten sich ganz nach den Vorlieben der pflegebedürftigen Person.
Informationen über die häusliche Pflege eines Angehörigen erhalten Sie vor allem bei der Pflegekasse, die Sie über die Krankenkasse der pflegebedürftigen Person erreichen können.
Außerdem ist es empfehlenswert, einen der Pflegesituation entsprechenden Pflegekurs zu besuchen. In Deutschland sind sie ein obligatorisches Angebot der Pflegekassen für pflegende Angehörige als ehrenamtliche Pfleger:innen. Der Rechtsanspruch auf Pflegekurse ist in § 45 des Sozialgesetzbuches (SGB XI) geregelt und die Teilnahme ist grundsätzlich kostenlos.
Die häusliche Pflege wird vom Gesetzgeber besonders gefördert, da sie hilft, den ohnehin schon bestehenden Pflegenotstand nicht zusätzlich zu verschlimmern. Die Pflegeversicherung unterstützt die Pflege zu Hause durch Familienangehörige und andere nicht professionell pflegende Personen durch finanzielle Anreize. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit.
Es gibt fünf Pflegegrade, wobei erst ab Pflegegrad 2 ein Anspruch auf sämtliche Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung besteht. Bei Pflegegrad 1 steht Ihnen ein Entlastungsbetrag i.H.v. 125 Euro monatlich sowie die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu.
Im Juni 2021 ist die neue Pflegereform vom Bundestag beschlossen worden. Der Betrag für Pflegesachleistungen wurde zum 01.01.2022 um 5 Prozent erhöht. Der Betrag für Kurzzeitpflege stieg von 1.612 Euro auf 1.774 Euro.
Ab Pflegegrad 2 erhalten Pflegebedürftige von der Pflegekasse Sachleistungen bzw. Geldleistungen.
Die Höhe der Pflegesachleistungen bei Inanspruchnahme eines Pflegedienstes in der häuslichen Pflege belaufen sich seit dem 01.01.2022 monatlich auf folgende Beträge:
Pflegegrad 1: 0 Euro
Pflegegrad 2: 724 Euro
Pflegegrad 3: 1.363 Euro
Pflegegrad 4: 1.693 Euro
Pflegegrad 5: 2.095 Euro
Das Pflegegeld, das Pflegebedürftigen in der häuslichen Pflege frei zur Verfügung steht, beläuft sich monatlich auf folgende Beträge:
Pflegegrad 1: 0 Euro
Pflegegrad 2: 316 Euro
Pflegegrad 3: 545 Euro
Pflegegrad 4: 728 Euro
Pflegegrad 5: 901 Euro
Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen in den Pflegegraden 2 und 3 zudem einmal halbjährlich sowie in den Pflegegraden 4 und 5 einmal vierteljährlich eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit in Anspruch nehmen. Dies gilt auch dann, wenn der Leistungsbetrag, der für ambulante Pflegesachleistungen durch Pflegedienste vorgesehen ist, allein für die Inanspruchnahme von nach Landesrecht anerkannten Leistungen zur Unterstützung im Alltag verwendet wird (im Rahmen des Umwandlungsanspruchs). Der Beratungsbesuch in der eigenen Häuslichkeit dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege sowie der regelmäßigen praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden.
Als dritte Option der Versorgungsmöglichkeit steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 die Inanspruchnahme einer Kombinationsleistung – einer Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen – zu.
Wichtig zu wissen ist auch, dass Angehörige, die mehr als 10 Stunden pro Woche pflegen, automatisch in der Renten- und Unfallversicherung abgesichert sind. Fallen pflegende Angehörige wegen Krankheit oder Urlaub aus, stehen mit der Kurzzeitpflege und der Verhinderungspflege verschiedene Leistungen der Pflegekasse zur Verfügung. So ist Ihr Angehöriger auch gut betreut, wenn Sie einmal ausfallen sollten.
Bei häuslicher Pflege werden Pflegebedürftige in ihrem eigenen Zuhause von Angehörigen und/oder ambulanten Pflegekräften versorgt und betreut.
Die wichtigste Voraussetzung ist, dass Sie genügend Zeit haben und sich sowohl körperlich als auch psychisch in der Lage dazu fühlen, Ihre:n Angehörige:n zu pflegen.
Je nach Pflegegrad der pflegebedürftigen Person gibt es verschiedene finanzielle Leistungen der Pflegekasse. Ebenso stehen Ihnen monatlich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 60 € zu.
Die erste Anlaufstelle ist die Pflegekasse. Pflegende Angehörige haben zudem einen gesetzlichen Anspruch auf einen kostenlosen Pflegekurs.
Je nach Pflegegrad stehen den Pflegebedürftigen bzw. ihren pflegenden Angehörigen monatlich Pflegesachleistungen, Pflegegeld sowie der Entlastungsbetrag, aber auch viele weitere Zuschüsse zu.
Hinweise & Fußnoten:
*Die Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch erfolgt unter der Voraussetzung eines entsprechenden Bedarfs und der Notwendigkeit im Einzelfall. Die Beurteilung des individuellen Bedarfs und der Notwendigkeit erfolgt durch die Pflegekasse gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Ein Anspruch besteht nur, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Die wichtigsten Informationen zu den Pflegegraden:
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