Pflegegeld beantragen

Pflegegeld beantragen

Uta Leyke
Uta Leyke

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In Deutschland galten Ende 2019 laut dem statistischen Bundesamt 4,1 Millionen Menschen  als pflegebedürftig. Der Großteil von ihnen – über 3,3 Millionen – wird zu Hause versorgt. Übernehmen Angehörige, Freunde und Freundinnen oder Verwandte die Pflege vollständig oder teilweise, steht dem Pflegebedürftigen bzw. der Pflegebedürftigen Geld von der Pflegekasse zu. Dieses Pflegegeld kann an die Pflegepersonen ausgezahlt oder für die Beschaffung weiterer Hilfen verwendet werden.

Im folgenden Artikel haben wir für Sie zusammengetragen, wie Sie das Pflegegeld beantragen und worauf Sie dabei achten müssen.

Inhalt

Pflegegeld – Definition

Als Pflegegeld wird diejenige finanzielle Leistung der Pflegeversicherung bezeichnet, die den zu Hause gepflegten Pflegebedürftigen monatlich als Barüberweisung zusteht. Personen ab Pflegegrad 2 können Pflegegeld beantragen. Je nach Pflegegrad erhalten die Pflegebedürftigen Monat für Monat das Pflegegeld auf ihr Konto überwiesen. Das Pflegegeld liegt zwischen 316 und 901 Euro.

Wie hoch die jeweiligen monatlichen Pflegegeldbeträge sind, können Sie auf unserer Informationsseite über Pflegegeld nachlesen.

Die Verwendung des Pflegegelds obliegt der Entscheidung des Pflegebedürftigen bzw. der Pflegebedürftigen. Viele geben das Pflegegeld an die sie pflegenden Angehörigen oder Freunde und Freundinnen weiter. Genauso können aber auch Helfer:innen von Außen damit entlohnt werden, die zum Beispiel im Haushalt oder beim Einkaufen helfen. Allerdings darf mit dem Pflegegeld kein professioneller ambulanter Pflegedienst oder selbständige Pfleger:innen bezahlt werden.

Pflegegeld – Anspruch

Ein Anspruch auf Pflegegeld besteht ab Pflegegrad 2, wenn Sie oder ein:e Angehörige:r von Ihnen im häuslichen Umfeld gepflegt wird. Der oder die Pflegebedürftige muss zudem vorher mindestens zwei Jahre innerhalb der letzten 10 Jahre in die Pflegeversicherung eingezahlt haben.

Desweiteren darf an der Pflege kein professioneller Pflegedienst beteiligt sein. Es sei denn, dass dieser in einem so geringen Umfang an der Pflege beteiligt ist, dass das Budget der sogenannten Pflegesachleistungen  nicht aufgebraucht ist. In diesem Fall kann über den Antrag auf Kombinationsleistungen zusätzlich ein gewisser Anteil des Pflegegelds zusätzlich zu den Pflegesachleistungen beantragt werden.

Pflegegeld – Antragstellung

Möchten Sie für sich oder als Vollmachtsinhaber:in für eine:n pflegebedürftige:n Angehörige:n Pflegegeld beantragen, ist die zuständige Pflegeversicherung der Ansprechpartner. Die Pflegeversicherung ist bei gesetzlich Versicherten immer an die eigene gesetzliche Krankenkasse angeschlossen, die Ihnen bei der Kontaktaufnahme mit der Pflegeversicherung weiterhelfen kann.

Privatversicherte sind per Gesetz verpflichtet, eine private Pflegeversicherung abzuschließen. In diesem Fall wenden Sie sich für den Pflegegeldantrag an die zuständige private Pflegeversicherung.

Der Gestattung eines Antrags auf Pflegegeld geht voraus, dass ein Pflegegrad von mindestens Pflegegrad 2 vorliegen muss. Um diesen zu beantragen, ist ebenfalls die Pflegeversicherung der Ansprechpartner. Mit einem formlosen Antrag auf Pflegegrad, der auch telefonisch erfolgen kann, stoßen Sie den Prozess der Pflegegrad-Einstufung an. Sie brauchen in dem Antrag nicht einmal einen Pflegegrad angeben, den Sie anstreben.

Nach Eingang des Pflegegradantrags wird die Pflegeversicherung eine:n Mitarbeiter:in des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) beauftragen, ein Gutachten beim Pflegebedürftigen bzw. bei der Pflegebedürftigen anzufertigen und auf Grundlage der vorliegenden Einschränkungen einen Pflegegrad zu bestimmen.

Übrigens: Seit des Inkratftretens des MDK-Reformgesetzes am 1. Januar 2020 heißt der MDK nun MD. Informationen dazu erhalten Sie auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums. Da der Begriff MDK den meisten Menschen geläufiger ist als MD, verwenden wir ihn in unserem Ratgeber weiterhin.

Wo man Pflegegeld beantragen kann

Ergibt das Gutachten des MDK und die nachfolgende Entscheidung der Pflegekasse mindestens Pflegegrad 2 und werden Sie oder ein:e Angehörige:r zu Hause in geeigneter Weise gepflegt, können Sie bei der Pflegekasse Pflegegeld beantragen. Auch dieser Antrag kann formlos, zum Beispiel auch telefonisch, passieren. Es gibt aber auch Formulare um Pflegegeld zu beantragen.

Wenn die Pflegeversicherung Ihnen ein Formular für den Pflegegeldantrag zusendet, füllen Sie es aus und schicken sie es zurück. Anhand der von Ihnen gelieferten Informationen wird über den Pflegegeldantrag entschieden.

Für Beamte oder ehemalige Beamte gilt, dass sie bei der Beihilfe Pflegegeld beantragen können.

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Pflegegeld Antrag – Was es zu beachten gibt

Möchten Sie Pflegegeld beantragen und haben Sie noch keinen Pflegegrad, informieren Sie die zuständige Pflegekasse so früh wie möglich darüber. Das Pflegegeld wird nach der Gestattung des Pflegegrads zwar rückwirkend ausgezahlt. Allerdings lediglich bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Antrag eingegangen ist. Ist ersichtlich, dass die Pflegebedürftigkeit bereits vor dem Antrag bestand und im Gutachten so festgehalten, kann auch eine Pflegebedürftigkeit vor dem Antragszeitpunkt rückwirkend festgestellt werden.

Desweiteren sollten Sie sich bereits bestenfalls darüber im Klaren sein, ob ein ambulanter Pflegedienst in die Pflege mit eingebunden wird oder nicht. Werden einige Pflegetätigkeiten, wie zum Beispiel die Grundpflege, von einem Pflegedienst übernommen, können Sie einen Antrag auf Kombinationsleistung stellen. So kann der übrige Anteil des Budgets für den Pflegedienst (die Pflegesachleistungen) als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt werden.

Pflegegeld Antrag – Dauer der Bearbeitung

Ist der Pflegegradantrag positiv ausgefallen und steht Ihnen Pflegegeld zu, wird das Pflegegeld innerhalb von 25 Arbeitstagen ausgezahlt. Diese Bearbeitungsfrist ist gesetzlich vorgegeben. Falls es einmal länger dauern sollte, seien Sie beruhigt: Das Pflegegeld wird auf jeden Fall rückwirkend ausgezahlt, so dass Sie keinen Nachteil erleiden, nur weil die Bearbeitung Ihres Antrags unter Umständen länger dauert.

Auch bei einer Änderung der Pflegesituation, wenn Sie zum Beispiel nicht länger einen Pflegedienst benötigen und deswegen Pflegegeld beantragen, gilt der Eingang des Pflegegeldantrags als Zeitpunkt, zu welchem das Pflegegeld rückwirkend ausgezahlt wird.

Pflegegeld ohne Pflegegrad beantragen

Es gibt Situationen, in denen Menschen auf Pflege angewiesen sind, obwohl bei ihnen nicht per gesetzlicher Definition eine Pflegebedürftigkeit besteht. Zum Beispiel nach einer notwendigen Operation oder einer Krankheit. Dieser Zustand ist in der Regel vorübergehend und rechtfertigt daher nicht die Erteilung eines Pflegegrads.

Sind Sie in einer solchen Situation, wenden Sie sich an die zuständige Krankenkasse wegen der sogenannten Übergangspflege. Seit dem Krankenhausstrukturgesetz haben vorübergehend Pflegebedürftige Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch die Krankenkasse, wenn sie zu Hause gepflegt werden müssen. Diese Hilfe wird für vier Wochen je Krankheitsfall gewährleistet und soll die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung des Patienten bzw. der Patientin sicherstellen.

Ist es in Ihrem Fall ein:e Angehörige:r, der oder die sich um den Patienten bzw. die Patientin kümmert, können Sie mit der zuständigen Krankenkasse über eine mögliche Aufwandsentschädigung der Pflegeperson in Form von Pflegegeld sprechen. Ihre Krankenkasse kann Sie genauer darüber informieren, wie Sie in diesem Fall Pflegegeld beantragen können.

Quellen:

Statista: Anzahl der zu Hause sowie in Heimen versorgten Pflegebedürftigen in Deutschland in den Jahren 1999 bis 2019

Bundesgesundheitsministerium: Alle Leistungen zum Nachschlagen

Bundesgesundheitsministerium: Begutachtungsfristen

Wissen in der Box: Pflegegeld beantragen

Das Pflegegeld ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die zu Hause gepflegten Menschen mit Pflegegrad monatlich als Barüberweisung zusteht.

Ab Pflegegrad 2 und wenn Sie oder ein:e Angehörige:r im häuslichen Umfeld gepflegt werden, haben Sie Anspruch. Zudem darf kein Pflegedienst an der Pflege beteiligt sein und der Pflegebedürftige muss vorher mind. 2 Jahre in die Pflegeversicherung eingezahlt haben.

Sie stellen den Antrag bei der Pflegeversicherung. Hierfür muss ein Pflegegrad (mind. Pflegegrad 2) vorliegen. Diesen können Sie ebenfalls bei der Pflegeversicherung (telefonisch) beantragen.

Bei erfolgreicher Einstufung in einen Pflegegrad können Sie den Antrag formlos bei der Pflegekasse stellen.

Sie sollten die Pflegekasse so früh wie möglich darüber informieren, wenn sie noch keinen Pflegegrad haben, da das Pflegegeld rückwirkend, bis zu dem Zeitpunkt der Antragstellung, ausgezahlt werden kann.

Es dauert ca. zwei bis drei Wochen, bis das Pflegegeld ausgezahlt wird.

Wenn sie bspw. nach einer Operation oder einer Krankheit vorübergehend pflegebedürftig sind, können Sie sich an Ihre Krankenkasse bzgl. der sogenannten Übergangspflege wenden.