Pflegegrad 3 – Voraussetzungen & Leistungen

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Uta Leyke

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Die Pflegegrade dienen in Deutschland dazu, Pflegebedürftige anhand ihrer Einschränkungen im Alltag einzuordnen. Je nach Pflegegrad stehen den Pflegebedürftigen viele verschiedene Leistungen durch die Pflegeversicherung zu. Je höher der Pflegegrad, desto größere Einschränkungen liegen vor und desto höher sind die Leistungen der Pflegekassen. Pflegegrad 3 ist dabei jener Pflegegrad, bei dem Betroffene bereits schwerere Einschränkungen im Alltag sowie der Alltagskompetenz über einen längeren Zeitraum aufweisen.

Im Folgenden haben wir Ihnen alles Wissenswerte über Leistungen und Geld bei Pflegegrad 3 zusammengestellt.

Inhalt

Pflegegrad 3 – Definition

Der Begriff “Pflegegrad 3” ist noch recht neu. Die neuen fünf Pflegegrade haben erst 2017 die zuvor benutzten “Pflegestufen” abgelöst. Insbesondere Menschen mit Demenz wurden bei den Pflegestufen vergleichsweise benachteiligt, obwohl sie eine hohe eingeschränkte Alltagskompetenz aufgewiesen haben. Das wurde mit der Pflegereform geändert, so dass Demenzerkrankte nun auch Pflegegrad 3 Geld erhalten können.

Menschen, die ehemals Pflegestufe 2 (ohne eingeschränkte Alltagskompetenz) bzw. Pflegestufe 1 (mit eingeschränkter Alltagskometenz) erhielten, wurden zum 01.01.2017 automatisch in den Pflegegrad 3 übergeleitet.

Die neuen Pflegegrade zielen nicht mehr darauf ab, wie viele Minuten Pflege ein:e Pflegebedürftige:r am Tag benötigt. Vielmehr zielen die Pflegegrade darauf ab, wie stark die Einschränkungen der oder des Pflegebedürftigen im Alltag sind.

Laut Paragraph 15 des elften Sozialgesetzbuches spricht man von einem Pflegegrad 3, wenn eine “schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder Fähigkeiten” vorliegt. Dabei müssen diese Beeinträchtigungen mindestens für sechs Monate andauern.

Pflegegrad 3 – Voraussetzungen

Die Einstufung einer pflegebedürftigen Person in Pflegegrad 3 kann sowohl direkt beim ersten Antrag, als auch durch Hoch- oder Herabstufung erfolgen. Wird eine Person direkt bei erstmaliger Antragstellung in Pflegegrad 3 eingestuft, ist in den meisten Fällen eine schwere Erkrankung vorausgegangen und es liegt eine starke Beeiträchtigung der Selbstständigkeit vor. Oder der Gesundheitszustand einer Person mit Pflegegrad 2 hat sich deutlich verschlechtert. 

Möchten Sie für sich oder eine:n Angehörige:n einen Pflegegrad beantragen um Geldleistungen zu erhalten, ist die zuständige Pflegekasse Ihre Ansprechpartnerin. Sie erreichen diese über die jeweilige Krankenkasse. Hierfür genügt ein formloser Antrag auf  einen Pflegegrad. Sie müssen nicht spezifizieren, welchen Pflegegrad Sie beantragen. Über den Pflegegrad entscheidet letztendlich die Pflegeversicherung, nachdem sich der und die Gutachter:in ein Bild vom Pflegebedürftigen und dessen beeinträchtigter Selbstständigkeit gemacht hat.

Entscheidend für die Einstufung in Pflegegrad 3 ist, dass das Ergebnis des sogenannten neuen Begutachtungsassessments (NBA) Pflegegrad 3 ist. Diese Begutachtung führt ein:e Mitarbeiter:in des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) im Auftrag der Pflegeversicherung durch. Erhält die Pflegeversicherung einen Antrag auf Pflegegrad von einer oder einem Pflegebedürftigen, ist das Gutachten der erste Schritt um den Pflegegrad und den Anspruch auf Geldleistungen sowie Sach- und Kombinationsleistungen festzustellen. Ist die Pflege über Angehörige oder Ehrenamtliche nicht sichergestellt bzw. keine Pflegeperson benannt, kann die Pflegekasse Pflegesachleistungen und damit einen ambulanten Pflegedienst festlegen.

Hier ist ein Hausbesuch nicht zwingend notwendig. Je nach Situation kann auch nach Aktenlage entschieden werden.

Das Gutachten besteht aus einem langen Fragenkatalog, den Sie in der Tabelle des 11. Sozialgesetzbuches nachlesen können. Zumeist wird die pflegebedürftige Person in der häuslichen Umgebung begutachtet. Die Fragen fokussieren sich vor allem auf verschiedene Lebensbereiche. Innerhalb dieser Lebensbereiche werden anhand vieler Fragen die Kompetenzen des Betroffenen abgefragt. Die verschiedenen Lebensbereiche gehen dabei mit unterschiedlicher Gewichtung in die Gesamtwertung der bzw. des Betroffenen ein. 

Die verschiedenen Bereiche umfassen mit der entsprechenden Gewichtung in Klammern folgende Lebensbereiche:

  1. Mobilität (10 Prozent)
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 Prozent)
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 Prozent)
  4. Selbstversorgung (40 Prozent)
  5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen (20 Prozent)
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 Prozent).

Bei den Modulen 2 und 3 wird nur das Modul mit dem höheren Punktwert in die Berechnung einbezogen und mit 15% gewichtet.

Für Pflegebedürftige, bei denen die gewichtete Endpunktzahl zwischen 47,5 und 70 Punkten liegt, gilt die Voraussetzung, Pflegegrad 3 zu erhalten, als erfüllt. Ihnen stehen sämtliche Sach- und Geldleistungen für Pflegegrad 3 zu.

Übrigens: Seit des Inkratftretens des MDK-Reformgesetzes am 1. Januar 2020 heißt der MDK nun MD. Informationen dazu erhalten Sie auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums. Da der Begriff MDK den meisten Menschen geläufiger ist als MD, verwenden wir ihn in unserem Ratgeber weiterhin.

Vom Experten geprüft

Pflegeexperte Ralf Bittner

Ralf Bittner – Lehrbeauftragter (DHBW), Pflegekraft-Ausbilder und unabhängiger Pflegegutachter

Pflegegrad 3 – Leistungen

Die Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 3 ist bereits sehr stark ausgeprägt. Daher haben die Betroffenen ein Anrecht auf alle zur Verfügung stehenden Pflegeleistungen der Pflegekasse. Dies sind sowohl Geldleistungen als auch Sachleistungen.

Einige Leistungen sind bei allen Pflegegraden, also von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 gleich hoch. Das ist vor allem bei den einmaligen Leistungen der Fall. Zum Beispiel der Bezuschussung von Umbaumaßnahmen, dem Umzug in eine Pflege-Wohngemeinschaft oder die Beträge für Pflegevertretung, wenn die übliche Pflege nicht möglich ist. 

Aber auch monatliche Leistungen können für alle Pflegegrade identisch sein. Hier sind als wichtigste die Pflegehilfsmittel sowie der Zuschuss zum Hausnotruf zu nennen. Die Höhe der Euro Beträge ist für alle Pflegegrade gleich hoch. Beide Leistungen sind Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege vorbehalten. 

Andere Leistungen der Pflegeversicherung steigen mit höherem Pflegegrad an. Das sind insbesondere die Leistungen, die die tatsächliche Pflegeversorgung vergüten. Pflegegeld für pflegende Angehörige sowie Pflegesachleistungen falls ein ambulanter Pflegedienst die häusliche Pflege übernimmt. Auch die Leistungen für teil- und vollstationäre Pflege steigen mit er Pflegestufe an. Die Pflege von schwerer Pflegebedürftigen ist natürlich sowohl vom Zeitaufwand, als auch vom Körpereinsatz höher.

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Pflegeexperte Ralf Bittner

Ralf Bittner bildet Pflegekräfte aus, ist Lehrbeauftragter an der DHBW und als unabhängiger Pflegegutachter tätig.

Verrechnung der Leistungen

Die meisten der Versicherungsleistungen werden bis zum maximal übernommenen Betrag zwischen der Pflegeversicherung und dem Anbieter der Pflege- oder Serviceleistung selbst verrechnet. Das erspart den Pflegebedürftigen und deren Angehörigen einiges an Arbeit, wobei auf den oder die Pflegebedürftige:n eventuelle Zusatzkosten zukommen. 

Das Pflegegeld bei der Pflege zu Hause ist eine Barüberweisung in Euro auf das Konto der oder des Pflegebedürftigen. Die Verwendung des Geldes steht den Pflegebedürftigen frei und eine Rechtfertigung durch Belege ist nicht notwendig. Oft wird es benutzt, um die pflegenden Angehörigen zu unterstützen.

Des Weiteren sind Pflegehilfsmittel für zu Hause Gepflegte eine Erstattungsleistung. Bei Pflegegrad 3 stehen Pflegebedürftigen monatlich bis zu 40 Euro für die Beschaffung von Pflegehilfsmitteln, wie Einmalhandschuhe, Schutzmasken und Schutzkittel, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmitteln zu. Sie haben also einen Anspruch, für diesen Betrag zum Beispiel in einem Drogeriemarkt oder einer Apotheke die benötigten Pflegehilfsmittel zu kaufen und können die Quittungen hinterher bei der Pflegekasse einreichen

Wir finden, dass Pflegebedürftige und deren Angehörige schon genug mit der Pflege zu tun haben und nicht noch die Pflegehilfsmittel eigenständig besorgen sollten. Damit Sie für sich oder Ihre:n Angehörige:n nicht selbst jeden Monat die Pflegehilfsmittel einkaufen müssen, bieten wir von der Pflegebox Pflegebedürftigen und deren Angehörigen einen bequemen Service für die Beschaffung der Pflegehilfsmittel an:

Sie bestellen ganz einfach über Ihren persönlichen PflegeBox Zugang die von Ihnen benötigten Pflegehilfsmittel und wir schicken Sie ihnen pünktlich und diskret verpackt an die gewünschte Adresse. Und damit es für Sie noch einfacher ist, übernehmen wir auch direkt die Abrechnung mit der Pflegekasse.

Die Vollstationäre Pflege bei Pflegegrad 3

Vollstationär gepflegte Personen stehen monatliche finanzielle Unterstützung in Höhe von 1.262 Euro für die Kosten der Pflege in der Pflegeeinrichtung zu. Das ist allerdings der einzige Betrag, auf welchen Pflegebedürftige in vollstationärer Pflege monatlich einen Anspruch haben. Die anderen Leistungen, wie die Pflegehilfsmittel oder der Hausnotruf, Nachtpflege oder Verhinderungspflege fallen weg

Bei der vollstationären Pflege wird der oder die Pflegebedürftige nicht nur rundum versorgt, sondern auch alle dazu nötigen Pflegehilfsmittel gestellt. Der monatliche Entlastungsbetrag von 125 Euro steht vollstationären Pflegebedürftigen ebenso nicht zu. Er dient nämlich vorrangig zur Entlastung der pflegenden Angehörigen.

Die Kostenübernahme bei vollstationärer Pflege bezieht sie dabei auf die Grundpflege und die Betreuung. Die Kosten für die Unterbringung sowie Verpflegung des Pflegebedürftigen sind immer privat zu bezahlen.

Wechselt die Versorgungsform einer pflegebedürftigen Person mitten im Monat in eine vollstationäre Pflege oder aus der vollstationären Pflege in die häusliche Pflege, können Sie über die Möglichkeit der anteiligen Kostenübernahme mit der Pflegekasse sprechen. Die Tarife sollten sich bei kurzfristigen Änderungen genau so anpassen, vor allem, wenn es sich um einen Härtefall handelt.

Die teilstationäre Pflege als Sonderform der häuslichen Pflege

Teilstationäre Pflege bedeutet, dass die Pflegebedürftigen grundsätzlich zu Hause gepflegt werden. Allerdings erfolgt die Pflege – meistens an den Wochentagen – tagsüber oder über Nacht in einer Pflegeeinrichtung. Die restliche Zeit aber sind sie zu Hause und Angehörige oder ein ambulanter Pflegedienst übernimmt die Pflege. 

Der Zuschuss für die teilstationäre Pflege deckt dabei die Grundpflege sowie die Behandlungspflege ab. Die Unterbringungs- und Verpflegungskosten sind privat zu bezahlen.

Im Juni 2021 ist die neue Pflegereform vom Bundestag beschlossen worden. Die Beträge für Pflegesachleistungen und Kurzzeitpflege wurden zum 01.01.2022 erhöht. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 bekommen statt bisher 1.298 Euro 1.363 Euro für Pflegesachleistungen. Der Betrag für Kurzzeitpflege stieg von 1.612 Euro auf 1.774 Euro.

Leistungen für zu Hause Gepflegte 

Das Pflegegeld

Das Pflegegeld von 545 Euro monatlich ist ein Geldbetrag, der den Pflegebedürftigen von der Pflegekasse überwiesen wird. In den meisten Fällen geben Pflegebedürftige den Betrag an die sie pflegenden Angehörigen weiter, als eine Art Aufwandsentschädigung. Von dem Pflegegeld können aber auch weitere Hilfen finanziert werden, ohne dass gegenüber der Pflegekasse über die Verwendung des Euro Betrags Rechenschaft abgelegt werden muss.

Die Pflegesachleistungen

Versorgt ein ambulanter Pflegedienst den Pflegebedürftigen zu Hause, stehen für die Vergütung des Pflegedienstes die sogenannten “Pflegesachleistungen” zur Verfügung. In der Regel werden die Kosten für den ambulanten Pflegedienst dabei direkt zwischen Pflegedienst und der Pflegekasse ohne Beteiligung des Pflegebedürftigen abgerechnet. 

Liegen die Kosten für den ambulanten Pflegedienst allerdings unter dem maximalen Betrag von 1.363 Euro, kann der anteilige Rest, wie oben in der Beispielrechnung gezeigt, den pflegenden Angehörigen als Pflegegeld ausgezahlt werden.

Der Entlastungsbetrag

Ein zusätzlich flexibel einzusetzender Betrag für zu Hause Gepflegte mit Pflegegrad 3, ist der Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat (§ 45b SGB XI).  Nichtsdestotrotz wird dieser Betrag daher zur Entlastung für die pflegenden Angehörigen eingesetzt. Die Entlastung kann zum Beispiel durch das Engagieren einer Haushalts- oder Einkaufshilfe oder eines Alltagsbegleiters erfolgen. Oder es besteht die Möglichkeit besondere Angebote wahrzunehmen, die Pflegebedürftige in Gruppen betreut oder in ihrer Selbständigkeit geschult. 

Solche Angebote können oft über den ambulanten Pflegedienst gebucht und mit dem Entlastungsbetrag bezahlt werden. Lediglich die Aufstockung der tatsächlichen Pflegeversorgung durch den ambulanten Dienst ist durch den Entlastungsbetrag nicht zulässig.

Des Weiteren ist es möglich den Entlastungsbetrag für die Bezahlung von teilstationärer Pflege sowie Kurzzeitpflege zu nutzen.

Menschen mit Pflegegrad 3 haben außerdem die Möglichkeit einen Teil der Pflegesachleistungen in den Entlastungsbetrag umzuwandeln. Wenn die Pflegesachleistungen nicht vollständig ausgeschöpft werden, können bis zu 40% dieser Leistungen für Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden. Dieser Umwandlungsanspruch ist im § 45a SGB XI geregelt.

Der Hausnotruf

Zu Hause Gepflegten mit Pflegegrad 3 steht ein monatlicher Zuschuss von 23 Euro für einen Hausnotruf zu. Außerdem beteiligt sich die Pflegeversicherung in der Regel auch an den einmaligen Anschlusskosten für den Hausnotruf. Die Tarife für den monatlichen Anschluß können von Anbieter zu Anbieter variieren.

Die Pflegehilfsmittel

Des Weiteren können Sie in Höhe eines Betrags von bis zu 40 Euro, Pflegehilfsmittel kaufen und sich die Kosten von der Pflegekasse erstatten lassen. 

Wir möchten Ihnen gerne die Beschaffung der Pflegehilfsmittel vereinfachen und können Ihnen die benötigten Pflegehilfsmittel monatlich nach Hause schicken. Unser freundliches Kundenteam informiert Sie über die notwendigen Schritte.

Der Wohngruppenzuschlag

Ziehen Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 in eine Wohngemeinschaft mit anderen Pflegebedürftigen, haben sie einen monatlichen Anspruch auf einen pauschalen Wohngruppenzuschlag von 214 Euro.

Eine Übersicht der Pflegegrade und detaillierte Informationen zu den anderen Pflegegraden

Einmalige Leistungen bei Pflegegrad 3

Neben den monatlichen Leistungen für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3, übernehmen die Pflegeversicherungen auch noch weitere Kosten für Leistungen. Diese sind generell einmalig oder ein Mal pro Jahr in Anspruch zu nehmen.

Wird ein:e Pflegebedürftige:r zu Hause hauptsächlich von einer:m Angehörigen gepflegt, kann es immer passieren, dass der oder die Angehörige einmal verhindert ist. Zum Beispiel durch einen verdienten Erholungsurlaub, eine eigene Erkrankung oder andere wichtige Geschehnisse. Für solche Fälle zahlt die Pflegeversicherung jährlich für bis zu acht Wochen einen Zuschuss, damit der Pflegebedürftige weiterhin bestens versorgt ist

Kurzzeitpflege1.774 Euro jährlich (gilt ab dem 01.01.2022)
Verhinderungspflege1.612 Euro jährlich
Verhinderungspflege die durch eine:n nahe:n Angehörige:n ausgeführt wird

1,5 * 545 Euro Pflegegeld

= 817,50 Euro

WohnraumanpassungEinmalig bis zu 4.000 Euro je Umbaumaßnahme
Anschubfinanzierung Pflege-WG2.500 Euro je Mitbewohner

Die Kurzzeitpflege

Im Rahmen der Kurzzeitpflege werden Pflegebedürftige für die Zeit, in der die reguläre Pflege zu Hause nicht möglich ist, in einer vollstationären Pflegeeinrichtung untergebracht. Der reguläre, zur Verfügung stehende Betrag, beläuft sich auf 1.774 Euro pro Jahr. Dieser kann aber durch den Einsatz des Entlastungsbetrags und die nicht in Anspruch genommene Mittel der Verhinderungspflege auf bis zu 3.511 Euro je Kalenderjahr ausgeweitet werden. Bei Pflegegrad 3 stehen Pflegebedürftigen also im Jahr bis zu 3.511 Euro für die Kurzzeitpflege zur Verfügung.

Die Verhinderungspflege

Mit dem Betrag der Verhinderungspflege besteht  bei häuslicher Pflege die Möglichkeit, vorübergehend entweder einen ambulanten Pflegedienst oder eine andere geeignete Personen zu bezahlen. Für den ambulanten Pflegedienst oder Personen, die nicht direkt mit der oder dem Pflegebedürftigen verwandt sind, steht dabei ein Budget von 1.612 Euro zur Verfügung. 

Springt ein:e andere:r nahe:r Angehörige:r für die Pflege ein, erhält diese:r das eineinhalbfache, also 817,50 Euro, des üblichen Pflegegeldes.

Die Kombination von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Wenn in einem Kalenderjahr die Mittel für die Verhinderungspflege noch nicht in Anspruch genommen wurden, können Sie sie für die Kurzzeitpflege verwenden. Das bedeutet, dass im Jahr bis zu 3.386 Euro für die Kurzzeitpflege aus diesen beiden Budgets zur Verfügung steht.

Umgekehrt kann bei Nichtverwendung der Mittel aus der Kurzzeitpflege nur der jährliche Betrag in Höhe von 806 Euro für die Verhinderungspflege genutzt werden. Somit stehen jährlich maximal 2.418 Euro bei Kombination beider Pflegebudgets für die Verhinderungspflege zur Verfügung.

Die Wohnraumanpassung

Sollten für die häusliche Pflege eine oder mehrere Umbaumaßnahmen in der Wohnung der oder des Pflegebedürftigen nötig sein, kann sich die Pflegekasse an den Kosten der Umbaumaßnahmen beteiligen. Für jede notwendige Umbaumaßnahme, wird ein Zuschuss von bis zu 4.000 Euro ausgezahlt. Wohnen mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt werden bis zu 16.000 Euro von der Pflegekasse übernommen.

Die Anschubfinanzierung für eine Pflege-WG

Zieht ein:e Pflegebedürftige:r mit anderen Pflegebedürftigen zusammen in eine Pflege-Wohngemeinschaft, kann das mit einer Anschubfinanzierung von 2.500 Euro durch die Pflegeversicherung unterstützt werden. Dies gilt dabei für jede:n Mitbewohner:in der Pflege-WG.

Weitere Leistungen für Pflegebedürftige

Neben den monatlichen, jährlichen und einmaligen finanziellen Leistungen, bieten die Pflegeversicherungen auch noch weitere Leistungen für die Pflegebedürftigen und deren Angehörige an.

Die Pflegeberatung

Bereits direkt nach Antragstellung auf Pflegegrad haben Sie einen Anspruch, innerhalb von 2 Wochen eine Beratung durch eine:n Pflegeberater:in Ihrer Pflegeversicherung zu erhalten. Außerdem wird Ihnen ein:e persönliche:r Pflegeberater:in Ihrer Pflegeversicherung genannt.

Kann eine erste Beratung nicht in den ersten beiden Wochen gewährleistet werden, erhalten Sie einen Beratungsgutschein Ihrer Pflegeversicherung. Damit können Sie sich in einer unabhängigen Beratungsstelle auf Kosten der Pflegekasse beraten lassen.

Private Pflegeversicherungen bieten diesen Beratungsdienst über das Unternehmen “COMPASS Private Pflegeberatung” für ihre Kunden an.

Menschen mit Pflegegrad 3, die reines Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, halbjährlich eine Pflegeberatung nach § 37 Absatz 3 SGB XI in Anspruch zu nehmen. Gehen sie dieser Verpflichtung nicht nach, hat die Pflegekasse die Möglichkeit der Kürzung oder Streichung des Pflegegeldes. Dieser Beratungseinsatz ist nicht zu verwechseln mit der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, die die Organisation von Pflege zum Ziel hat und in der Regel am Anfang der Pflege durchgeführt wird.

Diese Beratungen können zum Beispiel zugelassenen Pflegekräfte eines ambulanten Pflegedienstes durchführen.

Die Pflegekurse

Besonders für pflegende Angehörige bieten die Pflegeversicherungen kostenlose Pflegekurse an. Insbesondere bei pflegebedürftigen mit Demenz helfen diese regelmäßigen Kurse den Angehörigen im Umgang mit den Demenzstadien der Demenzkranken. Ambulante Pflegedienste, Volkshochschulen, Nachbarschaftshilfen oder Bildungseinrichtungen bieten solche Pflegekurse an. Die Angehörigen erhalten dort das praktische Wissen über die Pflege sowie viele weitere Informationen. Außerdem lernen sie andere pflegende Angehörige kennen. Der Austausch untereinander kann sehr förderlich sein.

Quellen:

Bundesgesundheitsministerium: Pflegeleistungen zum Nachschlagen

Bundesgesundheitsministerium: Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit

Wissen in der Box: Pflegegrad 3

Laut Paragraph 15 des  SGB XI spricht man von einem Pflegegrad 3, wenn seit sechs Monaten eine “schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder Fähigkeiten” vorliegt. 

Die Einstufung einer pflegebedürftigen Person kann sowohl direkt beim ersten Antrag, als auch durch Hoch- oder Herabstufung erfolgen.

Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Bezuschussung von Umbaumaßnahmen, dem Umzug in eine Pflege-WG sowie die Anschlusskosten für den Hausnotruf.

Pflegesachleistungen, Zuschuss zur vollstationären Pflege, Leistungen für die teilstationäre Pflege, Entlastungsbeitrag, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Zuschüsse zum Hausnotruf, Wohngruppenzuschlag für eine ambulante WG.

Sie haben Anspruch auf einen kostenlosen Pflegekurs nach § 45 SGB XI sowie eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

Dieser ist für Menschen mit Pflegegrad 3 bei reinem Pflegegeldbezug halbjährlich verpflichtend.

Die meisten der Versicherungsleistungen werden bis zum maximal übernommenen Betrag zwischen der Pflegeversicherung und dem Pflegedienst selbst verrechnet.