Alltagsbegleiter

Alltagsbegleiter und Betreuungsassistent für Pflegebedürftige

Uta Leyke
Uta Leyke

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Die meisten Menschen mit einem Pflegegrad sind auf mehr oder weniger schwere Weise in ihrem Alltag eingeschränkt. Einige schönen Dinge des Lebens, denen sie früher noch problemlos nachgehen konnten, fallen nun teilweise oder gänzlich weg. Oder sie sind nur mit Hilfe möglich. So zum Beispiel mit der Hilfe von einem Alltagsbegleiter.

Damit auch Menschen mit Einschränkungen den Aktivitäten nachgehen können, die ihnen Freude bereiten, aber auch von Tätigkeiten befreit werden, die sie belasten, finanziert die Pflegeversicherung sogenannte Alltagsbegleiter:innen und Betreuungsassistent:innen. Diese bieten den Pflegebedürftigen und Senioren bei alltäglichen Handlungen stundenweise ihre Hilfe an – zum Beispiel in der Zeit, in der die eigenen Verwandten diese Hilfe nicht bieten können. Im folgenden Artikel wollen wir Sie über die Aufgaben, die Finanzierung sowie die Suche von Alltagsbegleiter:innen und Betreuungsassistent:innen informieren.

Inhalt

Definition von Alltagsbegleitern und Betreuungsassistenten

Die Berufsbezeichnung für Alltagsbegleiter:innen und Betreuungsassistent:innen sind nicht klar definiert. So werden diese Begriffe häufig synonym mit Betreuungskraft, Fachkraft für Betreuung oder Alltagsbetreuer verwendet.

Auch die Ausbildung für diesen Beruf variiert von Bundesland zu Bundesland. Während die Berufsausbildung zum Betreuungsassistenten in den meisten Bundesländern eher einer Qualifikationsmaßnahme gleicht, ist in Baden-Württemberg eine staatlich anerkannte zweijährige Ausbildung nötig.

Die Einführung des Berufs des Alltagsbegleiters bzw. Betreuungsassistenten

Mit der Pflegereform im Jahr 2008 wurden der neue Beruf mit dem Ziel eingeführt, sowohl Pflegekräfte als auch pflegende Angehörige stundenweise zu entlasten. Angehende Alltagsbegleiter und Betreuungsassistenten werden dafür ausgebildet, Pflegebedürftigen bei den verschiedensten Alltagshandlungen zu helfen, bei denen sie Hilfe benötigen. Dabei beschränkt sich die Hilfe auf Alltagstätigkeiten und ist klar von den Aufgaben von Pflegefachkräften zu differenzieren, die sich zum Beispiel um die Behandlungspflege und Grundpflege kümmern.

Am einfachsten können Sie sich die Arbeit und die Aufgaben eines Betreuungsassistenten wie die eines Angehörigen vorstellen: Der oder die Betreuungsassistent:in hilft bei allen alltäglichen Dingen und leistet den Pflegebedürftigen Gesellschaft. Ganz ähnlich, wie es ein:e Angehörige:r auch tun würde. Dazu gehört auch, dass der bzw. die Betreuungsassistent:in die pflegebedürftige Person gut kennen lernt und sich bereits vor dem Arbeitsantritt gut über deren Persönlichkeit informiert.

Betreuungsassistenten in stationären Einrichtungen und zu Hause

Mit der Pflegereform von 2017 wurde eingeführt, dass sowohl stationäre als auch teilstationäre Einrichtungen zusätzliches Betreuungspersonal einstellen dürfen. Damit wird der Anspruch der Pflegebedürftigen auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung erfüllt. Die zusätzlichen Kosten dafür dürfen dabei nicht auf die Pflegebedürftigen abgewälzt werden, sondern werden von der Kranken- oder Pflegekasse übernommen.

Für zu Hause lebende Pflegebedürftige können ebenfalls Alltagsbegleiter:innen engagiert werden. Insbesondere für Patient:innen mit Demenz und für deren pflegende Angehörige ist es eine große Erleichterung, wenn sich ein:e Betreuungsassistent:in für einige Stunden mit dem oder der Patient:in beschäftigt. Die Kosten werden dabei von der Pflegeversicherung entweder über den Entlastungsbetrag oder die Verhinderungspflege getragen.

Natürlich können Alltagsbegleiter:innen auch Senioren und Seniorinnen ohne Pflegegrad zur Seite stehen. Allerdings trägt ohne festgestellten Pflegegrad die Pflegeversicherung nicht die Kosten dafür. Falls eine Person jedoch auf Hilfe angewiesen ist, findet sich zum Beispiel in Absprache mit der Krankenkasse vielleicht die Möglichkeit der Kostenübernahme.

Typische Aufgaben von Alltagsbegleitern 

Das Aufgabenspektrum von Alltagsbegleiter:innen ist breit gefächert. Idealerweise erfolgt die Unterstützungsleistung in Absprache mit den weiteren an der Pflege beteiligten Personen. Das können sowohl der ambulante Pflegedienst als auch die pflegenden Angehörigen sein. So ist gewährleistet, dass alles Wichtige erledigt wird und die verbleibende Zeit für schöne Aktivitäten genutzt werden kann.

Zu den regelmäßigen Tätigkeiten, bei denen Betreuungsassistent:innen Pflegebedürftigen rund um den Haushalt helfen, gehören:

  • Kochen
  • Einkaufen
  • Wäschepflege
  • Haustierpflege
  • Leichte Gartenarbeit
  • Kleine Reparaturen
  • Administrative Angelegenheiten
  • Begleitung zu Arzt-, Frisör- oder Friedhofsbesuchen

Die Beschäftigungsmöglichkeiten für Betreuungsassistent:innen und Pflegebedürftige sind schier unendlich. Alles was dem oder der Pflegebedürftigen Spaß macht ist erlaubt, solange gesundheitlich nichts dagegen spricht. Dabei kommen sowohl Aktivitäten zu Hause als auch draußen in Frage. Viele Pflegebedürftige freuen sich über alles, was zu etwas Abwechslung im Alltag beiträgt.

Neben einer anregenden Unterhaltung, die den Betroffenen bereits viel bedeuten kann, können Alltagsbegleiter:innen auch folgende Aktivitäten anleiten, vorausgesetzt die Tagesform des Pflegebedürftigen lässt dies zu.

  • Basteln und Malen
  • Singen und Musizieren
  • Spazieren und Schwimmen gehen
  • Weitere Sportarten wie Yoga und Gymnastik
  • Gedächtnistraining
  • Karten- und Gesellschaftsspiele
  • Lesen und Vorlesen
  • Briefe formulieren und schreiben
  • Besuch von Kursangeboten
  • Café- und Restaurantbesuche
  • Museums- und Tierparkausflüge
  • Einladungen der Nachbarn organisieren und vorbereiten

In unserem Ratgeber Beschäftigung für Senioren finden Sie viele Anregungen und Tipps für zu Hause oder an der frischen Luft.

Viele Pflegebedürftige und Senioren profitieren von zusätzlicher Betreuung

Pflegebedürftige und Senior:innen in Heimen freuen sich genauso über die Besuche von Alltagsbetreuer:innen wie solche, die zu Hause wohnen. Allerdings unterstützen Alltagsbetreuer:innen die Familien von zu Hause lebenden Pflegebedürftigen in zweifacher Weise.

Die zu betreuende Person freut sich über die Besuche und die gemeinsamen Aktivitäten. Für die pflegenden Angehörigen stellen die Besuche eine große Entlastung dar: Sie wissen, dass ihre Liebsten gut betreut sind und können in dieser Zeit den eigenen Bedürfnissen Vorrang gewähren.

Natürlich kann sich jeder Mensch, der etwas Hilfe und Entlastung oder Gesellschaft im Alltag gebrauchen kann, eine:n Alltagsbegleiter:in suchen. Wird ein:e Alltagsbegleiter:in für Senior:innen engagiert, die keinen Pflegegrad haben, müssen die Kosten in der Regel aus eigener Tasche bezahlt werden.

Abrechnung der Kosten für Alltagsbegleiter und Betreuungsassistenten

Haben Sie oder ein Angehöriger einen Pflegegrad, so können Sie für die Hilfe im Alltag eine Betreuungsassistenz beantragen. Leben Sie bzw. Ihr:e Angehörige:r in einer stationären Pflegeeinrichtung, haben Sie nach Paragraph 53b des elften Sozialgesetzbuches (§ 53b SGB XI ) einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungskräfte. Am besten besprechen Sie die Häufigkeit und Länge der Besuche oder weitere Angebote der Betreuungskräfte mit der Heimleitung.

Werden Sie oder ein:e Angehörige:r zu Hause gepflegt, so stehen zwei verschiedene Budgets der Pflegeversicherung für die Kostenübernahme der Alltagshelfer:innen zur Verfügung: Der Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege.

Der Entlastungsbetrag ist für alle Pflegegrade identisch und beträgt derzeit 125 Euro im Monat. Ebenso ist der Betrag für die Verhinderungspflege mit 1.612 Euro im Jahr für alle anspruchsberechtigten Pflegebedürftigen einheitlich. Anspruchsberechtigt sind dabei alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 und höher.

Alltagsbegleiter oder Betreuungsassistenten finden

Leben Sie oder Ihr:e Angehörige:r in einer stationären Pflegeeinrichtung, kümmert sich in der Regel die Heimleitung um die Anstellung von zusätzlichen Betreuungskräften. Sprechen Sie aber unbedingt eine Pflegekraft oder die Heimleitung an, falls die Chemie zwischen dem oder der Pflegebedürftigen und Betreuungskraft nicht stimmen sollte. Vielleicht gibt es die Möglichkeit, Betreuungskräfte zu tauschen.

Suchen Sie eine:n Alltagsbegleiter:in oder ein:e Betreuungsassistent:in für zu Hause, können Ihnen verschiedene Stellen behilflich sein. Die über ganz Deutschland verteilten Pflegestützpunkte  können – ebenso wie ambulante Pflegedienste – Alltagsbegleiter:innen vermitteln. Häufig hinterlassen Betreuungsassistent:innen und Alltagsbegleiter:innen bei Caritas, DRK, Arbeiter-Samariter-Bund, Arbeiterwohlfahrt und anderen Wohlfahrtsorganisationen ihre Kontaktdaten. Zusätzlich können Sie in Seniorenbüros oder bei Nachbarschaftshilfen nach Kontakten und Erfahrungsberichten über Alltagsbegleiter:innen nachfragen.

Im Internet finden Sie darüber hinaus private Vermittlungsangebote von verschiedenen Organisationen oder Unternehmen wie z.B. von Careship. Achten Sie auf die Vermittlungsbedingungen, die sich im Kleingedruckten wiederfinden können

Wissen in der Box: Alltagsbegleiter

Alltagsbegleiter und Betreuungsassistenten sind Menschen, die Pflegebedürftige und Senioren bei sämtlichen Aufgaben unterstützen und beschäftigen.

Betreuungsassistenten können sowohl für Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen als auch für zu Hause Gepflegte eingesetzt werden.

Es können hauswirtschaftliche Tätigkeiten oder verschiedenste Arten von Beschäftigung sein. 

Für die meisten Pflegebedürftigen ist es schön, einen freundlichen Menschen bei sich zu haben. Ganz besonders profitieren davon Demenzkranke.

Die durch Alltagsbetreuer und Betreuungsassistenten anfallenden Kosten werden bei vorliegendem Pflegegrad von der Pflegeversicherung übernommen.

Über Wohlfahrtsorganisationen, Pflegestützpunkte, Seniorenbüros, ambulante Pflegedienste oder das Internet.

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