Wir beantworten Ihre Fragen
Alle Informationen rund um die Pflegehilfsmittel- und Inkontinenzversorgung

Die Antworten auf die meistgestellten Fragen

Hier lassen sich die meisten aufkommenden Fragen direkt lösen.

Inhalte und Kosten der Pflegebox

In der Pflegebox befinden sich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch:

  • Einmalhandschuhe
  • Mundschutz (OP-Masken und/oder FFP2-Masken)
  • Schutzschürzen
  • Fingerlinge
  • Einmallätzchen
  • Betteinlagen zum Wegwerfen
  • Handdesinfektionsmittel (100ml oder 500ml)
  • Flächendesinfektionsmittel (500ml oder 100 Stk. Wischtücher)

Andere, häufig in der Pflege genutzte Verbrauchsartikel (z. B. Vorlagen/Windeln) rezeptiert der Arzt. Diese fallen zu Lasten der Krankenversicherung (SGB V).

Mehr Informationen zu den einzelnen Produkten in der Pflegebox finden Sie hier.

Ja. In unserem Pflegebox-Konfigurator können Sie sich Ihre Pflegebox individuell zusammenstellen und online bestellen.

Ja. Aufgrund der Corona-Pandemie gelten FFP2-Masken derzeit als zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel können Sie FFP2-Masken (weiß oder schwarz) in Ihrer Pflegebox mitbestellen. Die Masken werden von den Pflegekassen im Rahmen der Pflegehilfsmittel übernommen, sofern die Anspruchsvoraussetzungen nach § 40 Absatz 1 Satz 1 SGB XI erfüllt sind.

Alle Menschen mit einem Pflegegrad haben einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von monatlich 40 Euro. Die Kosten für Ihre Pflegebox werden vollständig von Ihrer Pflegekasse übernommen. Wir rechnen Ihre Pflegebox jeden Monat direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, ohne dass Sie sich um etwas kümmern müssen. Privatversicherte erhalten eine Rechnung, deren Kosten i.d.R. zu 100 % von der Pflegekasse erstattet werden.

Die Versandkosten tragen wir – Sie erhalten Ihre Pflegebox jeden Monat versandkostenfrei.

In der Regel übernehmen alle gesetzlichen Krankenkassen die Kosten, da Patienten mit eingestuftem Pflegegrad einen grundsätzlichen Anspruch haben. 

Ja, natürlich haben auch privat Versicherte Kunden den Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel. Sie erhalten eine Rechnung von uns, die sie zunächst selbst bezahlen und anschließend bei ihrer Versicherung einreichen können. Nach unserer Kenntnis erstatten praktisch alle privaten Versicherer die Kosten bis zu 40 Euro im Monat.

Bestellung und Änderung der Pflegebox

Sie können Ihre Pflegebox bequem online zusammenstellen und beantragen. Es gibt zwei Möglichkeiten die Pflegebox mit Pflegehilfsmitteln Ihrer Wahl zu bestellen:

  • Sie können den Antrag online ausfüllen, ausdrucken und beidseitig unterschrieben an uns schicken: Pflegebox beantragen
  • Oder Sie downloaden die jeweiligen Formulare und füllen sie händisch aus. Alle Anträge und Erklärungen finden Sie hier.

Ja. Wir benötigen Ihre Unterschrift, um die Kostenübernahme bei der Pflegekasse zu beantragen.
Sie haben die Möglichkeit direkt online zu unterschreiben, nachdem Sie die Pflegehilfsmittel bestellt haben. Falls Sie nicht direkt unterschreiben, erhalten Sie von uns eine E-Mail mit einem Link und können so auch im Nachgang noch bequem online unterschreiben.
Alternativ senden wir Ihnen den Antrag auf Kostenübernahme in der ersten Box zu – diesen können Sie mit dem beiliegenden Rücksendekuvert unterschrieben an uns zurücksenden.

Wir versenden ihre Pflegebox in der Regel am Tag ihrer Bestellung. Sie erhalten diese normalerweise innerhalb von 2-3 Werktagen.

Ja. Mit Versand der Box erhalten Sie an die bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse eine Versandbestätigung mit Ihrer persönlichen Sendungsverfolgungsnummer.

Ja. Sie können den Inhalt Ihrer Pflegebox jeden Monat nach Ihrem persönlichen Bedarf anpassen. Sollten Sie also merken, dass Sie z.B. mehr Desinfektionsmittel und weniger Schutzschürzen benötigen, können Sie die Zusammenstellung Ihrer Pflegebox ändern.  Das ist bequem online möglich: Bestehende Box ändern

Inkontinenzversorgung

Leiden Sie unter Inkontinenz, benötigen Sie Hilfsmittel, die Sie im Alltag begleiten und Ihnen Schutz bieten.  

Inkontinenzhilfsmittel sind Hygieneprodukte, wie 

  • Inkontinenzeinlagen oder -vorlagen
  • Windeln für Erwachsene
  • Inkontinenzslips oder Windelhosen (Pants)

und können zur Erleichterung Ihres Alltags beitragen, da Sie sich entspannt, sicher und gut geschützt fühlen können. Da eine Inkontinenz stark oder leicht ausgeprägt sein kann, gibt es Produkte unterschiedlicher Stärken.

Für die Erstattung von Inkontinenzprodukten auf Rezept wird eine Zuzahlung (Rezeptgebühr) von 10% der Kosten, höchstens aber 5 Euro monatlich erhoben

Diese Zuzahlung bezieht sich ausschließlich auf das Rezept. Entscheiden Sie sich für Premium Produkte, deren Preis die Höhe der Pauschale Ihrer Krankenkasse übersteigt, zahlen Sie einen Aufpreis. 

Die wiederverwendbaren Bettschutzeinlagen zählen ab Pflegegrad 1 zum Anspruch des Pflegebedürftigen und werden von Ihrer Pflegekasse erstattet. Sie erhalten pro Jahr max. 3 Bettschutzeinlagen, die jedes Jahr neu beantragt werden müssen. Es gibt eine gesetzliche Zuzahlung, die je nach Pflegekasse unterschiedlich ist: meistens sind es 10% oder max. 5€ an Zuzahlung.