Ambulante Pflege

Ambulante Pflege – Kosten, Leistungen und Voraussetzungen

Uta Leyke
Uta Leyke

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Unter dem Begriff „Ambulante Pflege“ versteht man sowohl die pflegerische als auch die hauswirtschaftliche Versorgung von pflegebedürftigen Personen. Sie wird von sogenannten Pflegediensten geleistet, die die Betroffenen besuchen und sie in ihrer häuslichen Umgebung pflegen. Daher spricht man häufig auch von „mobilen Pflegediensten“. 

Je nach Pflegebedarf können ambulante Pflegedienste von mehrfach täglich bis wöchentlich die häusliche Pflege von Pflegebedürftigen übernehmen.

Inhalt

Anspruch auf ambulante Pflege

Einen Anspruch auf ambulante Pflege erhalten Sie automatisch durch ab Pflegegrad 2. Aber auch durch eine ärztliche Verordnung können Sie einzelne Leistungen des häuslichen Pflegedienstes beanspruchen.

Die ärztliche Verordnung wird Ihnen beispielsweise dann ausgestellt, wenn Sie sich nach einem Krankenhausaufenthalt wieder zu Hause befinden, aber weiterhin für einige Tage Hilfe bei der Körperhygiene oder beim regelmäßigen Verbandswechsel benötigen. Mithilfe der Verordnung beantragen Sie finanzielle Unterstützung bei Ihrer Krankenkasse und können anschließend einen häuslichen Pflegedienst engagieren. Haben Sie weder eine ärztliche Verordnung noch einen anerkannten Pflegegrad, müssen Sie alle Kosten selbst übernehmen.

Besitzen Sie jedoch einen anerkannten Pflegegrad und benötigen dauerhafte Unterstützung, können Sie sich an Ihre Pflegekasse für finanzielle Unterstützung wenden. Diese gewährt sogenannte Pflegesachleistungen, wenn Sie innerhalb der letzten zehn Jahre vor Antragstellung mindestens zwei Jahre bei einer Krankenversicherung (gesetzlich oder privat) versichert waren. Die Mitgliedschaft muss in den vergangenen zehn Jahren über zwei Jahre bestanden haben und zum Zeitpunkt der Antragstellung bestehen, um Ansprüche zu gewährleisten. Die maximale Höhe der Geldbeträge variiert je nachdem, welchen der fünf Pflegegrade Sie haben:

Pflegegrad Max. Leistungen pro Monat in Euro (Stand 01.01.2024)
1
2 760
3 1.431
4 1.778
5 2.200

Wie die Tabelle zeigt, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2. Die dazugehörigen Leistungen umfassen dem Bundesgesundheitsministerium zu Folge sowohl die körperbezogenen Pflegemaßnahmen als auch Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung.

Wer hingegen Pflegegrad 1 besitzt, erhält keine speziell für den Pflegedienst vorgesehenen Finanzmittel. Stattdessen können Sie als Betroffene:r Ihren monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro im Monat für die gewünschten Leistungen – also auch einen ambulanten Pflegedienst – verwenden.

Ambulante Pflege – Kosten

Da jeder pflegebedürftige Mensch unterschiedliche Hilfeleistungen benötigt, lassen sich die Pflegedienstkosten nicht pauschal nennen. Man kann sie lediglich grob einschätzen bzw. muss sie für jeden Einzelfall individuell berechnen. Dazu ist es notwendig, zunächst mit dem ambulanten Pflegedienst abzusprechen, welche Leistungen Sie überhaupt in Anspruch nehmen möchten.

Allerdings gibt es bei den Pflegediensten keine landesweit einheitlichen Preise. Die Pflegedienst Kosten können von Bundesland zu Bundesland und auch von Pflegedienst zu Pflegedienst variieren. Schließlich basieren die Preise auf den jeweiligen Vergütungsvereinbarungen, die individuell zwischen den Pflegekassen und den Pflegediensten ausgehandelt werden.

In der Praxis wird jeder Leistung der ambulanten Pflege ein Punktwert zugeteilt, dem anschließend ein bestimmter Wert in Euro zugeordnet wird. Auf diese Weise lassen sich die Gesamtkosten für die einzelnen Pflegeleistungen sowie die Gesamtkosten für Ihre individuelle Pflege ganz genau berechnen.

Wenn Sie weitere Details zu den Pflegedienstkosten benötigen, können Sie sich bei Ihrer Pflegekasse nach der Vergütungsvereinbarung für ambulante Pflegedienste in Ihrer Nähe erkundigen.

Einen guten Pflegedienst finden

Damit Sie als Betroffene:r oder als Angehörige:r einer pflegebedürftigen Person die bestmögliche Unterstützung bekommen, ist es wichtig, den richtigen Pflegedienst zu wählen. Schließlich sollten Sie sich gut auf die Pflegekräfte verlassen können und sich jederzeit optimal versorgt fühlen bzw. Ihre:n pflegebedürftige:n Angehörige:n in guten Händen wissen können. Auch die Betreuung, die über die Grundpflege hinausgeht, spielt eine wichtige Rolle.

Bei der Auswahl eines mobilen Pflegedienstes haben Sie die Möglichkeit, die Ergebnisse der Qualitätsprüfung ambulanter Pflegedienste einzusehen. Diese Berichte stehen Ihnen kostenlos im Internet oder in einem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe zur Verfügung.

Die Berichte geben Ihnen auch Auskunft über die sogenannten Pflegenoten, die von dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) sowie dem Prüfdienst des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. vergeben werden. Ambulante Pflegedienste erhalten Teilnoten in den folgenden drei Bereichen:

  1. Pflegerische Leistungen
  2. Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen
  3. Dienstleistung und Organisation

Auf Basis dieser Ergebnisse können Sie sich als pflegebedürftiger Mensch oder Angehörige:r ein Bild davon machen, welcher Pflegedienst in Frage kommt. Außerdem können Sie sich auch persönlich von den Mitarbeiter:innen eines Pflegedienstes in Ihrer Nähe beraten lassen. Welche Pflegedienste sich in Ihrer Nähe befinden, erfahren Sie beispielsweise beim Pflegenavigator der AOK.

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Abschluss eines Pflegevertrags

Wenn Sie sich für einen Pflegedienst entschieden haben, folgt im nächsten Schritt der Abschluss eines Pflegevertrags. Wie bei jedem Vertrag gilt auch hier: Lesen Sie sich bitte alles sorgfältig durch, bevor Sie unterschreiben. Das umfasst auch das Kleingedruckte.

Nehmen Sie sich ausreichend Zeit und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Manchmal hilft es auch, den Vertrag zusammen mit Angehörigen oder anderen Vertrauten genauer unter die Lupe zu nehmen.

Bei Vertragsabschluss sollten Sie unbedingt auf folgende Dinge achten:

  • Es sollte eine schriftliche Vertragsform geben
  • Als Vertragspartner sollten ausschließlich Sie als Pflegebedürftiger erwähnt sein, nicht jedoch Ihre pflegenden Angehörigen oder ein Betreuer
  • Die genauen Vertragsleistungen sollten so ausführlich wie möglich beschrieben sein
  • Die genauen Kosten müssen aufgeführt sein und welche dieser Kosten von der Pflegekasse gedeckt werden bzw. welche Sie selbst tragen müssen
  • Welche Regelungen zu Preiserhöhungen sind vertraglich festgehalten?
  • Wie gestalten sich Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen?
  • Wie lange im Voraus müssen Termine storniert werden, damit keine Kosten für Sie anfallen?
  • Ist eine Haftung für Schäden inkludiert? Und für welche Art von Schäden? (z.B. auch für das Verlieren von Hausschlüsseln?)

Sollten Sie dennoch Schwierigkeiten oder Zweifel haben, können Sie den Pflegevertrag kostenlos von der Verbraucherzentrale überprüfen lassen.

Quellen:

Bundesgesundheitsministerium: Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick

SGB XI, § 33: Leistungsvoraussetzungen

Wissen in der Box: Ambulante Pflege

Der Anspruch entsteht durch einen anerkannten Pflegegrad der Stufen 2 bis 5 oder vorübergehend durch eine ärztliche Verordnung.

Die Kosten hängen vom Pflegebedarf sowie der Vergütungsvereinbarung für ambulante Pflegedienste in Ihrer Nähe ab, welche Sie bei Ihrer Pflegekasse erfragen können.

Um einen guten Pflegedienst zu finden, lassen Sie sich am besten von einem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe oder Ihrem Hausarzt bzw. Ihrer Hausärztin beraten.

Exakte Regelungen zu Leistungen und Kosten, Vertragslaufzeit, Stornierung von Terminen und Haftung für Schäden sollten vertraglich fesgehalten werden.