Pflegeleistungen

Pflegeleistungen 2022 – Übersicht der Leistungen der Pflegekasse

Uta Leyke
Uta Leyke

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Zu Beginn des Jahres 1995 wurde in Deutschland erstmalig die Pflegeversicherung als eigenständige Versicherung eingeführt. Mit Hilfe dieser ist es gelungen, das gesamte System der Pflegeleistungen zu reformieren und die angebotenen Leistungen für die vielen von körperlich und geistigen Einschränkungen Betroffenen zu verbessern.

Dank der Versicherungspflicht können die Pflegekassen ihre Budgets gut vorausplanen und die Pflegeleistungen bestmöglich für die Pflegebedürftigen ausrichten. Im folgenden Text stellen wir Ihnen die verschiedenen Leistungen im Überblick vor und verlinken die einzelnen Pflegeleistungen zum Nachschlagen auf Unterseiten, auf denen Sie detaillierte Informationen nachlesen können.

Inhalt

Definition von Pflegeleistungen

Unter Pflegeleistungen versteht man alle jene Leistungen der Pflegeversicherung, die Personen mit anerkanntem Pflegegrad zustehen. Das Ziel dieser Leistungen ist es, dass Pflegebedürftige durch die Mittel der Pflegeversicherung in ihrem Alltag unterstützt werden, ihre Gesundheit verbessert oder das Fortschreiten einer Erkrankung verlangsamt wird.

Dabei richten sich die verschiedenen Pflegeleistungen danach, ob in der häuslichen Pflege die Leistungen abgerufen werden oder sich Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege befinden. Wenn Sie oder ein:e pflegebedürftige:r Angehörige:r einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen, ist es daher wichtig sich im Vorfeld Gedanken darüber zu machen, ob die Pflege zu Hause oder in einem Pflegeheim stattfinden soll.

Als allererste Leistung der Pflegeversicherung steht Ihnen bereits vor der Erteilung eines Pflegegrads eine Pflegeberatung zu. Hierdurch haben Sie die Möglichkeit, mit einem oder einer erfahrenen Pflegeberater:in Ihre individuelle Situation und Präferenzen zu besprechen. Alternativ beraten auch Seniorenbüros, Pflegestützpunkte, Wohlfahrtsorganisationen und Nachbarschaftshilfen zu allen Themen rund um die Pflege.

Sollten Sie einen Pflegefall im nahen Umfeld haben, beraten wir Sie zu den ersten Schritten in dem Beitrag Pflegefall – was jetzt zu tun ist. Alles, was Sie zur Pflege zu Hause wissen müssen, finden Sie im Ratgeber Häusliche Pflege.

Arten von Pflegeleistungen

Die Pflegeversicherungen bieten eine große Anzahl an verschiedenen Leistungen an. Dabei ist für den Anspruch auf die Leistungen wesentlich, ob Sie oder Ihr:e Verwandte:r im häuslichen Umfeld oder einer stationären Einrichtung gepflegt werden. Die meisten Leistungen stehen zu Hause gepflegten Pflegebedürftigen zu. Dies unterstreicht die vom Gesetzgeber verfolgte Priorisierung der häuslichen Pflege.

Außerdem entscheidet der zugewiesene Pflegegrad über die Höhe der jeweiligen Leistungen. Bei einigen steigen die erstatteten Beträge an, so dass zum Beispiel die Pflegeleistungen bei Pflegegrad 3 höher sind als die Pflegeleistungen bei Pflegegrad 2. Bei anderen Leistungen bleibt die Höhe der Beträge für alle Pflegegrade gleich hoch.

In der Begutachtung des Medizinischen Dienst der Krankenversicherung wird der Pflegegrad ermittelt.

Pflegeleistungen im Überblick

Das Pflegegeld

Das Pflegegeld wird pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 2 monatlich auf das eigene Konto überwiesen, wenn sie zu Hause von Angehörigen gepflegt werden. Die Verwendung des Pflegegeldes obliegt den Pflegebedürftigen. Viele geben es an die Angehörigen als Aufwandsentschädigung weiter.

Pflegesachleistungen

Die Pflegesachleistungen sind jener Betrag, der zu Hause gepflegten Pflegebedürftigen monatlich für das Engagieren eines ambulanten Pflegedienstes zur Verfügung steht. Die Abrechnung erfolgt zumeist direkt zwischen der Pflegekasse und dem Pflegedienst. Die Vergütung für den ambulanten Pflegedienst ergibt sich aus den Leistungskomplexen der ambulanten Pflege.

Teilstationäre Tages- und Nachtpflege

Die Beträge für die teilstationäre Tages- und Nachtpflege können zusätzlich zum Pflegegeld bzw. den Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden. Ist für die Sicherstellung einer lückenlosen Betreuung und Pflege die teilstationäre Tagespflege in einer Pflegeeinrichtung notwendig, kann dafür der Betrag aus der Tages- und Nachtpflege genutzt werden. 

Vollstationäre Pflege

Ist eine Pflege zu Hause oder in einer Pflege-Wohngemeinschaft nicht möglich oder nicht gewünscht, steht die Unterbringung in einer vollstationären Pflegeeinrichtung zur Verfügung. Hier sind die Pflegebedürftigen rund um die Uhr betreut. Die von der Pflegeversicherung erstatteten Pflegeleistungen decken allerdings nicht die gesamten monatlich anfallenden Kosten für einen Pflegeheimplatz ab.

Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu, die zu Hause gepflegt werden. Der Betrag dient dazu, die Selbständigkeit der Betroffenen zu fördern und pflegende Angehörige zu entlasten. Häufig werden die Beträge für sogenannte niedrigschwellige Pflege- und Betreuungsleistungen verwendet. Diese sind zum Beispiel Haushalts- oder Einkaufshilfen sowie Gruppenangebote.

* Als Ausnahme dürfen Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, die ambulant gepflegt werden, den Entlastungsbetrag für Pflegeleistungen des ambulanten Pflegedienstes verwenden, statt ausschließlich für Betreuungs- oder Haushaltshilfe. Dies ist Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 nicht mehr möglich. 

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Monatlich stehen allen Pflegebedürftigen 40 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu. Dazu gehören Einweghandschuhe, Bettschutzeinlagen und -schürzen genauso wie OP-Masken und Desinfektionsmittel. 

Wir von der Pflegebox bieten einen bequemen Service, bei dem wir die von Ihnen benötigten Pflegehilfsmittel monatlich pünktlich zu Ihnen nach Hause liefern. Unsere freundlichen Kundenberater:innen stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie sich über den Versandservice genauer informieren wollen.

Hausnotruf und Wohngruppenzuschlag

Darüber hinaus bieten die Pflegeversicherungen als Pflegeleistung eine Beteiligung an einem notwendigen Hausnotruf an, wenn die pflegebedürftige Person alleinlebend ist oder eine Sturzgefahr besteht.

Leben Sie oder ein pflegebedürftiger Verwandter mit anderen Pflegebedürftigen gemeinsam in einer Pflege-Wohngemeinschaft, beteiligt sich die Pflegeversicherung an den monatlichen Kosten.

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege sind Pflegeleistungen der Pflegekasse, die im Falle einer Verhinderung der gewohnten Pflegeperson zum Tragen kommen. Dabei bedeutet Kurzzeitpflege, dass der oder die Pflegebedürftige in der Regel vorübergehend in einer vollstationäre Einrichtung betreut wird.

* Hierfür kann bei Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 ausnahmsweise der Entlastungsbetrag genutzt werden.

Bei der Verhinderungspflege wird der oder die Pflegebedürftige wie gewohnt zu Hause gepflegt. Lediglich übernimmt die Pflege entweder ein ambulanter Pflegedienst oder eine andere geeignete Person. Für diese steht der volle Betrag der Verhinderungspflege zur Verfügung.

Wird die Verhinderungspflege für mehr als 8 Stunden pro Tag beansprucht, gilt diese als tageweise Verhinderungspflege. In diesem Fall wird dem oder der Pflegebedürftigen das Pflegegeld um die Hälfte gekürzt.

Beträgt die Verhinderungspflege nicht mehr als 8 Stunden pro Tag, wird diese stundenweise abgerechnet und es erfolgt keine Kürzung des Pflegegeldes.

Pflegt im Verhinderungsfall ein anderer naher Verwandter den oder die Pflegebedürftige, steht das 1,5-fache des üblichen Pflegegelds zur Verfügung. 

Wohnraumanpassungen

Sind bei Ihnen zu Hause Anpassungen des Wohnraums notwendig, um die Pflege zu Hause überhaupt möglich zu machen, kann sich die Pflegeversicherung mit bis zu 4.000 Euro je Umbaumaßnahme an den Kosten beteiligen.

Anschubfinanzierung zur Gründung einer Pflege-Wohngemeinschaft

Gründen mehrere Pflegebedürftige gemeinsam eine Pflege-WG, kann sich die Pflegeversicherung an den Gründungskosten beteiligen.

Antrag von Pflegeleistungen

Möchten Sie für sich oder einen Angehörigen Pflegeleistungen beantragen, muss zunächst ein Pflegegrad festgestellt werden. Erst dann haben Sie oder Ihr:e Angehörige:r einen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung.

Hierzu teilen Sie der zuständigen Pflegeversicherung schriftlich oder telefonisch mit, dass Sie oder ein:e Angehörige:r einen Pflegegrad beantragen. Dabei müssen Sie nicht einmal den angestrebten Pflegegrad benennen.

Dem Antrag folgt automatisch eine von der Pflegeversicherung bezahlte Pflegeberatung innerhalb von zwei Wochen, bei der Sie gemeinsam alles Weitere klären und die notwendigen Schritte in die Wege leiten können.

Hilfreiche Tipps

Höhe der Pflegeleistungen

Die Höhe der Pflegeleistungen staffelt sich bei den meisten Leistungen anhand der Höhe des Pflegegrads. Das ist nachvollziehbar, da der Pflegeaufwand mit steigendem Pflegegrad normalerweise steigt.

Die Bundesregierung prüft alle drei Jahre, ob eine Anpassung der Höhe der Pflegeleistungen notwendig ist. Die Leistungen wurden in den letzten Jahren immer wieder nach oben angepasst. Notwendig macht das alleine schon die allgemeine Preisentwicklung. Hier wird vom Gesetzgeber darauf geachtet, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen nicht alleine etwaige steigende Kosten tragen müssen.

Im Juni 2021 ist die neue Pflegereform vom Bundestag beschlossen worden. Der Betrag für Pflegesachleistungen wird ab dem 01.01.2022 um 5 Prozent erhöht. Der Betrag für Kurzzeitpflege steigt von 1.612 Euro auf 1.774 Euro.

Pflegeleistungen Tabelle – Monatlich

In den beiden folgenden Pflegeleistungen Tabellen zeigen wir Ihnen die monatlichen beziehungsweise jährlichen Beträge, auf welche Pflegebedürftige mit den verschiedenen Pflegegraden einen Anspruch haben.

Pflegegrad12345
Pflegegeld316 €545 €728 €901 €
Pflegesachleistungen (Stand 01.01.2022)724 €1.363 €1.693 €2.095 €
Teilstationäre Tages- und Nachtpflege0*689 €1.298 €1.612 €1.995 €
Vollstationäre Pflege0*770 €1.262 €1.775 €2.005 €
Entlastungsbetrag125 €125 €125 €125 €125 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch40 €40 €40 €40 €40 €
Zuschüsse zum Hausnotruf23 €23 €23 €23 €23 €
Wohngruppenzuschlag für Pflege-WG214 €214 €214 €214 €214 €

Pflegeleistungen Tabelle – Jährlich

Pflegegrad12345
Kurzzeitpflege (Stand 01.01.2022)*1.774 €1.774 Euro1.774 €1.774 €
Verhinderungspflege 1.612 €1.612 Euro1.612 Euro1.612 €
Verhinderungspflege durch nahe Angehörige 474 €817,50 Euro1.092 Euro1.351,50 €
Wohnraumanpassungen4.000 € je Maßnahme4.000 € je Maßnahme4.000 € je Maßnahme4.000 € je Maßnahme4.000  je Maßnahme
Anschubfinanzierung Pflege-WG2.500 € je Mitbewohner2.500 €
je Mitbewohner
2.500 € je Mitbewohner2.500  je Mitbewohner2.500 € je Mitbewohner

Wenn Leistungen nicht ausreichen

Die Kosten für die Pflege eines Menschen können ganz schön teuer werden. Dabei ist es egal, ob die Pflege im eigenen Zuhause oder einer stationären Pflegeeinrichtung stattfindet. Verfügt die pflegebedürftige Person nicht über ausreichend verwertbares Vermögen und gibt es keine Verwandten, die unterhaltspflichtig sind, können die Kosten schnell das monatliche Einkommen aus Rentenansprüchen übersteigen.

Zum Glück befinden wir uns in Deutschland in einem Sozialstaat, der auch für diesen Fall vorgesorgt hat. Können sich Pflegebedürftige oder deren nahen Angehörigen die Kosten für die Pflege nicht leisten, springt das Sozialamt ein.

Wie Sie die Sozialleistungen zur Unterstützung Pflegebedürftiger beantragen, erklären wir in unserem Ratgeberartikel Antrag Hilfe zur Pflege.

Quellen:

betanet: Leistungskomplexe

Bundesgesundheitsministerium:Die Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick

Wissen in der Box: Pflegeleistungen

Unter Pflegeleistungen versteht man all jene finanzielle Leistungen, die die Pflegeversicherungen Personen mit Pflegegrad bieten.

Die Pflegeversicherung bietet viele verschiedene Pflegeleistungen in Abhängigkeit des Pflegegrads sowohl für monatliche als auch für jährliche Leistungen.

Die Höhe der Pflegeleistungen ist meistens in Abhängigkeit vom Pflegegrad. Manche Leistungen sind allerdings für alle Pflegegrade einheitlich.

Pflegeleistungen werden durch einen bei der zuständigen Pflegeversicherung eingereichten Antrag auf Erteilung eines Pflegegrads beantragt.

Reichen die Pflegeleistungen der Pflegeversicherung nicht aus, um die monatlichen Pflegekosten zu bezahlen, springt das zuständige Sozialamt ein.

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