Haushaltshilfe Senioren
Uta Leyke
Uta Leyke

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Haushaltshilfe für Senioren

In Deutschland haben wir dank der sich stets verbessernden Gesundheitsversorgung zunehmend fitte Senioren, die auch im hohen Alter noch gesund leben. Viele von ihnen genießen das Rentnerleben und bewältigen selbstständig ihren Alltag zu Hause.

Irgendwann jedoch kommt unweigerlich die Zeit, in der alltägliche Aktivitäten schwer fallen. Das betrifft Arbeiten rund um den Haushalt und Garten. Können diese Aufgaben nicht von Angehörigen oder anderen nahestehenden Personen übernommen werden, ist eine Haushaltshilfe für Senioren eine gute Lösung. Je nach Gesundheitszustand gibt es für eine Haushaltshilfe von der Pflege- oder Krankenversicherung eine Bezuschussung der Kosten oder gar eine Kostenübernahme.

Inhalt

Die Tätigkeiten einer Haushaltshilfe für Senioren

Eine Haushaltshilfe für Senioren unterstützt in der Regel ausschließlich bei Tätigkeiten rund um den Haushalt. Im Gegensatz zu einer Pflegekraft, die persönlich für die Senioren da ist und pflegt.

Zu den regelmäßigen Aufgaben, die Haushaltshilfe für Senioren übernehmen, gehören:

  • Putzen
  • Aufräumen
  • Einkaufen
  • Kochen
  • Wäschepflege
  • Blumen gießen
  • Gartenpflege
  • Kleine Handwerkstätigkeiten

Nicht zu den klassischen Tätigkeiten gehören Dinge, wie Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme, die Umpositionierung von hilfsbedürftigen Senioren oder die Körperreinigung. Dies sind Tätigkeiten, die ausgebildete Pflegekräften eines ambulanten Pflegediensts oder von den pflegenden Angehörigen durchführen.

Für welche Senioren ist eine Haushaltshilfe sinnvoll?

Grundsätzlich werden Haushaltshilfen gerne von Senioren eingestellt, denen zunehmend die Zeit oder die physische Fähigkeit für die Erledigung von Haushaltstätigkeiten fehlt. Eine Haushaltshilfe ist optimal für Senioren, die grundsätzlich noch gut alleine zu Hause zurechtkommen und eine gute Unterstützung im Alter. Es besteht noch keine Notwendigkeit, dass sie kurzfristig in eine betreutes Wohnen umziehen.

Der Vorteil einer Haushaltshilfe ist die Übernahme genau der Arbeiten, die gerade anstehen. Sei es Wäsche waschen, bügeln oder Wäsche verräumen, Einkaufen, Saubermachen oder Essen zubereiten: Wo Hilfe benötigt wird, packt die Haushaltshilfe an.

Das Befinden und die Kraft von Senioren schwankt tagtäglich, sodass „ein paar extra Hände“ im Haushalts eine große Hilfe darstellen. Zudem ist es auch für Angehörige eine Beruhigung zu wissen, dass ihre Lieben regelmäßig Unterstützung erhalten.

Desweiteren stehen auch andere Formen von Dienstleistungen, wie zum Beispiel Einkaufshelfer, Putzkräfte oder Services wie Essen auf Rädern zur Verfügung. Solche Dienstleistungen sind in der Regel günstiger, aber bieten nicht die Flexibilität einer Haushaltshilfe.

Haushaltshilfe für Senioren mit Pflegestufe bzw. Pflegegrad

Menschen mit anerkanntem Pflegegrad stehen monatlich gewisse Beträge zu. Zu Teilen besteht die Möglichkeit den Monatsbeitrag für eine Haushaltshilfe zu verwenden. Die Höhe der von der Pflegeversicherung bezahlten Beträge richtet sich dabei nach dem jeweiligen Pflegegrad.

Dabei wird der Pflegegrad einer pflegebedürftigen Person durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen anhand vielfältiger Kriterien festgelegt. Grundsätzlich muss für die Bewilligung eines Pflegegrades die betroffene Person körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen haben. Vorausgesetzt diese Beeinträchtigung sind hinderlich für die eigenständige Bewältigung des Alltags und liegen bereits mindestens sechs Monate vor.

Wie Sie für sich oder eine nahestehende Person einen Pflegegrad beantragen, wenn eine Pflegebedürftigkeit besteht, haben wir auf einer separaten Seite zusammengestellt. Mit der Einstufung in einen der fünf Pflegegrad bestehen verschiedene Ansprüche, die Sie geltend machen können wie z.B. die Übernahme von kostenlosen Pflegehilfsmitteln im Wert von 40 €.

Kosten einer Haushaltshilfe für Senioren

Abrechnung der Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag

Jedem Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege steht bereits ab Pflegegrad 1 monatlich der sogenannte Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 € zu, welche in § 45b des 11. Sozialgesetzbuches (SGB XI) geregelt ist. Dieses Geld ist zweckgebunden und dient der Entlastung von pflegenden Angehörigen oder vergleichbarer Nahestehenden. Das Entlastungsgeld wird auch bewilligt, wenn es zur Förderung der selbstständigen Alltagsgestaltung des Pflegebedürftigen beiträgt. Der Entlastungsbetrag wird zur Bezahlung von nach Landesrecht anerkannten, qualitätsgesicherten Dienstleistern verwendet, wie etwa für ambulante Pflegedienste oder Haushaltshilfen.

Möchten Sie eine Haushaltshilfe für sich oder einen Angehörigen über das Entlastungsgeld finanzieren, sprechen Sie mit der zuständigen Pflegeversicherung über die notwendige Qualifikation der Haushaltshilfe. Haushaltshilfen von zertifizierte Pflegediensten sind kein Problem bei der Pflegeversicherung. Falls sie aber privat gefundene Haushaltshilfen einstellen wollen, sollten sie für eine anerkannte Agentur arbeiten.

Das ist vorher unbedingt mit der Pflegekasse zu klären. Für die Kostenerstattung muss der Versicherte Belege über die entstandenen Kosten für die Haushaltshilfe vorlegen, wo eindeutig die von der Haushaltshilfe durchgeführten Leistungen aufgeführt sind.

Abrechnung der Haushaltshilfe über das Pflegegeld

Ab Pflegegrad 2 überweist die Pflegekasse monatlich Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege das sogenannte Pflegegeld. Dieses beläuft sich bereits bei Pflegegrad 2 auf 316 € monatlich und steigert sich mit den Pflegegraden bis auf 901 € bei Pflegegrad 5. Die Verwendung dieses Geldes steht dem Pflegebedürftigen zur freien Verfügung. In der Regel benutzen Pflegebedürftige das Pflegegeld als Aufwandentschädigung für zu Beispiel pflegende Angehörige, Nachbarn oder Freunde.

Allerdings steht es dem Pflegebedürftigen frei (am besten in Absprache mit den pflegenden Angehörigen), das Pflegegeld auch für eine Haushaltshilfe zu verwenden. In dem Fall muss diese nicht einmal den Qualitätskriterien der Pflegekasse entsprechen.

Abrechnung der Haushaltshilfe über die Verhinderungspflege

Um die pflegenden Angehörigen nicht zu überfordern, wurde die sogenannte Verhinderungspflege für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 eingeführt. Das Geld ist dazu da, den Pflegepersonen die Arbeit abzunehmen, wenn diese einmal eine Pause brauchen oder selbst einmal krank sind.

Der Betrag für die Verhinderungspflege ist in allen Pflegegraden 2 bis 5 derselbe Betrag von 1.612 € im Jahr. Dieser Betrag ist auch für die Buchung einer anerkannten Haushaltshilfe geeignet. Wird zudem der jährliche Betrag der Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft, ist obendrein noch 50 % des Betrags der Kurzzeitpflege für die Haushaltshilfe verwendbar.

Im Juni 2021 ist die neue Pflegereform vom Bundestag beschlossen worden. Der Betrag für Pflegesachleistungen wird ab dem 01.01.2022 um 5 Prozent erhöht. Der Betrag für Kurzzeitpflege steigt von 1.612 Euro auf 1.774 Euro.

Abrechnung der Haushaltshilfe über die Pflegesachleistungen

Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden, stehen monatlich die sogenannten Pflegesachleistungen zu. Diese werden in erster Linie für die Leistungen von professionellen Pflegediensten benutzt, wobei die Abrechnung in der Regel direkt zwischen dem Pflegedienst und der Pflegekasse geschieht.

Schöpft ein Pflegebedürftiger nicht den gesamten ihm zustehenden Sachleistungsbetrag aus, hat er die Möglichkeit, bis zu 40 Prozent des Betrags für andere, in § 45a SGB XI aufgeführte und anerkannte Leistungen zu verwenden. Die Voraussetzung für die Umwandlung der Pflegesachleistungen ist, dass die in Anspruch genommenen Angebote die Pflegenden entlasten. Ein andere Möglichkeit ist den Pflegebedürftigen selbst dabei zu unterstützen, den Alltag möglichst selbstständig zu bewältigen.

Erfüllt die Einstellung einer Haushaltshilfe diese Kriterien von der Landesregierung vorgegebenen Qualifikationen, wird die Haushaltshilfe zugelassen.

Am besten wenden Sie sich an Ihre Pflegeversicherung und informieren sie sich, was bei der Suche nach einer Haushaltshilfe zu beachten ist. Oft arbeiten die professionellen Pflegedienste mit Haushaltshilfen zusammen, die die Qualitätsanforderungen erfüllen.

Die Erstattung der Ihnen für die Haushaltshilfe entstandenen Kosten können Sie bei der Pflegeversicherung durch Einreichen der Rechnung beantragen.

Und wenn die erstatteten Beträge nicht alle Kosten für die Haushaltshilfe abdecken?

Grundsätzlich müssen alle Kosten für Haushaltshilfen, die über die erstattungsfähigen Beträge hinausgehen, vom Pflegebedürftigen oder dessen Angehörigen selbst finanziert werden.

Wenn ein Fall vorliegt, der die vorübergehende Übernahme von höheren Kosten für eine Haushaltshilfe recht fertig, lohnt es sich nachzufragen.

Wie bekommen Senioren ohne Pflegegrad eine Haushaltshilfe?

Es gibt auch für Senioren ohne Pflegegrad die Möglichkeit, vorübergehend eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse bezuschusst zu bekommen. Das ist aber nicht der Regelfall und langfristig gesehen ist für Senioren, die Hilfe im Haushalt benötigen, eher die privat angestellte Haushaltshilfe die Lösung.

Von der Krankenkasse bezahlte Haushaltshilfe für Senioren ohne Pflegegrad

Es gibt die Möglichkeit für ältere Menschen, eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse zu beantragen. Allerdings gilt das nur für eine vorübergehende Unterstützung zum Beispiel während der Rehabilitationsphase nach einer Krankheit oder einer vorübergehenden Mobilitätseinschränkung. Die Haushaltshilfe wird auch nur bewilligt, wenn es im Haushalt keine andere Person gibt, die die anfallenden Aufgaben erledigen kann. Je Krankheitsepisode ist die finanzierte Haushaltshilfe auf maximal vier Wochen beschränkt.

Wenn Sie aufgrund einer Krankheit für einige Wochen Unterstützung im Haushalt benötigen, brauchen Sie von Ihrem Arzt eine sogenannte Notwendigkeitsbescheinigung.

Die privatfinanzierte Hilfe für ältere Menschen

Der einfachste Weg für Senioren ohne Pflegegrad eine zuverlässige Hilfe im Haushalt zu bekommen, ist selbst eine Haushaltshilfe zu suchen und aus eigener Tasche zu bezahlen. Haushaltshilfen findet man durch Herumfragen bei Familie, Freunden und Nachbarn. Außerdem gibt es Vermittlungsagenturen, die zusätzlich zur Vermittlung von Haushaltshilfen auch bei der steuerrelevanten Anmeldung und den Gehaltsabrechnungen helfen. Zusätzlich lohnt sich der Blick in die lokale Zeitung unter Jobanzeigen.

Wird die Hilfe von dem Senior nur stundenweise für die Aufgaben im Haushalt benötigt, ist Anstellung als geringfügig Beschäftigte auf Minijob-Basis möglich. Hierfür sollte die Haushaltshilfe lediglich bei der Minijobzentrale angemeldet sein, da sie monatlich einen verringerten Pauschalbetrag zum Beispiel für die Krankenkasse einzieht.

Alternativ kann eine selbstständige Haushaltshilfe ihre Arbeitsstunden am Monatsende in Rechnung stellen. Als Arbeitgeber müssen Sie dabei keine Sozialabgaben abführen und begleichen lediglich den Rechnungsbetrag.

Arbeitet die Person bei Ihnen in einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung, muss eine Anmeldung bei der Krankenkasse der Haushaltshilfe erfolgen, außerdem werden die Sozialversicherungsbeiträge abgeführt.

Ist der Arbeitgeber – der Pflegebedürftige oder dessen Angehörige – steuerpflichtig, erfolgt am Ende des Jahres eine haushaltsnahe Dienstleistung bei der Steuererklärung.

Wissen in der Box: Haushaltshilfe für Senioren

Eine Haushaltshilfe übernimmt Aufgaben rund um den Haushalt, wie z. B. Kochen, Putzen oder Gartenpflege), welche der bzw. die Senior:in nicht mehr alleine schaffen. 

Haushaltshilfen sind für Senior:innen sinnvoll, denen die zeitlichen oder körperlichen Fähigkeiten fehlen, den Haushalt alleine zu bewältigen. 

Die Haushaltshilfe kann, je nach Pflegegrad, durch den Entlastungsbetrag, das Pflegegeld, die Verhinderungspflege und die Pflegesachleistung abgerechnet werden. 

Bei Krankheitsfällen kann eine Haushaltshilfe bei der Krankenkasse beantragt werden. Für eine dauerhafte Haushaltshilfe muss der bzw. die Patient:in selbst zahlen.