Wohnraumanpassung

Wohnraumanpassung - Förderung für altersgerechtes Leben

In Deutschland wünschen sich 67 Prozent der 50-Jährigen, dass sie mit 70 Jahren in der eigenen Wohnung oder in dem eigenen Haus leben. 57 Prozent möchten ebenso im eigenen Umfeld alt werden, jedoch mit der Möglichkeit, Hilfe zu beanspruchen. Um diesem Wunsch nachzugehen, muss für ältere Menschen die Gestaltung eines gesicherten Heims möglich sein, um eine ungehinderte Bewegung zu garantieren.

Denn die Unfallstatistik zeigt, dass besonders für Ältere ein Risiko besteht, an den Folgen von Unfällen im Haushalt zu sterben. Bei Älteren lag das Risiko 2018 sogar 28 Mal höher als bei einem Verkehrsunfall zu versterben. 

Treffen Sie deshalb bereits frühzeitig Entscheidungen bezüglich eines sicheren und unbeschwerten Wohnens im Alter. Durch sogenannte Wohnraumanpassung ist es möglich, das Zuhause für die Zukunft barrierefrei zu gestalten. Haben Sie eine:n pflegebedürftige:n Verwandte:n, wird durch die Wohnraumanpassung zudem auch die Pflege erleichtert. Deshalb werden solche Umbaumaßnahmen auch von der Pflegekasse bezuschusst.

Inhalt

Wohnraumanpassung – Definition

Als barrierefreie – oder zumindest barrierearme – Wohnung wird ein Zuhause ohne oder mit nur sehr wenigen Hürden und Stolperfallen bezeichnet. Zu diesen zählen beispielsweise Treppen, Türschwellen und schmale Türen. Werden bekannte Hürden beseitigt, können sich die Bewohner:innen sicherer bewegen. Altersgerechtes Wohnen erleichtert zudem die tägliche Pflege und das selbständige Wohnen Ihres Verwandten erheblich. 

Wenn zudem folgende Punkte erfüllt sind, gilt das Wohnumfeld als barrierefrei:

  • Begehung ohne Stufen und Schwellen möglich
  • Barrierefreies Bad mit z.B. ebenerdiger Duschtasse
  • Breite der Türen beträgt mindestens 80 cm 
  • Die Bewegungsflächen im Bad, Flur und Küche beträgt mindestens 120 cm x 120 cm (Rollstuhlgerecht: 150 cm x 150 cm)
  • Vorhandensein von Haltegriffen, Sitz und Aufstehhilfen

Individuell haben Pflegebedürftige außerdem verschiedene Mindestvoraussetzungen für Barrierefreiheit. Daher sollte das Zuhause am besten zusammen mit einem Pflegeberater oder einer Pflegeberaterin begangen, um notwendige Umbaumaßnahmen zu besprechen.

Welche Maßnahmen zur Wohnraumanpassung gibt es?

Bevor Sie die Wohnung altersgerecht umbauen lassen, können Sie auch zunächst selbständige Maßnahmen für Ihren Angehörigen vornehmen. Einige sind dabei kostenlos, wiederum andere bedürfen die Hinzunahme eines Handwerkers.

Allein durch das Umstellen von Möbeln erleichtert Ihnen den Alltag oder für Ihre:n Angehörige:n enorm. 

Außerdem gibt es folgende Wohnraumanpassungscheckliste als Hilfestellung:

  • Überflüssige Einrichtungsgegenstände entfernen
  • Möbel die Fenster versperren entfernen
  • Teppiche befestigen, damit sie rutschfest sind
  • Stabile Sitzgelegenheit zum An- und Ausziehen von Schuhen
  • Hilfsmittel für das Bad besorgen (z.B. Duschhocker zum Hinsetzen beim Duschen oder Haltegriffe zur Erleichterung des Hinsetzens oder Aufstehens in die Badewanne bzw. für das WC)
  • Erleichterung des Aufstehens und Hinsetzens durch Befestigung von Holzklötzen unter Sofa, Sessel oder Bett
  • Befestigung von beidseitige Handläufen im Treppenhaus
  • Häufig gebrauchte Steckdosen auf 85 cm erhöhen

Zu den größeren Umbaumaßnahmen, die in der Regel Baufirmen nach Einholen eines Kostenvoranschlags durchführen, gehören:

  • Behindertengerechte Bäder: Einbau einer ebenerdigen Dusche bzw. Installation eines Badewannenlifts
  • Eine behindertengerechte Küche: zum Beispiel Arbeitsplatten tiefer montieren und Unterschränke für mehr Beinfreiheit entfernen
  • Treppenlifte und Aufzüge
  • Vergrößerung von Türen
  • Abbau von Türschwellen

Wer hat Anspruch auf Wohnraumanpassung?

Generell kann jeder auf eigene Kosten Wohnraumanpassungen durchführen, jedoch wird dies meistens recht teuer. Die Pflegekasse bezuschusst die Wohnraumanpassung, wenn Pflegebedürftige einen anerkannten Pflegegrad haben. Dabei betragen die Zuschüsse bei einer Wohnraumanpassung beispielsweise mit Pflegegrad 1 als auch bei einer Wohnraumanpassung mit Pflegegrad 2 bis zu 4.000 Euro

Bei Wohngruppen werden bis zu 16.000 Euro für die Umbaumaßnahmen in der gemeinsam genutzten Wohnung von der Pflegekasse übernommen. Nach § 40 Absatz 4 Sozialgesetzbuch XI müssen folgenden drei Voraussetzungen erfüllt sein, um die Maßnahmen zu bezuschussen: 

  1. Die häusliche Pflege wird durch diese Maßnahme ermöglicht.
  2. Eine erhebliche Erleichterung in der häuslichen Pflege wird durch diese Maßnahme erreicht.
  3. Die Maßnahme stellt eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen bzw. der Pflegebedürftigen wieder her. 

Wie oft wird der Zuschuss für eine Wohnraumanpassung bewilligt?

Eine Obergrenze für die Anzahl an Bezuschussungen für Wohnraumanpassung existiert nicht. Es kann durchaus passieren, dass sich der Zustand Ihres pflegebedürftigen Verwandten nach den Umbaumaßnahmen verschlechtert und Sie demzufolge wieder neue Umbaumaßnahmen durchführen müssen. Zusätzlich können sich nach einiger Zeit neue alltägliche Herausforderungen ergeben und neue Maßnahmen für barrierefreies Wohnen entstehen. 

Wichtig ist hierbei, dass die Umbaumaßnahmen notwendig und nachvollziehbar für den Sachbearbeiter der Pflegeversicherung sind. Die Bezuschussung für eine Wohnraumanpassung durch die Pflegekasse wird zudem jedes Mal individuell geprüft. So ist es beispielsweise möglich ein Umzug in eine neue Wohnung als notwendige Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfelds zu bewilligen und zu bezuschussen. Die Bewilligung hierfür erfolgt vor allem, wenn ein barrierefreie Wohnraumanpassung aus baulichen Gründen nicht möglich ist.

Der Antrag auf Wohnraumanpassung

Um einen Antrag auf Wohnraumanpassung von der Pflegekasse bei einem anerkannten Pflegegrad erstattet zu bekommen, halten Sie sich deshalb an unten beschriebene Checkliste:

Achten Sie dabei darauf, dass Sie den Antrag für Wohnraumanpassung vor den Umbaumaßnahmen stellen. Warten Sie auf die Bestätigung, um sicher zu sein, dass Sie die Bezuschussung erhalten.

  • Name
  • Anschrift
  • Bankverbindung
  • Pflegegrad
  • Rechtsgrundlage für den Antrag (§40 Abs. 4 SGB XI)
  • Gründe nennen für die geplante Wohnraumanpassung
  • Ausführliche Beschreibung der geplanten Wohnraumanpassung 
  • Adressen und Kostenvoranschläge der ausführenden Handwerksbetriebe
  • Angabe von zuvor erbrachten Leistungen
  • Sie können Fotos des Wohnbereichs, in dem der Umbau stattfinden soll, beifügen. Das ist nicht notwendig, kann aber für den Sachbearbeiter einen realistischen Eindruck erwecken.

Umbaumaßnahmen in Pflege-WGs

Wenn Sie oder Ihr:e Angehörige:r in einer Pflege-WG mit anderen Pflegebedürftigen wohnen möchten oder bereits wohnen, gelten etwas andere Regeln. Für alle Mitbewohner:innen gemeinsam kann der Zuschuss von der Pflegekasse bis zu 16.000 Euro betragen. Wohnen mehr als vier anspruchsberechtigte Personen zusammen, übernehmen die Pflegeversicherungen die Beträge je Mitbewohner:in anteilig. So würde beispielsweise bei einer Pflege-WG mit acht pflegebedürftigen Personen jede Person 2.000 Euro des Gesamtbetrages von 16.000 Euro erhalten.

Die Pflegekassen bezuschussen dieselben Maßnahmen zur Wohnungsanpassung bei Pflege-WGs, wie auch für Einzelpersonen.

Weitere Fördermöglichkeiten für Wohnraumanpassung

Zusätzlich zur Bezuschussung durch die Pflegekasse gibt es noch die Möglichkeit einer Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW). Über die Förderung KFW-455 der KfW-Bank „Altersgerecht umbauen – Investitionszuschuss“ werden Fördergelder für die unterschiedlichsten Umbaumaßnahmen beantragt. 

Hierbei ist eine Förderung von maximal 6.250 Euro möglich. Anders als bei der Bezuschuss für eine Wohnraumanpassung durch die Pflegekasse, bewilligt die KfW nur abgeschlossene Wohnraumanpassungen oder Umbauarbeiten. Darüber hinaus sind bestimmte Vorgaben für barrierefreies Bauen einzuhalten.

Um das eigene Zuhause frühzeitig oder wenn Bedarf besteht, barrierearm umzubauen, gibt es zusätzlich den KfW-Kredit 159 „Altersgerecht umbauen“. Dieser ist ein zinsgünstiger Kredit, bei dem Sie maximal 50.000 Euro als Kredit für die Umbaumaßnahmen aufnehmen können.

Quellen: 

Statista: Wie möchten Sie im Alter von 70 Jahren wohnen?

Statista: Anzahl der Todesfälle in Deutschland aufgrund von Unfällen nach Unfallkategorie und Altersgruppe im Jahr 2019

Bundesgesundheitsministerium: Länger zu Hause leben

Wissen in der Box: Wohnraumanpassungen

Die Beseitigung von Hürden und Stolperfallen stellt eine wohnraumverbesserde Maßnahme dar.

Überflüssige Einrichtungsgegestände entfernen, Teppiche befestigen, Treppenlifte oder eine ebenerdige Dusche einbauen.

Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad bekommen einen Zuschuss von der Pflegekasse.

Die Anzahl an Bezuschussungen ist unbegrenzt. Die Maßnahmen müssen jedoch notwendig und nachvollziehbar sein.

Der Zuschuss kann bis zu 16.000 Euro pro Haushalt betragen. Bei mehr als vier Personen werden die Beträge je Mitbewohner:in anteilig übernommen.

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit einer Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau, wobei eine Förderung von maximal 6.250 Euro möglich ist.