Langzeitpflege

Langzeitpflege – Wenn die Pflege dauerhaft erfolgt

Elisabeth Vatareck
Elisabeth Vatareck

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Im Alter sind viele Menschen aufgrund ihrer körperlichen oder ihrer beeinträchtigten psychischen bzw. kognitiven Verfassung auf Hilfe angewiesen. Dauert dieser Zustand an, kann eine Langzeitpflege notwendig werden. Dinge, wie das Umkleiden oder die Körperpflege können sie dann nicht mehr allein durchführen und sind  auf Unterstützung, zum Beispiel durch Pflegekräfte, angewiesen. 

Laut dem statistischen Bundesamt lebten 2019 knapp ein Viertel aller Pflegebedürftigen in einer stationären Einrichtung, in der sie professionell versorgt werden. Wenn sie sich dort über einen langen Zeitraum aufhalten, spricht man dabei von Langzeitpflege.

Was man im Detail darunter versteht, wie viel sie kostet und welche Personengruppen für Langzeitpflege in Frage kommen, erfahren Sie hier.

Inhalt

Langzeitpflege – Definition

Eine allgemein gültige Langzeitpflege Definition gibt es im deutschen Sprachraum nicht. Das liegt daran, dass der Begriff nicht geschützt ist. Die Bezeichnung wird aber umgangssprachlich sehr häufig verwendet, wenn Personen über lange Zeit stationär versorgt werden. Der Begriff wird dabei meistens als Abgrenzung gegenüber der Kurzzeitpflege verwendet. Die Kurzzeitpflege wird in der Regel von zu Hause Gepflegten in Anspruch genommen wird, wenn die Pflegenden verhindert sind oder auch als Übergangslösung, bis ein Platz im Pflegeheim gefunden wurde.

Kurzzeitpflege ist auf einen Zeitraum von bis zu acht Wochen im Jahr begrenzt, im Gegensatz dazu meint man mit Langzeitpflege eine dauerhafte Pflege ohne zeitliche Begrenzung. Entsprechend können sich die pflegebedürftigen Personen, die Langzeitpflege benötigen, häufig nicht mehr bis zur Eigenständigkeit erholen. Obendrein kann dessen Pflege nicht von pflegenden Angehörigen übernommen werden.

Patienten in der Langzeitpflege

Vielleicht haben Sie in Ihrem Umfeld einen Angehörigen oder eine Angehörige, der oder die gepflegt werden muss. Manchmal stellen Sie sich eventuell die Frage, ob diese Person eine Langzeitpflege bräuchte. 

Folgende Punkte können Ihnen dabei helfen herauszufinden, ob diese Form der Pflege die richtige oder sogar notwendige Option für Ihren Angehörigen oder ihre Angehörige ist.

  • Die betroffene Person kann ihren Alltag (trotz ambulanter Hilfe) nicht mehr bewältigen und hat das Gefühl zu vereinsamen.
  • Es kommt zu einem starken geistigen sowie körperlichen Abbau und es besteht Verletzungsgefahr.
  • Sie fühlen sich der Pflege ihres Angehörigen bzw. ihrer Angehörigen nicht mehr gewachsen.

Es geht um die Frage, ob durch die verschiedenen Akteure (Angehörige, Pflege- und Betreuungsdienste) ein Hilfenetzwerk zu etablieren ist und ob dies gewünscht ist, um zu Hause versorgt werden zu können. Besteht eine hohe Pflegebedürftigkeit, lohnt es sich über eine stationäre Langzeitpflege nachzudenken.

 

 

Die Kosten der stationären Langzeitpflege

Die Kosten sind abhängig von der stationären Einrichtung, in der die Pflege in Anspruch genommen wird. Die Kosten für einen Pflegeheimplatz variieren entsprechend, sodass man keine allgemein einheitlichen Kosten bestimmen kann. Darüber hinaus variieren die Gesamtkosten auch in Abhängigkeit der Pflegebedürftigkeit und des Pflegegrads.

In allen Pflegeeinrichtungen ist es jedoch so, dass sich die Kosten aus mehreren Beiträgen zusammensetzen. Dazu gehören:

Pflegekosten

Darunter fällt die individuelle Pflege, tägliche betreuende und seelsorgerischen Angebote. Auch die Organisation von Arztterminen, Physiotherapie und Friseurterminen zählt dazu.

Kosten für Unterkunft und Verpflegung

Alle Kosten für Mahlzeiten und Getränke, die Zimmerreinigung, Wäschereinigung und Haustechnik sind zu entrichten.

Investitionskosten

Dabei handelt es sich um Kosten, die für die Erhaltung der aktuellen Qualitäts- und Sicherheitsstandards anfallen. Darüber hinaus fallen auch Kosten für Wohnlichkeit und eine seniorengerechte Ausstattung an.

Ausbildungskosten

In manchen Pflegeeinrichtungen können je nach Bundesland Beiträge zur Ausbildungsvergütung anfallen.

Die Gesamtkosten all dieser Beiträge können, je nach Pflegegrad, im Bereich von 3.000 bis 5.000 Euro im Monat liegen. Für diese Kosten muss der Patient oder die Patientin jedoch nicht allein aufkommen, wie wir im nächsten Abschnitt sehen.

Die Finanzierung der Langzeitpflege

Die Kosten müssen in der Regel nicht allein von der Patientin oder dem Patienten getragen werden. Wenn vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen ein Pflegegrad festgestellt wurde, übernimmt die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten.

Dieser Zuschuss ist abhängig davon, welcher Pflegegrad festgestellt wurde. Eine Person mit Pflegegrad 1 bedarf weniger Unterstützung als eine Person mit Pflegegrad 5, die alltägliche Handlungen nicht mehr eigenständig ausführen kann. Aktuell gelten daher die monatlichen Zuschüsse zur Langzeitpflege in einer stationären Pflegeeinrichtung, die in der Grafik rechts zu sehen sind.

Den übrigen Teil der Kosten tragen die Patient:innen selbst. Dieser ist aber unabhängig vom Pflegegrad. Seit 2017 wurde geregelt, dass ab Pflegerad 2 alle Pflegeheimbewohner den gleichen Anteil zu den Pflegekosten zahlen. Das bedeutet, dass keine Mehrkosten auf eine Patientin oder einen Patienten zukommen, wenn die Pflegebedürftigkeit und damit der Pflegegrad steigt.

Mit der Pflegereform 2021 soll die finanzielle Belastung von Pflegebedürftigen, vor allem in der Langzeitpflege, verringert werden. Zum 01.01.2022 sind die Zuschüsse für den zu zahlenden Eigenanteil der Pflegekosten gestiegen. Der Zuschlag stieg mit der Aufenthaltsdauer. Je länger der Aufenthalt im Pflegeheim, desto höher ist der Leistungszuschlag. Dieser beträgt für Heimbewohner:innen mit Pflegegraden 2 bis 5:

  • 5 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten innerhalb des ersten Jahres
  • 25 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten wenn sie mehr als ein Jahr,
  • 45 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten wenn sie mehr als 2 Jahre
  • 70 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten wenn sie mehr als 3 Jahre in einem Pflegeheim leben.

Falls das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten der stationären Langzeitpflege zu decken, steht diesen Personen nach Sozialgesetzbuch (SGB XII) Hilfe zur Pflege zu.

Quellen:

Verbraucherzentrale: Kosten im Pflegeheim: Wofür Sie zahlen müssen und wofür die Pflegekasse

Verbraucherzentrale: Die neue Pflegereform und was Sie dazu wissen sollten

Deutsche Seniorenbetreuung: Über die Langzeitpflege in der Seniorenbetreuung

AOK: Leistungen für die stationäre Pflege im Pflegeheim

Statistisches Bundesamt: Pflegebedürftige nach Versorgungsart, Geschlecht und Pflegegrade 2019

Wissen in der Box: Langzeitpflege

Von Langzeitpflege spricht man, wenn eine pflegebedürftige Person in einer stationären Pflegeeinrichtung für lange Zeit versorgt wird.

Darunter versteht man eine dauerhafte Pflege einer pflegebedürftigen Person im eigenen Zuhause. Sie kann durch ambulante Pflegedienste oder Angehörige erfolgen.

Gepflegt werden Patienten, die ihren Alltag nicht mehr selbstständig bestreiten können, da sie körperliche oder geistige Einschränkungen haben.

Die Kosten variieren je nach Pflegeeinrichtung und Pflegegrad. Sie liegen zwischen 3.000 und 5.000 Euro monatlich, wobei meist die Pflegeversicherung einen Teil bezahlt.

Die stationäre Langzeitpflege wird zu einem Teil von Patient:innen selbst finanziert. Den anderen Teil bezuschusst die Pflegeversicherung.