Die Bestimmung von einem Pflegegrad
Zur Ermittlung der Fähigkeiten sind je Lebensbereich eine Vielzahl an Unterpunkten festgelegt. Für jeden dieser Unterpunkte werden die Selbständigkeit, die Fähigkeiten oder das Auftreten von Problemen und Häufigkeiten bewertet. Meistens ist es eine vierstufige Skala. Der beauftragte Gutachter oder die beauftragte Gutachterin des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) oder MEDICPROOF, der oder die im Auftrag der Pflegeversicherung das Gutachten anfertigt, geht diese Einzelkriterien mit den Pflegebedürftigen und deren Angehörigen durch. Die gesamte Auflistung der abgefragten Fähigkeiten und der Bewertungen finden Sie in Anlage 1 des 11. Sozialgesetzbuches (Anlage 1 SGB XI).
Selbstversorgungskompetenz
Für die Ermittlung dieser Kompetenz werden dreizehn Kriterien herangezogen, die anhand der selbständigen Durchführbarkeit bewertet werden. Dazu gehören unter anderem Fähigkeiten wie:
- Waschen des vorderen Oberkörpers
- Duschen und Baden
- Körperpflege wie Kämmen und Zähneputzen
- An- und Auskleiden
- Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung
- Essen und Trinken
- Benutzung der Toilette
- Bewältigung einer möglichen Inkontinenz
- Umgang mit Dauerkathetern und Stoma
Bewältigung und Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen
In diesem Modul werden sechzehn Kriterien abgefragt und die Häufigkeit der Maßnahme pro Tag oder pro Woche bewertet. Dazu gehören tägliche Dinge wie:
- Der Umgang mit Medikamenten
- Injektionen
- Einreibungen
- Messung und Deutung von Körperzuständen
Außerdem Tätigkeiten, die nicht unbedingt täglich oder mehrmals täglich durchgeführt werden wie:
- Verbandswechsel
- Nutzung von Abführmethoden
- Therapiemaßnahmen
Weiterhin gehören Arztbesuche oder Besuche anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen dazu. Brauchen die Betroffenen Hilfe bei diesen Maßnahmen, steigt der Punktwert je öfter diese Maßnahmen notwendig werden.
Kognitive und kommunikativen Fähigkeiten
Zu diesem Modul werden die vorhandenen Fähigkeiten bei elf Kriterien überprüft. Dazu gehören Fähigkeiten wie:
- Das Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld
- Örtliche und zeitliche Orientierung
- Erinnern an Ereignisse oder Beobachtungen
- Steuerung von mehrschrittigen Alltagshandlungen
- Entscheidungen im Alltag zu treffen
- Sachverhalte und Informationen zu verstehen
- Risiken zu erkennen
- Mitteilungsfähigkeit von elementaren Bedürfnissen
- Gesprächsbeteiligung
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Der Fokus in diesem Modul liegt hier auf dreizehn Kriterien, die anhand der Häufigkeit des Auftretens bewertet werden. Dazu gehören zum Beispiel:
- Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten
- Nächtliche Unruhe
- Selbstschädigendes und vielfältiges aggressives Verhalten
- Abwehr von pflegerischen und anderen unterstützenden Maßnahmen
- Ängste
- Wahnvorstellungen
- Depressive Stimmungslage
- Sozial inadäquate Verhaltensweisen
Die Bewertungen für die beiden zuletzt genannten Module gehen in der Gesamtbewertung kombiniert mit 15 Prozent ein.
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Hier fließen sechs Kriterien ein, die anhand der Selbständigkeit beurteilt werden. Dazu gehören:
- Die Gestaltung des Tagesablaufs
- Ruhen und Schlafen
- Sich beschäftigen
- Vorausschauendes Planen der Zukunft
- Interaktion mit Personen in direktem Kontakt
- Kontaktpflege mit Personen von Außen
Mobilität
Zuletzt das Modul Mobilität, was fünf Kriterien umfasst. Hier geht es um die Selbständigkeit bei:
- Positionswechsel im Bett
- Halten einer stabilen Sitzposition
- Umsetzen
- Fortbewegung innerhalb des Wohnbereichs
- Treppensteigen
Sämtliche Unterpunkte erhalten je nach vorliegender Ausprägung einen Punktwert, der in die Gesamtsumme des Moduls einfließt. Nach der anschließenden Gewichtung der einzelnen Module ergibt sich dann der Gesamtwert der Fähigkeiten. Anhand des Gutachtens wird festgelegt, welcher Pflegegrad und damit welche Versorgung und Leistungen die bzw. den Pflegebedürftige:n durch die Pflegeversicherung zusteht.