Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftigkeit – Alles was Sie darüber wissen müssen

Uta Leyke
Uta Leyke

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Pflegebedürftigkeit ist ein im Gesetz festgeschriebener und fest definierter Begriff für Menschen, die aus verschiedensten Gründen gesundheitlich beeinträchtigt und auf Hilfe von anderen angewiesen sind. Für die meisten von uns ist es schwer zu beurteilen, ab wann eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, bei der wir uns an die zuständige Pflegekasse wenden können. Wie stark müssen die Einschränkungen sein? Bei welchen Tätigkeiten muss der oder die Betroffene auf Hilfe angewiesen sein?

Die Feststellung einer Pflegebedürftigkeit sowie die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade erfolgt durch die Pflegeversicherung. Das ist die Voraussetzung, damit Betroffene die Leistungen von ihrer Pflegeversicherung in Anspruch nehmen können.

Im folgenden Artikel wollen wir Ihnen genauer die Definition der Pflegebedürftigkeit sowie die Schritte erläutern, die für die Feststellung notwendig sind.

Inhalt

Pflegebedürftigkeit – Definition

Die Definition für Pflegebedürftigkeit ist im Paragraph 14 des elften Sozialgesetzbuchs (§14 SGB XI) nachzulesen. Sie definiert sich als gesundheitlich bedingte Einschränkungen der Selbständigkeit und Fähigkeiten der betroffenen Person, die deshalb auf Hilfe durch andere angewiesen ist.

Weiterhin dürfen diese körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen nicht von der Person selbst zu kompensieren sein oder gesundheitlich bedingte Belastungen und Anforderungen nicht bewältigt werden können. Dieser Zustand muss zudem für mindestens sechs Monate andauern.

Die Einschränkungen werden dabei in sechs verschiedenen Bereichen betrachtet. Je nach Ausprägung in den einzelnen Bereichen kann nicht nur die Pflegebedürftigkeit festgestellt werden, sondern darüber hinaus auch der zutreffende Pflegegrad. Genaueres dazu können Sie im nächsten Abschnitt nachlesen.

Die sechs zu betrachtenden Bereiche umfassen beispielsweise die aufgezeigten Kriterien, für welche Pflegebedürftige Hilfe benötigen:

Mobilität: Fortbewegung im häuslichen Umfeld, Treppensteigen, Umsetzen und Umlegen

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Steuerung von mehrschrittigen Alltagshandlungen, Orientierungs- und Erinnerungsfähigkeit, Mitteilung von elementaren Bedürfnissen

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Physisch aggressives Verhalten gegen sich selbst oder andere, motorische Verhaltensauffälligkeiten, Depressionen, Wahnvorstellungen

Selbstversorgung: Körperhygiene, An- und Auskleiden, mundgerechtes Zubereiten der Nahrung, Bewältigung der Folgen einer Inkontinenz

Bewältigung und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Medikamenteneinnahme, Verbandswechsel, Arztbesuche, Einhaltung sonstiger Behandlungsvorgaben (z. B. einer besonderen Diät)

Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Gestaltung des Tagesablaufs, zukunftsgerichtete Planung, Interaktion mit Personen im direkten Kontakt

In unserem Artikel Der Pflegegrad ersetzt die Pflegestufe – Alle Leistungen auf einen Blick stellen wir hilfreiche Tipps und Informationen zu den Pflegegraden für Sie bereit.

Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den MDK

Wenn Sie oder eine:r Ihrer Angehörigen dauerhaft pflegebedürftig sind und möglicherweise die Voraussetzungen für einen Pflegegrad erfüllen, müssen Sie zunächst bei der zuständigen Pflegeversicherung einen Antrag auf Pflegegrad stellen. Dieser kann formlos zum Beispiel auch per Telefon übermittelt werden.

Mit Eingang des Antrags auf Erteilung eines Pflegegrads bei dauernder Pflegebedürftigkeit ist die Pflegeversicherung verpflichtet, innerhalb von maximal 25 Arbeitstagen dem Antragsteller bzw. der Antragstellerin eine Entscheidung über den Pflegegrad mitzuteilen. Der oder die Gutachter:in des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) besucht den oder die Antragssteller:in zu Hause und empfiehlt einen Pflegegrad. Vor Ort macht sich der Gutachter oder die Gutachterin ein Bild über die Einschränkungen und verbleibende Selbständigkeit des Antragsstellers bzw. der Antragstellerin und errechnet mit Hilfe eines Fragebogens den Pflegegrad. Die Entscheidung über den Pflegegrad obliegt der Pflegekasse. 

Empfehlenswert ist es, dass eine Pflegeperson bei der Begutachtung anwesend ist. Außerdem ist es hilfreich, wenn bereits ein bis zwei Wochen vorher in einem Pflegetagebuch festgehalten wird, bei welchen Tätigkeiten die zu pflegende Person in welchem Umfang Hilfe benötigt.

Die Pflege-Charta der Rechte von pflegebedürftigen Menschen

Damit die Gleichstellung von Menschen mit Pflegebedarf gewährleistet wird, haben verschiedene Vertreter:innen aus dem Pflege- und Sozialhilfebereich eine Pflege-Charta erstellt.

Hier wird spezifisch in acht Artikeln festgehalten, wie in den verschiedenen Bereichen sichergestellt werden kann, dass Pflegebedürftige in ihrer besonderen Lebenssituation in keiner Weise benachteiligt werden. Außerdem werden in der Pflege-Charta Qualitätsmerkmale festgelegt, an denen man die Versorgungshilfe pflegebedürftiger Menschen abgleichen kann.

Die Artikel der Charta umfassen folgende Lebensbereiche:

  • Artikel 1: Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe
  • Artikel 2: Körperliche und Seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit
  • Artikel 3: Privatheit
  • Artikel 4: Pflege, Betreuung und Behandlung
  • Artikel 5: Information, Beratung und Aufklärung
  • Artikel 6: Kommunikation, Wertschätzung und Teilhabe an der Gesellschaft
  • Artikel 7: Religion, Kultur und Weltanschauung
  • Artikel 8: Palliative Begleitung, Sterben und Tod

Die Charta richtet sich an alle, die sich beruflich oder privat um Pflegebedürftige kümmern. Diese Vorgaben gelten auch für Organisationen im Gesundheits- und Sozialwesen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine plötzliche Pflegebedürftigkeit bei jüngeren Menschen oder eine Pflegebedürftigkeit im Alter handelt.

Das Leben mit pflegebedürftigen Angehörigen

Eine Pflegebedürftigkeit bringt für Angehörige nicht nur Sorgen um das Wohlergehen der geliebten Person mit sich. Die Angehörigen müssen der pflegebedürftigen Person häufig sowohl bei gesundheitlichen als auch bei sozialen, finanziellen und gesellschaftlichen Angelegenheiten helfen.

Das kann für die Angehörigen ziemlich überwältigend sein, denn das eigene Leben bleibt deshalb ja nicht stehen. Damit Angehörige im Falle einer Pflegebedürftigkeit in der Familie nicht vollkommen überfordert sind, gibt es viele Möglichkeiten, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Über die Krankenkasse erreichen Sie die zuständige Pflegeversicherung. Diese sollte Ihre erste Anlaufstelle bei allen möglichen Fragen rund um die Pflegebedürftigkeit sein. Aber auch die, über ganz Deutschland verteilten, Pflegestützpunkte, Nachbarschaftshilfen und auch die behandelnden Ärzt:innen sind wichtige Beratungsstellen für Angehörige von Pflegebedürftigen.

Generell ist aber eines ganz wichtig: Sie sollten immer auch auf sich selbst schauen. Nur wenn es Ihnen trotz der möglichen Doppelbelastung gut geht, können Sie sich auch mit vollem Einsatz und voller Fürsorge einer pflegebedürftigen Person widmen.

Der Prozess der Feststellung der Pflegebedürftigkeit

Wenn es in Ihrer Familie zu einem Pflegefall kommt, wenden Sie sich als allererstes an die Pflegeversicherung, die sich um die Feststellung der Pflegebedürftigkeit kümmert. Als erstes erhalten Sie von ihr ein Formular, in dem Sie alle Daten und bereits erste Informationen zum Pflegebedarf der zu pflegenden Person erfassen können. Der Antrag gilt jedoch bereits ab telefonischer Antragstellung. Im Anschluss folgt ein Termin für eine Begutachtung.

In diesem Antrag sollten Sie sich bereits grundsätzlich darüber Gedanken gemacht haben, ob Sie die Pflegebedürftige oder den Pflegebedürftigen in deren bzw. dessen Zuhause pflegen möchten oder ob eine stationäre Pflegeeinrichtung bevorzugt wird. Bei einer Pflege zu Hause sollte angegeben werden, ob die Pflege durch Angehörige, andere private Pflegepersonen oder mit Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes durchgeführt werden soll. Es gibt allerdings auch die Möglichkeit, beides zu kombinieren (Kombinationsleistung) und die finanzielle Leistung der Pflegeversicherung zu teilen.

Des Weiteren sollten Sie sich auf den Besuch einer Mitarbeiterin bzw. eines Mitarbeiters des MDK vorbereiten. Schreiben Sie sich alle Fragen auf. Wichtig für Sie sind alle Informationen rund um das Wohl der bzw. des Pflegebedürftigen: Sämtliche Hilfsmittel, die für die Gesundheit förderlich sind oder die Pflege erleichtern, mögliche Anpassungen des Zuhauses und wie Sie sich selbst am besten auf die Pflegetätigkeit vorbereiten.

Ein Pflegefall in der Familie ist immer erst Mal ein kleiner Schock. Sie dürfen aber sicher sein, dass Sie in der Situation nicht alleine gelassen werden. Wer nach Hilfe fragt, der bekommt sie in der Regel auch kurzfristig. Selbst in Zeiten der Corona-Pandemie tun die Mitarbeitenden der verschiedenen Stellen ihr Bestes, um für Pflegebedürftige und deren Angehörige da zu sein.

Für pflegende Angehörige gibt es die Möglichkeit, an Pflegekursen und -schulungen teilzunehmen. Diese vermitteln ihnen nützliches Basiswissen, welches sie im Pflegealltag einsetzen können.

Wissen in der Box: Pflegebedürftigkeit

Eine Pflegebedürftigkeit wird durch eine:n Mitarbeiter:in des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) anhand eines fest vorgeschriebenen Fragenkatalogs festgestellt.

Pflegebedürftige Menschen haben in Deutschland dieselben Rechte wie alle anderen Menschen. Sie haben einen Anspruch haben, dass ihnen bei der Ausübung ihrer Rechte geholfen wird.

Das bedeutet, dass sich jemand um das Wohl der Person kümmern muss und – je nach Ausprägung der Pflegebedürftigkeit – gewisse Verantwortung für sie übernimmt.

Der wichtigste Schritt ist, sich direkt an die Pflegeversicherung zu wenden. Diese wird Ihnen alle weiteren Schritte erklären.