Bankvollmacht

Bankvollmacht - Im Notfall die Finanzen geregelt wissen

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Elisabeth Vatareck

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Über Bankkonten zu verfügen und sie zu verwalten, gehört für uns alle zum Alltag. Dabei denken die meisten Menschen nicht darüber nach, was passiert, wenn sie dazu nicht mehr in der Lage sein sollten. Eine Bankvollmacht ist in solch einer Situation hilfreich. Damit kann sich im Notfall eine nahestehende Person um die Bankgeschäfte kümmern. Diese Vertrauensperson kann dann einspringen und weiterlaufende Kosten und Rechnungen begleichen.

Doch wie funktioniert das Erteilen einer solchen Bankvollmacht und was muss dabei alles beachtet werden? Diesen Fragen werden wir in diesem Artikel nachgehen.

Inhalt

Bankvollmacht – Definition

Bei einer Bankvollmacht handelt es sich um eine Vollmacht für alle Bankgeschäfte. Der oder die Kontoinhaber:in erteilt sie und ermächtigt damit einer von ihr oder ihm gewählten Person, über ihr oder sein Bankkonto zu verfügen. Daneben gibt es auch die Kontovollmacht, die nur für ein bestimmtes Konto erteilt wird. Die meisten Menschen erteilen aus praktischen Gründen jedoch eine Bankvollmacht.

Bei einer Bankvollmacht hat eine bevollmächtigte Person in der Regel Zugriff auf das gesamte Guthaben. Die Vollmacht ermächtigt jedoch nur die Kontoverwaltung und nicht die Haftung. Die Haftung bleibt also bei Kontoinhaber oder Kontoinhaberin. Das heißt, dass Sie als Kontoinhaber:in auch bei Missbrauch haften. Eine Kontovollmacht sollten Sie daher niemals leichtfertig ausstellen. Bevollmächtigen Sie nur Personen, zu denen Sie sehr großes Vertrauen haben.

Bankvollmacht – Vorlage

Ein Bankvollmacht Vorlage kann sehr hilfreich sein für die Erstellung der Vollmacht. Im Netz finden Sie viele kostenlose Bankvollmacht Muster, in denen die wichtigsten Punkte enthalten sind. Wenn Sie die Vollmacht nur für ein bestimmtes Konto erteilen möchten, helfen Ihnen Kontovollmacht Muster weiter.

Wenn Sie eine Kontovollmacht erteilen möchten, sollten Sie jedoch beachten, dass viele Banken entweder eine notarielle Beurkundung oder die bankeigene Vorlage akzeptieren. In dem Fall, dass Sie eine Vorlage der Bank verwenden, gilt die ausgestellte Vollmacht ab Unterschrift. Möchten Sie die Bankvollmacht für Konten bei unterschiedlichen Banken ausstellen, lohnt sich eine notarielle Beurkundung. Damit sparen Sie sich das Ausfüllen mehrerer Vordrucke.

Bankvollmacht – Inhalt

In einer Kontovollmacht wird festgelegt, für wen sie in welchen Situationen greift und welche Befugnisse oder Beschränkungen gelten. Die meisten Bankvollmacht Muster formulieren jedoch erst einmal keine Einschränkungen. Für viele Menschen ist es daher ratsam, solche Vorlagen zu ergänzen. Das kann zum Beispiel in einer gesonderten Zusatzvereinbarung mit der Bank geschehen.

Die folgenden Inhalte sollten in einer Bankvollmacht enthalten sein:

  • Name, Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort des oder der Vollmachtgeber:in und des oder der Bevollmächtigten
  • Kontodetails und Name der Bank
  • Umfang der Vollmacht, zum Beispiel ein Verfügungsrahmen
  • gegebenenfalls ein Gültigkeitszeitraum
  • Unterschriften beider Parteien

Bankvollmacht – Form

Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Vorgabe für die Form einer Kontovollmacht. Gesetzlich dürfte eine Bankvollmacht also formlos und sogar handschriftlich erteilt werden. Es handelt sich bei einer Kontovollmacht jedoch um ein sehr sensibles Dokument, dass gefälscht oder missbraucht werden könnte. Aus diesem Grunde akzeptieren die meisten Banken nur ein bankeigenes Bankvollmacht Formular oder eine Vollmacht, die notariell beurkundet ist.

Bankvollmacht – Hinterlegung

Der Ort der Hinterlegung ist nicht gesetzlich festgelegt. Prinzipiell gilt für die Kontovollmacht, wie auch für jede weitere Vollmacht: Sie sollte an einem Ort aufbewahrt werden, zu dem der oder die Bevollmächtigte Zugang hat. Das kann beispielsweise in einem Notfallordner bei Ihnen zu Hause sein, in einem privaten Tresor oder in einem Bankschließfach.

Das wichtigste ist jedoch immer, dass die bevollmächtige Person im Notfall genau weiß, wo sie das Dokument findet. Sie sollte im Falle der Hinterlegung in einem Tresor oder Schießfach dann natürlich auch über einen Schlüssel verfügen. Ist die bevollmächtigte Person nicht in der Lage, das Original der Vollmacht vorzulegen, gilt sie nicht als bevollmächtigt. Sie verfügt damit nicht über die in der Vollmacht festgelegten Rechte.

Aus diesen Gründen empfiehlt es sich, dem oder der Bevollmächtigten eine Kopie oder weitere Ausführung der Bankvollmacht zu übergeben. Daneben sollte er oder sie natürlich wissen, wo das Original aufbewahrt ist und Zugang dazu haben. Eine weitere Möglichkeit ist die Hinterlegung der Vollmacht beim Anwalt bzw. der Anwältin, Notar:in oder dem Zentralen Vorsorgeregister.

Bankvollmacht – Änderungen

Die Kontovollmacht kann ein:e Kontoinhaber:in jederzeit und mit sofortiger Wirkung ohne Angabe von Gründen ändern oder wiederrufen. Möchten Sie diesen Schritt durchführen, sollten Sie auf jeden Fall Ihre Bank darüber informieren, was aus Beweisgründen schriftlich erfolgen muss. Ansonsten bleiben die Rechte der bevollmächtigten Person weiterhin bestehen. Ist die Vollmacht beim Anwalt, Anwältin oder Notar:in hinterlegt, sollten sie diese natürlich auch über die Änderung informieren.

Bankvollmacht – Gültigkeit

Wenn Sie eine Bankvollmacht ausstellen, ist sie so lange gültig, wie Sie es festlegen. Dabei unterscheiden die Banken folgende drei Arten von Bankvollmachten:

Transmortale Bankvollmacht

Damit eine Bankvollmacht über den Tod hinaus gültig ist, muss eine transmortale Bankvollmacht ausgestellt werden. Die Vollmacht erlischt nicht, wenn der oder die Kontoinhaber:in verstirbt. Diese Art der Bankvollmacht kann nur von den Erben des oder der Kontoinhaber:in aufgelöst werden.

Prämortale Bankvollmacht

Eine Bankvollmacht, die nur vor dem Tod des oder der Vollmachtgeber:in gültig ist, heißt prämortale Vollmacht. In diesem Falle erlischt die Vollmacht für den oder die Bevollmächtigte:n wenn der oder die Kontoinhaber:in verstirbt.

Postmortale Bankvollmacht

Möchten Sie eine Kontovollmacht, die erst nach dem Tod gültig ist, ausstellen, wählen Sie eine Postmortale Bankvollmacht. Sie tritt erst dann in Kraft, wenn der oder die Kontoinhaber:in verstirbt. Erbende Bevollmächtigte haben dann direkt nach dem Tod des oder der Vollmachtgeber:in Zugriff auf das Konto. Hierbei sollten Sie jedoch beachten, dass die Vollmacht nicht das Testament ersetzt.

Quellen:

Sparkasse: Kontovollmacht: Die Vorsorge für Ihre Finanzen

Volksbanken Raiffeisenbanken: Kontovollmacht

Finanztip: So erteilst Du eine Vollmacht für Dein Girokonto

Wissen in der Box: Bankvollmacht

Die Bankvollmacht erteilt einer bevollmächtigten Person Zugriff auf das Bankkonto des Inhabers oder der Inhaberin.

Eine Bankvollmacht oder Kontovollmacht Vorlage können Sie in der Regel von Ihrer Bank bekommen, bei der Ihre Konten liegen.

Es können Verfügungsrahmen über ein oder mehrere Konten, sowie ein Gültigkeitszeitraum der Vollmacht festgelegt werden.

Gesetzlich gelten keinerlei Vorgaben für die Form. Die Verwendung einer bankeigenen Vorlage oder eine notarielle Beurkundung ist jedoch ratsam.

Die Vollmacht soll an einem Ort aufbewahrt werden, die der bevollmächtigten Person zugänglich ist. Sie kann zuhause aufbewahrt oder bei Notar oder Anwalt hinterlegt werden.

Eine Kontovollmacht kann durch eine schriftliche Mitteilung bei der Bank jederzeit ohne die Angabe von Gründen geändert oder widerrufen werden.

Die Gültigkeit bestimmt der oder die Kontoinhaber:in selbst. Sie kann vor dem Tod, nach dem Tod, oder über den Tod hinaus gültig sein.