Pflegende Angehörige – Hilfreiche Tipps & Informationen für Pflegende

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Uta Leyke

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Immer mehr Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. So waren 2017 35 Prozent der Männer und sogar 50 Prozent der Frauen im Alter von 85 bis 89 Jahren pflegebedürftig. Von den über 90-Jährigen wurden sogar 60 Prozent (Männer) bzw. 75 Prozent (Frauen) von Pflegekräften oder durch pflegende Angehörige betreut.

Schon 2030 wird die Zahl auf ungefähr 3,6 Millionen pflegebedürftige Menschen ansteigen.

Mehrheitlich wünschen sich Pflegebedürftige die Pflege zu Hause durch Angehörige. Auch viele Angehörige wünschen sich, Ihre:n bedürftige:n Angehörige:n selbst zu betreuen.

Lesen Sie hier mehr über die Aufgaben, finanzielle und sachliche Unterstützungen sowie Trainingsangebote für pflegende Angehörige. Dadurch ermöglichen Sie Ihrer bzw. Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen eine gute Betreuung.

Inhalt

Pflegende Angehörige – Definition

Pflegende Angehörige sind Personen, die sich vorwiegend um die Betreuung ihres hilfsbedürftigen Verwandten kümmern. Es gibt keine gesetzliche Definition, ab wann man „Pflegende:r Angehörige:r“ ist, wenn man sich um die Pflege eines oder einer Pflegebedürftigen kümmert.

Solange die Pflege vorwiegend in der häuslichen Umgebung stattfindet und ein:e Angehörige:r sich regelmäßig an der Pflege beteiligt, gilt er oder sie als pflegende:r Angehörige:r. Durch diese Form der Betreuung ist es für die Pflegebedürftigen möglich, in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben. Außerdem verbringen Pflegebedürftige und die verwandte Pflegeperson Zeit miteinander. Dies ist mehrheitlich der Wunsch der Pflegebedürftigen. Stationäre Einrichtungen kommen für viele Betroffene nur als Ausnahme, beispielsweise für eine Übergangspflege, in Frage.

Einen Überblick über die ersten Schritte, die im Pflegefall unternommen werden können, finden Sie hier.

Pflegende Angehörige in Person

In der häuslichen Pflege zählen im Sinne der Pflegeversicherung nicht nur Eltern, Geschwister, Kinder, Enkel, Onkeln und Tanten zu den pflegenden Angehörigen, sondern auch Nachbarn, Freund:innen oder Bekannte.

All diejenigen, die sich der Pflege der betroffenen Person verpflichtet fühlen. Dabei ist diese Hilfeleistung zunächst einmal eine unbezahlte Leistung. Die Übernahme der Pflege sollte auch auf einer Freiwilligkeit beruhen und nicht von einer Person der Familie bestimmt werden.

Vorteile der Pflege durch Angehörige

Die Pflege zu Hause durch Angehörige bietet einige Vorteile für die pflegebedürftige Menschen. Der mit am wichtigste Punkt ist, dass es Ihnen ermöglicht wird, wesentlich mehr Zeit mit Ihrem bzw. Ihrer Angehörigen zu verbringen.

Durch die aufgebrachte Fürsorge erhalten verwandte Pfleger:innen häufig im Gegenzug viel Dankbarkeit und Zuneigung. Denn die meisten hilfsbedürftigen Verwandten sind um jede Unterstützung, die sie erhalten, dankbar. Manche Pflegebedürftige, allen voran Menschen mit Demenz, können nicht immer ihre Dankbarkeit ausdrücken.

Die Pflege von verwandten Demenzpatient:innen kann im Verlauf der Erkrankung sehr fordernd sein. Am besten hilft es pflegenden Angehörigen, sich immer wieder in Erinnerung zu rufen, wie die oder der Verwandte vor ihrer bzw. seiner Erkrankung war. Hier ist viel Verständnis und Geduld gefragt.

Ein weiterer Vorteil der Pflege durch Angehörige ist, dass Sie die Betreuung genau nach Ihren eigenen Vorstellungen gestalten und sich über die genaue Umsetzung dieser sicher sein können. Natürlich sind hier die Wünsche der Pflegebedürftigen zu beachten.

Nachteile der Pflege durch Angehörige

Leider kann es auch passieren, dass die Pflege einer oder eines Angehörigen zur Belastung wird. So kann die Pflege eine finanzielle, körperliche und geistige Belastung darstellen. Hierbei spielt Ihre eigene Situation und die Ihres bzw. Ihrer pflegebedürftigen Verwandten eine wichtige Rolle. Klären Sie die im folgenden beschriebene Punkte ab, um eine Überlastung bei der Pflege Ihres Angehörigen zu vermeiden:

  • Finanzielle SituationAchten Sie darauf, alle Zuschüsse und Pflegeleistungen durch die Pflegekasse und Rentenbeitragszahlung zu beantragen. Denken Sie daran, den Pflegegrad Ihres Angehörigen bestimmen zu lassen.
  • Körperliche und geistige Verfassung: Machen Sie sich eine Vorstellung von dem Umfang der Pflege und machen Sie sich Ihre körperlichen oder psychischen Grenzen bewusst. Der Besuch eines Pflegekurses (siehe unten) hilft Ihnen hier, etwas Klarheit zu erhalten und Sie auf die Pflege Ihres bzw. Ihrer Angehörigen besser vorzubereiten.
  • Schlechte Wohnsituation: Um mögliche Stolperfallen zu vermeiden können Sie eine Wohnraumanpassung durchführen. Zudem sollten Sie über die Verwendung einiger Hilfsmittel nachdenken, wie beispielsweise einen Rollstuhl oder Rollator.

Unterstützung für pflegende Angehörige

Wenn Sie Ihre:n Angehörige:n pflegen steht Ihnen finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse zu. Folgende Punkte müssen allerdings erfüllt sein, um eine Unterstützung für pflegende Angehörige bewilligt zu bekommen:

  • Die Pflege darf nicht erwerbsmäßig erfolgen, d.h. sie muss ohne Bezahlung erfolgen
  • Die Pflegebedürftige muss einen Pflegegrad besitzen – dieser wird anhand einer Begutachtung durch den MDK ermittelt
  • Die Pflege muss im häuslichen Umfeld erfolgen
  • Die Pflege muss mindestens 10 Stunden pro Woche betragen

Die Höhe der Leistung durch die Pflegeversicherung ist abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit. Bei Pflegegrad 1 gibt es außer dem Entlastungbetrag von 125 Euro monatlich keine weitere finanzielle Unterstützung. Ab Pflegegrad 2 können Pflegebedürftige das sogenannte Pflegegeld beantragen, das mit dem Pflegegrad ansteigt. Es liegt zwischen 316 Euro und 901 Euro, wie sie aus der Pflegegeld-Tabelle entnehmen können. Das Pflegegeld kann an die pflegenden Angehörigen als Aufwandsentschädigung steuerfrei weitergegeben werden.

Zudem haben Angehörige, die mehr als 10 Stunden pro Woche ihren Angehörigen pflegen, Anspruch auf Zuschüsse zur Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung.

Rentenversicherung:

  • Erhalten können dies Personen, die nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig sind
  • Beitragshöhe ergibt sich aus dem Pflegegrad Ihres bzw. Ihrer pflegebedürftigen Angehörigen, sowie der Leistungsart
  • Hierbei können monatlich Beträge zwischen 111,97 und 592,41 Euro (Stand 2020 – alte Bundesländer) bzw. zwischen 105,81 und 559,86 Euro (Stand 2020 – neue Bundesländer) erhalten werden.

Unfallversicherung:

  • Beitragsfreie gesetzliche Unfallversi­cherung
  • Erfasst werden dabei:
    • Pflegerische Maßnahmen
    • Hilfe bei der Haushaltshilfe
    • Hin- und Rückweg vom Ort der Pflegetätigkeit (bei keiner gemeinsamen Wohnung)

Arbeitslosenversicherung:

  • Anspruch auf Arbeitslosengeld und Leistungen der aktiven Arbeitsförderung
  • Berufsaussteiger:innen, die sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern, wird die Arbeitslosenversicherung durch die Pflegever­sicherung für die gesamte Dauer der Pflegetätigkeit bezahlt

Kurse für pflegende Angehörige

Die Beratung pflegender Angehöriger kann durch einen Pflegekurse erfolgen. Hierbei wird alles rund um die Pflege, aber auch Informationen über Leistungsansprüche oder die richtige Ernährung vermittelt. In Deutschland werden die Pflegekurse von der Pflegekassen angeboten und sind zudem kostenlos.

Hilfe für pflegende Angehörige

Wenn Ihnen die Betreuung Ihrer Angehörigen zu viel wird, gibt es einige Angebote, die sie wahrnehmen können:

Ambulanter Pflegedienst

Ambulante Pflegedienste bieten ein breites Spektrum an Leistungen, durch die Sie bei den Pflegetätigkeiten unterstützt werden können. Dazu zählen folgende Leistungen:

  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen (z.B. Körperpflege, Ernährung)
  • Pflegerische Betreuungsmaßnahmen
  • Häusliche Krankenpflege (z.B. Medikamentengabe, Verbandswechsel)
  • Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen
  • Hilfen im Haushalt (z.B. Kochen oder Reinigung der Wohnung)

Der ambulante Pflegedienst kann sich je nach Bedarf einmal oder mehrmals in der Woche bzw. täglich um Ihren Angehörigen kümmern.

Teilstationäre Pflege

Die teilstationäre Pflege, auch Tages- und Nachtpflege bietet Ihnen die Möglichkeit Ihre:n pflegebedürftige:n Verwandte:n stunden- oder tageweise in die teilstationäre Pflege zu geben. Dabei versuchen sich die Pflegeeinrichtungen nach Ihren zeitlichen Wünschen zu richten.

Die Betreuung in einer Pflegeeinrichtung kann sowohl tagsüber als auch nachts erfolgen. Das Angebot können Sie für einige Tage, aber auch nur für einen bestimmten Tag in der Woche annehmen. Dies ermöglicht Ihnen die nötigen Pausen von der pflegerischen Tätigkeit zu erhalten. Die Inanspruchnahme der teilstationären Pflege reduziert nicht die Leistungen an Pflegegeld.

Der Besuchsdienst ist ein soziales und kostenloses Angebot. Dabei besuchen freiwillige Helfer pflegebedürftige und verhindern somit die Vereinsamung. Die Helfer:innen üben keine pflegerische Tätigkeit aus, gestalten aber die Freizeitaktivität des zu pflegenden Angehörigen. Durch diese Beschäftigung haben Sie Zeit andere Dinge zu erledigen.

Brauchen Sie für eine längere Zeit eine Auszeit, können Sie auch das Angebot der Vollzeitpflege durch beispielsweise  polnische Pflegekräfte in Anspruch nehmen. Diese bieten eine günstige Alternative und den Vorteil, dass Ihr:e pflegende:r Angehörige:r weiterhin zu Hause in der gewohnten Umgebung bleiben kann.

Sehen Sie keine Möglichkeit Ihre:n Angehörige:n zuhause zu pflegen, gibt es unterschiedliche Alternativen. Die Unterbringung in einem Pflegeheim ist eine davon. Auch wenn der Umzug in eine fremde Umgebung von vielen Senior:innen nicht immer erwünscht ist, bietet diese Art der Pflegeeinrichtung auch einige Vorteile.

Unterschiedliche Freizeitangebote sorgen hier für Abwechslung, um eine Isolation Ihres bzw. Ihrer Angehörigen zu vermeiden und unterstützen sie oder ihn dabei, geistig und körperlich fit zu bleiben. Das medizinische Fachpersonal ist rund um die Uhr verfügbar und kümmert sich um die medizinische Versorgung. Ein Pflegeheim bietet Ihnen zudem mehr Möglichkeiten, Zeit mit Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen zu verbringen, anstatt sich um die reine Pflege zu kümmern. Zu den weiteren Vorteilen gehört die Möglichkeit, soziale Kontakte zu Gleichgesinnten zu knüpfen. Für Sie als pflegende:r Angehörige:r entfällt im Fall der Unterbringung in einem Pflegeheim die Belastung durch die eigene Haushaltsführung und Sie können Ihre Zeit besser nutzen.

Für jede Person und Familienkonstellation gibt es den richtigen Weg und die richtige Wohnform. Informieren Sie sich und finden Sie heraus, was am Besten zu Ihnen passt.

Quellen:

Bundesgesundheitsministerium: Ratgeber Pflege

Verbraucherzentrale: Hilfe für pflegende Angehörige

Wissen in der Box: Pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige sind Personen, die sich vorwiegend um die Betreuung ihres hilfsbedürftigen Verwandten kümmern.

All diejenigen, die sich der Pflege der Bedürftigen verpflichtet fühlen: Familienmitglieder, aber auch Nachbarn oder Freund:innen.

Die größten Vorteile sind die gemeinsame Zeit, zumeist eine große Dankbarkeit und Zuneigung.

Die körperliche und psychische Belastung bilden Nachteile bei der Pflege von Angehörigen.

Die Höhe der Leistungen, die pflegenden Angehörigen zustehen, sind vom Pflegegrad abhängig. Zusätzlich besteht ein Anspruch auf Zuschüsse der Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung.

Pflegekurse helfen Situationen in der Pflege zu Hause besser zu meistern.

Z.B. schaffen ambulante Pflegedienste, Besuchsdienste oder eine 24-Stunden-Pflegekraft Entlastung.

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