Unterstützung im Alter
Sicherheit, Mobilität & Komfort

Hilfsmittel für Senioren

Hilfsmittel für Senioren dienen dazu, den Alltag zu erleichtern, den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, drohenden Behinderungen vorzubeugen oder diese auszugleichen.

Was sind Hilfsmittel für Senioren?

Häufig kommt es zu einer Unschärfe zwischen verschiedenen Begriffen. 

Unterschieden werden Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und oder Pflegehilfsmittel (Sachgegenstände, technische Geräte). 

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch umfassen z.B. Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe etc. Sie gewährleisten die Hygiene während der Pflege und eine gute häusliche Versorgung. Die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können Sie sich in einer PflegeBox nach Hause schicken lassen und wir übernehmen die Abrechnung mit der Pflegekasse. Denn jede(r) Pflegebedürftige hat einen Anspruch auf die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.

Als Pflegehilfsmittel hingegen sind Geräte oder Gegenstände bezeichnet, die zur Erleichterung der Pflege im häuslichen Rahmen eingesetzt werden können. Eben diese Produkte erhalten Sie entweder auf Rezept von Ihrem Arzt oder auch auf private Kosten. Sie werden im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes in der Gruppe 01 bis 33 geführt.  

Übersicht der Pflegehilfsmittel (Gruppe 01 bis 33):

Nummer

Hilfsmittel

01

Absauggeräte

02

Adaptionshilfen

03

Applikationshilfen

04

Bade- & Duschhilfen

05

Bandagen

06

Bestrahlungsgeräte

07

Bindenhilfsmittel

08

Einlagen

09

Elektrostimulation

10

Gehhilfen

11

Hilfsmittel gegen Dekubitus

12

Tracheostoma

13

Hörhilfen

14

Inhalations- & Atemgeräte

15

Inkontinenzhilfen

16

Kommunikationshilfen

17

Kompressionstherapie

18

Behindertenfahrzeuge

19

Krankenpflegeartikel

20

Lagerungshilfen

21

Messgeräte

22

Mobilitätshilfen

23

Orthesen/ Schienen

24

Beinprothesen

25

Sehhilfen

26

Sitzhilfen

27

Sprechhilfen

28

Stehhilfen

29

Stoma Artikel

30

nicht besetzt

31

Schuhe

32

Therapeutische Bewegung

33

Toilettenhilfen

Technische Pflegehilfsmittel

Außerdem gibt es eine Reihe technischer Pflegehilfsmittel, die von der Pflegekasse zur Verfügung gestellt bzw. verliehen werden. Sie sind im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes unter den Produktgruppen 50 bis 53 gelistet.

Produktgruppe 50 beinhaltet die Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege, wie beispielsweise Pflegebetten, spezielle Pflegebett-Tische oder Sitzhilfen.

Pflegehilfsmittel zur Körperpflege und Hygiene finden Sie dagegen in Produktgruppe 51. Dazu gehören u.a. Duschwagen, Urinflaschen und Bettpfannen.

Interessieren Sie sich dagegen für Hausnotrufsysteme, können Sie sich unter dem Stichwort „Pflegehilfsmittel zur selbstständigeren Lebensführung/Mobilität“, also Produktgruppe 52, genauer danach erkundigen.

Die Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden, wie z.B. Lagerungsrollen und Lagerungshalbrollen, sind Teil der Produktgruppe 53.

Inhalt

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Was kosten Hilfsmittel für Senioren?

Für Hilfsmittel der Gruppe 01 bis 33 übernimmt die Krankenkasse die Kosten – zum Teil jedoch unter starken Einschränkungen. Sie müssen davon ausgehen, dass Sie nicht immer neue Artikel erhalten, da auch die leihweise Überlassung von Hilfsmitteln vorgesehen ist. Zu diesen gehören unter anderem Krücken, Rollstühle, Krankenbetten sowie Badehilfen.

Die Versorgung mit den Alltagshelfern erfolgt oftmals mittels Vertragspartner. Grundsätzlich ist die Kostenübernahme in zwei Kategorien zu unterscheiden.

Hilfsmittel mit Festbetrag

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten bis zur Höhe des Festbetrags.

Hilfsmittel ohne Festbetrag beim Vertragspartner

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten bis zur Höhe des vereinbarten Preises.

Hilfsmittel ohne Festbetrag, bei Nicht-Vertragspartner

Die Krankenkassen erstatten nur die Kosten des niedrigsten Preises einer vergleichbaren Leistung des Partners.

Einen Festbetrag gibt es in den Hilfsmittelkategorien Hör- und Sehhilfen, Inkontinenzmittel, Hilfsmittel zur Kompressionstherapie, Einlagen sowie Stoma-Artikel. Die Krankenkassen erstatten nur bis zu diesem festgelegten Betrag. Alles was darüber hinaus geht, übernehmen Sie.
Die Höhen der Festbeträge können Sie bei dem GKV Spitzenverband einsehen.

Welche Unterlagen benötigt die Krankenkasse beim Antrag auf Hilfsmittel für Senioren?

Nachdem Sie nun das Rezept und einen passenden Anbieter haben, benötigen Sie einen Kostenvoranschlag für das Hilfsmittel, welches Sie bei der Krankenkasse zusätzlich dem Rezept einreichen. Oft ist es hilfreich, wenn Sie den beiden Dokumenten ein Anschreiben beilegen, welches Ihre persönliche Situation schildert. Somit zeigen Sie der Krankenkasse die Notwendigkeit des Hilfsmittels auf.

Teilweise benötigen die Krankenkasse von der Antragstellung bis zur Genehmigung des Hilfsmittels sehr lange. Damit sich die Überbrückungszeit jedoch nicht unendlich zieht und Sie nicht unnötig lang unversorgt bleiben, wurde der Zeitraum einer Bewilligung auf drei Wochen festgelegt:

„Die Krankenkasse hat über einen Antrag auf Leistungen zügig, spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen nach Antragseingang oder in Fällen, in denen eine gutachtliche Stellungnahme eingeholt wird, innerhalb von fünf Wochen nach Antragseingang zu entscheiden. Wenn die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme für erforderlich hält, hat sie diese unverzüglich einzuholen und die Leistungsberechtigten hierüber zu unterrichten.“

§ 13 SGB V, 3a

Warten Sie den Bewilligungszeitraum ab. Sollten Sie dennoch vor Ablauf der Zeit ihr Hilfsmittel eigenständig beschaffen, erhalten Sie keine nachträgliche Kostenübernahme. Der Begründung ist einfach: Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf das Hilfsmittel per se, nicht aber auf Ersatz der Kosten. Hält die Krankenkasse den vorgesehenen Zeitraum unbegründet nicht ein, gilt Ihr Antrag als bewilligt.

Möglichkeiten bei Ablehnung eines Antrags auf Hilfsmittel bei der Krankenkasse

Scheuen Sie nicht der Entscheidung der Krankenkasse zu widersprechen, wenn Sie diese als unberechtigt empfinden oder nicht verstehen. Sie haben nach Eingang des Bescheids vier Wochen Zeit darauf zu reagieren. Die erste Reaktion auf die Ablehnung ist vorerst ohne Angaben von Gründen möglich: Erklären Sie, dass Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind und Widerspruch einlegen. Zu empfehlen ist jedoch, den Bescheid im Nachhinein zu begründen. Hilfe erhalten Sie zumeist bei Ihrem behandelndem Arzt.

Aufgrund des Widerspruchs erhalten Sie einen zweiten Bescheid, den sogenannten Widerspruchsbescheid. In diesem hat die Krankenkasse die Möglichkeit den Antrag auf ein Hilfsmittel erneut abzulehnen oder mittels eines Abhilfebescheids zu bewilligen.

Sollte der Widerspruch ebenfalls von der Krankenkasse abgelehnt werden, haben Sie die Möglichkeit innerhalb eines Monats Klage vor dem Sozialgericht einzureichen. Es ist sinnvoll für diesen Fall einen Fachanwalt zu Rate zu ziehen. Gemäß dem Fall es wurde nicht binnen drei Monate über den Widerspruch entschieden und der Widerspruchsbescheid bleibt aus, können Sie ebenfalls Klage einreichen- eine sogenannte Untätigkeitsklage.

Die Klageverfahren sind kostenlos. Es entstehen für Sie Kosten, sobald Sie einen Anwalt beauftragen. Auch in diesem Fall können Sie sich durch die Prozesskostenhilfe finanziell unterstützen lassen.

Mundschutz, Desinfektionsmittel und weitere Hilfsmittel kostenfrei über die PflegeBox beziehen

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