Im Zentrum der Bewertung einer Pflegebedürftigkeit steht also, wie groß ihre Selbständigkeit im Alltag eingeschränkt ist. Um das zu beurteilen, fließen verschiedene Lebensbereiche in Form von sechs Pflegegrad Modulen in die Bewertung ein.
Da diese die Selbständigkeit und Fähigkeiten unterschiedlich stark beeinflussen, werden sie bei der Ermittlung des Pflegegrades unterschiedlich gewichtet. Beginnend mit dem Lebensbereich mit dem größten Einfluss, bis zum Lebensbereich mit dem geringsten Einfluss ergeben sich folgende Gewichtungen innerhalb der Begutachtung über den Pflegegrad durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK):
- Selbstversorgung: 40 Prozent
- Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: 20 Prozent
- kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: zusammen 15 Prozent
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: 15 Prozent
- Mobilität: 10 Prozent
Mit 15 Prozent in die Gesamtgewichtung gehen dabei zwei Module zusammengefasst ein: Die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten sowie die Verhaltensweisen und psychische Problemlagen. Erfasst werden die Kriterien jedoch separat.