Pflegegrad Module

Pflegegrad Module und die Berechnung der Punktewerte

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Uta Leyke

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Die Pflegegrad Module haben eine wichtige Funktion bei der Bestimmung des Pflegegrads von Personen, die auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Dabei sind die Module so konzipiert, dass sie sowohl körperliche Einschränkungen als auch geistige und psychische Einschränkungen aufdecken.

Für die Einstufung in einen Pflegegrad benutzen die Mitarbeiter:innen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) einen standardisierten Kriterienkatalog, der sechs Module bei der Pflegebegutachtung abdeckt.

Im folgenden Artikel erklären wir Ihnen genauer die verschiedenen Module, die Unterkriterien sowie das zur Bewertung herangezogene Punktesystem.

In unserem Artikel „Der Pflegegrad ersetzt die Pflegestufe – Alle Leistungen auf einen Blick“ stellen wir hilfreiche Tipps und Informationen zu den Pflegegraden für Sie bereit.

Inhalt

Die Bedeutung der Pflegegrad Module

Zur Bestimmung der Pflegegrad Module Punkte werden bei der Begutachtung sechs verschiedene Lebensbereiche herangezogen. Da die Bereiche die betroffenen Personen verschieden stark in ihrer Selbständigkeit im Alltag einschränken, gehen sie mit einer unterschiedlichen Gewichtung in die Gesamtbewertung mit ein. Dementsprechend ist der Pflegeaufwand bei weniger stark gewichteten Modulen auch geringer als bei den höher gewichteten.

Bei der Pflegebegutachtung wird jedes Modul für sich betrachtet. Des Weiteren geht jedes Modul mit einer bestimmten Gewichtung in die Gesamtbewertung ein. Innerhalb der Module gibt es viele verschiedene Kriterien, anhand derer die Fähigkeiten und die Selbständigkeit der betroffenen Personen sehr genau ermittelt werden kann. Je nachdem wie die Antworten ausfallen, werden den verschiedenen Kriterien vorgegebene Punkte zugeordnet.

Im fertigen Pflegegutachten fassen die Module die Werte aus den dazugehörigen Einzelkriterien zusammen. Anschließend werden die Module gewichtet um den Gesamtpunktwert zu ermitteln. Dieser muss für die Vergabe eines Pflegegrads mindestens bei 12,5 Punkten liegen. Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl liegt bei 100. Welcher Punktwert für welchen Pflegegrad steht, können Sie auf unserer Seite zu den Pflegegraden nachlesen.

Diese Pflegegrad Module werden unterschieden

Sind Sie oder ein:e Angehörige:r in der Situation, dass eine Pflegebedürftigkeit vorliegen könnte, ist es im Vorfeld interessant zu verstehen, auf welche Lebensbereiche diese Module abzielen. Dies gibt Ihnen einen ersten Eindruck, wie stark Ihre oder die Einschränkungen Ihrer bzw. Ihres Angehörigen sind.

Nichtsdestotrotz ist es wichtig, dass Sie zusätzlich zur Informationsgewinnung den offiziellen Weg zur Feststellung einer Pflegebedürftigkeit anstoßen. Das heißt, dass Sie die Pflegeversicherung der oder des Betroffenen kontaktieren und einen Antrag auf einen Pflegegrad einreichen.

Folgende Lebensbereiche werden innerhalb der Module abgebildet.

Modul 1 zur Pflegegrad Bestimmung

Das Modul 1 zur Berechnung des Pflegegrads umfasst den Bereich der Mobilität. Hierzu zählen fünf Kriterien. Unter anderem Positionswechsel im Bett, das Halten einer stabilen Sitzposition sowie das Umsetzen oder das Treppensteigen. Diese Kriterien werden anhand einer vierstufigen Skala beurteilt:

  • Selbstständig (0 Punkte)
  • Überwiegend selbstständig (1 Punkt)
  • Überwiegend unselbstständig (2 Punkte)
  • Unselbstständig (3 Punkte)

Modul 2 zur Pflegegrad Bestimmung

Das Modul 2 zur Pflegegrad Berechnung bezieht sich auf die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten von Personen. Dafür werden elf Kriterien abgefragt. Unter anderem sind das die zeitliche und örtliche Orientierung, das Erkennen von Personen, das Erinnern an wesentliche Ereignisse, das Erkennen von Risiken und Gefahren oder die Beteiligung an einem Gespräch. Auf einer vierstufigen Skala werden die Fähigkeiten und Beeinträchtigungen mit folgenden Punktwerten gewichtet:

  • Fähigkeit vorhanden/unbeeinträchtigt (0 Punkte)
  • Fähigkeit größtenteils vorhanden (1 Punkt)
  • Fähigkeit in geringem Maße vorhanden (2 Punkte)
  • Fähigkeit nicht vorhanden (3 Punkte)

Modul 3 zur Pflegegrad Bestimmung

Im Modul 3 der Pflegegrad Bestimmung geht es um die Verhaltensweisen und psychische Problemlagen. Insgesamt werden 13 Kriterien betrachtet. Dazu gehören beispielsweise motorische Verhaltensauffälligkeiten, nächtliche Unruhe, selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten, verbale Aggressionen, Ängste, Antriebslosigkeit oder sozial inadäquates Verhalten. Auf einer vierstufigen Skala wird die Häufigkeit des beobachteten Verhaltens bewertet:

  • Nie oder selten (0 Punkte)
  • Selten (1–3 Mal innerhalb von zwei Wochen – 1 Punkt)
  • Häufig (2 bis mehrmals wöchentlich, aber nicht täglich – 3 Punkte)
  • Täglich (5 Punkte)

Hier sehen Sie bei den stärkeren Ausprägungen, dass gegenüber anderen Modulen eine höhere Punktzahl vergeben wird. Dadurch ist sichergestellt, dass die besondere Bedeutung für den pflegerischen Alltag berücksichtigt wird.

Modul 4 zur Pflegegrad Bestimmung

Modul 4 bewertet 13 verschiedene Unterkriterien im Bereich der Selbstversorgung. Zum Beispiel sind das die verschiedenen Tätigkeiten der Körperpflege wie Waschen, Zähneputzen oder Rasieren. Weiterhin gehören auch das An- und Auskleiden, die Zubereitung und die eigentliche Nahrungsaufnahme sowie die Benutzung der Toilette beziehungsweise der Umgang mit einer Inkontinenz dazu.

Mit der vierstufigen Skala werden überwiegend Punktwerte von 0 bis 3 Punkten vergeben. Wobei beim Essen (0 bis 9 Punkte), sowie beim Trinken, Benutzen einer Toilette und einer Sondenernährung (0 bis 6 Punkte) die Punktwerte erhöht sind. Dies unterstreicht den besonderen Pflegeaufwand, wenn die genannten Kriterien in einer ausgeprägten Form vorliegen.

Für die übrigen Kriterien gilt folgende Punktebewertung:

  • Selbstständig (0 Punkte)
  • Überwiegend selbstständig (1 Punkt)
  • Überwiegend unselbstständig (2 Punkte)
  • Unselbstständig (3 Punkte)

Modul 5 zur Pflegegrad Bestimmung

Das Modul 5 bewertet, wie gut Personen selbständig mit der Behandlung einer Krankheit und der entsprechenden Therapie zurecht kommen. Zur Einstufung in einen Pflegegrad fließen hier 16 Einzelkriterien in die Begutachtung ein. Die Vergabe der Punkte hängt dabei davon ab, wie häufig die verschiedenen Maßnahmen von anderen als der Person selbst durchgeführt werden.

Diese Nachvollziehbarkeit der Punktebewertung in Modul 5 erscheint ein wenig kompliziert. Verschiedene Kriterien werden je nach Ausprägung mit einem vorgegebenen Faktor multipliziert. Aber keine Sorge, der oder die Mitarbeiter:in vom MDK wird Sie gut durch diese Fragen führen, so dass Sie sich keine Sorgen machen brauchen.

Betrachtet werden in Modul 5 unter anderem Tabletteneinnahme, Injektionen, Messung von Körperzuständen, Verbandswechsel oder das Kathetermanagement. Weiterhin fällt die Häufigkeit von Arztbesuchen und weiteren therapeutischen Maßnahmen in dieses Modul.

Modul 6 zur Pflegegrad Bestimmung

Im Modul 6 geht es um die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Im Pflegegutachten werden sechs verschiedene Kriterien betrachtet. Hierunter fallen zum Beispiel die Gestaltung des Tagesablaufs, Ruhen und Schlafen, sich beschäftigen, die Zukunft planen sowie die Interaktion mit anderen Personen. Die Bewertung erfolgt erneut anhand folgender vierstufiger Skala:

  • Selbstständig (0 Punkte)
  • Überwiegend selbstständig (1 Punkt)
  • Überwiegend unselbstständig (2 Punkte)
  • Unselbstständig (3 Punkte)

Die Berechnung der Punkte für jedes Modul

Während der Pflegebegutachtung geht der oder die Mitarbeiter:in des MDK mit Ihnen oder Ihrer bzw. Ihrem Angehörigen einen Fragebogen durch, der auf den 6 Modulen der Pflegebedürftigkeit sowie den Einzelkriterien beruht. 

Wenn Sie sich nicht immer ganz sicher sind, wie stark die Einschränkungen ausgeprägt sind, ist es hilfreich, dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin die Situationen zu schildern. Der oder die Mitarbeiter:in kann daraus gemeinsam mit Ihnen die Ausprägung der Einschränkungen ermitteln.

Übrigens ist es durchaus hilfreich, bereits vor der Begutachtung für mindestens eine Woche ein Pflegetagebuch zu führen. So können Sie sich bei der Beantwortung der Fragen darauf stützen.

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Pflegegrad Module – Gewichtung

Mit der obenstehenden Methode werden also die Punktwerte für die einzelnen Module berechnet. Anschließend werden zur Ermittlung der Gesamtpunktzahl die Punkte der Module noch einmal unterschiedlich gewichtet. Die Gewichtung erfolgt dabei anhand einer vorgegebenen Bewertungssystematik. Das Ergebnis ist die Gesamtpunktzahl, die den Pflegegrad bestimmt.

Mit der folgenden Gewichtung gehen die einzelnen Module in die Gesamtbewertung ein:

  1. Mobilität (10%)
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15%)*
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15%)*
  4. Selbstversorgung (40%)
  5. Selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen (20%)
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15%)

* Der höhere Wert der Module 2 und 3 geht in die Bewertung ein.

Zur Objektivität der Begutachtung anhand der Module

Das Begutachtungsverfahren des MDK hat sich über die Zeit deutlich verbessert. Während früher insbesondere Personen mit kognitiven Einschränkungen wie beispielsweise bei einer Demenzerkrankung gegenüber körperlich eingeschränkter Menschen benachteiligt waren, ist das heute nicht mehr der Fall.

Doch ein Fallstrick im Rahmen der Begutachtung bleibt: Häufig stellen sich Pflegebedürftige und deren Angehörige besser dar, als es der tatsächlichen Pflegesituation entspricht. Schließlich ist es nicht einfach, vor einer fremden Person sämtliche Defizite zu offenbaren. Allerdings haben wir hier für Sie einen wichtigen Tipp:

An dieser Stelle ist eine gründliche Vorbereitung der Pflegebegutachtung sehr hilfreich. Machen Sie sich oder Ihrem bzw. Ihrer pflegebedürftigen Angehörigen klar, dass es keinen Grund gibt, sich vor dem oder der MDK-Mitarbeiter:in zu schämen. Denn diese:r erlebt Pflegebedürftige jeden Tag und eine Beschönigung führt höchstens dazu, dass Sie nicht den Ihnen zustehenden Pflegegrad erhalten.

Zusätzlich ist es hilfreich, im Vorfeld ein Pflegetagebuch zu führen. Hier können Sie über einen längeren Zeitraum alle Tätigkeiten festhalten, bei denen der oder die Pflegebedürftige täglich Hilfe benötigen. Auch den Zeitaufwand und wie die Hilfe genau aussieht, können Sie aufschreiben.

Somit können Sie am ehesten sichergehen, dass die einzelnen Pflegegrad Module korrekt erfasst und der tatsächlich zutreffende Pflegegrad ermittelt wird.

Quellen:

Sozialgesetzbuch (SGB XI): Soziale Pflegeversicherung, Anlage 1

Sozialgesetzbuch (SGB XI): Soziale Pflegeversicherung, Anlage 2

 

Wissen in der Box: Pflegegrad Module

Pflegegrad Module sind die verschiedenen Bereiche, in denen Pflegebedürftige auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Für die Pflegegradbestimmung werden die Module einzeln bewertet.

Betrachtet werden die Bereiche Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens.

Anhand der vielen Kriterien und deren Ausprägung wird für jeden Pflegebedürftigen individuell der Gesamtpunktwert berechnet. Dieser legt den Pflegegrad fest.

Die Module und Kriterien gehen mit unterschiedlicher Gewichtung in die Gesamtbewertung ein, weil manche eine größere Bedeutung für die pflegerische Versorgung haben.

Die Module haben viele Unterkriterien, die einzeln gut bewertet werden können. Dennoch sind die unverzerrten Angaben von Pflegebedürftigen und Angehörigen Voraussetzung für die korrekte Ermittlung des Gesamtpunktwerts.