Stundenweise Betreuung

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Durch stundenweise Betreuung kann Seniorinnen und Senioren mit besonderen altersbedingten Bedürfnissen ein Leben in überwiegender Selbstbestimmung gewährt werden: Viele Senioren bevorzugen und genießen es, selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden zu leben. Von Zeit zu Zeit kann es aber sein, dass sie Hilfe von außen für die Erledigung verschiedener Aufgaben des Alltags benötigen. Wenn Angehörige, Freunde oder Bekannte für diese regelmäßigen Tätigkeiten nicht zur Verfügung stehen, können stundenweise Betreuungsangebote eine gute Lösung darstellen.
Lesen Sie im Folgenden mehr darüber, was stundenweise Seniorenbetreuung ist und wie Sie diese finden.
Was bedeutet stundenweise Seniorenbetreuung genau?
Eine stundenweise Betreuung bedeutet, dass Senioren kurzfristig, vorübergehend oder gelegentlich von einer Betreuerperson von außen im Alltag unterstützt werden. Abgegrenzt wird der Begriff von der stundenweisen Pflege.
Wenn eine tägliche Pflege des Senioren notwendig ist oder in absehbarer Zeit notwendig sein wird, reicht die stundenweise Betreuung in der Regel nicht aus. In diesem Fall sollten Sie für sich oder Ihren Angehörigen rechtzeitig alle notwendigen Schritte für eine geregelte Pflege einleiten.
Örtliche Seniorenbüros, Pflegestützpunkten, Nachbarschafts- und Wohltätigkeitsvereinen oder kirchlichen Institutionen beraten Sie zu Pflegeformen, wenn sich die Betreuungsbedürftigkeit zu einer Pflegebedürftigkeit steigert. Alternativ können Sie gerne unseren Partner Familiara kontaktieren. Die Mitarbeiter beraten Sie umfassend und können Ihnen bei der Beantragung eines Pflegegrads und anderen wichtigen Dingen helfen.
Welche Arten von stundenweiser Betreuung gibt es für Senioren?
Es gibt verschiedene Arten von stundenweiser Betreuung. Manche Betreuungsformen sind dabei sehr eng gefasst und die Betreuungsperson ist dafür da, genau bei dieser einen Tätigkeit zu helfen. Andere Betreuungspersonen sind für eine flexiblere Hilfe angestellt und können somit eine flexible Hilfe für alleinstehende Senioren darstellen. Oft benötigen Senioren Hilfe in folgenden Bereichen:
- Hilfe hauswirtschaftlicher Natur
- Hilfe und Begleitung bei Terminen oder Erledigungen
- Abwechslung und Freizeitgestaltung
- Unterstützung im Tagesablauf von Demenz-Patienten
- Nachtbereitschaft und Leistungen der Grundpflege
Ein ehrenamtlicher Einkaufshelfer wird Ihnen außer der Besorgung von Lebensmitteln und anderer Produkten des täglichen Bedarfs wahrscheinlich auch die Einkäufe hochtragen und ausräumen. Ihnen beim generellen Aufräumen oder Blumengießen zu helfen, ist allerdings nicht mehr Aufgabe des Einkaufshelfers. Gibt es verschiedene und wechselnde Aufgaben, ist eine Haushaltshilfe für Senioren vielleicht die bessere Wahl.
Wann ist es sinnvoll, externe Betreuer für stundenweise Betreuung zu engagieren?
Sind Sie oder ein Angehöriger von Ihnen in der Situation, dass Sie die alltäglichen Aufgaben langsam als sehr mühsam empfinden, sollten Sie sich mit Ihren Angehörigen zusammensetzen. Gemeinsam können Sie herausfinden, welche Tätigkeiten die größten Belastungen darstellen. Ist erst einmal analysiert, welche stundenweise Betreuung Zuhause benötigt wird, können Sie sich um die Umsetzung kümmern.
Oftmals werden kleine Hilfen im Haushalt, Begleitungen zu Terminen und Veranstaltungen oder Freizeitvergnügen von Angehörigen, Freunden oder Bekannten übernommen. Wenn diese jedoch den Senioren nicht dauerhaft bzw. zu unregelmäßig unterstützen können, kann eine regelmäßige Betreuung für ein paar Stunden oder für konkrete Aufgaben genau das richtige sein.
Ein weiterer wichtiger Betreuungsbereich stellt die stundenweise Betreuung von Demenzkranker dar. Je nach Demenzstadium können die Betroffenen noch höchst agil sein, sollten aber dennoch zu ihrem eigenen Schutz bei ihren Aktivitäten betreut werden.
Nicht zu unterschätzen ist die Entlastung der Familie und Angehörigen durch stundenweise Betreuung der Senioren. Auch wenn sie sich umfassend um ihre Liebsten kümmern, können sich Angehörige mit ihren weiteren Verpflichtungen durch Beruf und Familie nicht immer ausreichend um die Bedürfnisse der Senioren kümmern.
Für sie kann es sehr beruhigend sein zu wissen, dass ihre Verwandten eine stundenweise Betreuung zu Hause erhalten, bei der den Senioren unter die Arme gegriffen und gleichzeitig die Bedürfnisse nach Sozialkontakt befriedigt wird. Eine gute Möglichkeit, wie Senioren ihr Gesellschaftsleben außerdem noch aufrecht erhalten können, stellen Seniorentreffs im Internet dar. Hier können sie sich mit anderen Senioren online austauschen oder sich für Treffen vor Ort verabreden.
Was kostet die stundenweise Betreuung von Senioren und Pflegebedürftigen?
Sie brauchen die Idee der stundenweisen Seniorenbetreuung nicht wegen der Sorge um zu hohe Kosten gleich wieder verwerfen. Es gibt durchaus Betreuungs- und Hilfsangebote, die selbst ohne anerkannten Pflegegrad kostenlos oder für sehr wenig Geld erhältlich sind. Viele Ehrenamtliche engagieren sich in der Betreuung von alten Menschen und gehen zum Beispiel für Senioren einkaufen, beschäftigen sich mit ihnen oder begleiten sie zum Arzt.
Die Kosten einer stundenweisen Betreuung variieren je nach Anbieter. Ehrenamtliche Seniorenhilfen werden häufig nicht direkt entlohnt, erhalten aber zum Beispiel die Anfahrtskosten erstattet. Vergleichen lohnt sich bei den Kosten für die stundenweise Betreuung in jedem Fall.
Manche Anbieter bieten die Betreuung zu einem Pauschalbetrag an, bei anderen wird die Stundenanzahl in Rechnung gestellt oder der genaue Betreuungsaufwand. Zusätzliche Kosten, wie zum Beispiel für die Anfahrt, können ebenso berechnet werden. Begleitet die Seniorenhilfe Sie oder Ihren Angehörigen zu einer kostenpflichtigen Veranstaltung oder zu einem Café- oder Restaurantbesuch, müssen die Kosten für das Ticket oder den Verzehr auch für die Betreuungsperson übernommen werden.
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit die Kosten von der Pflegeversicherung bezahlt werden?
Haben Sie oder Ihr Angehöriger einen anerkannten Pflegegrad, haben Sie Anspruch auf sogenannte zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Liegt noch kein Pflegegrad vor, ist die zuständige Pflegeversicherung Ihr erster Ansprechpartner für den Antrag auf Pflegegrad. Nach Antragstellung überprüft ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen, inwieweit bei Ihnen oder Ihrem Angehörigen die Selbstständigkeit eingeschränkt ist und wie viel Hilfe im Alltag benötigt wird.
Als Neuerung des Pflegestärkungsgesetzes von 2017 haben nun bereits Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 Anspruch auf einen monatlichen Betrag von 125 Euro aus dem Entlastungsbetrag. Pflegebedürftigen mit höheren Pflegegraden steht ebenfalls der Betrag von 125 Euro im Monat für diese Betreuungsangebote zu.
Eine Voraussetzung bei der Suche nach einer Seniorenhilfe ist die Anerkennung des Anbieters nach Landesrecht. Arbeitet die Betreuungsperson für einen anerkannten Anbieter, kann sie durch den Entlastungsbetrag für die stundenweise Betreuung vergütet werden.
Eine private Pflegekraft stundenweise einzustellen und mit dem Geld aus dem Entlastungsbetrag zu bezahlen, ist in der Regel nicht möglich, wenn die Anerkennung nach Landesrecht fehlt.
Können Angehörige oder Freunde entlohnt werden, wenn sie sich stundenweise um Senioren kümmern?
Liegt ein Pflegegrad von mindestens Pflegegrad 2 vor, steht den Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege das sogenannte Pflegegeld zu. Dieses kann vom Pflegebedürftigen sehr flexibel genutzt werden. So kann es zum Beispiel auch an Familienmitglieder und Freunde weitergegeben werden, die sich um die Betreuung kümmern. Eine besondere Qualifikation brauchen die Empfänger des Pflegegeldes nicht nachzuweisen.
Das Pflegegeld wird allerdings nur dann voll ausgezahlt, wenn die Pflege nicht gleichzeitig auch noch durch einen ambulanten Pflegedienst durchgeführt wird. Dieser wird durch die sogenannten Pflegesachleistungen der Pflegeversicherung bezahlt. Werden Pflegesachleistungen bezogen, kann ein möglicherweise übrig bleibender Betrag dank der Kombinationsleistung als Pflegegeld ausgezahlt werden.
Das Pflegegeld für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege beläuft sich auf folgende Maximalbeträge:
Pflegegrad | 2 | 3 | 4 | 5 |
Pflegegeld | 316 Euro | 545 Euro | 728 Euro | 901 Euro |
Sollen darüber hinaus mit dem Entlastungsbetrag Angehörige oder Freunde für die Betreuung bezahlt werden, geht das nur, wenn diese für eine anerkannte Institution arbeiten. Wie zum Beispiel einem Wohltätigkeitsverein oder einer Nachbarschaftshilfe.