Pflegesachleistungen 2022 – Kostenübernahme für Pflegedienste
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Die Pflege von Angehörigen erfordert sehr viel Zeit und Geschick. Zur Unterstützung der Pflege zuhause nehmen daher viele pflegende Angehörige Leistungen eines Pflegedienstes in Anspruch. Hierfür übernimmt die Pflegekasse diese Leistungen als sogenannte Pflegesachleistungen und übernimmt zudem die Kosten. Die Höhe des maximal übernommenen Betrags richtet sich dabei nach dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Person.
Wenn Sie eine:n Angehörige:n pflegen, können Pflegesachleistungen für Sie sehr entlastend sein. Insbesondere, wenn der Pflegebedarf Ihres Angehörigen oder Ihrer Angehörigen steigt, ist eine Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst sehr wertvoll. Das ausgebildete Personal kann spezielle Pflegehandlungen durchführen, die Ihnen nicht so gut liegen oder Sie überfordern könnten. So ist zum Beispiel das Baden oder Duschen durch den Pflegedienst eine große Entlastung für viele pflegende Angehörige.
Pflegesachleistungen – Definition
Pflegesachleistungen sind Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes, die Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 von der Pflegeversicherung in Deutschland gewährt werden. Das heißt, dass eine pflegebedürftige Person von der Pflegekasse eine professionelle Pflege zuhause finanziert bekommt. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben zwar keinen Anspruch auf Sachleistungen, können die Entlastungsleistungen jedoch auch für Pflege einsetzen.
Gegenstand dieser Sachleistungen sind alle Leistungen, die der Pflegedienst im häuslichen Umfeld durchführt. Dazu gehören körperbezogene Pflegemaßnahmen, aber auch Hilfe im Alltag und bei der Haushaltsführung. Zudem werden Pflegebedürftige so bei der Körperpflege, Ernährung, Bewegung sowie bei Tätigkeiten im Haushalt unterstützt.
Pflegesachleistungen – Anspruchsberechtigte
Des Weiteren haben alle versicherten pflegebedürftigen Personen mit Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 Anspruch auf Pflegesachleistungen. Um den Pflegegrad zu erlangen, ist vor allem ein Antrag auf Pflegegrad bei der Pflegekasse zu stellen. Außerdem besteht der Anspruch auf Pflegesachleistungen nur dann, wenn die Pflege in häuslichem Bereich stattfindet. Dazu gehört zum Beispiel auch die Wohnung des Sohnes oder der Tochter der pflegebedürftigen Person.
Die Höhe des monatlichen Pflegesachleistungsbetrags
Hierbei richtet sich die Höhe der Sachleistungen nach dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Person. Im Rahmen der Pflegereform 2021 wurden zum 01. Januar 2022 die Pflegesachleistungen um 5 Prozent erhöht. Es gelten somit die folgenden monatlichen Höchstwerte:
- 724 Euro statt bisher 689 Euro für Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2
- 1.363 Euro statt bisher 1.298 Euro für Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 3
- 1.693 Euro statt bisher 1.612 Euro für Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 4
- 2.095 Euro statt bisher 1.995 Euro für Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 5
Die Verrechnung der Pflegesachleistungen erfolgt nach Abgabe einer Abtretungserklärung direkt zwischen der Pflegeversicherung und dem ambulanten Pflegedienst. Das bedeutet, dass Sie als Pflegebedürftige:r oder Angehörige:r sich nicht darum kümmern müssen.
Pflegesachleistungen – Leistungsumfang
Alle Leistungen, die durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht werden, fallen unter Pflegesachleistungen. Die Pflegedienste müssen sich dabei an einen bestimmten Katalog für Pflegesachleistungen halten, der sich je Bundesland unterscheidet. Zudem gibt es darin fest definierte Leistungen, die der Pflegedienst abrechnen kann. Er muss sich dabei an diese sogenannten Leistungskomplexe halten. So werden zum Beispiel Leistungen für eine Morgenversorgung festgelegt, die nicht durch Leistungen aus anderen Leistungspaketen ausgetauscht werden können. Zusätzlich zu den Leistungskomplexen besteht noch die Möglichkeit der Abrechnung nach Zeit. Die pflegebedürftige Person kann zwischen diesen beiden Möglichkeiten wählen.
Viele Pflegebedürftige wünschen sich besonders eine Haushaltshilfe. Tatsächlich kann im Rahmen von Pflegesachleistungen nicht nur körperbezogene Pflege bezogen werden, sondern auch Hilfe in der Haushaltsführung. Entsprechend der Leistungskomplexe aus dem Pflegekatalog, können ambulante Pflegedienste die Haushaltshilfe leisten.
Die folgende Übersicht zeigt Leistungen, die unter Sachleistungen fallen, die somit der ambulante Pflegedienst übernimmt.
Grundpflege
- Große Pflege – Ganzkörperwaschung im Bett oder Hilfe bei Dusche/Vollbad
- Kleine Pflege – Teilwaschung
- Hilfe beim Aus- und Ankleiden
- Umsetzen vom Bett oder ins Bett
- Hilfe beim Toilettengang und Inkontinenzversorgung
- Lagerung, Mobilisation und Bewegung einzelner Gliedmaßen
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Hilfe beim Verlassen oder Aufsuchen der Wohnung
Hauswirtschaftliche Hilfe
- Einkaufen
- Waschen und Bügeln
- Putzen der Wohnung und Müllentsorgung
- Abziehen und Beziehen des Bettes
- Zubereitung einer kalten oder warmen Mahlzeit
- Wohnung beheizen
Zur Finanzierung der Leistungen, die in den Bereich der hauswirtschaftlichen Hilfe fallen, können auch Entlastungsleistungen genutzt werden.
Pflegesachleistungen – Antrag
Pflegesachleistungen werden bei der Pflegekasse beantragt, die für die zu pflegende Person zuständig ist. Außerdem ist es möglich den Antrag bereits im Zusammenhang mit dem Antrag auf Pflegegrad einzureichen. Des Weiteren ist für die Pflegesachleistung entscheidend, dass die Pflege zuhause stattfindet.
Der Antrag auf Pflegegrad erfolgt formlos, zum Beispiel per Anruf oder postalischem Anschreiben. Daraufhin sendet Ihnen Ihre Pflegekasse die notwendigen Formulare. Sie werden zudem entweder von der Pflegebedürftigen selbst oder einer bevollmächtigten Person ausgefüllt und an die Pflegekasse zurückgeschickt.
In Ihrem Antrag sollten Sie bereits angeben, ob nur Pflegesachleistungen oder auch Pflegegeld beansprucht werden sollen. Wenn die Pflege ausschließlich durch einen ambulanten Pflegedienst durchgeführt werden soll, beantragen Sie vor allem die Pflegesachleistungen. Für den Fall hingegen, dass ein Angehöriger die Pflege übernimmt, wird hierfür Pflegegeld beantrag. Für den weiteren Fall, dass die Pflege zwischen Angehörigen und einem ambulanten Pflegedienst geteilt wird, ist hierfür eine Beantragung von Kombinationsleistungen notwendig.
Kombinationsleistungen in der Pflege
Pflegegeld und Pflegesachleistungen unterscheiden sich in ihrer Höhe und ihrem Empfänger. Das bedeutet, die Kombinationsleistung ermöglicht es den Pflegebedürftigen hierfür Pflegegeld und Pflegesachleistung zu kombinieren. Das gilt insbesondere für alle Pflegebedürftigen in den Pflegegraden 2 bis 5.
Des Weiteren sind Sachleistungen nur gegenüber anerkannten Pflegediensten geltend zu machen. Die Pflegedienste werden direkt von der Pflegekasse gezahlt, wohingegen das Pflegegeld an die Pflegebedürftigen für den eigenmächtigen Gebrauch überwiesen wird. Allerdings liegt es nahe, dieses Pflegegeld an die pflegenden Angehörigen oder Freunde weiterzugeben. Wichtig ist jedoch, dass im Falle der Kombinationsleistung beides nur anteilig ausgeschöpft werden kann.
Wenn Sie eine Angehörige pflegen und dabei nicht die Möglichkeit haben, die Pflege vollumfänglich alleine durchzuführen, können Sie anteilig den Pflegedienst involvieren. Möchten Sie zudem für Ihre Angehörige mit Pflegegrad 3 Kombinationsleistungen beantragen, könnten sich diese wie folgt zusammensetzen:
Der Pflegedienst verrichtet Pflege in Höhe von 689 Euro, wobei der maximale Betrag für Pflegesachleistungen bei 1.363 Euro liegt. Somit schöpft der Pflegedienst 51 Prozent der Pflegesachleistungen aus und es bleiben 49 Prozent übrig. Diese 49 Prozent werden dann auf das Pflegegeld angerechnet. Der Pflegegeld-Höchstsatz bei Pflegegrad 3 liegt hier bei 545 Euro und der Anteil von 49 Prozent von dem Betrag ist 267 Euro. Letztendlich erhält die pflegebedürftige Person 267 Euro Pflegegeld, das er oder sie für seine bzw. ihre Pflege an den oder die pflegende:n Angehörige:n weiter gibt.
Die maximalen Sätze für Kombinationsleistungen
Die maximalen Sätze für Pflegesachleistungen und Pflegegeld sind für jeden Pflegegrad festgelegt. Es ist möglich sie als Kombinationsleistung jeweils prozentual geltend zu machen. Aktuell gelten die folgenden Beträge:
Pflegegrad | Pflegegeld | Pflegesachleistungen |
Pflegegrad 1 | – | – |
Pflegegrad 2 | 316 Euro | 724 Euro |
Pflegegrad 3 | 545 Euro | 1.363 Euro |
Pflegegrad 4 | 728 Euro | 1.693 Euro |
Pflegegrad 5 | 907 Euro | 2.095 Euro |
In erster Linie wird die Höhe der, durch die Kombinationsleistung zur Verfügung stehenden Budgets, durch den Pflegedienst und deren benötigte Hilfe bestimmt. Jene nicht genutzten, prozentualen Anteile können als Pflegegeld ausgezahlt werden.
Weitere Leistungen, die Sie gegebenenfalls nutzen können:
Pflegesachleistungen – Auszahlung nicht genutzer Beträge
Jedoch kommt es manchmal vor, dass eine pflegebedürftige Person nicht den kompletten Betrag der ihr zustehenden Sachleistungen in Anspruch nimmt. In diesem Fall können die Kombinationsleistungen geltend gemacht werden. Den übrigen prozentualen Anteil nicht genutzter Leistung, kann der oder die Pflegebedürftige dann als Pflegegeld ausgezahlt bekommen.
Das erfolgt allerdings nicht automatisch, da hierfür bei der Pflegekasse einen Antrag auf Kombinationsleistung zu stellen ist.
Pflegesachleistungen – Was es noch zu beachten gibt
Es gibt noch ein paar Dinge im Zusammenhang mit den Pflegesachleistungen zu beachten:
- Nur anerkannte Einzelpersonen oder Pflegedienste können Pflegesachleistungen erbringen. Sie müssen daher bei der Wahl eines ambulanten Pflegedienstes oder einer selbstständig tätigen Pflegekraft auf die Zulassung durch die Pflegekasse achten.
- Als Privatperson oder als Angehörige der pflegebedürftigen Person dürfen Sie keine Pflegesachleistungen abrechnen. Sie können jedoch in Absprache mit der Pflegebedürftigen das Pflegegeld in Anspruch nehmen, wenn die Sachleistungen nicht vollständig genutzt werden.
- Auch im betreuten Wohnen und Pflege-Wohngemeinschaften kann eine pflegebedürftige Person diese Sachleistungen in Anspruch nehmen.
- Bei Pflegesachleistungen erhält die Pflegebedürftige nur eine Grundpflege und häusliche Versorgung. Sie erhält keine medizinische Behandlungspflege.
Weitere interessante Artikel rund um das Thema Pflegeleistungen:
Quellen:
Bundesgesundheitsministerium: Pflegedienst und Pflegesachleistungen
Bundesgesundheitsministerium: Pflegegeld
Verbraucherzentrale: Diese Leistungen können Sie für die Pflege beantragen
Wissen in der Box: Pflegesachleistungen
Es sind Leistungen, die Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 bei Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstesgewährt werden.
Alle Personen mit Pflegegraden 2, 3, 4 oder 5, die in Deutschland versichert sind und in häuslicher Umgebung gepflegt werden, haben Anspruch.
Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad und beträgt mindestens 724 Euro.
Alle Leistungen, die durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht werden, fallen darunter. Darunter gehören die Grundpflege sowie die hauswirtschaftliche Hilfe.
Sie können diese bei der zuständigen Pflegekasse beantragen.
Kombinationsleistungen bestehen aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Sie unterstützen eine individuelle Kombination aus häuslicher Pflege durch Angehörige und durch einen Pflegedienst.
Sie haben die Möglichkeit die Kombinationsleistungen geltend zu machen und sich den übrigen prozentualen Anteil nicht genutzter Leistung als Pflegegeld auszahlen lassen.