Entlastungsbetrag – 125 Euro extra für Pflegeunterstützung
Viele Pflegebedürftige werden in häuslicher Pflege von ihren Angehörigen versorgt. Vielleicht kennen Sie diese Situation selbst als pflegende Angehörige und wissen, dass die Pflege zuhause viel Energie und Zeit erfordert. Der Gesetzgeber hat das erkannt und mit dem seit 2017 geltenden Pflegestärkungsgesetz (PSG II) die Situation für Pflegebedürftige und deren pflegende Angehörige verbessert.
Darin ist der sogenannte Entlastungsbeitrag enthalten. Er dient zum einen der Entlastung pflegender Angehöriger. Zum anderen soll er die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen in ihrer Pflege sozialer Kontakte und im ihrem Alltag unterstützen. Der monatlich festgesetzte Entlastungsbetrag wird hierfür als Erstattung für bestimmte unterstützende Aufwendungen in Anspruch genommen.
Was ist der sogenannte Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag ist ein zweckgebundener Beitrag der Pflegekasse, der pflegende Angehörige oder vergleichbar Nahestehende entlasten soll. Viele kennen den Entlastungsbetrag auch als „zusätzliche Betreuungsleistungen“ oder „Entlastungsleistungen“. Da es sich hierbei um eine zweckgebundene Leistung handelt, wird der Betrag nur unter der Bedingung einer konkreten Anwendung ausgezahlt. Diese Kosten wernde rückwirkend durch die Pflegekasse übernommen.Der Entlastungsbetrag ist für qualitätsgesicherte Leistungen gedacht, die zum Beispiel ein ambulanter Pflegedienst erbringt. Insbesondere geht es dabei um Leistungen, die die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen im Alltag fördern. Die Höhe des Entlastungsbetrags liegt unabhängig vom Pflegegrad bei 125 Euro im Monat, beziehungsweise bis zu 1.500 Euro im Jahr.Wem steht der Entlastungsbetrag zu?
Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege. Das gilt daher für alle, die eine Einstufung in Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 erhalten haben. Es ist jedoch zu beachten, dass der Pflegegrad vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) anerkannt sein muss. Des Weiteren erfolgt der Einsatz des Beitrags zur Entlastung einer pflegenden Person zum Beispiel durch eine Angehörigen. Die mit dem Entlastungsbetrag abgerechneten Betreuungsleistungen sind außerdem vom jeweiligen Landesrecht anerkannt.Welche Leistungen kann ich mit dem Entlastungsgeld bezahlen?
Prinzipiell ist der Entlastungsbeitrag dafür gedacht, solche Aufwendungen zu erstatten, die Pflegebedürftige in ihrem Alltag unterstützen. Es gibt dabei viele verschiedene Möglichkeiten den Betrag einzusetzen. Zum Beispiel werden folgende Formen der Pflege vom Entlastungsbetrag bezahlt : Für viele Pflegebedürftige ist der Entlastungsbetrag jedoch insbesondere für direkte Hilfen im Alltag sehr wertvoll. Angebote dieser Art werden häufig als niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote bezeichnet. Insbesondere Demenzkranke profitieren von diesen Betreuungsangeboten. Kreative Tätigkeiten können ihnen helfen, ihre kognitiven Fähigkeiten zu erhalten oder zu verbessern. Körperlich Eingeschränkte profitieren demzufolge von Bewegungs- und Koordinationsgruppen. Zu den häufig in Anspruch genommenen Betreuungs- und Entlastungsangeboten zählen zum Beispiel:- Hilfe im Haushalt, zum Beispiel Reinigung, Hilfe bei der Wäsche, Zimmerpflanzen bewässern oder andere Versorgung
- Erledigung der Einkäufe
- Besuch einer Sing- und Bastelgruppe bei einem Wohlfahrtsverband
- Wöchentliches Wahrnehmen eines Bewegungsangebotes
- Spazierengehen mit einer Ehrenamtlichen
- Begleitung außerhalb des Hauses, zum Beispiel bei Arztbesuchen, Behördengängen oder zu Konzerten
- Betreuungsleistungen, wie zum Beispiel die Beaufsichtigung von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz oder Anregung und Unterstützung bei sozialen Kontakten