Stundenweise Betreuung für Senioren
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Viele Seniorinnen und Senioren bevorzugen es, selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden zu leben. Von Zeit zu Zeit kann es aber sein, dass sie Hilfe von außen für die Erledigung verschiedener Aufgaben des Alltags benötigen. Wenn Angehörige, Freunde oder Bekannte für diese regelmäßigen Tätigkeiten nicht zur Verfügung stehen, kann eine stundenweise Betreuung eine gute Lösung darstellen.
Lesen Sie im Folgenden mehr darüber, was stundenweise Seniorenbetreuung ist und wie Sie diese finden.
Was stundenweise Seniorenbetreuung genau bedeutet
Eine stundenweise Betreuung bedeutet, dass Senior:innen kurzfristig, vorübergehend oder gelegentlich von einer Betreuerperson von außen im Alltag unterstützt werden. Abgegrenzt wird der Begriff von der stundenweisen Pflege.
Wenn eine tägliche Pflege notwendig ist oder in absehbarer Zeit notwendig sein wird, reicht die stundenweise Betreuung in der Regel nicht aus. In diesem Fall sollten Sie für sich oder Ihre:n Angehörige:n rechtzeitig alle notwendigen Schritte für eine geregelte häusliche Pflege einleiten.
Örtliche Seniorenbüros, Pflegestützpunkte, Nachbarschafts- und Wohltätigkeitsvereine oder kirchliche Institutionen beraten Sie zu Pflegeformen, wenn sich die Betreuungsbedürftigkeit zu einer Pflegebedürftigkeit steigert. Alternativ können Sie gerne unseren Partner Familiara kontaktieren. Die Mitarbeiter:innen beraten Sie umfassend und können Ihnen bei der Beantragung eines Pflegegrads und anderen wichtigen Dingen helfen.
Zudem haben wir in unserem Ratgeber wichtige Informationen zu allen Themen rund um die Pflege für Sie zusammengestellt.
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Arten von stundenweiser Betreuung
Es gibt verschiedene Arten von stundenweiser Betreuung für Seniorinnen und Senioren. Manche Betreuungsformen sind dabei sehr eng gefasst und die Betreuungsperson ist dafür da, genau bei dieser einen Tätigkeit zu helfen.
Andere Betreuungspersonen sind für eine flexiblere Hilfe angestellt und richten sich dabei nach den Wünschen der Seniorinnen und Senioren.
Oft wird in folgenden Bereichen Hilfe benötigt:
- Hilfe hauswirtschaftlicher Natur
- Hilfe und Begleitung bei Terminen oder Erledigungen
- Abwechslung und Freizeitgestaltung
- Unterstützung im Tagesablauf (z.B. bei Demenz-Patienten)
- Nachtbereitschaft und Hilfestellung bei der Grundpflege
Ein ehrenamtlicher Einkaufshelfer wird Ihnen außer der Besorgung von Lebensmitteln und anderer Produkten des täglichen Bedarfs wahrscheinlich auch die Einkäufe hochtragen und ausräumen. Ihnen beim generellen Aufräumen oder Blumengießen zu helfen, ist allerdings nicht mehr Aufgabe des Einkaufshelfers. Gibt es verschiedene und wechselnde Aufgaben, ist eine Haushaltshilfe für Senioren vielleicht die bessere Wahl.
Wann sich die stundenweise Betreuung eignet
Sind Sie oder eine:r Ihrer Angehörigen in der Situation, dass die alltäglichen Aufgaben langsam als sehr mühsam empfunden werden, sollten Sie sich mit Ihren Angehörigen zusammensetzen. Gemeinsam können Sie herausfinden, welche Tätigkeiten die größten Belastungen darstellen. Ist erst einmal analysiert, welche stundenweise Betreuung Zuhause benötigt wird, können Sie sich um die Umsetzung kümmern.
Oftmals werden kleine Hilfen im Haushalt, Begleitungen zu Terminen und Veranstaltungen oder Freizeitvergnügen von Angehörigen, Freunden oder Bekannten übernommen. Wenn diese jedoch nicht dauerhaft bzw. zu unregelmäßig unterstützen können, kann eine regelmäßige Betreuung für ein paar Stunden oder für konkrete Aufgaben genau das richtige sein.
Ein weiterer wichtiger Betreuungsbereich stellt die stundenweise Betreuung von Demenzkranken dar. Je nach Demenzstadium können die Betroffenen noch höchst agil sein, sollten aber dennoch zu ihrem eigenen Schutz bei ihren Aktivitäten betreut werden.
Nicht zu unterschätzen ist die Entlastung der Familie und Angehörigen durch stundenweise Betreuung der Senior:innen. Auch wenn sie sich umfassend um ihre Liebsten kümmern, können sich Angehörige mit ihren weiteren Verpflichtungen durch Beruf und Familie nicht immer ausreichend um die Bedürfnisse der Senior:innen kümmern.
Für die Angehörigen kann es deshalb sehr beruhigend sein zu wissen, dass ihre Verwandten eine stundenweise Betreuung zu Hause erhalten, bei der den Senior:innen unter die Arme gegriffen wird und gleichzeitig die Bedürfnisse nach Sozialkontakt befriedigt werden.
Kosten für die stundenweise Betreuung
Sie brauchen die Idee der stundenweisen Seniorenbetreuung nicht wegen der Sorge um zu hohe Kosten gleich wieder verwerfen. Es gibt durchaus Betreuungs- und Hilfsangebote, die selbst ohne anerkannten Pflegegrad kostenlos oder für sehr wenig Geld erhältlich sind. Viele Ehrenamtliche Besuchsdienste engagieren sich in der Betreuung von alten Menschen und gehen zum Beispiel für Senior:innen einkaufen, beschäftigen sich mit ihnen oder begleiten sie bei Arztbesuchen.
Die Kosten einer stundenweisen Betreuung variieren je nach Anbieter. Ehrenamtliche Seniorenhilfen werden häufig nicht direkt entlohnt, erhalten aber zum Beispiel die Anfahrtskosten erstattet. Vergleichen lohnt sich bei den Kosten für die stundenweise Betreuung in jedem Fall.
Manche Anbieter bieten die Betreuung zu einem Pauschalbetrag an, bei anderen wird die Stundenanzahl oder der genaue Betreuungsaufwand in Rechnung gestellt. Zusätzliche Kosten, wie zum Beispiel für die Anfahrt, können ebenso berechnet werden. Begleitet die Seniorenhilfe Sie oder Ihren Angehörigen zu einer kostenpflichtigen Veranstaltung oder zu einem Café- oder Restaurantbesuch, müssen die Kosten für den Eintritt oder den Verzehr auch für die Betreuungsperson übernommen werden.
Voraussetzungen für die Kostenerstattung
Haben Sie oder Ihr Angehöriger einen anerkannten Pflegegrad, haben Sie Anspruch auf sogenannte zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Liegt noch kein Pflegegrad vor, ist die zuständige Pflegeversicherung Ihr erster Ansprechpartner für den Antrag auf einen Pflegegrad.
Nach Antragstellung überprüft ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen, inwieweit bei Ihnen oder Ihrem Angehörigen die Selbstständigkeit eingeschränkt ist und wie viel Hilfe im Alltag benötigt wird.
Als Neuerung des Pflegestärkungsgesetzes von 2017 haben nun bereits Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 Anspruch auf einen monatlichen Betrag von 125 Euro aus dem Entlastungsbetrag. Pflegebedürftigen mit höheren Pflegegraden steht ebenfalls der Betrag von 125 Euro im Monat für diese Betreuungsangebote zu.
Eine Voraussetzung bei der Suche nach einer Seniorenhilfe ist die Anerkennung des Anbieters nach Landesrecht. Arbeitet die Betreuungsperson für einen anerkannten Anbieter, kann sie durch den Entlastungsbetrag für die stundenweise Betreuung vergütet werden.
Eine private Pflegekraft stundenweise einzustellen und mit dem Geld aus dem Entlastungsbetrag zu bezahlen, ist in der Regel nicht möglich, wenn die Anerkennung nach Landesrecht fehlt.
Alles Wissenswerte zu den Pflegegraden:
Entlohnung von Angehörigen für die stundenweise Betreuung
Ab einem anerkannten Pflegegrad 2 steht den Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege das sogenannte Pflegegeld zu. Dieses kann vom Pflegebedürftigen sehr flexibel genutzt werden. So kann es zum Beispiel auch an Familienmitglieder und Freunde weitergegeben werden, die sich um die Betreuung kümmern. Eine besondere Qualifikation brauchen die Empfänger des Pflegegeldes nicht nachzuweisen.
Das Pflegegeld wird allerdings nur dann voll ausgezahlt, wenn die Pflege nicht gleichzeitig auch noch durch einen ambulanten Pflegedienst durchgeführt wird. Dieser wird durch die sogenannten Pflegesachleistungen der Pflegeversicherung bezahlt. Werden Pflegesachleistungen bezogen, kann ein möglicherweise übrig bleibender Betrag dank der Kombinationsleistung als Pflegegeld ausgezahlt werden.
Das Pflegegeld für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege beläuft sich auf folgende Maximalbeträge:
Pflegegrad |
2 |
3 |
4 |
5 |
Pflegegeld |
332 Euro |
572 Euro |
764 Euro |
946 Euro |
Sollen darüber hinaus mit dem Entlastungsbetrag Angehörige oder Freunde für die Betreuung bezahlt werden, geht das nur, wenn diese für eine anerkannte Institution arbeiten. Wie zum Beispiel einem Wohltätigkeitsverein oder einer Nachbarschaftshilfe.
Wissen in der Box: Stundenweise Betreuung
Das bedeutet, dass Senior:innen kurzfristig, vorübergehend oder gelegentlich von einer außenstehenden Person im Alltag unterstützt, nicht aber pflegerisch versorgt werden.
Manche Betreuer:innen helfen grundsätzlich nur bei einer bestimmten Tätigkeit, z.B. bei Arztbesuchen, andere Betreuungspersonen richten sich flexibel nach den Wünschen der Senior:innen und gehen z.B. mit Ihnen spazieren, aber helfen auch mal im Haushalt.
Wenn alltägliche Aufgaben zunehmend als mühsam empfunden werden oder große Einsamkeit besteht und Angehörige nicht genügend Zeit finden, dies abzufedern.
Die Kosten variieren je nach Anbieter, zeitlichem Umfang und Betreuungsaufwand. Einige Wohlfahrtsverbände und Kirchen bieten aber kostenlose Besuchsdienste an.
Ab Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag für die stundenweise Betreuung verwendet werden. Ab Pflegegrad 2 kann ggf. zusätzlich das Pflegegeld genutzt werden.
Das Pflegegeld ab Pflegegrad 2 kann flexibel genutzt werden, sofern kein ambulanter Pflegedienst beansprucht wird. In diesem Fall können Angehörige ggf. über die Kombinationsleistung entlohnt werden.