MDK Begutachtung

MDK Begutachtung

Die Pflege ist ein wichtiges Thema in unserer Gesellschaft, da bereits über drei Millionen Menschen pflegebedürftig sind und es jeden jederzeit treffen kann. Die Ursachen für eine Pflegebedürftigkeit sind hierbei vielfältig: Ein Unfall oder die Folge des Älterwerdens, können zur Pflegebedürftigkeit führen. 

Was passiert, wenn ganz plötzlich diese Pflegebedürftigkeit eintritt? Wichtig ist es, schnellstmöglich zu handeln und einen Pflegegrad zu beantragen. Die Einordnung in einen Pflegegrad ist notwendig für die finanzielle Unterstützung und gilt als die Grundlage, um soziale Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Beantragen Sie einen Pflegegrad, spielt besonders der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkasse) eine entscheidende Rolle. Vor allem dient die MDK Begutachtung als Grundlage der Einordnung in einen der fünf verfügbaren Pflegegrade. Was genau bei diesem Besuch des MDK Gutachters auf Sie oder Ihren Angehörigen zukommt und wie Sie den Besuch entspannt gestalten, verraten wir Ihnen in diesem Ratgeber.

Inhalt

Definition: MDK – Medizinischer Dienst der Krankenkasse

Der MDK steht für Medizinischer Dienst der Krankenkasse und ist ein sozialmedizinischer Beratungs- und Begutachtungsdienst, der objektiv anhand vorgegebenen Kriterien bewertet. Der MDK stellt per Checkliste sicher, dass alle Pflegebedürftigen zu gleichen Bedingungen Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Das Sozialgesetz garantiert allen Betroffenen, dass der MDK fachlich unabhängig handelt. Außerdem sind Gutachter und Gutachterinnen nur ihrem ärztlichen und pflegefachlichen Gewissen unterworfen.

Entscheidend zu wissen ist, dass das Gutachten die Grundlage zur Einordnung in einen Pflegegrad bildet. Der MDK verfolgt vor allem das Ziel zu klären, inwieweit der oder die Betroffene pflege- und hilfsbedürftig ist, um den Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung zu ermöglichen.

Kommt es in Ihrer Familie zu einem Pflegefall, müssen Sie zunächst für sich oder einen Angehörigen bei der Pflegekasse den Antrag auf Pflegegrad stellen. Dabei müssen Sie keinen bestimmten Pflegegrad angeben, den Sie anstreben. Im Anschluss setzt sich der MDK mit Ihnen telefonisch oder schriftlich in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren. Der MDK legt den Pflegegrad nach der Begutachtung fest.

Haben Sie oder ein:e Angehörige:r bereits einen anerkannten Pflegegrad, ist der jedoch Ihrer Meinung aber nicht (mehr) ausreichend hoch, können Sie einen Antrag auf Anpassung des Pflegegrades stellen.

Vorbereitung der MDK Begutachtung

Zusammenfassend finden Sie im Folgenden unsere MDK Checkliste mit allen Dokumenten, die Sie sich vor der Pflegebegutachtung zurechtlegen können. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Dokumente zur Hand haben. Das vereinfacht und beschleunigt den Prozess:

  • Fragen, die Sie dem Gutachter stellen möchten
  • Berichte des behandelnden Arztes
  • Namen und Kontaktdaten der behandelnden Ärzte
  • Krankenhausentlassungsberichte
  • Eine Liste aller einzunehmender Medikamente
  • Falls Sie darüber verfügen: Den Behindertenausweis
  • Sofern bereits vorhanden: Die Pflegedokumentation oder Pflegetagebuch
  • Kontaktdaten der Person, die bisher für die Pflege zuständig war
  • Eine Liste der Hilfsmittel, die Sie bereits nutzen

Übrigens: Seit des Inkratftretens des MDK-Reformgesetzes am 1. Januar 2020 heißt der MDK nun MD. Informationen dazu erhalten Sie auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums. Da der Begriff MDK den meisten Menschen geläufiger ist als MD, verwenden wir ihn in unserem Ratgeber weiterhin.

Ablauf der MDK Begutachtung

Ist der Termin vereinbart und Sie fragen sich, ob Sie alle notwendigen Unterlagen besitzen? Überprüfen Sie die Vollständigkeit der Unterlagen anhand unserer obenstehenden Checkliste. Weiterhin können Sie sich vor dem Termin Gedanken zu folgenden Fragen machen bzw. diese mit Ihrem oder Ihrer Angehörigen besprechen, wenn es um dessen Pflegebedürftigkeit geht:

  • Welche Schwierigkeiten in der Bewältigung des Alltags hab ich?
  • Wobei brauch ich oder wünsche ich mir Unterstützung?
  • Was kann ich selbstständig erledigen? 

Sofern Sie bereits durch ein Familienmitglied oder eine:n andere:n Angehörige:n gepflegt werden oder eine:n Angehörige:n pflegen, nehmen Sie am besten gemeinsam an diesem Termin teil. So können Sie sich gegenseitig bei der Beantwortung der Fragen unterstützen und zum Beispiel die Fähigkeiten objektiver einschätzen.

Falls Sie Medikamente zu sich nehmen, halten Sie diesbezüglich Ihren Medikamentenplan bereit. Ebenfalls ist es ratsam, Arzt- und Krankenhausberichte vor Ort zu haben. Ist dies nicht der Fall, brauchen Sie die Unterlagen allerdings nicht extra beantragen. Die zusätzlichen Daten unterstützen und erleichtern dem Gutachter bzw. der Gutachterin die Beurteilung. Sie können den Prozess der Begutachtung ebenfalls unterstützen, indem Sie einen MDK Fragebogen zur Pflegebegutachtung vorher ausfüllen. Die Angaben bilden eine gute Grundlage für das Gespräch. 

Zu guter Letzt, wenn Sie ein Pflegetagebuch führen, halten Sie dieses für den Begutachtungstermin bereit.

Grundlegende Informationen zu den verschiedenen Pflegeleistungen finden Sie in unserem Übersichtsartikel zu den Pflegeleistungen.

Die Pflegekasse wird eine:n Mitarbeiter:in des Medizinischen Dienstes (MDK) zu Ihnen nach Hause schicken, um anhand eines Kriterienkatalogs Ihren Pflegegrad zu bestimmen. Ausschlaggebend sind dabei die Fähigkeiten und Selbstständigkeit in acht Lebensbereichen (Module), von denen sechs Module zur Bewertung herangezogen werden. Die Module enthalten weitere Unterkriterien, die jeweils anhand der vorliegenden Einschränkung mit einem Punktwert bewertet werden.

Bewertung bei der MDK Begutachtung

Außerdem fließen die sechs Module unterschiedlich stark in die Gesamtbewertung ein. Von Modul 2 und 3 wird das mit der höheren ermittelten Punktezahl gewichtet.

  • Mobilität (10%)
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten +
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15%)
  • Selbstversorgung (40%)
  • Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen (20%)
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15%)

Übersicht der MDK Einschätzung in Punkten

Pflegegrad 1 ab 12,5 bis unter 27 Punkte

Pflegegrad 2 ab 27 bis unter 47,5 Punkte

Pflegegrad 3 ab 47,5 bis unter 70 Punkte

Pflegegrad 4 ab 70 Punkte bis unter 90 Punkte

Pflegegrad 5 ab 90 bis unter 100 Punkte

In folgender Tabelle finden Sie eine Übersicht über die Punkte, die der MDK bei seiner Begutachtung gibt und zu welchem Pflegegrad diese führen können.

Vorschau MDK Einordnung Tabelle

Übersicht über die Pflegegrade

Hier finden Sie zu den einzelnen Pflegegraden umfassende Informationen über den Anspruch und die Möglichkeiten, die nach der Anerkennung durch den MDK entstehen.

Was bei dem Pflegegutachten geprüft wird

Vergessen Sie vor allem nicht, dass der Besuch vom MDK keine zu bestehende Prüfung für die Pflegeleistungen ist. Sie sollten sich daher nicht unter Druck setzen und das Gefühl haben, sich mit überraschend guten Leistungen präsentieren zu müssen. Auch sollten Sie davon absehen, Ihre verbleibende Selbstständigkeit und Fähigkeiten schlechter als tatsächlich darzustellen. Dieser Fall tritt sowieso eher selten auf und die Gutachter haben ein geschultes Auge darin zu erkennen, wenn ihnen eine Situation dramatischer dargestellt wird als sie ist.

Ziel dieses Besuchs ist es, Ihren tatsächlichen pflegerischen Bedarf zu ermitteln. Um dies zu ermöglichen, machen Sie stets alle Angaben wahrheitsgemäß. Deshalb seien Sie realistisch in der Selbstdarstellung und verharmlosen oder verschweigen Sie zum Beispiel keine Probleme. Die Folgen von Verharmlosung oder Verschwiegenheit könnte die Einstufung in einen niedrigeren Pflegegrad sein. Sie werden im Zuge dessen nicht die erforderliche finanzielle und pflegerische Unterstützung erhalten, die Sie besonders benötigen.

Wie bereits erwähnt, sind für die Bewertung sechs Lebensbereiche wichtig, da sie Aufschluss über die Selbstständigkeit der Pflegebedürftige geben. Eine per Pflegegrad anerkannte Pflegebedürftigkeit wird dann attestiert, wenn die Pflegebegutachtung der verschiedenen Lebensbereiche (Module) einen Wert von mindestens 12,5 Punkte ergibt. Zu klären ist die Frage, ob der Pflegebedürftige noch dazu in der Lage ist, seinen Alltag selbstständig zu bewältigen oder ob Hilfe benötigt wird. In der folgenden Tabellen finden Sie die sechs Module näher beschrieben:

1 Mobilität

Ist die Person in der Lage verschiedene Körperhaltungen einzunehmen?

Hat der Betroffene Schwierigkeiten bei Bewegungsabläufen?

Hat die Person in irgendeiner Position Schmerzen?

2 Kognitive & kommunikative Fähigkeiten

Erkennt der Pflegebedürftige Personen wieder und kann sich an Gesprächen beteiligen?

Erkennt die Personen Gefahren und kann sie einschätzen?

Wie gut ist seine örtliche und zeitliche Orientierung?

3 Verhaltensweisen & psychische Problemlage

Bestehen Verhaltensauffälligkeiten?

Wie oft kommen Unruhezustände oder Stimmungsschwankungen vor?

4 Selbstversorgung

Ist der Pflegebedürftige in der Lage eigenständig Körperpflege zu betreiben?

Hat er Probleme beim An- oder Auskleiden?

5  Umgang mit Krankheit & Therapie

Wie oft benötigt die Person Unterstützung bei der Einnahme von Medikamenten?

Kann er eigenständig Wunden versorgen und Termine erledigen?

6 Gestaltung des Alltags & Pflege sozialer Kontakte

Wie selbstständig gestaltet die Person ihren Alltag?

Ist sie in der Lage soziale Kontakte zu pflegen?

In unserem Übersichtsartikel „Der Pflegegrad ersetzt die Pflegestufe“ finden sie detaillierte Informationen zu den einzelnen Pflegegraden.

Nach der MDK Begutachtung

Nachdem der Hausbesuch des Gutachters oder der Gutachterin beendet ist, wird das Gutachten an die Pflegekasse weitergeleitet und der Pflegegrad ermittelt. Letztendlich wird der entsprechende Pflegegrad zugeordnet. Damit Sie Planungssicherheit haben, entscheidet die Pflegekasse bereits direkt nach Eingang des Gutachtens über Ihren Pflegegrad. Dafür erhalten Sie schriftlich den Bescheid über die Zuordnung und eine Kopie der Pflegegrad Begutachtung.

Wird Ihr Antrag abgelehnt, was nicht selten passiert, legen Sie unbedingt innerhalb eines Monats Widerspruch ein. Auch wenn Sie mit der Entscheidung oder mit dem Gutachten nicht einverstanden sind, weil die Einstufung zu niedrig ist, ist ein formloser Widerspruch möglich. Es wird dann jedoch aufgefordert, eine Begründung des Widerspruchs nachzureichen.

Wissen in der Box: MDK Begutachtung

Der MDK steht für Medizinischer Dienst der Krankenkasse und ist ein sozialmedizinischer Beratungs- und Begutachtungsdienst. Die Hauptaufgabe ist die Erstellung von Gutachten zur Einordnung in den Pflegegrad.

Bei dem Termin mit dem MDK versucht der Gutachter Informationen zu sammeln, die zur Einordnung des Pflegegrades nötig sind. Anhand von 6 Modulen werden die Fähigkeiten und Selbstständigkeit bewertet.

Die Fragen dienen der Feststellung der Selbstständigkeit im Alltag und richten sich an den 6 Modulen, wie z.B. Mobilität oder Selbstversorgung.

Nach dem Termin mit dem MDK wird das Gutachten an die Pflegekasse weitergeleitet und der Pflegegrad ermittelt.