Wenn das Lebensende eines geliebten Menschen abzusehen ist, gehen die Angehörigen oftmals durch eine sehr herausfordernde, intensive Zeit. Der Tod löst bei vielen Menschen Ängste aus. Gerade in dieser schwierigen Zeit benötigen sowohl Betroffene als auch Angehörige besonders viel Zuwendung, Aufmerksamkeit und Begleitung.
Nach dem Versterben eines nahestehenden Menschen befinden sich die Angehörigen meist in einem psychischen Ausnahmezustand und erleben ein Gefühl von Schmerz und Leid. Weitere unangenehme Gefühle wie Hoffnungslosigkeit, Einsamkeit, Schuldgefühle aber auch Wut können auftreten.
Doch wer leistet Trauerhilfe für Trauernde? Wer kümmert sich um die sterbende Person? Welche Versorgung und Sterbeorte gibt es? Und welche Entscheidungen müssen getroffen werden? Eine wesentliche Unterstützung im Umgang mit dem Tod kann durch professionelle Hilfe erfolgen.
In diesem Artikel erfahren Sie, wo Sie als Angehörige:r Unterstützung finden und welche Möglichkeiten es für die sterbende Person gibt.
Die Palliativversorgung hilft Menschen, bei denen keine Aussicht auf Heilung besteht, mit dem eigenen Gesundheitszustand im Alltag zurecht zu kommen. Im Vordergrund steht die Verbesserung der Symptomatik und der Lebensqualität. Aber auch Angehörige werden im Rahmen der Palliativversorgung betreut und durch die Trauerphase nach dem Tod begleitet.
Palliative Pflege bedeutet, dass sterbende Menschen pflegerisch versorgt werden. Tätigkeiten wie das Waschen und Füttern der Patient:innen, Hilfe bei der Bewegung oder das regelmäßige Ändern der Liegeposition um wunde Stellen zu verhindern oder auch das Versorgen vorhandener Wunden fallen in diesen Bereich. Palliativpflege kann stationär oder ambulant bei den Patient:innen zuhause durchgeführt werden.
Zur Palliativversorgung gehört neben der Palliativpflege die Palliativmedizin. Der Unterschied besteht in den Befugnissen. Medizinische Tätigkeiten, wie zum Beispiel das Verordnen von Medikamenten oder die Entscheidung für eine neue Behandlung müssen im Rahmen der Palliativmedizin von einem Arzt oder einer Ärztin durchgeführt werden.
Die meisten Menschen wünschen sich, ihre letzten Tage in vertrauter Umgebung verbringen zu können. Wenn die medizinische Versorgung die betroffene Person nicht mehr heilen kann, geht es darum, die verbleibende Zeit so lebenswert wie möglich zu gestalten. Für Menschen, die sich entscheiden, zu Hause zu sterben, gibt es zwei Optionen. Die Betreuung im häuslichen Umfeld kann entweder als allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) oder als spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) erfolgen.
Bei der AAPV kümmern sich Haus- und Fachärzt:innen sowie ambulante Pflegedienste um die sterbende Person und ihre Angehörigen. Diese Versorgungsform dient dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung der betroffenen Person so weit wie möglich zu erhalten und zu verbessern.
SAPV kommt bei komplexen schwerwiegenden Beschwerden zum Einsatz und wird durch ein spezielles Palliativteam (Palliativ Care Team) ausgeführt. Hier liegt der Fokus auf der medizinischen Versorgung von Menschen, die starke, schwer einstellbare Symptome haben.
Wenn die Versorgung von sterbenden Angehörigen zu Hause nicht möglich ist, bietet ein Hospiz die geeignete Betreuung. Betroffene sowie Angehörige sterbender Menschen finden hier eine pflegerische sowie psychosoziale Begleitung. Stationäre Hospize sind eigenständige Wohneinrichtungen, die unheilbar Kranke in ihrer letzten Phase umfassend begleiten. Pflegepersonal, Ärzt:innen, Sozialarbeiter:innen, Psycho- und Physiotherapeuten sind an der Betreuung beteiligt und gehen ganzheitlich auf die körperlichen, sozialen, seelischen und spirituellen Bedürfnisse der Sterbenden ein. Außerdem wird Trauerbegleitung für die Angehörigen angeboten.
Menschen, die an einer unheilbaren Erkrankung leiden und bei denen ein nahes Lebensende absehbar ist, können in einem stationären Hospiz aufgenommen werden. Die Aufnahme erfolgt, wenn keine Krankenhausbehandlung notwendig ist und keine weitere Möglichkeit zur ambulanten Versorgung besteht. Den Aufenthalt und die Versorgung im Hospiz finanzieren zum größten Teil die Krankenkassen.
Neben dem stationären Hospiz kann Sterbebegleitung auch durch ambulante Hospizdienste erfolgen. Diese betreuen Schwerstkranke und sterbende Menschen bis zuletzt in ihrem vertrauten Umfeld in der Häuslichkeit oder in Pflegeheimen. Zu den Aufgaben eines ambulanten Hospizdienstes gehört auch die Trauerbegleitung, welche durch geschulte Ehrenamtliche geleistet wird. Diese bemühen sich, dem bzw. der Sterbenden und den Angehörigen in ihren Ängsten und Sorgen zur Seite zu stehen.
Eine Palliativstation ist eine selbstständige Einheit des Krankenhauses, in der die Mitarbeiter:innen besonders darauf ausgebildet sind, schwerkranke und sterbende Menschen auf ihrem letzten Lebensweg zu behandeln. Hier wird das Ziel verfolgt, die körperlichen Beschwerden und die damit verbundenen psychosozialen Probleme so gut es geht zu lindern und eine Weiterversorgung zu Hause oder in einem Hospiz zu ermöglichen. Der Haus- oder Klinikarzt bzw. die Haus- oder die Klinikärztin muss den Aufenthalt verordnen.
In den meisten Fällen stellt der Tod eines geliebten Menschen die Angehörigen vor große emotionale Herausforderungen. Hinzu kommt, dass sie innerhalb kürzester Zeit Entscheidungen hinsichtlich der Bestattung treffen müssen. Denn in Deutschland existiert die sogenannte Bestattungspflicht. Laut Bestattungsgesetz sind die nächsten Angehörigen der verstorbenen Person zu deren Bestattung verpflichtet, wenn diese niemand bestimmten die Aufgabe übertragen hat, für ihre Bestattung zu sorgen. Dabei ist die Bestattungspflicht unabhängig vom Erbrecht. Ob es Ausnahmen von der Bestattungspflicht gibt und wie es mit den Bestattungskosten aussieht, können Sie in unserem Artikel zur Bestattungspflicht nachlesen.
Quellen:
Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin: Hospiz- und Palliativversorgung im Überblick: Wer bietet was wo?
Verband der Ersatzkassen: Hospiz
Monuta: Bestattungspflicht in Deutschland
Sterbende können zwischen einer Palliativversorgung zu Hause, welche durch ambulante Hospizdienste erfolgen kann, Palliativversorgung in einem stationären Hospiz oder der Versorgung auf einer Palliativstation im Krankenhaus wählen.
Laut Bestattungsgesetz sind die nächsten Angehörigen der verstorbenen Person zu deren Bestattung verpflichtet.
Mithilfe einer Bestattungsvorsorge kann man alle Details hinsichtlich seiner eigenen Bestattung regeln.
Es gibt zahlreiche Organisationen und Einrichtungen, die Ihnen dabei helfen können, durch den Trauerprozess zu gehen.
Hinweise & Fußnoten:
*Die Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch erfolgt unter der Voraussetzung eines entsprechenden Bedarfs und der Notwendigkeit im Einzelfall. Die Beurteilung des individuellen Bedarfs und der Notwendigkeit erfolgt durch die Pflegekasse gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Ein Anspruch besteht nur, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Die wichtigsten Informationen zu den Pflegegraden:
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