Sterbebegleitung

Sterbebegleitung – Aufgaben, Kosten und Voraussetzungen

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Inken Ostendorf

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Eine unheilbare Krankheit geht leider oft mit starken Schmerzen einher. Zudem kommt die seelische Belastung, wenn man sich mit dem eigenen Lebensende auseinandersetzen muss. Dementsprechend nimmt auch die generelle Lebensqualität ab. Oft sind die eigenen Kinder beruflich zu stark eingespannt, um sich auch noch um kranke Angehörige zu kümmern, Lebensgefährt:innen sind vielleicht selbst körperlich nicht in der Lage, sich um die sterbende Person zu kümmern, oder sind mit der Situation einfach überfordert. Glücklicherweise gibt es Einrichtungen, bei denen sterbenden Menschen Hilfe angeboten wird. Institutionen wie zum Beispiel Hospize haben es sich zum Ziel gemacht, Menschen in ihren letzten Tagen beizustehen und den Sterbeprozess so angenehm und würdevoll wie möglich zu gestalten.

Inhalt

Sterbebegleitung – Definition

Zunächst einmal stellt sich die Frage: Was ist Sterbebegleitung eigentlich? Die Sterbebegleitung Definition bedeutet ganz allgemein, sich darum zu kümmern, dass sterbende Personen in ihren letzten Wochen und Tagen so wenig leiden müssen wie möglich. Es soll Ihnen ein Sterben in Würde ermöglicht werden. Für Ärzt:innen besteht Sterbebegleitung hauptsächlich darin, sich medizinisch darum zu kümmern, dass der oder die Sterbende möglichst wenig Schmerzen hat. Lebensverlängernde Maßnahmen werden dabei unterlassen. In diesem Fall spricht man von Palliativmedizin. Die Definition von Sterbebegleitung erstreckt sich neben dem medizinischen Aspekt auch auf die Sicherung der Basisversorgung, also die Versorgung des Patienten oder der Patientin mit Nahrung und Flüssigkeit, sowie die Durchführung von Maßnahmen der Körperhygiene. Die sterbende Person soll nicht nur rein körperlich versorgt werden, sondern auch psychisch. Daher gehören Dienste des seelsorgerischen Bereichs ebenfalls zur Sterbebegleitung.

Wo Sterbebegleitung erfolgen kann

Es gibt unterschiedliche Formen der Sterbebegleitung, abhängig von dem gesundheitlichen Zustand der sterbenden Person und dem damit einhergehenden Pflegeaufwand, den familiären und häuslichen Verhältnissen und natürlich den Wünschen des oder der Sterbenden. Sterbebegleitung kann ambulant zuhause erfolgen, wenn die Räumlichkeiten entsprechend sind und die Familie oder Freunde einen Teil der Betreuung übernehmen können. Sollten die körperlichen Beschwerden eine medizinische Versorgung rund um die Uhr nötig machen, wird die sterbende Person häufig auf einer Palliativstation in einem Krankenhaus versorgt. Für eine stationäre Sterbebegleitung gibt es außerdem noch die Möglichkeit einer Unterbringung in einem Hospiz, wo die Person als Gast bestmöglich versorgt wird.

Ambulante Sterbebegleitung

Sterbebegleitung zuhause kann zum Beispiel ein ambulanter Hospizdienst leisten. In dem Fall wird die ambulante Sterbebegleitung meistens von ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen des Hospizes übernommen, die dafür sorgen, dass sich die sterbende Person so wohl wie möglich fühlt und in Würde sterben kann. Neben der Sicherstellung des leiblichen Wohls spielt dabei auch die Gesellschaft durch die ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen eine große Rolle. Häusliche Sterbebegleitung kann auch durch einen Palliativmediziner oder dessen Mitarbeiter:innen erfolgen, wenn diese eine Zusatzqualifikation abgeschlossen haben und die sterbende Person zum Beispiel starke Schmerzen hat. Braucht der Patient oder die Patientin eine engmaschigere medizinische Versorgung, bietet sich eine Sterbebegleitung im Pflegeheim oder Krankenhaus eher an, da körperliche Beschwerden dort besser versorgt werden können.

Stationäre Sterbebegleitung

Für todkranke Personen, die nicht von Familienmitgliedern gepflegt werden können, bietet ein stationäres Hospiz eine gute Möglichkeit, die letzten Lebenstage in Würde zu verbringen. Hospize betrachten ihre Bewohner:innen nicht als Patient:innen, sondern als Gäste. Auch wenn die medizinische Versorgung sterbender Personen natürlich eine große Rolle spielt – und die Versorgung wird in Hospizen auf jeden Fall gewährleistet – so liegt der Fokus bei einer Sterbebegleitung durch ein Hospiz eher bei zwischenmenschlichen Aspekten. Hospizbegleiter sind überwiegend ehrenamtliche Mitarbeiter:innen, die ihre freie Zeit zur Verfügung stellen, um es sterbenden Personen so angenehm wie möglich zu machen. Neben den körperlichen Bedürfnissen verbringen die Mitarbeiter:innen schlicht Zeit mit den sterbenden Personen. Auch Seelsorge und das Besprechen des Sterbeprozesses oder offener Fragen sind Teil der Hospizbegleitung.

Aufgaben der Sterbebegleitung

Die Aufgaben der Sterbebegleitung sind abhängig von Ausbildung und Befugnissen der handelnden Person. Ein Palliativmediziner zum Beispiel kann medikamentös Schmerzen lindern oder Symptome einer Erkrankung behandeln. Hospizdienst und ehrenamtliche Sterbebegleiter kümmern sich neben den körperlichen Bedürfnissen ihrer Schützlinge – wie zum Beispiel das Bereitstellen oder Zuführen von Nahrung und Wasser, Hilfe bei der Körperhygiene oder Bewegung in Form eines Spazierganges – auch um die seelischen und psychischen Bedürfnisse. So werden auch Gespräche geführt, zusammen Musik gehört oder Gesellschaftsspiele gespielt. Auch Gespräche mit Seelsorger:innen gehören zur Sterbebegleitung. Nicht nur die sterbende Person selbst kann sich mit Fragen und Sorgen bezüglich des eigenen Todes an die Mitarbeiter:innen wenden. Seelsorger:innen stehen auch den Familienmitgliedern und engen Freunden in dieser schwierigen Zeit zur Seite.

Sterbebegleitung – Kosten

Die Sterbebegleitung Kosten werden zu 95% von der Krankenkasse getragen. Hospize tragen die restlichen Kosten selbst und finanzieren sich hierfür hauptsächlich über Spenden. Gerade deshalb sind ehrenamtliche Mitarbeiter in diesem Bereich so wichtig. Durch die Regelung soll den Betroffenen in dieser ohnehin schwierigen Zeit zumindest die finanzielle Sorge genommen werden.

Sterbebegleitung in Anspruch nehmen

Seit 1997 haben Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen einen Anspruch auf einen Zuschuss zur stationären oder teilstationären Sterbebegleitung durch ein Hospiz, wenn sie keiner Krankenhausbehandlung bedürfen und nicht durch Familienangehörige gepflegt werden können. Seit 2009 muss kein Eigenanteil mehr gezahlt werden. Möchte man Sterbebegleitung in Anspruch nehmen, muss der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin eine ärztliche Bescheinigung ausfüllen und bei der zuständigen Krankenkasse einreichen. In der Bescheinigung wird die entsprechende Diagnose, sowie bisher erfolgte und geplante Therapiemethoden angegeben. Außerdem wird bestätigt, dass der Tod in absehbarer Zeit zu erwarten ist.

Sterbebegleitung – Letzte-Hilfe-Kurse für Angehörige

Möchte man seine:n Angehörige:n in den letzten Tagen lieber selbst zuhause pflegen, so gibt es die Möglichkeit an einem Kurs zur Sterbebegleitung für Angehörige teilzunehmen. Die Kurse zur letzten Hilfe vermitteln grundlegende pflegerische Fertigkeiten an medizinischen Laien, die sich um sterbende Angehörige kümmern möchten oder müssen. Neben Fähigkeiten zur körperbezogenen Pflege wie zum Beispiel das Waschen der betroffenen Person oder die Mundpflege, werden auch Themen wie das Verhalten bei Verwirrtheit und das Ansprechen schwieriger Situationen, sowie organisatorische Dinge wie Testament oder Patientenverfügung besprochen. Hierbei wird nicht nur das Leid der sterbenden Person thematisiert, sondern auch das der Zurückbleibenden.

Nicht nur für die sterbende Person selbst ist diese Zeit emotional sehr fordernd. Behalten Sie auch als pflegende Person Ihre Bedürfnisse im Blick und erkennen Sie Ihre Grenzen! Zögern Sie nicht, sich Hilfe zu suchen! Ansprechpartner finden Sie zum Beispiel:

  • Bei Ihrer Krankenkasse
  • Bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin
  • Bei Selbsthilfegruppen
  • Bei Seelsorger:innen im Hospiz

Quellen:

Ärztekammer: Grundsätze der Bundesärztekammer
zur ärztlichen Sterbebegleitung

Spektrum: Sterbebegleitung

Springer Medizin: Sterbebegleitung

AOK: Begleitung eines Sterbenden und palliative Betreuung

Bundesgesundheitsministerium: Versorgung von schwerstkranken Menschen und Sterbenden (Palliativversorgung)

Osnabrücker Hospiz: Ärztliche Bescheinigung zur Feststellung der Notwendigkeit vollstationärer
Hospizversorgung nach § 39a Abs. 1 SGB V

Letzte Hilfe: Was man in einem Letzte Hilfe Kurs lernt

Wissen in der Box: Sterbebegleitung

Sterbebegleitung kann ambulant zuhause, in Hospizen, Pflegeheimen oder im Krankenhaus erfolgen.

Sterbebegleiter versuchen, den sterbenden Personen die letzten Tage so angenehm wie möglich zu machen.

Prinzipiell kann jede:r sich zum Sterbebegleiter oder zur Sterbebegleiterin ausbilden lassen. Freiwillige Helfer:innen werden immer gebraucht.

Der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin muss ein ärztliches Gutachten bei der zuständigen Krankenkasse einreichen. Sprechen Sie ihn oder sie also gerne darauf an.