Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen 2022
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Allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 stehen bei der Pflege zu Hause finanzielle Unterstützung durch die Pflegeversicherung zu. Allerdings ist die Unterstützung bei Pflegegrad 1 auf 125 Euro im Monat als alleinige Leistung aus dem Entlastungsbetrag beschränkt.
Übernehmen Angehörige die Pflege, erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 von der Pflegeversicherung das sogenannte Pflegegeld. Dieses steigt mit dem Pflegegrad. Ist die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst organisiert, stehen dafür ab Pflegegrad 2 die sogenannten Pflegesachleistungen zur Verfügung. Diese rechnet der Pflegedienst (bei einer Abtretungserklärung) gegenüber der Pflegekasse ab. Auch diese steigen mit dem Pflegegrad an.
Aber was ist, wenn sowohl ein Pflegedienst als auch Angehörige sich um die Pflege kümmern? Dafür gibt es die sogenannte Kombinationsleistung. Die Kombinationsleistungen ermöglichen es, finanzielle Mittel sowohl als Pflegegeld als auch als Pflegesachleistungen in Anspruch zu nehmen.
Im folgenden Artikel wollen wir Sie informieren, wann und wie Sie Kombinationsleistungen beantragen können und welche Beträge Ihnen zur Verfügung stehen.
Kombinationsleistungen in der Pflege – Definition
Das Pflegegeld für pflegende Angehörige und Pflegesachleistungen für ambulante Pflegedienste unterscheiden sich in ihrer Höhe und wer der Empfänger ist. Das Pflegegeld ist eine Art Aufwandsentschädigung für die pflegenden Angehörigen. Es ist daher niedriger als die monatlichen Pflegesachleistungen, mit welchen die Pflegetätigkeiten eines professionellen Pflegedienstes vergütet werden.
Das Pflegegeld kann vom Pflegebedürftigen nach eigenem Ermessen verwendet werden. Zum Beispiel auch für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Betreuungsangebote. Zusätzliche Entlastungsleistungen können Sie zudem aus der Umwandlung von Sachleistungen finanzieren. Hierbei können nach § 36 SGB XI bis zu 40% des Sachleistungsbetrages für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag in Anspruch genommen werden.
Übernimmt die Pflege ein ambulanter Pflegedienst und werden die gesamten zur Verfügung stehenden Pflegesachleistungen im Monat nicht voll für den Pflegedienst aufgebraucht, können Pflegesachleistung und Pflegegeld kombiniert werden. Dies bezeichnet man in der Pflege als Kombinationsleistung.
Kombinationsleistungen – Anspruchsberechtigte
Die sogenannte Kombinationsleistung – also der kombinierte Bezug von Pflegesachleistungen und Pflegegeld, steht allen Pflegebedürftigen in den Pflegegraden 2 bis 5 zu. Denn nur diese haben überhaupt einen monatlichen Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Menschen mit Pflegegrad 1 erhalten monatlich lediglich 125 Euro aus dem Entlastungsbetrag, das sie auf verschiedene Arten verwenden können.
Die Berechnung der Kombinationsleistung
Die Kombinationsleistung können Sie ab Pflegegrad 2 dann beantragen, wenn sowohl ein ambulanter Pflegedienst als auch Angehörige an der Pflege beteiligt sind. Als zweite Voraussetzung ist es wichtig, dass weder die Pflegesachleistungen, noch das Pflegegeld vollständig aufgebraucht sind.
Pflegesachleistungen sind dabei nur gegenüber anerkannten Pflegediensten geltend zu machen. Die Pflegedienste werden direkt von der Pflegekasse bezahlt, wohingegen das Pflegegeld auf das Konto der Pflegebedürftigen für den eigenmächtigen Gebrauch überwiesen wird. Allerdings liegt es nahe, dieses Pflegegeld an die pflegenden Angehörigen oder Freunde weiterzugeben.
Die Berechnung der Kombinationsleistung erfolgt anhand der anteilig verwendeten Beträge: Benötigen Sie dringend einen gewissen Betrag entweder für die Pflegesachleistungen oder als Pflegegeld, wird bei diesem Betrag berechnet, wie viel dieser anteilig vom gesamten zur Verfügung stehenden Betrag für eben diese Leistung ausmacht.
Benötigen Sie etwa 60 Prozent des Pflegegeldes, weil zum Beispiel Haushaltshilfen oder Betreuungsangebote bezahlt werden müssen, können Sie als Kombinationsleistung zusätzlich 40 Prozent des Pflegeleistungsbetrags bei der Pflegeversicherung beantragen.
Im Juni 2021 ist die neue Pflegereform vom Bundestag beschlossen worden. Der Betrag für Pflegesachleistungen wurde zum 01.01.2022 um 5 Prozent erhöht.
Die Höhe der maximalen Sätze für Kombinationsleistungen
Die maximal zu erzielenden Euro Beträge als Kombination aus Pflegesachleistungen und Pflegegeld hängen stark von der individuellen Situation ab. Nehmen Sie ausschließlich Pflegesachleistungen in Anspruch, erhalten Sie ganz klar finanziell die größte Unterstützung. Ob das aber auch für Ihre Pflegesituation zu Hause den größtmöglichen Umfang an Pflege bedeutet, hängt davon ab, wie sehr sich zusätzlich zum Pflegedienst auch Angehörige an der Pflege beteiligen.
In der folgenden Tabelle sehen Sie die Maximalbeträge, die Sie je nach Pflegegrad entweder für das Pflegegeld oder die Pflegesachleistungen beanspruchen können. Aktuell gelten die folgenden Beträge, wenn Sie den jeweiligen Betrag zu hundert Prozent ausschöpfen:
Pflegegrad | Pflegegeld | Pflegesachleistungen (Stand 01.01.2022) |
Pflegegrad 1 | – | – |
Pflegegrad 2 | 316 Euro | 724 Euro |
Pflegegrad 3 | 545 Euro | 1.363 Euro |
Pflegegrad 4 | 728 Euro | 1.693 Euro |
Pflegegrad 5 | 907 Euro | 2.095 Euro |
In der Regel ist die Höhe der Kombinationsleistung von der benötigten Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst abhängig. Wird für einen ambulanten Pflegedienst nicht das gesamte zur Verfügung stehende Budget aufgebraucht, kann der anteilige Rest als anteiliger Rest in Form von Pflegegeld ausgezahlt werden.
Kostet der Pflegedienst monatlich zum Beispiel soviel, dass nur 80 Prozent des maximalen Betrags an Pflegesachleistungen aufgebraucht werden, können die übrigen 20 Prozent bei der Kombinationsleistung als Pflegegeld ausgezahlt werden. In diesem Fall berechnet man also 20 Prozent des maximalen Pflegegelds des jeweiligen Pflegegrads.
Um eine ungefähre Vorstellung der monatlichen Beträge zu erhalten, finden Sie im Folgenden die Pflegegeld Kombileistung als Tabelle für verschiedene Kombinationen.
Beispielrechnungen für Kombinationsleistung in der Pflege
Wenn Sie einen Angehörigen pflegen und dabei nicht die Möglichkeit haben, die Pflege vollumfänglich alleine durchzuführen, können Sie anteilig einen Pflegedienst involvieren. Bei der Berechnung der Kombinationsleistung ist es Ihnen überlassen, ob Sie zuerst den Betrag an Pflegegeld festlegen und daraus das zur Verfügung stehende Geld für die Pflegesachleistungen ermitteln. Oder aber mit der benötigte Betrag an Pflegeleistungen für den Pflegedienst zuerst ermittelt wird und der anteilig nicht benötigten Rest als Pflegegeld beantragt wird. Die letztere Vorgehensweise ist die häufigere.
Beispielrechnung für die Kombinationsleistung bei Pflegegrad 2
Bei Pflegegrad 2 stehen 316 Euro an Pflegegeld oder 724 Euro an Pflegesachleistungen zur Verfügung.
Kostet der Pflegedienst monatlich 506,80 Euro sind das 70 Prozent des Pflegesachleistungsbudgets bei Pflegegrad 2. Bei der Kombinationsleistung stehen Ihnen also weitere 30 Prozent von 316 Euro Pflegegeld zur Verfügung, was ein Betrag von 94,80 Euro im Monat ist.
Beispielrechnung für die Kombinationsleistung bei Pflegegrad 3
Bei Pflegegrad 3 stehen Ihnen monatlich 545 Euro Pflegegeld oder 1.363 Euro Pflegesachleistungen zu.
Veranschlagt der Pflegedienst monatlich einen Betrag von 1.090,40 Euro sind das 80 Prozent des Budgets für Pflegesachleistungen. Möchten Sie den Rest als Pflegegeld über die Kombinationsleistungen bei Pflegegrad 3 beantragen, stehen Ihnen noch 20 Prozent von 545 Euro Pflegegeld, also 109 Euro zu.
Beispielrechnung für die Kombinationsleistung bei Pflegegrad 4
Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 stehen monatlich 728 Euro Pflegegeld oder 1.693 Euro Pflegesachleistungen zu.
Belaufen sich die Kosten des Pflegedienstes im Monat auf 846,50 Euro, sind dies 50 Prozent des maximalen Pflegesachleistungsbudgets. Bei Kombinationsleistung und Pflegegrad 4 können Sie daher noch 50 Prozent – also 364 Euro – an Pflegegeld beantragen.
Beispielrechnung für die Kombinationsleistung bei Pflegegrad 5
Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad. Bei diesem Pflegegrad steht Betroffenen Pflegegeld in Höhe von 907 Euro oder Pflegesachleistungen in Höhe von 2.095 Euro zu.
Kostet die Leistung des Pflegedienstes monatlich 1.885,50 Euro sind das 90 Prozent der Pflegesachleistungen. Übrig bleiben also 10 Prozent, die Sie als Pflegegeld über die Kombinationsleistung bei Pflegegrad 5 beantragen können. Das sind 90,70 Euro im Monat.
Weitere Leistungen, die Sie gegebenenfalls nutzen können:
Antrag auf Kombinationsleistung und rückwirkende Auszahlung
In der Regel reicht es, wenn Sie sich am besten schriftlich an die entsprechende Pflegeversicherung wenden und dort die Kombinationsleistung beantragen. Es obliegt der Pflegekasse, ob sie im Falle nicht aufgebrauchter Pflegesachleistungen der vergangenen Monate auch für diese das anteilige Pflegegeld auszahlen.
Da die Pflegekasse zunächst einmal die Kosten abwarten muss, die der Pflegedienst an Sachleistungen monatlich in Rechnung stellt, folgt die Auszahlung des restlichen Pflegegelds aus der Kombinationsleistung häufig erst zeitverzögert.
Flexible Anpassung der Beträge
Viele Pflegeversicherungen möchten die Kombinationsleistung für einige Monate – häufig sechs – festschreiben. In erster Linie dürfte dies der Pflegeversicherung Verwaltungsaufwand ersparen. Nichtsdestotrotz ist es bei veränderter Pflegesituation sicherlich immer für Sie möglich, von der einmal festgelegten Aufteilung zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen auch innerhalb des festgeschriebenen Zeitraums abzuweichen.
Nach § 38.3 SGB XI ist der oder die Pflegebedürftige nach der Entscheidung des Verhältnisses von Pflegesachleistungen zu Pflegegeld, bis auf wenige Ausnahmen, an die prozentuale Aufteilung von Pflegegeld und Pflegesachleistung für die Dauer von sechs Monaten gebunden. Ausnahmen: Es ergibt sich eine wesentliche Änderung der Pflegesituation oder es wird ausschließlich auf eine der beiden Leistungsarten umgestellt.
Wird ein solches Verhältnis festgelegt, kann die Pflegekasse den Anteil des Pflegegelds auch im Voraus ausbezahlen. Wird kein Verhältnis festgelegt, wartet die Pflegekasse die Abrechnung der Pflegesachleistungen des Pflegedienstes ab und berechnet dann das Pflegegeld im Nachgang.
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Quellen:
Bundesgesundheitsministerium: Kombinationsleistung
Wissen in der Box: Kombinationsleistungen
Kombinationsleistungen bestehen aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Sie unterstützen eine individuelle Kombination aus häuslicher Pflege durch Angehörige und durch einen Pflegedienst.
Die Leistung steht allen Menschen mit den Pflegegraden 2 bis 5 zu.
Die Kombinationsleistung wird anteilig berechnet: das Verhältnis ergibt sich aus dem jeweiligen Höchstbetrag der Pflegesachleistung und der tatsächlich in Anspruch genommenen Pflegesachleistung.
Wenden Sie sich an die Pflegeversicherung, um dort die Kombinationsleistung zu beantragen. Die Pflegekasse entscheidet, ob sie im Falle nicht aufgebrauchter Pflegesachleistungen der vergangenen Monate auch für diese das anteilige Pflegegeld auszahlt.
Bei veränderter Pflegesituation ist es möglich, von der einmal festgelegten Aufteilung zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen auch innerhalb des festgeschriebenen Zeitraums abzuweichen.