Erhaltung der Mobilität
Vom Gehstock bis zum Treppenlift - welche Hilfsmittel gibt es?
Erhaltung der Mobilität
Vom Gehstock bis zum Treppenlift - welche Hilfsmittel gibt es?

Mobilitätshilfen

Wenn Menschen im Laufe ihres Lebens durch Krankheit, einen Unfall oder altersbedingt Einschränkungen im Alltag hinnehmen müssen oder auf Pflege angewiesen sind, trifft sie der Verlust der Mobilität oft besonders hart. Sich nicht mehr wie gewohnt jederzeit, schmerzfrei und selbstbestimmt bewegen zu können, stellt einen tiefen Einschnitt dar.

Einschränkungen der Mobilität wirken sich dabei nicht nur körperlich aus, sondern sie haben auch psychische Auswirkungen: Neben einer Einschränkung der Arbeitsfähigkeit mit ihren psychischen Folgen, kann auch der Rückzug vom Gesellschaftsleben negative psychische Effekte haben.    

Umso wichtiger ist es, mobilitätseingeschränkten Menschen durch geeignete Hilfsmittel soweit wie möglich zu selbständiger Mobilität zu verhelfen.

Im Folgenden informieren wir Sie, welche Mobilitätshilfen es gibt und welche Kosten die Krankenkasse übernimmt.

Was sind Mobilitätshilfen?

Mobilitätshilfen sind alle Hilfsmittel, mit denen mobilitätseingeschränkte Personen sich entweder alleine bewegen können oder – im Fall von Pflegebedürftigkeit – die helfen, den Aufwand für den Pfleger beim Bewegen des Patienten zu verringern. Typische Mobilitätshilfen sind zum Beispiel die von Senioren im fortschreitenden Alter oft genutzten dreirädrigen (Deltaräder) oder vierrädrigen (Rollatoren) Gehhilfen. Es sind aber auch viele andere Mobilitätshilfen erhältlich, von Gehgestellen mit Standfuß, Gehstöcken, Treppenstufengehhilfen bis zum Rollstuhl und verschiedensten Formen von Liften, mit denen Betroffene angehoben werden.

Der GKV-Spitzenverband veröffentlicht eine Liste mit allen Hilfsmitteln, für die die Krankenkasse die Kosten je nach Modell anteilig oder ganz übernimmt. Unter ihnen befinden sich neben Mobilitätshilfen zahlreiche andere Gruppen von Hilfsmitteln, die Menschen mit Einschränkungen den Alltag erleichtern oder den Alltag durch Hilfsmittel, wie den Hausnotruf, sicherer machen.

Welche Hilfsmittel zur Mobilität gibt es?

Die von den Krankenkassen bezahlten Mobilitätshilfen, die bewegungseingeschränkten Menschen den Alltag erleichtern und Krankheitsverschlimmerungen oder Behinderungen vermeiden sollen, werden in folgende Gruppen eingeteilt:
  • Ganzkörper (Umsetzhilfen, Hebehilfen, Aufstehhilfen für Sessel/ Stühle)
  • Häuslicher Bereich (Verschiedene Lifter: Aufstehlifter, Wandlifter, Deckenlifter)
  • Innenraum und Außenbereich/Straßenverkehr (Mobile Rampensysteme)
  • Straßenverkehr (Zwei- und Dreiräder für Kinder und Jugendliche)
  • Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze (Verschleiß-, Verbrauchs- und Ersatzteile für Mobilitätshilfen)
Darüber hinaus zahlen die Krankenkassen folgende Gehhilfen, die älteren Menschen und solchen mit Gehbehinderungen helfen sollen, sich möglichst eigenständig und sicher fortzubewegen.
  • Innenraum
    • Gehgestelle
    • Gehwagen
    • Fahrbare Gehhilfen mit Unterarmauflagen
  • Innenraum und Außenbereich/Straßenverkehr
    • Hand-/Gehstöcke
    • Unterarmgehstützen
    • Achselstützen
    • Fahrbare Gehhilfen
    • Fahrbare Gehhilfen mit Rollstuhlfunktion
Einige Hilfsmittel, die Senioren schon bei geringen körperlichen Einschränkungen die Bewältigung des Alltags erleichtern, stehen leider nicht auf der Hilfsmittelliste und werden daher auch nicht als Leistung von den Krankenkassen angeboten. Ein gutes Beispiel dafür ist ein Treppenlift. Möchten Senioren weiterhin in ihrem Haus mit mehreren Stockwerken wohnen und kann das Haus zum Beispiel nicht in einer Weise umgebaut werden, dass der Lebensbereich komplett auf das Erdgeschoß verlegt wird, kommt zur Überwindung der Treppen als beste Lösung ein Treppenlift in Betracht. Ein Treppenlift fällt zwar nicht unter die von der Krankenkasse erstatteten Hilfsmittel. Liegt jedoch bei einer oder mehreren Personen im Haushalt ein Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1) vor, gewährt die Pflegekasse bis zu 4.000 € je Person für die Verbesserung des Wohnumfeldes von Pflegebedürftigen. Muss im Haus eine Treppe überwunden werden, kann daher im Dialog mit der Krankenkasse bzw. Pflegekasse versucht werden, ein Zuschuss zu dem Treppenlift zur „Verbesserung des Wohnumfeldes“ zu erhalten. Dabei liegt die Höhe der Kostenübernahme im Ermessen der jeweiligen Krankenkasse. Unser Partner Thyssen-Krupp berät Sie gerne über die verschiedenen Treppenlift-Systeme.

Ein erster Hinweis, dass eine Person mit gewissen Bewegungseinschränkungen eine Mobilitätshilfe benötigt, liefert die Beobachtung des Betroffenen bzw. eine möglichst objektive Betrachtung der eigenen Bewegungseinschränkung, wenn es um Sie selbst geht. Folgende Fragen ergeben ein erstes Bild über eine möglicherweise notwendige Anschaffung einer Mobilitätshilfe.

  • Muss sich die betroffene Person bei der Durchführung von normalen Bewegungen des Alltags extrem bemühen?
  • Treten Schmerzen auf, welche dazu führen, dass bestimmte Bewegungen bewusst vermieden werden?
  • Tritt bei Bewegungen oder der Fortbewegung eine vorzeitige Ermüdung ein?
  • Klagt der Betroffene über die fehlende Mobilität oder zieht er sich immer mehr zurück und wirkt vielleicht depressiv?

Müssen Sie zu viele der obenstehenden Fragen für sich oder einen betroffenen Angehörigen bejahen und denken Sie, dass sich die Lebensqualität des Betroffenen in verschiedener Hinsicht durch Einsatz des Hilfsmittels verbessern würde, könnte die Anschaffung einer Mobilitätshilfe eine Lösung sein. Dabei bezieht sich die Verbesserung der Lebensqualität zum Beispiel auf einen größeren Bewegungsradius oder auch, wenn die betroffene Person gepflegt wird, auf eine für den Patienten und den Pfleger angenehmere Pflege durch den Einsatz von Mobilitätshilfen.

Laut Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses haben Personen Anspruch auf Hilfsmittel, wenn sie

  • Den Erfolg der Krankenbehandlung sichern,
  • Einer drohenden Behinderung vorbeugen oder
  • Eine Behinderung bei der Befriedigung von Grundbedürfnissen des täglichen Lebens ausgleichen,
  • Eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, beseitigen,
  • Eine Krankheit verhüten oder eine Verschlimmerung vermeiden,
  • Pflegebedürftigkeit vermeiden.

Wenn Sie oder ein Angehöriger durch die Nutzung eines Mobilitätshilfsmittels an Lebensqualität gewinnen würden, wenden Sie sich an Ihren Hausarzt, der die notwendigen nächsten Schritte mit Ihnen besprechen wird.

TIPP:

Auch Elektromobile können Betroffenen eine Mobilitätshilfe sein. Eben in solchen Fällen, wenn das Laufen zu einer Herausforderung im Alltag wird. Anbieter wie bspw. MC Seniorenprodukte bieten eine große Auswahl an Elektro- und Seniorenmobilen. 

Wie bekommt man ein benötigtes Hilfsmittel?

Benötigen Sie oder ein Angehöriger eine auf der Liste des GKV-Spitzenverbands aufgeführte Mobilitätshilfe, muss der Hausarzt ein Rezept für das gewünschte Hilfsmittel ausstellen, in dem die Diagnose sowie möglichst präzise die medizinische Notwendigkeit für den Einsatz des Hilfsmittels beschrieben wird. Ebenso müssen notwendige Sonderausstattungsmerkmale im Rezept genannt werden. Mit diesem Rezept können Sie sich an Ihre oder die Krankenversicherung des Betroffenen wenden und die Beschaffung des Hilfsmittels beantragen.

Allerdings ist der Arzt kein Fachmann dafür, wie eine Gehhilfe, zum Beispiel ein Rollator oder ein Rollstuhl, ganz genau für Sie oder einen Angehörigen geschaffen sein sollte, um die individuellen Bedürfnisse zu erfüllen.

In Deutschland sind Sanitätshäuser die auf Hilfsmittelberatung und –verkauf spezialisierten Geschäfte.

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Wie findet man das richtige Hilfsmittelprodukt unter all den Angeboten?

Am besten lassen Sie sich daher individuell von den Fachleuten in einem Sanitätshaus beraten. Damit Sie nicht auf vermeidbaren Kosten sitzen bleiben ist es sinnvoll, sich vorher bei der Krankenkassen zu erkundigen, welche Kosten diese für das gewünschte Hilfsmittel übernimmt. Oft bezahlen die Krankenkassen bei Hilfsmitteln ein „Kassenmodell“ (Standardmodell) und eine mögliche Preisdifferenz zwischen dem gewünschten und dem Kassenmodell ist vom Patienten zu bezahlen. Außerdem arbeiten Krankenkassen manchmal mit bestimmten Händlern zusammen. Daher erkundigen Sie sich nach Erhalt des Hausarztrezepts am besten direkt bei der Krankenkasse über Budgetgrenzen oder mögliche vorgeschriebene Händler.

Haben Sie diese Informationen von der Krankenkasse erhalten lohnt es sich, vor dem Aufsuchen eines Sanitätshauses ein paar Notizen über die zukünftige Verwendung des Hilfsmittels zu machen.

  • Wann, wie und wo wird es verwendet?
  • Gibt es zurückliegende Erfahrungen mit ähnlichen Hilfsmitteln?
  • Über welche körperlichen Besonderheiten sollte das Sanitätshaus-Fachpersonal informiert werden?

Des Weiteren ist es immer hilfreich, dass die Person, für die das Hilfsmittel bestimmt ist, zu der Beratung im Sanitätshaus begleitet wird. Angehörige haben oft einen besseren Blick als das fremde Sanitätshauspersonal, zum Beispiel, mit welchem Rollator sich der Patient wohler zu fühlen scheint. Und auch bei der endgültigen Entscheidung für ein bestimmtes Modell ist die Meinung von Angehörigen sehr hilfreich.