Pflegegrad 5 – Leistungen und Voraussetzungen
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Eine Person mit Pflegegrad 5 hat den in Deutschland höchsten Pflegegrad, den es überhaupt gibt. Mit hoher Wahrscheinlichkeit kann die betroffene Person nicht mehr viele alltägliche Dinge alleine bewältigen. Daher sind die Betroffenen bei der Bewältigung des Alltags oft auf Hilfe von Außen angewiesen.
Hat eine:r Ihrer Angehörigen oder eine andere nahestehende Person den Pflegegrad 5? Sind Sie zudem an der Organisation der Pflege beteiligt, haben Sie sicher viele Fragen. Wir wollen im Folgenden klären, was Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 und deren Angehörigen an Unterstützung durch die Pflegeversicherung zusteht.
Pflegegrad 5 – Definition
Der Pflegegrad 5 ist hier der höchste Pflegegrad, der in Deutschland vergeben wird. Bereits Pflegegrad 4 definiert sich als “Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten”.
Bei Pflegegrad 5 gilt dieselbe Definition nur noch mit der Erweiterung, dass zusätzlich “… besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung” vorliegen. Hier stehen den Betroffenen daher auch die höchsten Leistungen der Pflegeversicherung zu.
Wird einer Person Pflegegrad 5 zugeordnet, ist die selbstständige Bewältigung des Alltags nahezu unmöglich und es liegt ein hoher Pflegebedarf vor.
Menschen, die ehemals die Pflegestufe 3 mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz (zum Beispiel Demenz) erhielten, wurden zum 01.01.2017 in den Pflegegrad 5 übergeleitet. Pflegebedürftige Menschen mit der sogenannten Pflegestufe 3+ (Härtefall) wurden ebenfalls in den Pflegegrad 5 übergeleitet.
Pflegegrad 5 – Voraussetzungen
Hierbei obliegt die Ermittlung des Pflegegrads dem sogenannten Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Um einen Pflegegrad zu erhalten, müssen Pflegebedürftige oder deren Angehörige einen Antrag auf Pflegegrad bei der zuständigen Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse erreichen Sie dabei über die jeweilige Krankenkasse.
Nachdem der Antrag gestellt ist, wird Sie in der Regel innerhalb von vier Wochen ein:e Mitarbeiter:in des MDK den oder die Antragsteller:in besuchen und sich vor Ort ein Bild über den Pflegebedarf machen.
Schließlich erfolgt die Bewertung der Fähigkeiten bzw. Einschränkungen der oder des Pflegebedürftigen anhand eines standardisierten Fragebogens. Das sogenannte Neue Begutachtungsassessment betrachtet hierfür sechs verschiedene Lebensbereiche, bei denen Einschränkungen vorliegen. Da der Pflegebedürftigkeitsbegriff seit der Pflegereform von 2017 auf die Selbständigkeit von Pflegebedürftigen abzielt, werden die fünf Lebensbereiche je nach Einfluss auf die Selbständigkeit unterschiedlich stark gewichtet.
Die Lebensbereiche sowie deren Gewichtung für die Gesamtpunktzahl lauten:
- Mobilität mit 10 Prozent
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten mit 15 Prozent
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen mit 15 Prozent
- Selbstversorgung mit 40 Prozent
- Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen mit 20 Prozent
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte mit 15 Prozent
Bei Modul 2 und Modul 3 wird nur das Modul mit dem höheren Punktwert (mit 15 Prozent) in die Berechnung einbezogen.
Des Weiteren werden die festgestellten Einzelpunkte für jeden Lebensbereich aufsummiert. Anschließend ergibt die Summe der gewichteten Lebensbereiche den Gesamtwert der Begutachtung.
Liegt dieser Gesamtwert zwischen 90 und 100 Punkten, liegt Pflegegrad 5 vor. Bei Vorliegen einer besonderen Bedarfskonstellation, kann der Medizinische Dienst des Bundes auch dann Pflegegrad 5 zuordnen, wenn der Gesamtwert unterhalb der 90 Punkte liegt.
Übrigens: Seit des Inkratftretens des MDK-Reformgesetzes am 1. Januar 2020 heißt der MDK nun MD. Informationen dazu erhalten Sie auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums. Da der Begriff MDK den meisten Menschen geläufiger ist als MD, verwenden wir ihn in unserem Ratgeber weiterhin.
Pflegegrad 5 – Leistungen
Wie bereits erwähnt liegen beim Pflegegrad 5 bei den Pflegebedürftigen schwerste Beeinträchtigungen vor. Zusätzlich sind die Anforderungen an die Pflege als besonders hoch bewertet. Das bedeutet, dass den Betroffenen die höchstmögliche finanzielle Unterstützung durch die Pflegeversicherung zustehen.
Es gibt verschiedene Arten von Leistungen der Pflegekassen. Jene, die sich auf die tatsächliche Pflege – die körperbezogenen Pflegemaßnahmen sowie die pflegerische Betreuung – beziehen, steigen in ihrer Höhe mit dem Pflegegrad. Das ist nachvollziehbar, da die Pflege und benötigte Hilfe im Alltag bei höherer Pflegebedürftigkeit zunimmt.
Andere Leistungen sind für alle Pflegegrade gleich. Manche sind monatliche Leistungen, wiederum andere sind einmalige oder jährliche Leistungen.
Die Voraussetzung, um Anspruch auf sämtliche Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten ist, dass der oder die Pflegebedürftige in häuslicher Umgebung gepflegt wird.
Wenn ein:e Pflegebedürftige:r hingegen vollstationär in einer Pflegeeinrichtung lebt, steht ihr oder ihm zwar auch ein monatlicher Betrag von der Pflegeversicherung zur Verfügung. Dieser Betrag ist dann allerdings der einzige Zuschuss, den die Pflegeversicherung stationär Gepflegten bezahlt.
Die Unterstützung der Pflegeversicherung für stationäre Pflege ist also gegenüber häuslicher Pflege am geringsten. Da zudem Kosten für die Unterbringung und Verpflegung immer privat zu finanzieren sind, ist die vollstationäre Pflege auch bei Pflegegrad 5 die kostspieligste Pflegeform.
Leistungen, die für alle Pflegegrade gleich hoch sind
Einige monatliche und jährliche Leistungen der Pflegekassen sind für alle zu Hause gepflegten Pflegebedürftigen – egal welchen Pflegegrads – identisch. Zum Beispiel sind das die monatlichen Zuzahlungen für den Hausnotruf, die Pflegehilfsmittel oder der Entlastungsbetrag.
Ebenso sind einige einmalige Leistungen unabhängig vom Pflegegrad für alle gleich: Zum Beispiel die Anschubfinanzierung, wenn Pflegebedürftige in eine Pflege-Wohngemeinschaft mit anderen Pflegebedürftigen ziehen. Oder auch Zuschüsse zu notwendigen Umbaumaßnahmen der Wohnung der Betroffenen.
Wenn die zu pflegende Person vertreten werden muss, bleiben die zur Verfügung stehenden Pflegebeträge für alle Pflegegrade identisch. Das erscheint etwas überraschend, denn die Unterbringung in Kurzzeitpflege oder das vertretungsweise Engagieren eines ambulanten Pflegedienstes ist für höhergradig Pflegebedürftige erwartungsgemäß mit höheren Kosten verbunden als für leicht Pflegebedürftige.
Leistungen die mit dem Pflegegrad steigen
Die Beträge, die die Pflegeversicherung für die tatsächlich erforderliche körperbezogene Pflege und die notwendigen Betreuungsmaßnahmen zahlt, steigen mit dem Pflegegrad. Bei Pflegegrad 5 erhalten Betroffene daher die maximalen Leistungsbeträge.
Außer der stationären Pflege, die andere Pflegeformen ausschließt, besteht die Möglichkeit andere miteinander zu kombinieren. Genaueres dazu erklären wir weiter unten bei den finanziellen Pflegeleistungen.
Verrechnung mit der Pflegeversicherung bei Pflegegrad 5
Für die grundsätzliche Pflegeart wird für mindestens sechs Monate ein Versorgungsvertrag mit der Pflegeversicherung abgeschlossen. Wird ein:e Pflegebedürftige:r von einem ambulanten Pflegedienst gepflegt, verrechnet die Pflegekasse die monatlichen Kosten direkt mit dem Pflegedienst. Ebenso schließen die Pflegekassen für teilstationäre oder vollstationäre Pflege Versorgungsverträge mit den jeweiligen Pflegeeinrichtungen ab.
Außer den notwendigen Zuzahlungen für die sogenannten “Hotelkosten” in Pflegeeinrichtungen, also Unterbringung und Verpflegung plus eventuelle Investitionskosten, müssen die Pflegekosten von den Pflegebedürftigen nicht auslegen. Das ist beruhigend, weil es sich monatlich um hohe Beträge handelt.
Grundsätzlich wird bei der Verrechnung der Leistungen versucht, dass den Pflegebedürftigen und deren Angehörigen möglichst viel Aufwand erspart bleibt. Für die Pflege durch die Angehörigen steht den Pflegebedürftigen das sogenannte Pflegegeld zu. Dafür sind zum Beispiel für die Verwendung des Geldes keine Belege nötig. Nach § 37 des elften Sozialgesetzbuches darf das Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen verwendet werden.
Das Pflegegeld ist der einzige Betrag, der von der Pflegeversicherung regelmäßig jeden Monat aufs Konto der oder des Pflegebedürftigen überwiesen wird. Es liegt im Ermessen der oder des Pflegebedürftigen, wie er oder sie das Geld verwendet. Überwiegend geben diese das Geld aber an die pflegenden Angehörigen als Aufwandsentschädigung weiter.
Eine Pflegekassen-Leistung, und zwar die monatlichen Pflegehilfsmittel, laufen aber über das Prinzip der Kostenerstattung. Pflegehilfsmittel sind jene Einwegprodukte, die bei der Pflege zu Hause zum Schutz der oder des Pflegebedürftigen und der oder des Pflegenden zu verwenden: Mundschutz, Einweghandschuhe, Schutzkittel, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen. Das heißt, die Pflegebedürftigen können für einen Betrag von 40 Euro jeden Monat ihre Pflegehilfsmittel besorgen. Im Anschluss werden die Belege bei der Pflegeversicherung eingereicht und die Kosten bis zum Maximalwert erstattet. Sie können hier auch den Service der PflegeBox in Anspruch nehmen und sich Ihre Pflegehilfsmittel jeden Monat versandkostenfrei von uns zuschicken lassen. Die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse übernehmen wir ebenfalls gern für Sie.
Unsere PflegeBox bei Pflegegrad 5
Wir von der Pflegebox sind der Meinung, dass das für Pflegebedürftige auch einfacher gehen sollte. Daher bieten wir einen angenehmen Bestelldienst für die monatlichen Pflegehilfsmittel an. Über Ihr persönliches Konto können Sie die benötigten Hilfsmittel bestellen. Wir schicken sie Ihnen pünktlich und diskret verpackt jeden Monat an die gewünschte Adresse.
Und damit Sie keine Belege einreichen oder Geldeingänge nachvollziehen müssen, übernehmen wir direkt auch die Abrechnung mit der zuständigen Pflegekasse. Wenden Sie sich einfach an unsere freundliche:n Kundendienstmitarbeiter:innen und bestellen Sie zukünftig Ihre Pflegehilfsmittel bequem über uns.
Die Leistungen und deren Höhe bei Pflegegrad 5 im Überblick
Die im Folgenden aufgeführten Leistungen stehen allen Pflegebedürftigen bei Pflegegrad 5 zu, deren Pflege zu Hause oder überwiegend zu Hause erfolgt.
Besonders bei vollstationärer Pflege in einem Pflege- oder Altenheim besteht lediglich die folgende monatliche Leistung der Pflegeversicherung. Alle weiteren unten aufgeführten Leistungen stehen dieser Personengruppe nicht zu.
Leistungen bei vollstationärer Pflege
Die vollstationäre Pflege ist eine besondere Art der Pflege. Hier werden Pflegebedürftige in einer speziellen Pflegeeinrichtung rund um die Uhr betreut. Auch für diese Pflegeform hält die Pflegeversicherung einen monatlichen Zuschuss bereit.
Dieser beträgt bei Pflegegrad 5 zur Zeit 2.005 Euro im Monat. Es ist möglich dieses Geld für den Kostenanteil für die medizinisch notwendigen Pflegeaufwendungen zu benutzen. Von der Pflegeversicherung nicht bezahlte Kosten sind, zum Beispiel die für die Unterbringung sowie die Verpflegung der Betroffenen. Ebenso erheben die vollstationären Einrichtungen in der Regel einen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil, der für jede:n Bewohner:in derselben Einrichtung identisch hoch ist. Eventuell erheben die Pflegeheime darüber hinaus Investitionskosten. Sämtliche dieser zusätzlichen Kosten sind von der bzw. dem Pflegebedürftigen oder deren Angehörigen selbst zu finanzieren.
Leistungen und Ansprüche bei den Pflegegraden 1,2,3 & 4
Monatliche Leistungen für zu Hause Gepflegte bei Pflegegrad 5
Die Pflegeversicherungen zahlen die verschiedenen Leistungen entweder monatlich oder sie gelten für das gesamte Kalenderjahr. Weiterhin gibt es Leistungen, die Versicherte grundsätzlich nur einmalig in Anspruch nehmen können.
Das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen
Außerdem können zu Hause Gepflegte die körperliche Pflege sowie pflegerische Betreuung grundsätzlich auf zwei Arten erhalten:
- Durch die Pflege von Angehörigen bzw. selbst beschaffte Pflegehilfen
- Durch die Pflege eines ambulanten Pflegedienstes
Für beide stehen monatliche Budgets von der Pflegeversicherung zur Verfügung. Die Angehörigen oder andere Pflegehilfen sind dabei durch das sogenannte Pflegegeld zu entlohnen. Ein ambulanter Pflegedienst erhält als Vergütung die sogenannten Pflegesachleistungen.
Mit der Pflegeversicherung ist dabei für sechs Monate ein Vertrag über die gewählte Pflegeform abzuschließen.
Das Pflegegeld
Der monatliche Betrag des Pflegegelds wird dem Pflegebedürftigen direkt als Barüberweisung auf sein Konto überwiesen. Es liegt im Ermessen der oder des Pflegebedürftigen, wie er oder sie das Geld verwendet. Sichergestellt werden sollte allerdings, dass die erforderlichen Pflegemaßnahmen sowie Hilfe bei alltäglichen Angelegenheiten gewährleistet wird. In der Regel geben Pflegebedürftige den Großteil des Pflegegelds an die sie pflegenden Angehörigen weiter.
Die Pflegesachleistungen
Wird die Pflege zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst übernommen, stehen für diesen die sogenannten Pflegesachleistungen zur Verfügung. Ambulante Pflegedienste bieten über die tatsächlichen Selbstpflegemaßnahmen hinaus viele weitere Unterstützungmöglichkeiten an. So kann die häusliche Krankenpflege genauso organisiert werden, wie Alltagshelfer:innen oder Beratungen für Angehörige.
In der Regel schließen Pflegeversicherungen und ambulante Dienste Versorgungsverträge für sechs Monate ab. In diesen wird die gewählte Pflegeform für diese Zeit festgelegt.
Falls das monatliche Budget an Pflegesachleistungen nicht ausgeschöpft wird, ist eine Kombination der Pflegesachleistungen und Pflegegeld möglich.
Im Juni 2021 ist die neue Pflegereform vom Bundestag beschlossen worden. Die Beträge für Pflegesachleistungen und Kurzzeitpflege wurden zum 01.01.2022 erhöht. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 bekommen statt bisher 1.995 Euro 2.095 Euro für Pflegesachleistungen. Der Betrag für Kurzzeitpflege stieg von 1.612 Euro auf 1.774 Euro.
Die Kombinationspflege durch Angehörige und einen Pflegedienst
Pflegebedürftige haben die Möglichkeit, sowohl finanzielle Leistungen für einen ambulanten Pflegedienst, als auch Pflegegeld für die selbstorganisierte Pflege zu erhalten. Die Voraussetzung dafür ist aber, dass nicht der gesamte monatliche Betrag für die Pflegesachleistungen verwendet wird.
Die Kombination der beiden Pflegeformen wird demzufolge als Kombinationspflege bezeichnet. Der nicht genutzte prozentuale Anteil an Pflegesachleistungen, wird zusätzlich als Pflegegeld ausgezahlt.
Also werden zum Beispiel nur 75 Prozent vom Pflegesachleistungsbudget verwendet, wird bei der Kombinationspflege noch 25 Prozent des Pflegegeldes ausgezahlt.
Die Rechnung zum Zahlenbeispiel:
Pflegesachleistungen: 2.095 Euro * 0,75 = 1.571,25 Euro
Pflegegeld: 901 Euro * 0,25 = 225,25 Euro
In unserem Beispiel steht also bei der Kombinationspflege im Monat ein Budget von 1.571,25 Euro für den ambulanten Pflegedienst zur Verfügung. Für selbst beschaffte Pflege erhalten die Pflegebedürftigen darüber hinaus monatlich einen Betrag von 225,25 Euro als Pflegegeld. Diesen können sie den pflegenden Angehörigen weitergeben oder andere Betreuungs- oder Alltagshilfen bezahlen.
Die monatlichen Leistungen und Beträge bei Pflegegrad 5
Die Höhe der monatlichen Leistungen für Pflegegrad 5 entnehmen Sie der folgenden Tabelle. Des Weiterem erfolgt die Erklärung der weiteren Einzelposten im Anschluss.
Pflegegeld | 901 Euro monatlich |
Pflegesachleistungen | 2.095 Euro monatlich (gilt ab dem 01.01.2022) |
Zuschuss zur vollstationären Pflege | 2.005 Euro monatlich |
Leistungen für die teilstationäre Pflege | 1.995 Euro monatlich |
Entlastungsbeitrag | 125 Euro monatlich |
Zuschüsse zum Hausnotruf | 23 Euro monatlich (kann je nach Anbieter abweichen) |
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 40 Euro monatlich |
Wohngruppenzuschlag für ambulante WG | 214 Euro monatlich |
Die teilstationäre Pflege bei Pflegegrad 5
Die Pflegekassen bieten Pflegebedürftigen einen monatlichen Zuschuss für die sogenannte teilstationäre Pflege in Höhe von 1.995 Euro im Monat. Die teilstationäre Pflege bedeutet dabei, dass die Versorgung der Pflegebedürftigen an einzelnen Tagen oder über Nacht in einer Pflegeinstitution erfolgt. Man spricht daher auch von Tages- und Nachtpflege. Je nach den Bedürfnissen und Tageszeiten haben sie dort alles, was sie benötigen.
Die teilstationäre Pflege ist für solche Fälle da, in denen eine Sicherstellung der durchgehenden Pflege zu Hause nicht gegeben ist. Sei es, dass die pflegenden Angehörigen tagsüber arbeiten, oder das eine pflegerische Betreuung auch in der Nacht gewährleistet sein muss.
Da das Wohl der Pflegebedürftigen im Fokus steht, ist es möglich Leistungen der teilstationären Pflege sogar neben voll ausgeschöpften Beträgen von Pflegesachleistungen oder Pflegegeld zu beanspruchen.
Hierfür kann der Zuschuss auch für die Transportkosten zwischen dem Zuhause und der Pflegeeinrichtung genutzt werden. Lediglich die Kosten für die Unterbringung und die Verpflegung plus eventuelle Investitionskosten der Pflegeeinrichtung ist von der oder dem Pflegebedürftigen selbst zu tragen.
Der Entlastungsbetrag
Beim Entlastungsbetrag handelt es sich um einen flexibel einzusetzenden Betrag, der eingesetzt werden sollte, um die pflegenden Angehörigen zu entlasten. Das kann durch zusätzliche Hilfe von Außen geschehen oder durch die Aktivierung und Verbesserung der Selbständigkeit der oder des Pflegebedürftigen.
Die Anbieter:innen dieser Hilfsangebote müssen dabei allerdings nach Landesrecht anerkannt und deren Qualität gesichert sein.
Da zusätzliche außerhäusliche Pflegeformen die Angehörigen in verschiedenen Situationen entlasten ist es folgerichtig, dass die Verwendung des Entlastungsbetrags auch für die Tages- und Nachtpflege und die Kurzzeitpflege verwendet wird. Auch kann er für solche Dienste von ambulanten Pflegediensten verwendet werden, die nicht zur pflegerischen Selbstversorgung gehören. Viele Pflegedienste bieten neben der Pflegetätigkeit auch weitere Hilfen, die Pflegebedürftige und deren Angehörige unterstützen. Darüber hinaus können pflegebedürftige Menschen mit diesem Geld auch haushaltsnahe Dienstleistungen bezahlen.
Der Hausnotruf
Der Zuschuss von 23 Euro im Monat für einen Hausnotruf steht auch den Pflegebedürftigen bei Pflegegrad 5 zu.
Der Zuschuss zum Hausnotruf wurde ab dem 01.07.2021 auf 25,50 Euro erhöht, wenn der Anbieter einen entsprechenden Vertrag geschlossen hat. Falls der Anbieter dem neuen Vertrag vom 01.07.2021 nicht beigetreten ist, gelten die 23 Euro.
Es gibt sehr viele verschiedene Hausnotruf-Systeme, so dass für jeden der passende Notruf dabei sein sollte.
Oft übernehmen die Pflegekassen darüber hinaus auch die Kosten für den erstmaligen Anschluss eines Hausnotrufs.
Die Pflegehilfsmittel
Unter den Pflegehilfsmitteln werden alle Produkte verstanden, die die Pflegebedürftigen und deren pflegende Angehörige bei der Pflege zu Hause schützen. Das sind Produkte wie Mundschutz, Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Schutzkittel oder auch Bettschutzeinlagen zum Wegwerfen. Monatlich steht dafür ein Betrag von 40 Euro zur Verfügung.
Ist Ihnen die monatliche Besorgung der Pflegehilfsmittel und Verrechnung mit der Pflegeversicherung zu aufwändig, wenden Sie sich gerne an uns. Wir können Ihnen die benötigten Pflegehilfsmittel jeden Monat zuschicken und darüber hinaus die Kosten direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
Der Wohngruppenzuschlag
Immer öfter ziehen Pflegebedürftige mit anderen Pflegebedürftigen gemeinsam in eine sogenannten Pflege-Wohngemeinschaft. Das kann für alle Beteiligten große Vorteile bieten.
Da sich durch Pflege-WGs auch für die Pflegekassen Kosten einsparen lassen, fördern Sie gemeinsames Wohnen von Pflegebedürftigen mit einem pauschalen Wohngruppenzuschlag von 214 Euro im Monat. Dieser steht außerdem jeder und jedem Mitbewohner:in der Pflege-WG unabhängig vom Pflegegrad und der Pflegeversicherung zu.
Jährliche und einmalige Leistungen bei Pflegegrad 5
Zusätzlich zu den obenstehenden monatlichen Leistungen bieten die Pflegekassen auch Leistungen an, die einmalig sind oder die der oder die Pflegebedürftige in jedem neuen Kalenderjahr ein Mal beanspruchen kann.
Zu den jährlichen Leistungen gehören vor allem jene finanziellen Mittel, die eine Pflege-Vertretung abdecken. Besonders wenn Angehörige die Pflege übernehmen, sollte es für sie möglich sein in den Urlaub zu fahren. Mit verschiedenen Vertretungsmöglichkeiten kann man währenddessen sicherstellen, dass das pflegebedürftige Familienmitglied zu Hause eine gute Betreuung erhält.
Bis zu acht Wochen im Jahr können sich pflegende Angehörige auf Kosten der Pflegeversicherung bei der Pflege von Angehörigen vertreten lassen. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten, die wir untenstehend näher erläutern.
Kurzzeitpflege | 1.774 Euro jährlich (gilt ab dem 01.01.2022) |
Verhinderungspflege | 1.612 Euro jährlich |
Verhinderungspflege die durch eine:n nahe:n Angehörige:n ausgeführt wird | 1,5 * 901 Euro Pflegegeld = 1.351,50 Euro |
Wohnraumanpassung | Einmalig bis zu 4.000 Euro je Umbaumaßnahme |
Anschubfinanzierung Pflege-WG | 2.500 Euro je Mitbewohner |
Die Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege ist eine kurzzeitige Aufnahme von Pflegebedürftigen in einer vollstationären Einrichtung. Diese kann genutzt werden, wenn der oder die pflegende Angehörige zum Beispiel durch Urlaub oder Krankheit verhindert ist. Oder auch wenn andere Gründe die kurzzeitige Unterbringung außerhalb des gewohnten Umfeldes nötig machen.
Für die Unterbringung in der Kurzzeitpflege steht zudem jedes Jahr bis zu 1.774 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag ist aber durch nicht genutzte Mittel aus dem Entlastungsbetrag noch steigerbar. Ebenso sind nicht genutzte Mittel aus der Verhinderungspflege zu verwenden. Wie das genau geht, zeigen wir weiter unten.
Die Verhinderungspflege
Des Weiteren bleibt der oder die Pflegebedürftige bei der Verhinderungspflege, anders als bei der Kurzzeitpflege, in seinem oder ihrem gewohnten Umfeld. Lediglich wird die Pflege anderweitig organisiert, weil die gewohnte Pflegeperson zu vertreten ist.
Mit dem Geld aus der Verhinderungspflege ist es möglich für bis zu sechs Wochen im Jahr einen ambulanten Pflegedienst zu beauftragen, der die zusätzliche Pflege übernimmt.
Die gewohnte Pflegeperson kann sich aber auch durch eine andere, privat gefundene Person vertreten lassen. Dabei sollte gewährleistet sein, dass die Pflege wie gewohnt gewissenhaft durchgeführt wird.
Für beide Fälle steht hierfür im Jahr ein Betrag von 1.612 Euro zur Verfügung.
Falls sich der oder die pflegende Angehörige durch eine:n andere:n nahe:n Verwandte:n vertreten lässt, wird ein anderer Betrag vergütet. Vertritt ein:e nahe:r Angehörige:r die Pflegeperson, erhält diese:r als Aufwandsentschädigung den eineinhalbfachen Betrag des üblichen Pflegegelds (also 1,5 * 901 = 1.351,50 Euro).
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege kombiniert
Dennoch wollen manche Pflegebedürftige partout nicht in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung. Daher verwenden sie nie den jährlichen Betrag für die Kurzzeitpflege.
Bei anderen ist die Länge der Unterbringung in der Kurzzeitpflege allerdings total auszuschöpfen.
Besonders für solche Fälle lassen sich die Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege kombinieren.
Die in einem Jahr nicht verwendeten Mittel der Verhinderungspflege können zu 100 Prozent auch für die Kurzzeitpflege genutzt werden. Das heißt, dass für das Kalenderjahr ein Betrag von 3.224 Euro für die Kurzzeitpflege zur Verfügung steht.
Falls das Budget für die Kurzzeitpflege nicht vollständig verbraucht wird, kann weiterhin nur der jährliche Betrag in Höhe von 806 Euro für die Verhinderungspflege genutzt werden. Das bedeutet, dass in dem Kalenderjahr 2.418 Euro zur Finanzierung der Verhinderungspflege vorhanden sind.
Die Wohnraumanpassung
Zu den grundsätzlich einmaligen Leistungen der Pflegeversicherung zählen vor allem die Zuschüsse für notwendige Umbaumaßnahmen im Zuhause von Pflegebedürftigen. Typischerweise wird hier oft das Bad umgebaut. Je Umbaumaßnahme kann dabei die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro gewähren.
Die Anschubfinanzierung für eine Pflege-WG
Eine weitere einmalige Leistung ist die sogenannte Anschubfinanzierung für die Neugründung einer Pflege-WG. Mit dem Betrag von bis zu 2.500 Euro pro pflegebedürftige:m Mitbewohner:in ist es möglich damit notwendige bauliche Maßnahmen oder andere im Zusammenhang der WG-Gründung anfallende Kosten zu tragen. Pro Wohngruppe ist dieser Betrag dabei auf 10.000 Euro begrenzt.
Weitere Leistungen der Pflegekassen bei Pflegegrad 5
Neben den erläuterten Leistungen finanzieller Art bieten Pflegeversicherungen den Pflegebedürftigen und deren Angehörigen auch weitere Leistungen an.
Diese dienen vor allem der Sicherstellung der fachmännischen Pflege durch Angehörige. Einige sind daher sogar vorgeschrieben.
Pflegekurse für Angehörige
Übernehmen Angehörige zu Hause die Pflege von Betroffenen, ist sicher zu stellen, dass der oder die Pflegebedürftige die benötigte Pflege und Fürsorge erhält. Um dies zu gewährleisten, übernehmen die Pflegeversicherungen die Kosten für Pflegekurse von Angehörigen.
Solche Kurse bieten ambulante Pflegedienste, Volkshochschulen, Nachbarschaftshilfen oder ähnliche Organisationen an. In kleinen Gruppen lernen Angehörige während der Kurse, wie sie die Pflegebedürftigen pflegen müssen. Vor allem werden sie auch für mögliche Probleme sensibilisiert, bei denen sie schnell reagieren und echte Fachleute hinzuziehen sollten.
Neben dem Erlernen von Pflegewissen und -techniken sind solche Kurse auch gut geeignet, um sich mit anderen pflegenden Angehörigen auszutauschen.
Pflegeberatungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige
Eine erste kostenlose Pflegeberatung steht Ihnen bereits innerhalb der ersten zwei Wochen nach Antragstellung auf Pflegegrad zu. Kann die Pflegeversicherung die Pflegeberatung nicht selbst organisieren, erhalten Sie einen Beratungsgutschein, mit dem Sie sich in einer neutralen Pflegeberatung beraten lassen. Die zuständige Pflegekasse wird Ihnen zusätzlich mögliche Pflegeberatungen nennen.
Gepflegte mit Pflegegrad 5, die reines Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, vierteljährlich an einer Pflegeberatung nach § 37 Absatz 3 SGB XI teilzunehmen. Gehen sie dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Pflegekasse das Pflegegeld streichen oder kürzen. Dieser Beratungseinsatz ist nicht zu verwechseln mit der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, die unabhängig vom Pflegegrad in Anspruch genommen werden kann. Der Beratungseinsatz wird in der Regel durch einen ambulanten Pflegedienst, einen Pflegestützpunkt oder eine zugelassene Beratungsstelle durchgeführt.
Quellen:
Bundesgesundheitsministerium: Pflegeleistungen zum Nachschlagen
Bundesgesundheitsministerium: Pflege im Heim
Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen: Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit
Wissen in der Box: Pflegegrad 5
Bei Pflegegrad 5 liegen "schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung“ vor.
Wird einer Person Pflegegrad 5 zugeordnet, ist die selbständige Bewältigung des Alltags nahezu unmöglich und es liegt ein hoher Pflegebedarf vor.
Leistungen, die sich auf die tatsächliche Pflege – die körperbezogenen Pflegemaßnahmen sowie die pflegerische Betreuung – beziehen, steigen in ihrer Höhe mit dem Pflegegrad. Andere Leistungen sind für alle Pflegegrade gleich.
Die Pflegekasse verrechnet die monatlichen Kosten direkt mit dem Pflegedienst. Für teil- oder vollstationäre Pflege schließen die Pflegekassen Versorgungsverträge mit den jeweiligen Pflegeeinrichtungen ab.
Monatliches Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Zuschuss zur vollstationären Pflege, Leistungen für die teilstaionäre Pflege, Entlastungsbeitrag, Zuschüsse zum Hausnotruf, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Wohngruppenzuschlag für ambulante WG.
Leistungen für die Unterbringung in der Kurzzeitpflege, für Verhinderungspflege sowie für Verhinderungspflege, die durch eine:n nahe:n Angehörige:n ausgeführt wird.
Zuschüsse für die Wohnraumanpassung sowie Anschubfinanzierung für die Neugründung einer Pflege-WG.
Pflegekurse für Angehörige sowie Pflegeberatungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige.