Pflege für Menschen mit Behinderung

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Juliane Liebeskind

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Eine Behinderung schränkt die Betroffenen in ihrem alltäglichen Leben ein. Die Einschränkung kann sich je nach Schwere der Behinderung auf unterschiedliche Bereiche des Alltags auswirken. Ob eine Behinderung angeboren ist oder sich im Laufe des Lebens durch einen Unfall oder eine Erkrankung entwickelt, häufig müssen zuvor selbstverständliche Dinge anders gelöst werden. Dennoch gibt es zahlreiche Möglichkeiten auch mit einer Behinderung aktiv am Leben teilzunehmen. Dabei spielt die Pflege für Menschen mit Behinderung eine zentrale Rolle.

Im folgenden Text können Sie alles zum Thema der Pflege von Menschen mit Behinderungen nachlesen.

Inhalt

Erläuterungen zum Begriff Behinderung

Unter bestimmten Bedingungen können auch chronische Erkrankungen als Behinderung gelten. Dazu zählen zum Beispiel auch Rheuma, Epilepsie oder Multiple Sklerose.

Um die Schwere einer Behinderung einzuschätzen, wird in Deutschland der Grad der Behinderung (GdB) angewendet. Dieser Wert gibt in Zehnerschritten von 20 bis 100 an, wie hoch der vorliegende Grad der Behinderung ist. Ab einem GdB von 50 gilt eine Behinderung als schwer (Schwerbehinderung 50).

Ab diesem Grad steht Betroffenen auch ein Schwerbehindertenausweis zu. Dieser soll dabei helfen, Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern.

Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderung

In Deutschland besitzen etwa zehn Prozent der Einwohner:innen einen Schwerbehindertenausweis. Da nicht alle Menschen mit einer schweren Behinderung einen solchen Ausweis beantragen und dieser auch erst ab einem GdB von 50 ausgestellt wird, liegt die Zahl der in Deutschland lebenden Menschen mit Behinderung deutlich höher.

Die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises bringt einige Vorteile mit sich und soll unter anderem auch die Nachteile ausgleichen, die Menschen mit Behinderungen im Alltag haben. Menschen mit einem GdB unter 50 können auch finanzielle Hilfe beantragen. Der sogenannte Behindertenpauschbetrag soll einen Ausgleich für die häufig höhere finanzielle Belastung für Menschen mit Behinderungen bieten. Diese Hilfe kann über die Steuererklärung beantragt werden. Auch deshalb ist es wichtig, den Grad der Behinderung feststellen zu lassen.

Die Einteilung von Behinderungen in Gruppen

Grob lassen sich die Arten einer Behinderung in drei Gruppen einteilen:

  • Körperliche Behinderungen, zum Beispiel die Beeinträchtigung des Gehvermögens
  • Geistige Behinderungen, zum Beispiel die starke Einschränkung von kognitiven Fähigkeiten
  • Seelische Behinderungen, zum Beispiel Erkrankungen der Psyche oder Suchterkrankungen

Dennoch sind die Arten der Behinderung so vielfältig wie die Menschen selbst. Daher muss die Pflege von Menschen mit Behinderungen individuell angepasst werden.

Sind Sie für die Pflege eines bzw. einer Angehörigen mit Behinderung zuständig, empfehlen wir sämtliche Unterstützungsangebote der Pflegeversicherung wahrzunehmen. Spezielle Pflegekurse – auf den Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person abgestimmt – bieten Ihnen Unterstützung in der alltäglichen Pflege. Ebenso lernen Sie in solchen Kursen andere pflegende Angehörige kennen und können sich untereinander austauschen.

Wissenswertes zur Pflege von Menschen mit Behinderung

Schon bei geringen Einschränkungen kann für Betroffene Hilfe im Alltag eine große Erleichterung sein. Wenn das Erledigen von täglichen Aufgaben (z.B. Einkaufen) erschwert ist, können diese Aufgaben auch von Angehörigen durchgeführt werden. Bei schweren Behinderungen kann der Einsatz von geschultem Pflegepersonal unumgänglich werden.

Menschen mit einer Schwerbehinderung benötigen häufig zusätzlich die Pflege von ausgebildetem Pflegepersonal und die engmaschige Betreuung von Ärtz:innen. Dies gilt besonders bei Menschen, die bettlägerig sind oder auf die tägliche Einnahme von Medikamenten angewiesen sind.

Aber auch wenn die Behinderung nicht so stark ausgeprägt ist, kann die Pflege für Angehörige zur Herausforderung werden. Daher sollten sich pflegende Angehörige an die Pflegeversicherung wenden, wenn sie mit der Pflege an ihre Grenzen stoßen. Neben dem Wohl der pflegebedürftigen Person ist auch die körperliche und psychische Gesundheit der Pflegepersonen zu schützen.

Die notwendige Pflege je nach Art und Schwere der Behinderung

Der Pflegebedarf von Menschen mit Behinderungen ist sehr verschieden und kann sich durchaus auch immer mal wieder ändern. Nicht immer bedeutet eine Behinderung direkt auch, dass eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Solange Menschen trotz ihrer Behinderung ihren Alltag selbständig meistern können und zum Beispiel nur für gewisse Erledigungen Hilfe benötigen, wird ihnen meistens auch kein Pflegegrad anerkannt. Einen Grad der Behinderung können sie hingegen dennoch erhalten und die ausgleichenden Rechte wahrnehmen.

Eine leichte Einschränkung der geistigen Fähigkeit bedarf zum Beispiel häufig der Betreuung und Begleitung bei Ämtergängen. Der soziale Dienst kann solche Gänge erledigen und auch bei der Bewältigung bürokratischer Aufgaben (z.B. das Ausfüllen von Dokumenten) behilflich sein. Die Pflege von Menschen mit schwerer geistiger Behinderung ist in der Regel wesentlich aufwändiger.

Menschen mit schweren Behinderungen oder auch die Pflege alter Menschen mit Behinderung bedürfen häufig einer umfassenderen Betreuung. Insbesondere für Menschen, die ihre Wohnung oder das Bett nicht mehr verlassen können, kann Pflegepersonal eine große Erleichterung sein. Dieses kümmert sich um die richtige Lagerung, Hygiene und auch Vergabe von Medikamenten. Je nach Bedarf kann die Pflege durch ausgebildetes Personal stundenweise oder auch in einer 24-Stundenpflege erfolgen.

Informationen zu unterschiedlichen Pflegediensten und deren Konditionen werden von den Krankenkassen und dem Bundesministerium für Gesundheit zur Verfügung gestellt.

Pflege von Kindern mit Behinderung

Wenn Angehörige Menschen mit Behinderung pflegen

Von einer auf die andere Sekunde können Menschen durch einen Unfall oder eine Krankheit eine Behinderung erleiden und pflegebedürftig werden. Aber auch bei einer langsam fortschreitenden Pflegebedürftigkeit im Alter stellt sich für viele Angehörige die Frage nach dem richtigen Umgang mit den neuen Lebensumständen.

Häufig möchten die Angehörigen oder auch der Betroffene selbst zunächst keine fremde Hilfe annehmen. Die Familie übernimmt dann selbst die Pflege des Betroffenen. In vielen Fällen ist das auch möglich, wenn die Behinderung nicht zu stark ausgeprägt ist. Durch kleine Unterstützungsleistungen können Sie Ihrem bzw. Ihrer betroffenen Angehörigen häufig eine große Hilfe sein. Die Erledigung von Einkäufen sowie das Kochen und Bewältigen von anderen Aufgaben im Haushalt können problemlos von Angehörigen erledigt werden.

Allerdings kann die Pflege eines Angehörigen mit Behinderung, besonders wenn diese langfristig notwendig wird, auch sehr schnell kräftezehrend werden. Außerdem benötigen manche Menschen mit Behinderung auch die Pflege durch ausgebildete Pflegekräfte. Dann stoßen Angehörige körperlich, psychisch oder auch finanziell an ihre Grenzen.

Häufig kann die Freistellung aus dem eigenen Beruf nur vorübergehend vom Arbeitgeber genehmigt werden. An diesem Punkt kann es sinnvoll sein, sich mit einem Pflegedienst in Verbindung zu setzen. Dieser kann Sie über die verschiedenen Möglichkeiten einer pflegerischen Betreuung informieren und gemeinsam mit Ihnen beraten, welche Form der Pflege für Sie oder Ihre:n Angehörige:n in Frage kommt.

Die Pflege behinderter Menschen kann unter Umständen sehr anspruchsvoll und zeitintensiv sein. Außerdem ist damit oft eine große Verantwortung verbunden. Dabei sollte die Pflege eines bzw. einer Angehörigen durch einen externen Pflegedienst nicht abschätzend betrachtet werden. Werden pflegende Angehörige von Tätigkeiten in der Pflege entbunden, falls diese in professionelle Hände gehört, bleibt mehr Zeit und Kraft für positive Zuwendung.

Leistungen der Pflegekasse für Menschen mit Behinderungen

Wie bei anderen Pflegebedürftigen auch werden auch Menschen mit Behinderung von der Pflegeversicherung in einen Pflegegrad eingeteilt. Je nach Pflegegrad stehen verschiedene monatliche und jährliche Leistungen zur Verfügung. Mehr Informationen erhalten Sie auf unserer Seite über die Pflegegrade.

Für die pflegenden Angehörigen von Menschen mit Behinderungen gibt es das sogenannte Pflegegeld. Diese Zahlung wird an den Pflegebedürftigen ausgezahlt und richtet sich nach der Höhe der eingezahlten Beiträge, sowie nach dem Pflegegrad. Auch deshalb ist es wichtig, die Einstufung in einen Pflegegrad so schnell wie möglich feststellen zu lassen.

Das Pflegegeld kann an die pflegenden Angehörigen weitergegeben werden. Genauso aber kann es auch für weitere niedrigschwellige Betreuungs- und Hilfsangebote benutzt werden.

Wissen in der Box: Pflege für Menschen mit Behinderung

In Deutschland leben offiziell etwa zehn Prozent der Bevölkerung mit einer schweren Behinderung.

Um die Pflege von Menschen mit Behinderung optimal zu gestalten, ist es besonders wichtig auf die individuellen Bedürfnisse der oder des Betroffenen einzugehen.

Je nach Art und vor allem Schwere der Behinderung kann die Pflege und Betreuung sehr unterschiedliche Ausmaße annehmen. Manchmal genügt die Pflege durch Angehörige, manchmal sind aber professionelle Pflegekräfte unabdingbar.

Lässt es die körperliche und psychische Konstitution sowie die zeitliche Verfügbarkeit zu, pflegen Angehörige ihre Familienmitglieder mit Behinderungen in der Regel gerne selbst.

Pflegebedürftigen Menschen mit Behinderung steht in der Regel ein Pflegegrad zu, der mit einer Reihe von finanziellen Leistungen für die oder den Betroffene:n einhergehen.