Gesonderte Rechte von Menschen mit Schwerbehinderung
Menschen mit Behinderungen sind häufig Vorurteilen und Diskriminierung ausgesetzt. So sind zum Beispiel viele Räume des öffentlichen Lebens (z.B. Kinos, Museen etc.) nicht rollstuhlgerecht ausgerichtet. Auch der öffentliche Nahverkehr ist besonders in ländlichen Gegenden oft nicht barrierefrei. Diese Tatsache schränkt schwerbehinderte Menschen in ihrer Mobilität und Selbstbestimmung ein.
Viele Menschen mit Behinderung sind teilweise durchgehend auf die Hilfe von anderen Menschen angewiesen. Um diesem Phänomen entgegen zu wirken wurde unter anderem das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung“ im Jahr 2006 verabschiedet.
Dieses Übereinkommen wurde von den Vereinten Nationen beschlossen und verbietet jede Form der Diskriminierung von Menschen mit Behinderung. Außerdem werden in diesem Abkommen Menschen mit Behinderung eindeutig dieselben Menschenrechte eingeräumt, die allen anderen Menschen ebenfalls zustehen. Dabei wird insbesondere berücksichtigt, dass Menschen mit Behinderungen zum Teil besondere Bedürfnisse eingeräumt und sie besonders beachtet werden müssen. Dies soll das Recht auf Arbeit, sowie das Recht auf ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben von behinderten Menschen gewährleisten.
In der Durchsetzung dieses Übereinkommens spielt zum Beispiel auch der Schwerbehindertenausweis eine Rolle. In Deutschland hat jeder Mensch mit Wohnsitz oder Arbeitsstelle in Deutschland, sowie einem Grad der Behinderung von mindestens 50 das Recht auf einen Schwerbehindertenausweis. Dieser gewährleistet je nach Art und Grad der Behinderung gewisse Vorteile. Wer einen Schwerbehindertenausweis besitzt, hat zum Beispiel Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage im Jahr und einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser soll die Kündigung schwerbehinderter Menschen erschweren und sie damit vor einer möglichen Arbeitslosigkeit schützen.
Wenn Sie für einen betroffenen Angehörigen einen solchen Ausweis beantragen möchten, müssen Sie gegebenenfalls eine Vorsorgevollmacht anfordern.