Grundsicherung

Grundsicherung im Alter - Alles Wissenswerte im Überblick

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Elisabeth Vatareck

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Immer mehr Rentnerinnen und Rentner in Deutschland haben Schwierigkeiten, ihren Lebensunterhalt selbstständig zu bestreiten. Ihre Rente reicht einfach nicht aus, um ihre Ausgaben für das alltägliche Leben vollends zu decken. Dieses Problem der Altersarmut nimmt aufgrund des demographischen Wandels stetig zu.

In der Folge haben immer mehr ältere Personen Existenzängste. Für all diese Menschen gibt es jedoch eine staatliche Sozialhilfe-Leistung. Dabei handelt es sich um die Grundsicherung im Alter. Sie unterstützt die Menschen finanziell, um ihnen die Existenzsorgen zu nehmen und einen gesicherten Lebensunterhalt zu ermöglichen.

Inhalt

Was bedeutet Grundsicherung im Alter?

Grundsicherung im Alter ist eine bedarfsorientierte Leistung der Sozialhilfe und wird vom Staat aus Steuermitteln finanziert. Sie ist bestimmt für Personen im Rentenalter, die aufgrund ihrer finanziellen Situation hilfebedürftig sind. Wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht mehr selbst finanzieren können, können sie die finanzielle Unterstützung beantragen.

Die Grundsicherung für Rentner hat dabei lediglich den Anspruch, das Existenzminimum abzudecken und somit den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicherzustellen. Damit können die wichtigsten Dinge zum Leben bezahlt werden.

Dazu gehören:

  • Nahrungsmittel
  • Kleidung
  • Aufwendungen für Miete und Heizung
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
  • Vorsorgebeiträge
  • Mehrbedarf für bestimmte Personengruppen.

Wer hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter?

Für einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter gibt es einige Kriterien, die erfüllt sein müssen:

  • Die geltende Altersgrenze für den Renteneintritt muss erreicht worden sein
  • Die Person wohnt in Deutschland
  • Das Einkommen oder das Vermögen ist so gering, dass der Lebensunterhalt nicht (mehr) selbst bestritten werden kann.

Laut der Deutschen Rentenversicherung können grundsätzlich Menschen, deren durchschnittliches Einkommen monatlich unter 823 Euro liegt, ihren Anspruch prüfen lassen. Häufig erhalten sie dann die staatliche Unterstützung. Sozialämter berücksichtigen jedoch auch das Einkommen des Lebenspartners. Bei einem Lebenspartner mit höherem Einkommen könnte der Anspruch also verloren gehen. Prinzipiell keinen Anspruch auf Grundsicherung haben Rentner, die im Ausland wohnen.

Wie hoch ist die Grundsicherung im Alter?

Die Höhe der finanziellen Zuwendung ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Je nachdem in welchem Bundesland oder Wohnort Sie leben, kann sich der Anspruch geringfügig unterscheiden. Sie können die geltenden Regelsätze bei Ihrer zuständigen Behörde, wie zum Beispiel der Stadt oder dem Landratsamt, in Erfahrung bringen.

Außerdem ist die Grundsicherung im Alter in der Höhe abhängig vom jeweiligen Vermögen und laufenden Einkommen. Die Altersrente sowie private Rentenzahlungen gehören hier dazu.

Prinzipiell ermittelt das Sozialamt den Gesamtbedarf der Grundsicherung im Alter anhand der persönlich anfallenden Ausgaben. Dazu gehört ein fester Regelsatz, individuelle Kosten fürs Wohnen und Heizen, Kranken- und Versicherungsbeiträge und verschiedene Sonderzuschläge oder einmalige Leistungen. Von dem errechneten Betrag werden dann laufende Einkommen und Vermögen abgezogen und die Differenz als Grundsicherung ausgezahlt.

Beispiel: Grundsicherung berechnen

Frau Funke ist 68 Jahre alt und verfügt nach dem Tod ihres Mannes ausschließlich über eine Witwenrente von 430 Euro netto, das heißt Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sind hier bereits abgezogen. Sie lebt in einer Zwei-Zimmer-Wohnung und zahlt monatlich 310 Euro Miete, hinzu kommen 35 Euro für Heizkosten und 40 Euro Nebenkosten. Auf ihrem Konto besitzt Frau Funke 3.500 Euro Erspartes. Da ihr Erspartes unter der Grenze von 5.000 Euro liegt, gilt es als Schonvermögen.

Es wird daher bei der Berechnung der Grundsicherung nicht abgezogen. Dagegen wird bei der Grundsicherung ihre Rente als Einkommen abgezogen.

 

in Euro

Regelbedarf für Alleinstehende 2021

446

Miete

310

Heizkosten

35

Nebenkosten

40

Gesamtbedarf

831

Anzurechnende Einkommen: Witwenrente

(netto)

430

Für den Bedarf fehlen noch:

401

Nach dieser Rechnung würde Frau Funke den fehlenden Betrag von 401 Euro als Grundsicherung im Alter erhalten.

Wenn Sie Ihren persönlichen Bedarf vorab ermitteln möchten, gibt es dazu im Internet verschiedene Grundsicherung im Alter Rechner:

Sie bieten Ihnen eine Beispielrechnung an, ob und wie viel finanzielle Unterstützung Sie erhalten können. Sie bieten allerdings nur eine grobe Orientierung. Über die letztendlich ausgezahlte Höhe entscheidet immer das Sozialamt.

Wie beantrage ich die Grundsicherung?

Einen Antrag auf Grundsicherung im Alter stellen Sie bei Ihrem zuständigen Sozialamt. Dort erhalten Sie auch die benötigten Formulare. Darin müssen Sie persönliche Angaben über Ihre finanziellen und familiären Verhältnisse machen. Sie müssen beispielsweise angeben, mit wem sie zusammenwohnen, wer Ihre Verwandten sind und über wie viel Einkommen und Vermögen Sie verfügen. Außerdem geben Sie im Antrag Ihre monatlichen Kosten, wie zum Beispiel Mietkosten, Heizkosten und Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an.

Nachdem Sie die Antragsformulare und benötigten Nachweise bei der zuständigen Sozialbehörde eingereicht haben, erhalten Sie einen Bescheid. Darin steht ob der Antrag bewilligt wurde und welchen Betrag Sie im Falle der Bewilligung erhalten.

Wenn Sie für die Beantragung Hilfe benötigen, können Sie sich von der Deutschen Rentenversicherung kostenlos zum Thema beraten lassen. Dort können Sie sich auch bereits frühzeitig informieren, ob Sie Gefahr laufen, im Alter auf Grundsicherung angewiesen sein werden.

Wie wird ein Vermögen angerechnet?

Ein vorhandenes Vermögen wird prinzipiell bei der Bedarfsermittlung angerechnet. Als Vermögen gelten dabei folgende Geld- und Sachvermögen:

  • Bargeld
  • Wertpapiere
  • Sparguthaben
  • Haus- und Grundvermögen
  • Pkw

Davon ausgeschlossen ist ein Schonvermögen der Grundsicherung, das bei Alleinstehenden Personen bei 5.000 Euro und bei Ehepaaren bei 10.000 Euro liegt. Auch ein angemessener Hausrat wird nicht auf das Vermögen angerechnet. Wenn Sie in einer angemessenen eigenen Wohnung oder in einem Haus wohnen, wird es ebenfalls nicht zum Vermögen gezählt.

Wir die Grundsicherung bei Ehepaaren beantragt, werden auch die Einkommen oder Vermögen des Ehepartners mit herangezogen. Der Bedarf an Grundsicherung wird für den Ehepartner genauso berechnet und beurteilt. Bleibt dort etwas übrig, wird es für die Grundsicherung des Antragsstellers berücksichtigt und angerechnet.

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Wie lange erhält man die Grundsicherung?

Die Grundsicherung wird in der Regel immer für zwölf Monate ab der Antragsstellung ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt nicht rückwirkend. Wenn Sie sich länger als 4 Wochen am Stück im Ausland aufhalten, wird sie nicht weiter gezahlt. Möchten Sie nach Ende der Zahlung erneut die Zuwendung zu erhalten, müssen Sie dafür wieder einen Antrag stellen.