Polnische Pflegekräfte – Die Alternative zum Pflegeheim
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Viele Pflegebedürftige möchten unbedingt in ihrem Zuhause gepflegt werden. Oft können Angehörige dies jedoch nicht leisten. Wenn zusätzlich die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst nicht ausreicht, weil eine durchgängige Betreuung notwendig ist, können polnische Pflegekräfte bzw. andere ausländische Pflegekräfte eine gute Lösung sein.
Hierdurch lassen sich gegenüber inländischen Pflegerinnen und Pflegern meist Kosten sparen, wobei die Leistungen der Pflegekraft vergleichbar sind. Hier sei allerdings erwähnt, dass auch ausländische Pflegekräfte einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland haben – so entschied es das Bundesarbeitsgericht am 24.06.2021 in einem Grundsatzurteil. Mit den vorher üblichen Dumpinglöhnen sollte hier also nicht mehr gerechnet werden. Dennoch können Sie weiterhin von einer Kostenersparnis im Vergleich zu deutschen Pflegerinnen und Pflegern ausgehen.
Erfahren Sie in diesem Artikel wie Sie eine ausländische Pflegekraft finden und engagieren können und worauf Sie hierbei achten sollten.
Welche ausländische Pflegekraft sich eignen könnte
Ist eine lückenlose Betreuung eines bzw. einer Pflegebedürftigen in Form von häuslicher Pflege nötig, wird hier gerne eine ausländische Pflegekraft eingesetzt.
Da es sich besonders häufig um weibliche Pflegekräfte aus Polen oder anderen osteuropäischen Ländern handelt, sprechen wir in diesem Artikel oft von einer polnischen Pflegerin oder einer osteuropäischen Pflegerin. Das soll aber nicht heißen, dass die Informationen nicht genauso für männliche Pflegekräfte oder Pflegerinnen aus anderen Ländern gelten würden.
Sie fragen sich bei akutem Bedarf vielleicht, wie schnell Sie eine ausländische Pflegekraft bekommen? Hier bieten eine polnische Pflegekräfte einige Vorteile. Da diese aus Europa stammen, benötigen polnische Pflegekräfte kein Arbeitsvisum. Obendrein wohnen sie in der Regel in Polen auch nur wenige Autostunden vom Einsatzort in Deutschland entfernt. Dies ist besonders in Bezug auf Heimatbesuche hilfreich.
Für polnische Pflegerinnen oder andere ausländische Pflegekräfte gelten generell dieselben Bestimmungen wie für deutsche Arbeitskräfte in Bezug auf Arbeitszeiten, Arbeitsschutz und Urlaub. Daher beträgt auch hier die tägliche Arbeitszeit höchstens acht Stunden, im Einzelfall bis zu zehn Stunden. Um Ruhepausen der Pflegekraft zu gewährleisten, ist es möglich, zusätzliche Besuchsdienste zu engagieren.
Die Pflegerin wohnt im Haus mit dem Pflegebedürftigen
Im Regelfall ist es so, dass die ausländische Pflegerin aus Polen oder anderen Ländern mit der zu pflegenden Person im selben Haus wohnt. Die Pflegerin bleibt je nach Anforderung für einige Monate und wird dann durch eine andere (zumeist ebenfalls polnische) Pflegekraft abgelöst. Häufig wechseln sich immer dieselben zwei Betreuerinnen ab. So wird gewährleistet, dass die Pflegerinnen nicht zu lange von zu Hause weg sind. Dadurch werden Probleme wie Heimweh oder liegenbleibende Verpflichtungen zu Hause vermieden.
Durch die Kontinuität der Pflegepersonen und das Leben im selben Haus dienen die Pflegerinnen als ständige Ansprechpartnerinnen für die zu pflegende Person. Sowohl die Pflegebedürftigen als auch die Angehörigen können sich so gut an die Pflegekräfte gewöhnen. Insbesondere für die Angehörigen stellt es eine große Entlastung dar, wenn sich die Pflege reibungslos einpendelt.
Selbst bei eventuellen Sprachbarrieren profitiert die Kommunikation zwischen Pflegerinnen und Pflegebedürftigen und deren Angehörigen durch eine Kontinuität der Pflegepersonen. Man lernt sich schnell kennen und kann sich zur Not mit Händen und Füßen verständigen. Auch bieten die vermittelnden Pflegeagenturen häufig einen Übersetzungsdienst für polnische Pflegekräfte bzw. andere ausländische Pflegekräfte an.
Polnische Pflegekräfte und ihre Aufgaben
Die polnischen bzw. ausländischen Pflegekräfte übernehmen zusätzlich zur Pflege auch Haushaltstätigkeiten und soziale Tätigkeiten. Laut Vereinbarung dürfen sie folgende Tätigkeiten verrichten:
- Haushaltstätigkeiten, wie z.B. Einkaufen, Kochen, Waschen und Putzen.
- Pflegerische Tätigkeiten, wie z.B. Körperhygiene, An- und Auskleiden, Hilfe beim Essen und beim Trinken.
- Soziale Tätigkeiten, Aktivitäten, die den Pflegebedürftigen Spaß und Freude bereiten, wie z.B. Spazierengehen, Vorlesen, gemeinsam in ein Café gehen.
Tätigkeiten, bei denen eine höhere Qualifikation nötig ist, darf eine ausländische Pflegekraft ohne entsprechende Qualifikation nicht durchführen. Dazu gehören vor allem Krankenpflegetätigkeiten, wie zum Beispiel:
- Wechseln von Verbänden
- Geben von Spritzen
- Zusammenstellen von Arzneien
- Heimbeatmung
Sind diese Tätigkeiten aber eine Notwendigkeit, werden dafür Fachkräfte von ambulanten Pflegediensten beauftragt.
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Diese Voraussetzungen sollten vorhanden sein
Um ihren beruflichen Pflichten nachgehen zu können, benötigt die ausländische Pflegerin ein Zimmer, um sich zurück zu ziehen. Im Wesentlichen sollte das Zimmer über eine Grundausstattung mit Bett, Schrank, Tisch und Stuhl verfügen. Weiterhin gilt eine Internetverbindung über WLAN als selbstverständlich, damit sie mit ihrer Familie zu Hause kommunizieren kann.
Auch sind die Arbeitszeiten von acht Stunden wenn möglich nicht zu überziehen. Zusätzlich sollte mindestens ein freier Tag zur Verfügung stehen. An diesem muss die Pflege anderweitig organisiert werden.
Die Verpflegung der polnischen Pflegekraft
Darüber hinaus muss für die Verpflegung der Pflegekraft gesorgt werden. Hier sollte eine Absprache zur Umsetzung mit dem oder der Pflegebedürftigen bzw. mit den Angehörigen erfolgen.
- Darf die Pflegekraft für ein gewisses Budget für sich selbst Lebensmittel einkaufen?
- Oder isst die Pflegekraft einfach das, was es für alle gibt oder was im Haus ist?
Man sollte bei diesen Regelungen immer beachten, dass das Zusammenleben mit einer fremden Person gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis erfordert. Insbesondere beim Essen gibt es große kulturelle Unterschiede. Je wohler sich aber die polnische Pflegekraft in der ungewohnten Umgebung fühlt, desto mehr Engagement und Fürsorge wird sie dem pflegebedürftigen Menschen gegenüber zeigen.
Die Kosten für eine polnische Pflegekraft
Polnische Pflegekräfte bzw. andere ausländische Pflegekräfte haben einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland, dessen Höhe von der Qualifikation der Pflegkraft abhängt. Häufig werden osteuropäische bzw. polnische Pflegerinnen über deutsche Agenturen vermittelt und sind daher etwas teurer als selbständige polnische Pflegekräfte. Für selbständige Pflegekräfte müssen allerdings häufig zusätzliche Renten- und Krankenversicherungen abgeschlossen werden.
Sie sollten immer darauf achten, dass die ausländische Pflegekraft als Arbeitnehmerin in ihrem Heimatland angemeldet ist. Preisunterschiede gibt es aufgrund der Erfahrung und abhängig von den Sprachkenntnissen der Pflegekraft. Kann diese fließend Deutsch verstehen und sprechen, ist sie teurer als ausländische Pflegekräfte, die kein oder nur sehr wenig Deutsch können.
Es kommen aber noch weitere Kosten für eine polnische Pflegekraft hinzu. Zum Beispiel übernehmen die Arbeitgeber oft die Fahrtkosten zwischen dem Wohnort in Polen oder sonstigem Ausland und dem Einsatzort. Auch sind die Kosten zu bedenken, die freie Kost und Logis mit sich bringen.
Falls die zu pflegende Person etwas unternehmen möchte, zum Beispiel in die Oper oder in ein Restaurant begleitet werden möchte, sind auch diese Kosten für die Pflegekraft zu übernehmen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist zudem, dass viele ältere Menschen kein WLAN zu Hause besitzen. Dieses zählt allerdings zur Grundvoraussetzung der osteuropäischen Pflegerin, die gerne auch mit ihrer Familie im Ausland kommunizieren möchte. Daher muss ein Internetvertrag abgeschlossen werden, der allerdings zusätzliche monatliche Kosten verursacht.
Die Kostenübernahme für polnische Pflegekräfte
Eine Frage drängt sich beim Thema Pflegekraft aus dem Ausland auf: Wer zahlt? Muss man polnische Pflegekräfte privat anstellen oder werden die Kosten von der Kasse übernommen?
Tatsächlich müssen die Kosten für polnische Pflegekräfte nicht komplett von der pflegebedürftigen Person getragen werden. Die Pflegekassen und der Staat bieten finanzielle Unterstützungen an, sofern ein Pflegegrad vorliegt. An diesem misst sich die Höhe der Zuzahlung.
Für die Bezahlung der ausländischen Pflegekraft steht das sogenannte Pflegegeld zur Verfügung, das man ab einem Pflegegrad 2 erhält. Dies geht von 332 Euro im Monat hoch bis 946 Euro im Monat für Pflegegrad 5, dem höchsten Pflegegrad.
Auch bei einer ausländischen Pflegekraft sind Steuern ein Thema. Die Kosten für eine Pflegekraft kann derjenige, der sie bezahlt, in der Steuererklärung angeben. Dabei können Sie die Kosten als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistung mit bis zu 20.000 Euro geltend machen. Maximal 20 Prozent, also 4.000 Euro, können Sie direkt von der Steuerlast absetzen.
Die rechtlichen Vorschriften
Der ordnungsgemäße Beschäftigungs- und Versicherungsstatus der polnischen Pflegekräfte stellt häufig ein Problem dar. Das ist nicht nur bei selbständigen Pflegerinnen aus dem Ausland der Fall, sondern auch bei Agenturen, die die Pflegekräfte vermitteln.
Um nicht versehentlich eine Pflegerin in Schwarzarbeit zu beschäftigen, lassen Sie sich die sogenannte A1-Bescheinigung der Pflegekraft vorlegen. Sie sollten auch eine Kopie davon machen. Mit diesem Dokument wird bescheinigt, dass die Sozialversicherungsbeiträge im Heimatland bezahlt werden.
So finden Sie polnische Pflegekräfte
Es gibt viele seriöse, aber auch einige unseriöse Vermittlungsorganisationen, die Sie im Internet finden. Schauen Sie sich am besten die Webseite an: Hat diese ein Impressum mit Angaben zum Handelsregistereintrag sowie Kontaktinformationen inklusive Telefonnummer und Angaben zur Geschäftsführung, ist das schon einmal positiv. Ebenso sollte ein Hinweis zu Datenschutzbestimmungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorhanden sein. Googeln Sie den Namen der Vermittlung und fügen „Erfahrung“ oder „Bewertung“ hinzu, so finden Sie oft hilfreiche Erfahrungsberichte.
Außerdem werden solche Vermittlungsagenturen auch immer mal wieder getestet. Bei einer seriösen Vermittlungsorganisation können Sie davon ausgehen, dass diese auch im Heimatland der Pflegekräfte nur mit seriösen Agenturen zusammenarbeitet.
Wenn Probleme auftauchen
Es kann passieren, dass insbesondere zu Beginn der Aufnahme einer Pflegerin eine gewisse Eingewöhnungsphase nötig ist. Fremde kommen in das Haus oder die Wohnung, was bei den Pflegebedürftigen Ängste oder Unwohlsein auslösen kann. Treten nach einer anfänglichen Eingewöhnungsphase weiterhin Probleme mit der Pflegerin auf, besteht Gesprächsbedarf: Besprechen Sie die Probleme mit allen Beteiligten.
Wenn die Probleme auf diese Weise nicht behoben werden können, wenden Sie sich am besten direkt an die vermittelnde Organisation. Diese tritt mit der Pflegeagentur im Ausland in Kontakt. Gemeinsam werden sie versuchen, auf Ihre Probleme einzugehen und Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten.
Haben Sie oder Ihre Angehörige Schwierigkeiten, ein Vertrauensverhältnis zum Pflegepersonal aufzubauen, ist möglicherweise ein Wechsel der Pflegeperson notwendig. In einem solchen Fall sollten Sie eindeutige Aussagen bezüglich des Defizits der Pflegerin machen. Dies wird es der Vermittlungsorganisation sowie der Pflegeagentur langfristig erleichtern, die Qualität des Pflegedienstes zu steigern.
Quellen:
Verbraucherzentrale: Ausländische Betreuungskräfte – wie geht das legal?
Pflegehelden: Wir vermitteln polnische Pflegekräfte für eine “24-Stunden-Pflege” und Betreuung im eigenen Zuhause
Pflege zu Hause Küffel: Kompetente Betreuung im eigenen Heim
Wissen in der Box: Polnische Pflegekräfte
In Bezug auf Arbeitszeiten, Arbeitsschutz, Mindestlohn und Urlaub gelten für ausländische Pflegekräfte dieselben Bestimmungen wie für deutsche Arbeitskräfte.
In aller Regel bekommt die Pflegekraft ein eigenes Zimmer mit Grundausstattung und wohnt mit der pflegebedürftigen Person unter einem Dach.
Zu ihren Aufgaben gehören pflegerische und soziale Tätigkeiten sowie Unterstützung im Haushalt. Krankenpflege gehört nur bei entsprechender Qualifikation dazu.
Ausländische Pflegekräfte haben einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Hinzu kommen Kost und Logis sowie die Erstattung der Fahrkosten.
Bei einem anerkannten Pflegegrad zwischen 2 und 5 kann das Pflegegeld für die Versorgung durch eine ausländische Pflegekraft genutzt werden.
Wenn die ausländische Pflegekraft eine sogenannte A1-Bescheinigung vorlegen kann, beweist das, dass die Sozialversicherungsbeiträge im Heimatland bezahlt werden.
Pflegekräfte aus dem EU-Ausland, wie zum Beispiel polnische Pflegekräfte, benötigen kein Arbeitsvisum.
Im Internet finden Sie deutsche Vermittlungsagenturen, die mit Agenturen im Ausland kooperieren. Achten Sie auf einen seriösen Internetauftritt und Erfahrungsberichte.