Reha für pflegende Angehörige – Auszeit zum Kräftetanken
Im Jahr 2020 gab jede:r vierte pflegende Angehörige an, stark überlastet zu sein. Die Befragung der Krankenkasse AOK zeigte außerdem, dass für 43 Prozent eine mittlere Belastung und für 31 Prozent eine geringe Belastung vorliegt.
Diese Belastung, ob sie seelischer oder körperlicher Natur ist, kann so weit gehen, dass sie zu einem Burn-out führen oder sich zu einer Krankheit entwickeln kann. Denn Überforderung, Stress und das ständige Zurückstecken von Bedürfnissen sind nicht gesund und können krank machen. Die daraus resultierenden gesundheitlichen Folgen können Sie vermieden, indem Sie sich Ruhepausen gönnen.
Sind Sie bereits zur die Pflege eines Angehörigen oder einer Angehörigen stark angeschlagen und merken, dass es so nicht weiter geht? Dann könnte ein Reha für pflegende Angehörige für Sie eine große Hilfe sein. Außerdem kann die Reha für pflegende Angehörige gemeinsam mit Ihrem pflegebedürftigen Familienmitglied erfolgen. Auch eine Kur für pflegende Angehörige kann präventiv davor schützen, gesundheitliche Probleme zu entwickeln.
Lesen Sie hier mehr über die Möglichkeit der Kur bzw. Reha für pflegende Angehörige. So können Sie selbst einen Weg aus der Belastung finden und die Pflege Ihres Angehörigen oder Ihrer Angehörigen hinterher wieder mit voller Fürsorge ausführen.
Reha für pflegende Angehörige – Definition
Reha ist eine Abkürzung für Rehabilitation. Das Wort kommt aus dem Lateinischen „rehabilitatio“ und bedeutet Wiederherstellung. Nach dem deutschen Sozialgesetzbuch werden unter anderem Maßnahmen zur Wiedereingliederung von einer Behinderung bedrohten Menschen in das berufliche und soziale Leben in einer Reha durchgeführt (§ 1 SGB IX). Auch pflegende Angehörigen haben ein Recht auf eine Reha.
Heutzutage ist es sogar möglich, die pflegebedürftige Verwandte mit in dem Rehazentrum unterzubringen. Im Verlauf der Reha sollte jedoch das Hauptaugenmerk auf den Bedürfnissen des pflegenden Angehörigen liegen. Neben der Erholung ist ein weiteres Ziel eines Reha- oder Kuraufenthalts, dem pflegenden Angehörigen Werkzeuge an die Hand zu geben, um den Pflegealltag zu verbessern.
Natürlich kann auch bei besonderen Situationen wie bei einem Todesfall eine Kur für pflegende Angehörige nach deren Tod ratsam sein.
Reha für pflegende Angehörige – Voraussetzungen
Für einen Reha-Aufenthalt müssen im unabhängig vom Grund der Reha folgenden Voraussetzung erfüllt sein:
- Die Person muss unter starken gesundheitlichen Einschränkungen leiden
- Die Therapiemöglichkeiten vor Ort müssen ausgeschöpft sein
Auch pflegende Angehörige können eine Reha in Anspruch nehmen. Dies gilt auch wenn sie Unterstützung bei der Pflege eines Angehörigen oder einer Angehörigen zum Beispiel durch einen ambulanten Pflegedienst haben.
Die Voraussetzungen für eine Kur hingegen sind weniger streng. Für die Beantragung einer Kur muss lediglich ein Gesundheitsrisiko vorliegen. Das Ziel einer Kur ist es, präventiv gezielt gegen mögliche Krankheitsschäden vorzugehen.
Kur für pflegende Angehörige – Vor- und Nachteile
Generell liegen die Vorteile einer Kur oder einer Reha darin, dass der Fokus ganz auf das Wohlbefinden und den gesundheitlichen Zustand der pflegenden Angehörigen liegt. Im Alltag stecken pflegende Angehörige häufig hinter ihren pflegebedürftigen Verwandten zurück. Das soll in der Kur bzw. Reha vermieden werden.
Vorteile
Daher bieten sowohl eine Kur als auch eine Reha für pflegende Angehörige unter anderem folgende positive Effekte:
Auszeit genehmigen
Abstand gewinnen von der täglichen Pflegesituation und ganz bei sich und seinen Bedürfnissen sein
Professionelle Behandlung
Physiotherapeutische und/oder psychotherapeutische Einzel- und Gruppensitzungen
Suche einer Einrichtung
Um Stresssituation zu erkennen und bewältigen zu können (z. B. Erlernen von autogenem Training) und um depressive Phasen zu bewältigen.
Lebenssituation verbessern
Mittel und Wege finden, um die aktuelle Pflegesituation zu vereinfachen z. B. durch das Nutzen von Tages -und Nachtpflege.
Stärkung des Selbstwertgefühls
& zusätzlich ein Austausch mit Menschen, die sich in einer ähnlichen Situation befinden.
Pflegende Angehörige können ihre hilfsbedürftige Angehörige, wie beispielsweise ein pflegebedürftiges Elternteil, mit zu der Reha bzw. Kur mitnehmen. Eine gemeinsame Kur für pflegende Angehörige und den Pflegebedürftigen bzw. die Pflegebedürftige kann allerdings auch ein Nachteil sein, da somit nicht vollständig der Fokus auf den Bedürfnisse der pflegende Angehörigen liegt.
Schwierigkeiten
Weitere Schwierigkeiten bei der Beantragung und Durchführung einer Reha bzw. Kur für pflegende Angehörige hierin liegen:
Suche einer Einrichtung
Die Suche nach einer geeigneten Einrichtung: Nicht in jeder Kur- und Rehaeinrichtung können pflegebedürftigen Verwandten mitgenommen werden. Die Suche kann aufwändig sein.
Kurzzeitpflege für Pflegebedürftigen
Die Unterbringung des Pflegebedürftigen oder der Pflegebedürftigen: Eine Kurzzeitpflegeeinrichtung muss für den gleichen Zeitraum wie die Reha gefunden werden.
Kostenübernahme
Die Kostenübernahme klären: Für Ihre Rehabilitation und die Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege für die pflegebedürftige Person muss die Kostenübernahme geklärt werden.
Können pflegende Angehörige und Pflegebedürftige gemeinsam eine Reha-Kur machen?
Generell ist es in einigen Reha- bzw. Kur-Zentren möglich die pflegebedürftige Person mit in die Kur aufzunehmen. Hierbei sollten die eigenen Bedürfnisse abgewogen werden. Es ist eine sehr individuelle Abwägung der Vor- und Nachteile, ob Sie die Reha alleine antreten möchten oder Ihre:n pflegebedürftige:n Angehörige:n mitnehmen. Am besten wäre es, dies mit allen Beteiligten zu besprechen.
Wenn Sie sich dafür entscheiden ist es in manchen Reha-Zentren möglich, Ihren Angehörigen sogar im gleichen Zimmer unterzubringen. Alternativ können aber auch getrennte Zimmer angeboten werden. Weiterhin können Sie auch Ihre:n Angehörige:n in der Nähe des Reha-Zentrums in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung unterbringen, sodass der Kontakt erhalten bleibt.
Unterbringung der pflegebedürftigen Person während der Kur
Es ist möglich, den bzw. die pflegebedürftige:n Angehörige:n während Ihrer Kur bzw. Reha bei sich in der Nähe oder daheim in Kurzzeitpflege betreuen zu lassen. Weiterhin können Sie auch eine Betreuung in Form einer Verhinderungspflege beantragen. So kann Ihr:e Verwandte:r im gewohnten Umfeld verbleiben und wird vertretungsweise von einer anderen Person oder einem Pflegedienst gepflegt.
Reha für pflegende Angehörige – der Antrag
Eine Reha können Sie sich von Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin verordnen lassen, falls er oder sie es Ihnen nicht selbst bereits anrät. Er oder sie wird Sie nach den Gründen befragen, welche zu dem angestrebten Kuraufenthalt führen. Für eine Kur können Sie zum Beispiel aus dem Internet ein Antragsformular downloaden und den Antrag selbst ausfüllen. Jedoch kommen je nach Reha bzw. Kurleistung unterschiedliche Kostenträger in Betracht:
Wenn es während der Pflegetätigkeit zu einem Unfall oder einer direkt darauf zurückzuführenden Krankheit kam.
Wenn es um die Vermeidung von Gesundheitsproblemen oder eine Pflegebedürftigkeit geht.
Wenn es um den Erhalt der Arbeitskraft bzw. den Weg zurück ins Arbeitsleben geht.
Als Antragsteller:in wissen Sie verständlicherweise nicht immer, welche Förderstelle zuständig ist. Deshalb können Sie den Antrag an jeden der Leistungsträger richten. Der Antrag wird dann an die zuständige Förderstelle weitergegeben.
Kur für pflegende Angehörige – Kosten
Bewilligt die jeweilige Förderstelle Ihren Reha- oder Kur-Aufenthalt, werden Ihnen die Kosten für die Kur erstattet. Bei einer privaten Krankenversicherung muss allerdings geprüft werden, ob die Kur bzw. Reha-Kosten übernommen werden.
Weiterhin werden Ihnen die Fahrtkosten zur Reha- bzw. Kur-Klink in der Regel zurückerstattet. Diese werden vom Leistungsträger übernommen. Dabei ist es möglich mit dem eigenen Fahrzeug anzureisen oder auch öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Einige Leistungsträger holen die Reha-Teilnehmer:innen auch mit eigenen Fahrzeugen direkt von zu Hause ab. Auch dies sollten Sie mit Ihrem Leistungsträger abklären.
Quellen:
Das Rehaportal: Reha für pflegende Angehörige
Techniker Krankenkasse: Reha-Maßnahmen und Vorsorgekuren
AOK: Pflege-Report 2020: Rund ein Viertel der Pflegehaushalte „hoch belastet“
Wissen in der Box: Reha für pflegende Angehörige
Reha ist eine Abkürzung für Rehabilitation und meint alle Maßnahmen zur Wiedereingliederung von einer Behinderung bedrohten Menschen in das berufliche und soziale Leben. Das Recht auf Reha ist gesetzlich festgelegt.
Die Person muss unter starken gesundheitlichen Einschränkungen leiden wobei die Therapiemöglichkeiten vor Ort ausgeschöpft sind.
Generell ist es möglich aber Sie sollten zunächst die Vor- und Nachteile abwägen, ob Sie die Reha alleine oder mit ihrem pflegebedürftigen Angehörigen antreten möchten.
Es gibt die Möglichkeit der Betreuung in der Nähe des Kurorts oder zu Hause im Rahmen der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege.
Sie können sich eine Reha on Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin verordnen lassen. Als Kostenträger kommt je nach Leistung die Krankenkasse, Unfall- oder Rentenversicherung infrage.