Das Landespflegegeld in Bayern
Einen Sonderfall der Pflegegeldleistung gibt es im Bundesland Bayern. Seit Mai 2018 gibt es dort das Landespflegegeld. Bayern gewährt es zusätzlich zum allgemeinen Pflegegeld. Grundsätzlich ist das Landespflegegeld als Anerkennung für pflegende Angehörige gedacht und beträgt 1000€ pro Jahr.
Als sogenannte Fürsorgeleistung ist es eine nicht steuerpflichtige Einnahme. Bayern hat dafür ein Landesamt für Pflege eingerichtet. Grundsätzlich gilt, Antragssteller beantragen das Landespflegegeld einmalig. Der Anspruch überträgt sich automatisch auf die folgenden Pflegejahre.