Pflegestufe 2 – Die Voraussetzungen und Leistungen

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Uta Leyke

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Pflegestufe 2 war bis Ende des Jahres 2016 die mittlere von drei Pflegestufen. Je nachdem wie hoch der Pflegebedarf einer Person war, wurde sie der Pflegestufe 1, 2 oder 3 zugeordnet.  

Für den Erhalt der Pflegestufe 2 musste die Pflegebedürftigkeit stark ausgeprägt gewesen sein. 

Wichtig: Die Pflegestufen wurden 2017 in sogenannte Pflegegrade umgewandelt. Personen, die früher die Pflegestufe 2 erhielten, bekommen seitdem automatisch den Pflegegrad 3. Liegt eine zusätzliche Einschränkung der Alltagskompetenz vor, erhalten Pflegebedürftigte der ehemaligen Pflegestufe 2 nun den Pflegegrad 4.

Ausführliche Informationen zu der Umwandlung der Stufen in Grade erhalten Sie in unserer Übersicht zu den Pflegegraden

Die Leistungen des heutigen Pflegegrads 2 sind also nicht mit denen der Pflegestufe 2 zu vergleichen. Gegenüber der Pflegestufe 2 sind bei Grad 2 die Pflegebedürftigkeit und damit auch die Leistungen der Pflegeversicherung geringer. 

Viele Menschen verwenden die beiden Begriffe synonym. Suchen Sie aktuelle Informationen zum neuen Pflegegrad 2? 

Die nachfolgenden Informationen in diesem Artikel beziehen sich auf die Regelungen der alten Pflegestufe 2. Zudem erklären wir Ihnen, was sich durch die Umwandlung des Pflegegsystems für Pflegebedürftige der ehemaligen zweiten Pflegestufe verändert hat.

Inhalt

Voraussetzungen für den Erhalt von Pflegestufe 2

In Worten definierte sich die Pflegestufe 2 als eine “Schwerpflegebedürftigkeit” der betroffenen Person. Es musste also ein erheblicher Pflegebedarf vorliegen. Dieser wurde zu Zeiten der Pflegestufen noch in Pflegeminuten pro Tag berechnet. Für Pflegestufe 2 musste der Zeitaufwand für die Pflege durchschnittlich mindestens drei Stunden am Tag zu unterschiedlichen Tageszeiten umfassen. Alleine auf die Grundpflege (Körperpflege, Nahrungszubereitung und -einnahme sowie Mobilität) mussten dabei mindestens zwei Stunden verwendet werden, während der Rest der Zeit Hilfe im Haushalt genutzt werden sollte.

Die Pflegestufen wurden nach einer Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) vergeben. Dies ist nach wie vor der Fall, wobei das Konzept der Gutachtenerstellung deutlich überarbeitet wurde.

In den alten Gutachten zu den Pflegestufen konnten Menschen mit psychischer und geistiger Einschränkung oder Behinderung nicht richtig erfasst werden. Daher wurde für diese zusätzlich bewertet, wie weit die Alltagskompetenz eingeschränkt ist. Bei vorliegender eingeschränkter Alltagskompetenz, beispielsweise durch eine Demenz, konnte die Pflegeversicherung über die üblichen Pflegeleistungen der Pflegestufe hinaus weitere Betreuungsleistungen bewilligen.

Menschen, bei denen eine eingeschränkte Alltagskompetenz vorlag, wurden im Januar 2017 von der Stufe 2 in Pflegegrad 4 eingestuft. Diejenigen, auf die diese Einschränkung nicht zutraf, wurden automatisch dem Pflegegrad 3 zugeordnet.

Die heutige Bewertung der Pflegebedürftigkeit erfolgt seit der Umstellung anders: Das neue Begutachtungsassessment des MDK zielt auf die Beeinträchtigung der Selbständigkeit von Pflegebedürftigen ab und nicht auf die Pflegeminuten pro Tag. Außerdem wird durch fünf differenziertere Module der Bewertung die eingeschränkte Alltagskompetenz direkt mit aufgenommen. Damit werden nun vor allem die vielen Demenzkranken sinnvoller eingruppiert.

Vor allem für Personengruppen, denen noch eine der alten Pflegestufen zugeteilt wurde, kann es sinnvoll sein, die aktuelle Pflegesituation neu zu beurteilen und ggf. einen Antrag auf Höherstufung des Pflegegrades zu stellen.

Pflegestufen mit eingeschränkter Alltagskompetenz

Die eingeschränkte Alltagskompetenz bezieht sich auf geistige und psychische Einschränkungen. Diese wurde beim Pflegestufensystem vor 2017 separat erhoben. Pflegebedürftige erhielten somit eine Pflegestufe, die sich vor allem um die Pflegebedürftigkeit aufgrund körperlicher Einschränkungen bezog.

Kamen, wie bei Demenzpatient:innen, darüber hinaus geistige Einschränkungen hinzu, konnten Betroffene eine Pflegestufe 1, 2 oder 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz haben. Dies bedeutete, dass sie Geldleistungen für zusätzliche Betreuung erhielten.

Leistungen bei Pflegestufe 2

Die Leistungsarten, die vor Ende des Jahres 2016 für die zweite Pflegestufe vorgesehen waren, sind mit den heutigen Leistungsarten inhaltlich vergleichbar, wurden mitunter jedoch finanziell erhöht. Zu diesen Leistungen gehörten und gehören weiterhin für zu Hause Gepflegte das Pflegegeld oder die Pflegesachleistungen für die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst sowie Beiträge zur stationären Pflege und zur Tages- und Nachtpflege

Andere finanzielle Unterstützungen der Pflegeversicherung waren und sind unabhängig vom jeweiligen Pflegegrad. Diese haben sich überwiegend bei der Reform von den Pflegestufen zu den Pflegegraden auch nicht stark verändert. Zu nennen sind hier die Zuschüsse zu den monatlichen Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch oder zu einem Hausnotruf. 

Auch gab es schon damals Zuschüsse für Pflegebedürftige, die mit anderen Pflegebedürftigen gemeinsam in einer Pflege-WG wohnten. Außerdem konnten notwendige Wohnraumanpassungen finanziell von der Pflegeversicherung unterstützt werden, was sich bis heute nicht verändert hat.

Pflegestufe 2 – Was hat sich geändert?

Pflegebedürftige mit der zweiten Pflegestufe wurden zum Jahreswechsel 2016/2017 automatisch in den neuen Pflegegrad 3 eingestuft, ohne, dass eine weitere Begutachtung dazu nötig war. Pflegebedürftige mit der zweiten Pflegestufe und gleichzeitiger eingeschränkter Alltagskompetenz wurden dem Pflegegrad 4 zugeordnet.

Übrigens: Jedem pflegebedürftigen Menschen steht ein halbjährliches Beratungsgespräch und somit auch eine Neubeurteilung durch den MDK zu. Dieser Anspruch hat sich seit dem Pflegestärkungsgesetz von 2016 bis heute nicht geändert.

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie oder Ihr:e pflegebedürftige:r Angehörige:r nicht dem tatsächlich entsprechenden Pflegegrad zugeordnet sein sollte, zögern Sie nicht, Kontakt zu Ihrer Krankenkasse bzw. Pflegekasse aufzunehmen und um eine neue Begutachtung zu bitten.

Im Folgenden wollen wir Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Änderungen geben, die aus der Ablösung der Pflegestufe 2 durch die Pflegegrade 3 oder 4 gefolgt sind:

  • Bei der Begutachtung durch den MDK wird nun ein umfangreicherer, differenzierterer Kriterienkatalog verwendet, um den Grad der Pflegebedürftigkeit einer Person festzustellen.
  • Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit orientiert sich nicht mehr am täglichen Hilfebedarf in Pflegeminuten, sondern an einer Beurteilung der Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person. Bei Pflegestufe 2 waren zuvor 120 – 180 notwendige Pflegeminuten pro Tag maßgeblich.
  • Kognitive Beeinträchtigungen, z. B. durch Demenz, psychische Erkrankungen oder geistige Behinderung, werden nun deutlich stärker berücksichtigt.
  • Vom Staat werden insgesamt mehr Gelder für die Pflege bereitgestellt und die steigende Preisentwicklung bei ambulanten Pflegediensten wird nun stärker berücksichtigt. Eine weitere Erhöhung des Pflegebudgets ist ab Juli 2021 geplant.
  • Die Geldleistungen für Pflegebedürftige und/oder deren pflegende Angehörige wurden durchschnittlich deutlich erhöht. Die Beiträge für die stationäre Pflege wurden bei der Pflegestufe 2 ohne Demenz zwar leicht gemindert, alle anderen Beiträge der Pflegeversicherung wurden jedoch stark erhöht.

Vor allem profitieren hier diejenigen Pflegebedürftigen, bei denen zusätzlich zu körperlichen Einschränkungen auch kognitive Beeinträchtigungen vorliegen.

Die folgende Tabelle zeigt die Unterschiede der monatlichen Geldleistungen bei Pflegestufe 2 und dem Äquivalent des Pflegegrads 3 sowie die Leistungen bei Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz und der entsprechenden Pflegestufe 4.

Quellen:

Deutsches Medizinrechenzentrum: Pflegegeld und -sachleistungen nach PSG II