Die Pflegekasse
Die, von den Versicherten im Rahmen der Sozialabgaben eingezahlten, Beiträge sind die Grundlage dafür, dass Pflegeleistungen bezahlt werden können. Diese Art der Vorsorge gewinnt aufgrund des demographischen Wandels an Bedeutung, da die Menschen werden immer älter werden. Damit steigt auch die Anzahl der Personen, die pflegebedürftig werden und gleichsam sinkt die Zahl derjenigen, die anfallende Kosten tragen.
Neben Zahlungen für häusliche und stationäre Pflege, zahlt die Pflegekasse Zuschüsse für Anschaffungen, die durch eine Gebrechlichkeit nötig werden.
Welche Leistungen übernimmt die Pflegekasse?
Die Pflegekasse dient als finanzielle Absicherung für pflegebedürftige Personen. Pflegekassen sind den Krankenkassen angegliedert und somit Teil unseres Sozialsystems. Seit dem 01.01.2017 gibt es bei der Pflegekasse im Rahmen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes einige Änderungen. Nun ist in fünf Pflegegraden festgelegt, welche Beeinträchtigungen vorliegen müssen, um die jeweils entsprechenden Leistungen zu erhalten. Diesen Anspruch hat jeder, der Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung und pflegebedürftig ist. Im folgenden Artikel erhalten Sie einen Überblick über alle wichtigen Informationen rund um die Pflegekasse.Wie finanziert sich die Pflegekasse?
Damit dieses Sozialsystem funktioniert, ist die Solidargemeinschaft aller Sozialversicherten gefragt. Die Pflegesicherung dient zur finanziellen Absicherung im Falle einer Pflegebedürftigkeit. Sie ist Teil der Sozialversicherung und im Sozialgesetzbuch (SGB XI) verankert und geregelt. Gesetzlich Krankenversicherte zahlen die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung als Abgabe auf den Bruttolohn bei einer der gesetzlichen Pflegekassen ein. Für privat Versicherte bestehen entsprechende Bestimmungen: Sie müssen die Pflegebeiträge bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen entrichten.Ein wichtiger Unterschied der Pflegeversicherung zur Krankenversicherung ist der, dass hier eine Kostendeckung nicht beabsichtigt ist. Es wird also immer nur ein Teil der durch die Pflege notwendig werdenden Ausgaben erstattet. Selbst bei einer privaten Pflegeversicherung werden nur Zuschüsse gezahlt. Wem an einer weitergehenden Abdeckung interessiert ist, für den kommt eine Pflegezusatzversicherung in Frage. Verschiedene Varianten wie Pflegetagegeldversicherung, Pflegerentenversicherung oder eine reine Pflegekostenversicherung tragen im Bedürftigkeitsfall zur Entlastung bei.Pflegegeld
Das Pflegegeld wird an die Pflegebedürftigen bezahlt, wenn sie im familiären Umfeld von Angehörigen oder anderen privaten Betreuern gepflegt werden.Pflegesachleistungen
Die Pflegesachleistung steht den Pflegebedürftigen monatlich entsprechend ihres Pflegegrads zu. Der Anspruch entsteht, wenn ein Pflegedienst zu Hause in Anspruch genommen wird. Der Pflegedienst rechnet die entstehenden Kosten direkt mit der Kasse ab.Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen entstehen beispielsweise dann, wenn Pflegesachleistungen nicht voll ausgeschöpft wurden. Alternativ werden dann haushaltsnahe Dienstleistungen, Betreuung bei Demenz von der Kasse erstattet. Pflegegeldzahlungen und Pflegesachleistungen können ebenfalls kombiniert werden.Tages- und Nachtpflege, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Tages- und Nachtpflege sowie Verhinderungspflege für den Fall, dass der Pflegende für einen Zeitraum von maximal sechs Wochen nicht stattfinden kann, sind ebenfalls Ansprüche die erstattet werden. Weiterhin gehören Kosten für eine notwendige Kurzzeitpflege zu den Leistungen der Pflegeversicherung.Erstattungsfähige Hilfsmittel
Wer hat Anspruch auf die Leistungen?
Voraussetzung für die Pflegekassenleistung ist, dass Erkrankungen vorliegen, die für den Versicherten und seine Angehörigen mit einem erheblichen Pflegeaufwand verbunden sind.Nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der jeweiligen Krankenversicherung wird der Pflegegrad festgelegt, wodurch zum Beispiel erstattungsfähige Pflegehilfsmittel in Anspruch genommen werden können. Sollte Ihrer Meinung nach – am besten unterstützt durch die behandelnden Ärzte – die Einstufung nicht der Einschränkung gemäß vorgenommen werden, können Sie Widerspruch einlegen. Wird diesem nicht stattgegeben, ist der nächste Schritt die Einreichung einer Klage vor dem Sozialgericht.Privat oder gesetzlich versichert – in welchem Fall zahlt die Pflegekasse?
Die Pflegekasse erstattet grundsätzlich nur einen Teil der entstehenden Unkosten. Selbst bei einer privaten Pflegeversicherung werden nur Zuschüsse gezahlt. Wem an einer weitergehenden Abdeckung interessiert ist, für den kommt eine Pflegezusatzversicherung in Frage. Verschiedene Varianten wie Pflegetagegeld-Versicherung, Pflege-Rentenversicherung oder eine reine Pflegekosten-Versicherung tragen im Bedürftigkeitsfall zur Entlastung bei.Weitere interessante Artikel
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