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Krankentransport – Ihre Rechte auf Krankenbeförderung

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Elisabeth Vatareck

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Pflegebedürftige Menschen haben in der Regel einige Termine bei Fachärzten oder in Fachkliniken. Häufig sind sie durch ihre Krankheit oder aufgrund ihres Alters in ihrer Mobilität eingeschränkt. Obwohl viele Pflegebedürftige die Fahrten zum Arzt bzw. zur Ärztin oder ins Krankenhaus lange selbstständig organisieren können, kann jedoch der Punkt kommen, ab dem der Weg zum Arzt krankheitsbedingt zu einem Hindernis wird und ein Krankentransport bestellt werden muss.

Viele pflegende Angehörige möchten dann gerne helfen und die Fahrten übernehmen. Das ist jedoch mit einem hohen Aufwand verbunden. In manchen Fällen ist es auch aufgrund der Verfassung der gepflegten Person auch gar nicht mehr möglich. Daher gibt es den Krankentransport, dessen Kosten von der Krankenkasse getragen werden können. Angehörige werden entlastet und der Krankentransport sicher durchgeführt.

Allerdings kann nicht jeder Transport einer pflegebedürftigen Person immer erstattet werden. Wenn Sie als pflegende:r Angehörige:r einen Krankentransport durchführen und erstatten lassen möchten, sollten Sie einige Dinge beachten. Wir wollen diese im folgenden Artikel genauer beleuchten.

Inhalt

Die Definition von Krankentransporten

Bei einem Krankentransport werden Personen nach einem Unfall, einer schweren Erkrankung oder aufgrund von Pflegebedürftigkeit mit einem Krankentransportfahrzeug zu einem Arzt bzw. einer Ärztin oder ins Krankenhaus befördert. Und zwar solche Personen, die ohne Hilfe nicht selbstständig zu dem Untersuchungsort gelangen könnten und diese Hilfe auch nicht anderweitig organisieren können.

Solche Krankentransporte sind laut Definition medizinisch notwendig und bedürfen der Betreuung durch ausgebildetes Fachpersonal. Der Krankentransport ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die für die Kosten aufkommt.

Die verschiedenen Arten von Krankenbeförderung

Es gibt zwei unterschiedliche Arten, bei denen eine Krankenkasse die Beförderung von pflegebedürftigen Menschen übernehmen kann. Es handelt sich um den Krankentransport oder um die Krankenfahrt. Sie können jeweils von einem Arzt verordnet werden.

Der Krankentransport

Ein Krankentransport wird häufig auch als Krankenbeförderung bezeichnet. Hierbei werden Personen zur Arztpraxis oder in die Klinik befördert, die aufgrund ihres gesundheitlichen Zustandes kein eigenes Auto, Taxi oder öffentliches Verkehrsmittel nutzen können. Ein spezieller Krankentransportwagen und eine fachliche Betreuung sind dazu notwendig. Dabei ist zu beachten, dass ein Krankentransport zu einer ambulanten Behandlung vor Antritt der Fahrt von der Krankenkasse genehmigt werden muss.

Die Krankenfahrt

Eine Krankenfahrt dagegen ist eine Fahrt eines erkrankten Menschen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, einem privaten Pkw oder einem Taxi. Bei dieser Art der Beförderung ist keine medizinische Betreuung durch geschultes Personal nötig. Sie kann daher zum Beispiel durch einen Krankenfahrdienst übernommen werden. Auch bei der Krankenfahrt ist unter bestimmten Umständen eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse möglich, wenn die Übernahme vor Fahrtantritt von der Kasse genehmigt wurde.

Diese Personengruppen können auf Krankentransporte zurückgreifen

Die Verordnung für einen Krankentransport ist gesetzlich nur dann vorgesehen, wenn er medizinisch notwendig ist. Das heißt, dass die Person nicht in der Lage ist, selbst mit Bus, Bahn oder dem eigenen Auto zu einer notwendigen Behandlung zu fahren. Die folgenden Patientinnen und Patienten sind laut dem fünftem Sozialgesetzbuch (SGB V) dazu berechtigt:

  • Patient:innen, die über längere Zeit eine regelmäßige Behandlung benötigen. Dazu gehören Dialysebehandlung, onkologische Strahlentherapie oder Chemotherapie.
  • Patient:innen, die wegen ihres gesundheitlichen Zustands unbedingt einen Krankentransportwagen brauchen, wie zum Beispiel die notwendige fachgerechte Lagerung eines Dekubituspatienten. Auch Personen mit einer stark ansteckenden Krankheit zählen dazu.
  • Mobilitätseingeschränkte Patient:innen, die entweder über einen Schwerbehindertenausweis verfügen oder den Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 erhalten eine Sondergenehmigung, wenn sie eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung haben.

Für all diese Patient:innen gilt allerdings eine Genehmigungspflicht für Transporte. Das bedeutet, dass sie die ärztliche Verordnung bei ihrer Krankenkasse zur Genehmigung vorlegen müssen, bevor sie den Krankentransport in Anspruch nehmen.

Die Kosten für einen Krankentransport

Die Krankentransport Kosten können sehr unterschiedlich ausfallen. Das ist abhängig vom Ort, da die Behörden vor Ort die Gebühren bestimmen. Außerdem sind die Kosten abhängig vom Wochentag und von der Tageszeit. An Wochenenden, Feiertagen und nachts werden in der Regel deutlich höhere Gebühren fällig als tagsüber an Werktagen.

Im Durchschnitt kostet ein Krankentransport mit medizinischer Betreuung rund 150 Euro. Je länger die zu fahrende Strecke, umso mehr kostet der Transport. Die meisten Krankentransport Anbieter berechnen jenseits einer Kilometerhöchstgrenze je weiterem gefahrenen Kilometer pauschal Kilometergebühren von zwei bis drei Euro.

Ist die Übernahme der Krankentransportkosten durch die Krankenkasse genehmigt worden, zahlen gesetzlich Versicherte nur einen Bruchteil der Kosten. Nach den gesetzlichen Vorgaben sind zehn Prozent der anfallenden Kosten vom Versicherten zu zahlen. Die Zuzahlung darf jedoch maximal bei zehn und minimal bei fünf Euro liegen.

Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Damit die Kosten eines Krankentransports von der Krankenkasse übernommen werden, muss eine Voraussetzung unbedingt erfüllt werden: Der Krankentransport hat eine zwingende medizinische Notwendigkeit. Diese ist entweder bei Fahrten zu stationären Behandlungen oder bei den bereits genannten Personengruppen der Fall. Bei Fahrten zu stationären Behandlungen ist für die Kostenübernahme keine Genehmigung von der Kasse nötig.

Für Fahrten zu ambulanten Behandlungen ist dagegen eine Genehmigung im Voraus notwendig. Um diese zu erhalten, benötigen Sie zunächst die Verordnung eines Arztes oder einer Ärztin. Darin wird versichert, dass die Fahrt medizinisch notwendig ist. Diese Verordnung wird auch als Krankentransportschein bezeichnet. Sie reichen diesen Transportschein bei der Krankenkasse ein, die den Transport genehmigen muss.

Die Buchung eines Krankentransports und die Verrechnung der Kosten

Mit dem genehmigten Transportschein können Sie beziehungsweise der Patient oder die Patientin einen Krankentransport bestellen. Der Transportschein wird dann zum Beispiel bei einer Krankenfahrt im Taxi dem Fahrer oder der Fahrerin vorgelegt. Das Transportunternehmen rechnet die Fahrt anschließend direkt mit der Krankenkasse ab.

Quellen:

Krankenkasseninfo: Krankentransport und Krankenfahrten als Krankenkassenleistung

Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Krankenbeförderung

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V): Gesetzliche Krankenversicherung

Wissen in der Box: Krankentransport

Ein Krankentransport ist die Beförderung von mobilitätseingeschränkten, häufig pflegebedürftigen Personen zu einem Facharzt bzw. einer Fachärztin oder ins Krankenhaus.

Man unterscheidet den Krankentransport und die Krankenfahrt, bei der kein geschultes Personal in einem speziellen Krankentransportwagen nötig ist.

Anspruch auf Krankentransporte haben schwer erkrankte Patient:innen oder Personen mit bestimmten Pflegegraden.

Insgesamt kostet ein Krankentransport 100 bis 300 Euro. Bei Übernahme durch die Krankenkasse liegt der Eigenanteil bei mindestens fünf bis maximal zehn Euro.

Wenn der Arzt oder die Ärztin eine Verordnung über die medizinische Notwendigkeit der Fahrt ausstellt, genehmigt die Krankenkasse in der Regel die Kostenübernahme.