Pflege und Corona - Dies sollten Angehörige beachten
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Seit vielen Monaten haben wir es in Deutschland und auf der ganzen Welt mit der Corona-Pandemie zu tun. Auch wenn jeder Einzelne auf seine Art von den Einschränkungen und persönlichen Sorgen betroffen ist, wird das Thema Corona und Pflege als besonders kritisch betrachtet.
Pflegebedürftige sind in vielerlei Hinsicht von einer Corona-Infektion besonders bedroht: Die meisten pflegebedürftigen Personen gehören schon wegen ihres Alters zur Risikogruppe. Zudem leiden viele an mehreren, oft auch chronischen, Krankheiten. Das Immunsystem dieser Personen ist oft gegenüber gleichaltriger Gesunder schwächer. Kommt es zu einer Covid-19 Erkrankung, verläuft diese bei Patienten höheren Alters mit Vorerkrankungen häufig schwer und ist potentiell lebensbedrohlich.
Körperlich wenig beeinträchtigte Pflegebedürftige, wie zum Beispiel Demenzkranke, gehören vielleicht nicht mehreren Risikogruppen gleichzeitig an. Dafür kann unter Umständen ihr unvorsichtiges Verhalten außer Haus das Risiko einer Infektion stark erhöhen.
Im Folgenden wollen wir Ihnen einen Überblick bieten, was Sie während der Corona-Pandemie beachten müssen, wenn Sie selbst Pflegebedürftig sind oder einen pflegebedürftigen Angehörigen haben.
Was bedeutet Corona für Pflegebedürftige?
Für die meisten pflegebedürftigen Personen stellt eine Corona-Infektion ein großes Risiko dar. Nicht nur aufgrund eines höheren Alters, sondern auch wegen zugrunde liegenden gesundheitlichen Einschränkungen ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass eine Covid-19 Infektion bei ihnen schwer verläuft. Der Altersmedian der Sterbefälle liegt in Deutschland derzeit bei 82 Jahren. Das bedeutet, dass das Durchschnittsalter aller an Covid-19 verstorbenen Deutschen 82 Jahre ist.
Natürlich ist es nur eine Statistik und es gibt zum Glück auch immer wieder Fälle, in denen auch über 100-Jährige eine Corona-Infektion besiegen. Dennoch müssen wir als Gesellschaft insbesondere die besonders gefährdeten Risikogruppen vor einer Corona-Infektion schützen.
Der einfachste Schutzmechanismus ist dabei die Einschränkung der Kontakte zu anderen Menschen. Je nach Pflegegrad ist das für Pflegebedürftige mehr oder weniger möglich. Aber auch wenn Pflegebedürftige recht gut alleine zurecht kommen stellt sich die Frage: Wie geht es ihnen dabei, wenn die gewohnten Kontakte zu Familie und Freunden eingeschränkt werden? Was ist das größere Übel: Das Ansteckungsrisiko oder geliebte Menschen nicht sehen zu dürfen?
Sind Pflegebedürftige auf Hilfe bei der Selbstversorgung angewiesen, kann dieser Kontakt nicht eingeschränkt werden. Für diese notwendigen Kontakte während der Pflegetätigkeiten bedarf es während der Corona-Pandemie strikten Einhaltung der Hygieneregeln. Egal, ob dabei ein ambulanter Pflegedienst die Pflege übernimmt oder Angehörige. Mit der Einhaltung von Hygienemaßnahmen und Schutzbekleidung kann das Risiko einer möglichen Infektionsübertragung verringert werden.
Was ist zu beachten?
Befindet sich ein Pflegebedürftiger in einem Alten- oder Pflegeheim sollten Angehörige bei ihren Besuchen abwägen:
- Wie groß ist das Risiko, den pflegebedürftigen Angehörigen mit Corona anzustecken?
- Möchte ich dieses Risiko eingehen und meinen Angehörigen besuchen?
- Wie sieht das heiminterne Konzept für soziales Leben aus, das eine mögliche Isolation abfängt?
Handelt es sich bei dem Pflegebedürftigen um eine Person mit eingeschränkten Alltagsfähigkeiten, zum Beispiel durch eine Demenzkrankheit, ist eine genaue Risikobewertung geboten. Oft nimmt diese Personengruppe bei noch nicht stark ausgeprägte Demenz am normalen Leben teil. Inwieweit sie dabei die notwendige Vorsicht vor einer Corona-Infektion walten lassen, sollte die möglicherweise einzuführenden Regeln bestimmen. Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie hat einen Leitfaden für den Umgang mit Demenzkranke zu Pandemie-Zeiten herausgegeben.
Ich pflege meinen Partner zu Hause – Was muss ich wegen Corona beachten?
Führen Sie alleine die Pflege eines Partners oder anderen Angehörigen zu Hause durch, habe Sie eine gewisse Kontrolle über das Ansteckungsrisiko. Das ist schon mal eine gute Ausgangssituation. Sie können Ihr eigenes Verhalten in vielen Fällen so anpassen, dass Sie Ihr Ansteckungsrisiko verringern können. Haben außer Ihnen nur wenige Personen Kontakt zum Pflegebedürftigen, ist das Ansteckungsrisiko für eine Corona-Infektion überschaubar.
Je nachdem, welchem Ansteckungsrisiko Sie selbst ausgesetzt sind, können Sie zu Hause Schutzmaßnahmen einführen. So mag es unter Umständen und wenn es die räumlichen Gegebenheiten zulassen, sinnvoll sein, dass Sie getrennt voneinander schlafen. Im täglichen Umgang sollten Sie besonders darauf achten, dass die Hygienemaßnahmen eingehalten werden.
Verwenden Sie unbedingt die Ihnen von der Pflegeversicherung zustehenden Pflegehilfsmittel, damit Sie Ihren Partner bei den Pflegetätigkeiten vor einer möglichen eigenen Infektion schützen. Lüften Sie regelmäßig gut durch, halten Sie sich an die Nies- und Husten-Etikette und das regelmäßige gründliche Händewaschen. Die Pflege und den gemeinsamen Alltag so zu gestalten, als hätte man selbst eine Erkältung, vor der man den Liebsten beschützen will, kann ein guter Maßstab sein.
Sie selbst können mitbestimmen, wer und wie oft während der Corona-Pandemie jemand von Außen Sie besuchen kommt. Das ist ein großer Vorteil zum Beispiel gegenüber Pflegebedürftigen im Pflegeheim. Da können einzelne Bewohner und deren Angehörige in der Regel nicht den Besucherverkehr beeinflussen.
Was kann ich tun, wenn meine Arbeit mich aus dem Haus zwingt?
Nicht immer können Sie frei entscheiden, wie sehr sie sich selbst einem Ansteckungsrisiko aussetzen. Vor allem dann nicht, wenn Sie noch erwerbstätig sind und Ihre Arbeit außer Haus stattfinden muss. Hier heißt es für Sie, die AHA Regeln besonders streng zu beachten.
Stehen Sie auch für sich und den Angehörigen, den Sie zu Hause pflegen und schützen wollen, ein. Es ist legitim, sowohl bei der Arbeit als auch bei alltäglichen Zusammenkünften mit anderen Menschen darum zu bitten, dass aufeinander Rücksicht genommen wird. Dazu gehört ebenfalls die Einhaltung der AHA-Regeln.
Wenn Sie einer Berufstätigkeit nachgehen, die nicht aus dem Homeoffice erledigt werden kann, sind auch im Beruf die Hygieneregeln so gut es geht einzuhalten. Manche Berufe bringen allerdings viel Publikumsverkehr mit sich. Bei anderen sind die AHA-Regeln am Arbeitsplatz nur schwer umzusetzen. Ist das bei Ihnen der Fall, sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten und erklären Sie ihm die besondere Risikosituation durch einen pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause. Vielleicht können Sie doch gemeinsam eine Lösung finden, wie Sie weiter der Erwerbstätigkeit nachgehen können und dennoch das Ansteckungsrisiko gering halten können.
Der Schutz des Pflegebedürftigen vor Ansteckung steht an erster Stelle. Das hat auch die Bundesregierung erkannt und bietet pflegenden Angehörigen während der Corona-Pandemie verschiedene Unterstützungsangebote an. So wurde das Pflegeunterstützungsgeld von 10 auf 20 Tage ausgedehnt. Bei diesem zahlt die Pflegekasse nun für bis zu 20 Tage einen Lohnersatz, wenn Arbeitnehmer wegen der Pflege eines Angehörigen verhindert sind.
Auch können während der Corona-Pandemie die Pflegezeit und die Familienpflegezeit flexibler und länger in Anspruch genommen werden.
Was muss ich beachten, wenn ich meinen Angehörigen in dessen Zuhause pflege?
Pflegen Sie einen Angehörigen in dessen Zuhause, gelten für Sie ähnliche Vorsichtsmaßnahmen wie wenn Sie mit ihm zusammenleben. Zusätzlich ist es wichtig, dass Sie sich auch auf dem Weg zu und von Ihrem Angehörigen vor einer Ansteckung schützen.
Schwieriger wird es, auch weitere Kontakte des Pflegebedürftigen zu kontrollieren, die stattfinden, wenn Sie nicht da sind. Das können Kontakte außer Haus genauso wie im Zuhause sein. Ob möglicherweise ein Pflegedienst, Nachbarn oder Freunde vorbeikommen und wie streng diese im Alltag auf den Infektionsschutz achten, haben Sie kaum unter Kontrolle.
Dabei sollte auch noch einmal erwähnt werden, dass es sich beim Corona-Virus um einen hochansteckenden Virus handelt. Selbst bei großer Vorsicht kann es passieren, dass man sich dennoch ansteckt. Besonders problematisch sind dabei die unbemerkten Infektionen ohne Symptome. Ist es daher zu einer Ansteckung einer Kontaktperson gekommen und besteht das Risiko, dass sich auch der Pflegebedürftige angesteckt haben könnte, sind Vorwürfe meist wenig hilfreich.
Wie kann ich meinen Angehörigen bei sehr hohen Infektionszahlen schützen
Sind in der Umgebung des Pflegebedürftigen die Infektionszahlen sehr hoch und steigt damit das Ansteckungsrisiko noch weiter, kann es ratsam sein, dass sich der Angehörige zu Hause isoliert. Notwendige Erledigungen können eventuell aufgeschoben oder von anderen Personen besorgt werden. Die Solidarität und Hilfsbereitschaft während der Pandemie ist groß. Einkäufe können sicher auch die Nachbarn übernehmen. Alternativ gibt es auch Supermärkte, die Lebensmittel liefern. Und sogar Bankgeschäfte können Verwandte und Freunde für diese Zeit mit Hilfe einer Vollmacht erledigen.
Gegen regelmäßige Spazierengehen an der frischen Luft ist trotz Isolation nichts einzuwenden, solange Kontakte zu anderen gemieden werden.
Ratsam wäre es vielleicht auch, sich von Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen sämtliche Kontaktpersonen und deren Telefonnummer nennen zu lassen, die er oder sie in Ihrer Abwesenheit trifft. So können Sie diese kontaktieren, falls Sie dies für notwendig halten.
Darf die restliche Familie den Pflegebedürftigen besuchen?
Für diese Frage gibt es keine generelle Antwort. Es ist immer eine Abwägung zwischen Risiko und Nutzen. Auch wenn klar ist, dass Sozialkontakte für jeden Menschen wichtig sind, sollte man sich fragen, ob der Besuch eines Pflegebedürftigen während der aktuellen Pandemielage vertretbar ist.
Natürlich sollte klar sein, dass man nicht mit Corona-Symptomen einen Pflegebedürftigen besuchen geht. Aber das sollte man am besten generell so halten, auch unabhängig von Corona. Gefährlicher sind aber die asymptomatischen Infektionen und die Ansteckungsgefahr, die bereits vor Entwicklung von Symptomen besteht.
Vielleicht können Sie im Kreise der Familie gemeinsam eine Besuchsregelung finden, mit der alle Betroffenen einverstanden sind. Dank Videocalls kann heute ja ein dem echten Kontakt nahekommender Kontakt gepflegt werden.
Sind die Infektionszahlen in einer Stadt oder einem Landkreis sehr hoch, greifen ohnehin schnell auch landesrechtlich angeordnete Kontaktbeschränkungen. An diese sollten Sie sich dann auch halten.
Quellen:
https://www.bmfsfj.de//aeltere-menschen