Mundschutz
Das Thema Mundschutz hat durch die Corona-Pandemie einen ganz neuen Stellenwert in Deutschland und auf der ganzen Welt bekommen. Aber auch vorher spielten Mundschutzmasken, die die Nase und den Mund bedecken, eine wichtige Rolle in der täglichen Pflege von Pflegebedürftigen. Für professionelle Pflegekräften stellt eine Mund-Nasen-Bedeckung bei der Pflege von Patienten nicht nur einen Hygienefaktor dar, sondern bietet auch eine gewisse Diskretion gegenüber dem Pflegebedürftigen, die für beide Seiten angenehm ist.
Aber auch, wenn ein Pflegebedürftiger zu Hause von einem Angehörigen gepflegt wird, empfiehlt sich aus verschiedenen Gründen das Tragen eines Mundschutzes.
Mundschutz in der Pflegebox
Medizinischer Mundschutz Abena
Produktinformation
- 50 Stück Abena Mundschutz
- Maß des Mundschutzes: 17,5×9,5cm
- Bakterielle Filtration (BFE) ≥ 98 %, Typ IIR nach EN 14683:2019
- 3-lagig mit elastischen Ohrenschlaufen
Ampri med. Mundschutz für Kinder
- Maß des Mundschutzes: 14,5×9,5cm
- Bakterielle Filtration (BFE) ≥ 95 %, Typ II nach EN 14683:2019
- 3-lagig mit elastischen Ohrenschlaufen
FFP2-Masken Virshields
Produktinformation
- 10 Stück Virshields Mundschutz, weiß oder schwarz
- Partikelfiltrierende FFP2-Halbmasken aus 4-lagigem Polypropylen-Vliesstoff
- Schutz vor Kontamination durch Tröpfchen und Aerosole
- Partikelfiltrationseffizienz von ≥ 94 %, nach EN 149:2001 + A1:2009
- Gute Passform dank biegbaren Aluminium-Nasenbügel und elastrischer Ohrenschlaufen
Wozu dient der Mundschutz in der Pflege?
Pfleger und Pflegebedürftige kommen sich bei verschiedenen zur alltäglichen Pflege gehörenden Tätigkeiten sehr nah: Bei der Körperreinigung, dem Toilettengang (vor allem bei Bettlägerigkeit), bei Unterstützung von Positionswechseln wie Aufstehen, Umdrehen oder Hinsetzen sowie beim Essen, wenn der Pflegebedürftige gefüttert werden muss.
Je höher die benötigte Unterstützung ist, desto mehr Tätigkeiten werden vom Pflegenden durchgeführt bei denen sich Pfleger und Gepflegter sehr nahe kommen. Selbst, wenn es sich bei dem Pflegebedürftigen um einen engen Angehörigen handelt und sich das Tragen eines Mundschutzes bei der Ausführung der Pflege für den Pflegenden merkwürdig und unnatürlich distanziert anfühlen kann, gibt es gute Gründe, dennoch einen Mundschutz zu tragen. Denn dieser erfüllt gleich mehrere Funktionen:
- Er schützt den pflegenden Angehörigen vor – möglicherweise für beide Seiten unangenehme – Verschmutzungen
- Er schützt Pflegebedürftige, die oft ein geschwächtes Immunsystem haben, vor einer Ansteckung durch den Pflegenden, sollte dieser einmal einen Infekt haben
- Ein Mundschutz verdeckt auch die Mimik des Pflegenden vor der Entdeckung durch den Pflegebedürftigen: Familiäre Pflegepersonen geben sich in der Regel die größte Mühe bei der Pflege ihrer Liebsten, aber sie sind keine Pflegeprofis und können die Pflegetätigkeiten nicht immer mit einem Lächeln durchführen
- Insbesondere bei pflegebedürftigen Angehörigen mit Demenz trägt der Mundschutz bei körpernahen Pflegetätigkeiten darüber hinaus zur Herstellung einer wiedererkennbaren Routine bei.
Fällt Mundschutz unter die erstattungsfähigen Pflegehilfsmittel?
Einfache Mundschutzmasken gehören zu den Pflegehilfsmitteln, die zum Verbrauch gedacht sind. Sie werden nach der Anwendung entsorgt und gehören damit zusammen mit anderen Produkten zu den Pflegehilfsmitteln der Gruppe 54 des GKV Spitzenverbands. Für diese zum Verbrauch bestimmte Produkte, die in der häusliche Pflege Anwendung finden, übernehmen die Pflegekassen für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 aufwärts die monatlichen Kosten in Höhe von bis zu 40 €.* Das Tragen eines einfachen Mundschutzes während körpernahen Pflegetätigkeiten bietet für den Pflegenden und den Pflegebedürftigen viele Vorteile, weshalb wir von der Pflegebox das Tragen eines Mundschutzes auch bei der Pflege von Familienangehörigen empfehlen.
Die Pflegeversicherungen legen anteilig einen Höchstbetrag fest, der von den bis zu 40 € pro Monat* nur für den Mundschutz erstattet wird. Wie wir während der Corona-Pandemie lernen mussten, kann ein plötzlicher extremer Anstieg der Nachfrage leider auch die Verfügbarkeit von Schutzbekleidung für die private Pflege negativ beeinflussen und zu steigenden Preisen führen. Das genehmigte monatliche Gesamtbudget für Pflegehilfsmittel kann leider bei steigenden Preisen für einzelne Produktkategorien nicht ausschließlich zum Beispiel für Mundschutzmasken verwendet werden.
Welche Arten von Mundschutzmasken werden von der Pflegeversicherung bezahlt?
Die Pflegekassen bezahlen im Rahmen der monatlichen 40 €* Mundschutzmasken zum Einmalgebrauch. Diese bestehen in der Regel aus einem weichen Vliesstoff mit Micro-Keimfilter Schicht und einem anpassbaren Nasenbügel. Ein freies Atmen ist unter diesen Masken problemlos möglich.
Es gibt sie in verschiedenen Modellen: Sowohl die benutzen Materialkombinationen als auch die Befestigungsvorrichtung unterscheiden sich von Modell zu Modell. Daher sollte es kein Problem sein, für jeden Pflegenden das passende Mundschutz-Modell zu finden.
Wie verwende ich den Mundschutz richtig?
Es ist empfehlenswert, sich bereits vor der ersten Berührung des Mundschutzes gründlich die Hände zu waschen. Je nach Modell hat der Mundschutz entweder zwei elastische Bänder, die hinter den Ohren befestigt werden. Oder zwei Bänder, die um den Kopf befestigt werden.
Den Mundschutz mit Ohrenbefestigung halten Sie beim Aufsetzen an beiden Bändern fest. Achten Sie darauf, dass der Nasenbügel oben ist und sowohl Nase als auch Mund trocken sind. Legen Sie den Mundschutz über Nase und Mund und führen die Bänder hinter beide Ohren. Anschließend können Sie die Maske anpassen, indem Sie sie auseinanderziehen um sie ein Stück unter das Kinn zu ziehen und den Nasenbügel andrücken.
Mundschutz mit zwei Bändern zum Festknoten hinter dem Kopf setzen Sie am besten auf, indem Sie zunächst die oberen Bänder greifen und hinter dem Kopf festbinden. Anschließend binden Sie die unteren Bänder hinter dem Kopf zusammen und drücken den Nasenbügel an Ihre Nase.
Nach der Durchführung der Pflegetätigkeiten wird die Mundschutzmaske an den Bändern gegriffen, vom Gesicht entfernt und anschließend sofort in einem Mülleimer entsorgt. Ein erneutes gründliches Händewaschen gehört anschließend zur normalen Hygiene.
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