Behandlungspflege

Behandlungspflege

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Uta Leyke

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Einen wichtigen Teil der pflegerischen Versorgung in Deutschland stellt die Behandlungspflege dar. Diese ist im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) festgehalten und umfasst ärztlich verordnete Maßnahmen wie das Verabreichen von Medikamenten. Geschultes Personal führt diese Behandlungen in stationären Einrichtungen oder bei den Betroffenen zu Hause durch. Davon zu unterscheiden ist die Grundpflege. Hierzu gehören u.a. Tätigkeiten wie das An- und Ausziehen von Kleidung oder die Körper- und Zahnpflege.

Zur Behandlungspflege gehören auch Leistungen wie z.B. Katheterwechsel, Wundversorgungen und Stomabehandlungen. Alle diese notwendigen Tätigkeiten müssen ärztlich verordnet und von Pflegefachkräften durchgeführt werden. Die Gesamtkosten dieser Pflegeform werden individuell berechnet und hängen davon ab, welche Leistungen Sie wie lange in Anspruch nehmen.

Die genaue Dauer richtet sich daher nach dem individuellen Gesundheitszustand. Der Kostenträger ist die Krankenkasse, wobei Sie in bestimmten Fällen aber einen zusätzlichen Eigenanteil zahlen müssen.

Im folgenden Artikel haben wir alle wichtigen Informationen rund um die Behandlungspflege für Sie zusammengestellt.

Inhalt

Bestandteile der Behandlungspflege

Per Definition der Behandlungspflege nach SGB V können die darunter fallenden medizinischen Leistungen ausschließlich von examinierten Pflegekräften durchgeführt werden. Medizinische Krankenpflege kann nicht durch Pflegehelfer:innen alleine, sondern nur in Verbindung mit einer examinierten Kraft gemeinsam durchgeführt werden. Die Pflegemaßnahmen dienen dazu, vorliegende Krankheiten zu heilen, die damit einhergehenden Beschwerden zu lindern sowie einer möglichen Verschlimmerung Ihres Gesundheitszustandes entgegen zu wirken.

Zu den Leistungen der Behandlungspflege gehören laut Definition u.a.:

  • Krankenbeobachtung (körperlich und seelisch)
  • Das Verabreichen von Medikamenten
  • Wundversorgung (darunter sowohl das Anlegen als auch Wechseln von Verbänden)
  • An- oder Ausziehen von ärztlich verordneten Kompressionsstrümpfen
  • Katheterwechsel
  • Anlegen und Verabreichen von Infusionen
  • Legen und Wechseln von Magensonden
  • Dekubitusbehandlung
  • Blutdruck- und Blutzuckermessung
  • Überprüfung und Versorgung von Drainagen
  • Einläufe
  • Bedienung und Überwachung eines Beatmungsgerätes
  • Stomabehandlung
  • Inhalationen

Formen von Behandlungspflege

Insgesamt gibt es drei verschiedene Formen der Behandlungspflege, die durch einen Arzt oder eine Ärztin verschrieben werden können. Maßgeblich für den Umfang der Pflege ist die individuelle Pflegesituation. 

Medizinische Behandlungspflege

Die medizinische Behandlungspflege wird zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt verordnet. Nämlich dann, wenn Sie aus der ärztlichen Versorgung im Krankenhaus oder einem Reha-Zentrum entlassen worden sind, aber weiterhin medizinisch versorgt werden müssen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Wunde nach einem operativen Eingriff das Krankenhaus weiterer fachkundiger Behandlung bedarf.

Krankenhausvermeidungspflege

Die Krankenhausvermeidungspflege wird verordnet, wenn Ihre medizinische Versorgung zu Hause möglich ist und sich dadurch ein Aufenthalt in einem Krankenhaus vermeiden bzw. verkürzen lässt. Sie kann bis zu vier Wochen dauern.

Sicherungspflege

Zuletzt gibt es noch die sogenannte Sicherungspflege. Sie dient primär dazu, Ihnen eine stabilisierende Pflege zu gewährleisten und dadurch den Erfolg Ihrer Behandlung zu sichern und voranzutreiben. Die Sicherungspflege kann ebenfalls bei Ihnen zu Hause stattfinden und umfasst beispielsweise das Legen von Infusionen sowie das Verabreichen von Injektionen. Neben der eigentlichen Behandlungspflege kann ein:e Ärzt:in Ihnen aber auch per Rezept Hilfe für die Grundpflege (zum Beispiel Körperpflege) sowie hauswirtschaftliche Versorgung verschreiben.

Anspruch auf Behandlungspflege

Gemäß dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) ist die Behandlungspflege definiert als ein Teil der häuslichen Krankenpflege, deren Kostenträger die Krankenkasse ist. Zwar benötigen Sie keinen anerkannten Pflegegrad, um die dazugehörigen Leistungen in Anspruch zu nehmen. Dennoch müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Die wichtigste Voraussetzung für die Behandlungspflege ist eine auf die aktuelle Pflegesituation von einem Arzt oder einer Ärztin ausgestellte Verordnung. Nur wenn diese vorliegt, besteht die Chance auf eine Genehmigung durch die Krankenkasse. Dazu wird die ärztliche Verordnung von Ihrer Krankenkasse auf die tatsächliche Notwendigkeit hin geprüft.

Eine Notwendigkeit dieser Pflegeform liegt vor, wenn weder Sie als Betroffene:r noch die Angehörigen in Ihrem eigenen Haushalt die notwendige Behandlung selbst übernehmen können. Außerdem muss der Grund für die häusliche Krankenpflege eindeutig nachvollziehbar sein und sich beispielsweise auf Ihre motorischen- oder eingeschränkte kognitive Fähigkeiten beziehen. Komplikationen nach einer Operation oder Geburt sind ebenfalls mögliche Gründe für eine Inanspruchnahme der Leistungen.

Die Verordnung einer Behandlungspflege ist zeitlich begrenzt. Während die Erstverordnung für einen Zeitraum von 14 Tagen gilt, hängt die Dauer der Folgeverordnung maßgeblich von Ihrem Gesundheitszustand ab. Die Einschätzung mit entsprechender Begründung erfolgt durch Ihren Arzt oder Ihre Ärztin.

Die Kosten der Behandlungspflege

Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags auf Genehmigung häuslicher Krankenpflege übernimmt die Krankenkasse die Kosten dafür. Die Verordnungen für die entsprechenden Leistungen können Sie an einen ambulanten Pflegedienst weiterleiten. Die von qualifizierten Mitarbeitern erbrachten Leistungen rechnet der Pflegedienst im Anschluss mit Ihrer Krankenkasse ab. Wie viel die Krankenkasse bezahlt bzw. wie teuer die Behandlungspflege insgesamt ist, hängt davon ab, welche Leistungen Sie benötigen.

Um die Gesamtkosten der Krankenpflege berechnen zu können, werden alle möglichen Leistungen in vier verschiedene Gruppen unterteilt. Diesen Leistungsgruppen wiederum wird ein bestimmter Preis zugeordnet. Beispielsweise gehören zur Behandlungspflege Leistungsgruppe 1 u.a. Blutdruckkontrollen, Blutzuckermessungen, Injektionen sowie die verordnete Medikamentengabe.

Wenn bekannt ist, welche Leistungen Sie benötigen und welcher Leistungsgruppe diese zugeordnet sind, werden die entsprechenden Kosten pro Leistung zu einer Gesamtsumme addiert.

Unter gewissen Umständen müssen Sie als Versicherte:r auch einen zusätzlichen Eigenanteil in Form einer Zuzahlung leisten. Ob eine Zuzahlung Ihrerseits notwendig ist, hängt auch von der Dauer des Pflegebedarfs ab. Um Menschen mit einem hohem Bedarf an medizinischen Leistungen nicht zu stark zu belasten, ist der privat zu zahlende Kostenanteil an einen Höchstwert gebunden. Das ist die sogenannte Chronikerregelung. Bei Voliegen einer chronischen Erkrankung kann Ihr Arzt oder Ihre Ärztin das Vorliegen bescheinigen. Im Anschluss muss die Anerkennung bei der Krankenkasse beantragt werden. Die sogenannte Belastungsgrenze liegt dabei bei einem Prozent Ihres Bruttoeinkommens, bezogen auf Ihren gesamten Haushalt. Für Personen, die nicht unter die Chronikerregelung fallen, beträgt die Zuzahlung 2 Prozent.

Stomaversorgung

Ein wichtiger Teil der Behandlungspflege ist das Stomabeutel wechseln. Ein Stoma ist eine operativ angelegte Körperöffnung, die besonders gepflegt werden muss. Laut der Selbsthilfevereinigung Deutsche ILCO e.V. leben über 150.000 Patienten in Deutschland mit einem Stoma.

Beispiele für derartige Stoma sind:

  • Gastrostoma (zur künstlichen Ernährung)
  • Enterostoma (zur Stuhlausscheidung)
  • Urostoma (zur Harnausscheidung)
  • Tracheostoma (künstlicher Zugang zur Luftröhre)

Um Infektionen und Hygieneproblemen vorzubeugen, ist eine sorgfältige Stomapflege unabdingbar. Bei der korrekten Durchführung unterstützt Sie das Pflegepersonal eines Pflegedienstes, wenn Sie aufgrund Ihrer Erkrankung nicht selbst dazu in der Lage sind. Die Kosten für den Einsatz des Pflegepersonals sowie für die entsprechenden Hilfsmittel übernimmt die Krankenkasse.

Verordnete Medikamentengabe

Ein weiterer wichtiger Teil der medizinischen Behandlungspflege ist die Medikamentengabe. Besteht hier der geringste Zweifel, dass die Verordnung der Medikamenteneinnahme nicht zu 100 Prozent korrekt eingehalten werden kann, ist es sicherer, wenn die Medikamentengabe durch einen Pflegedienst erfolgt. Auch in diesem Fall kann ein:e Ärzt:in eine Verordnung für eine häusliche Krankenpflege ausstellen.

Wissen in der Box: Behandlungspflege

Die Behandlungspflege umfasst ärztlich verordnete krankenpflegerische Maßnahmen wie Wundversorgung, Stomaversorgung, Katheterwechsel, Medikamentengabe u.v.a.m.

Man unterscheidet bei der Behandlungspflege die medizinische Behandlungspflege, Krankenhausvermeidungspflege und Sicherungspflege.

Der Anspruch auf Behandlungspflege entsteht durch eine ärztliche Verordnung und ist unabhängig von einem eventuellen Pflegegrad.

Die Kosten für eine ärztlich verordnete Behandlungspflege werden je nach Leistung und Dauer vollständig von der Krankenkasse übernommen oder erfordern eine Zuzahlung, die max. 1 % des Haushaltsbruttoeinkommens betragen darf.