Pflegeberatung – Voraussetzungen, Leistungen und Vorteile
Ob erwartet oder plötzlich – kommt es in der Familie zu Pflegebedürftigkeit, ist dies sowohl für Betroffene, als auch für Angehörige eine immense Belastung. Diese plötzliche Veränderung zieht häufig viele Fragen mit sich: Wie wird die Pflege organisiert? Welche Unterstützungen stehen mir zu? Im Rahmen der Pflegeberatung sollen diese und weitere Fragen beantwortet und Betroffene über ihre Möglichkeiten aufgeklärt werden.
Im Folgenden erfahren Sie alle wichtigen Informationen zur Pflegeberatung und wie Sie diese in Anspruch nehmen können.
Was ist eine Pflegeberatung?
Die Versorgung von pflegebedürftigen Angehörigen ist nicht nur körperlich, sondern auch psychisch extrem belastend. Die Pflegeberatung ist deshalb besonders zu Beginn sehr entlastend, da Sie durch qualifizierte Berater Ihrer individuellen Situation entsprechend bestens beraten werden.
Der Anspruch zur Erstberatung ist im Sozialgesetzbuch verankert:
7a des SGB XI legt die individuelle Pflegeberatung als Rechtsanspruch fest, sodass jeder Bedürftige, als auch Angehörige grundsätzlich einen Anspruch besitzt. Dabei handelt es sich um die Erstberatung nach dem Antrag auf Pflegegeld.
Dabei wird zwischen zwei Möglichkeiten der Pflegeberatung unterschieden:
Ablauf einer Pflegeberatung
Zunächst ermittelt der Pflegeberater den individuellen Hilfe- und Unterstützungsbedarf des betroffenen Pflegebedürftigen.
Anschließend erfolgt anhand dessen eine Beratung zu möglichen Pflegeleistungen vom Bund, im Bundesland oder auf kommunaler Ebene und anderen Entlastungsangeboten, die vom Pflegebedürftigen in Anspruch genommen werden können.
Nach einer ausführlichen Beratung und Beurteilung der individuellen Situation des Antragstellers wird der Versorgungsplan entwickelt, welcher die individuell erforderlichen Sozialleistungen sowie gesundheitsfördernden, präventiven, rehabilitativen und sozialen Hilfen festhält, über die in der Beratung entschieden wurde.
Im weiteren Verlauf werden Sie dabei unterstützt, den Versorgungsplan umzusetzen und gegebenenfalls anzupassen.
Im Gegensatz zu Erstantragstellenden ist für Betroffene, die Pflegegeld beziehen, ohne einen Pflegedienst zu nutzen die Pflegeberatung gemäß §37.3 SGB XI verpflichtend und findet in festen Intervallen meist zuhause statt. Ziel ist hierbei, die Qualität der häuslichen Pflege zu garantieren und Pflegepersonen zu unterstützen.
Für die Pflegegrade zwei und drei findet die Beratung einmal halbjährlich statt, für Pflegegrad vier und fünf einmal vierteljährlich
Die Pflegeberatung gemäß §37.3 SGB XI dient dabei vor allem der Entscheidung über die Inanspruchnahme weiterer Leistungen, der Möglichkeit von Pflegekursen und weiteren Entlastungsangebote.
Wichtig ist dabei, dass die Termine eingehalten und auch nachgewiesen werden, da bei nicht regelmäßiger Pflegeberatung das Pflegegeld gekürzt werden kann.
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Informationen zur den Pflegegraden
Wer hat Anspruch auf eine Pflegeberatung?
Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung nach § 7a SGB XI haben Personen mit anerkanntem Pflegegrad sowie Personen, die bei ihrer Pflegekasse bereits einen Antrag auf Pflegegrad gestellt haben und einen erkennbaren Hilfe- und Beratungsbedarf haben.
Dabei sind die Unterschiede in der Antragstellung zwischen gesetzlich und privat Versicherten zu beachten:
Während sich gesetzlich Versicherte in der Regel im ersten Schritt bei ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse melden, um eine Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen, werden Privatpatienten von ihrer Versicherung an die Compass Pflegeberatung vermittelt.
Die Compass Pflegeberatung wurde vom Verband der privaten Krankenversicherung gegründet und berät Privatversicherte aller Kassen neutral und unabhängig zu relevanten Pflegethemen.
Die Unabhängigkeit der Beratung stellt sicher, dass diese diskret ist und keine Informationen an Versicherungsunternehmen weitergeleitet werden, damit die Interessen der Pflegebedürftigen stets im Vordergrund stehen.
Vorteile einer Pflegeberatung
Im Falle der Pflegebedürftigkeit ist die Beratung durch qualifizierte Pflegeberater für Betroffene und Angehörige eine große Erleichterung und gibt ihnen Sicherheit. Angehörige, die bereits körperlich erschöpft sind, müssen sich nicht zusätzlich lange mit Anträgen, Recherchen und Organisation beschäftigen.
Da die Kosten der Pflegeberatung von der Pflegekasse übernommen, kann diese bedenkenlos in Anspruch genommen werden und belastet Betroffene nicht.
Pflegeberatung in der Corona Pandemie
Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus hat der Gesetzgeber neue Maßnahmen verabschiedet, um Pflegende und Pflegebedürftige während der Dauer der Pandemie zu unterstützen.
Seit dem ersten 01.10.2020 können die verpflichtenden Beratungen gemäß §37.3 SGB XI, die zuvor vorübergehend nicht durchgeführt wurden, sowie die Erstberatungen gemäß §7a SGB XI auf Wunsch des Pflegebedürftigen telefonisch, digital oder per Videokonferenz stattfinden; diese Regelung gilt bis einschließlich 30.06.2020.
Ab März 2021 sollen Beratungsgespräche unter Berücksichtigung des Gesundheits- und Impfstatus der Pflegebedürftigen wieder persönlich durchgeführt werden.
Pflegeratgeber
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Wo finde ich eine Pflegeberatung in meiner Nähe?
Eine geeignete Anlaufstelle für eine Pflegeberatung sind Pflegestützpunkte, die es in nahezu jeder Stadt gibt. Informationen dazu werden auch von den Sozialbehörden bereitgestellt. Alternativ erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse Auskunft darüber, wie Sie Pflegeberatungen in Ihrer Nähe finden.
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