Pflegefall – Was jetzt zu tun ist
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Es passiert in Deutschland täglich, dass ein:e Angehörige:r plötzlich zum Pflegefall wird. Ursachen dafür kann ein Unfall oder eine Erkrankung, wie einen Schlaganfall sein. Ein Pflegefall in der Familie bringt nicht nur die Sorge um die Gesundheit des geliebten Menschen mit sich, sondern auch die Sorge über die hohen Kosten und die Aufgaben. Für den Betroffenen oder die Betroffene sind die einhergehenden Veränderungen ebenfalls schwer, da ein Stück Lebensqualität verloren geht.
Selbst wenn sich die Pflegebedürftigkeit über einen längeren Zeitraum ankündigt, kommt der Zeitpunkt des Eintretens dennoch sehr plötzlich. Spätestens dann müssen sich die Angehörigen mit der Pflegefrage beschäftigen und klären was jetzt wie zu tun ist.
Deshalb finden Sie in diesem Artikel nützliche Informationen zum Thema Pflegefall sowie einen Überblick, damit Sie im Falle des Eintretens wissen was zu tun ist.
Pflegefall – Definition
Der Begriff Pflegefall definiert sich aus § 14 des 11. Sozialgesetzbuchs (§14 SGB XI) anhand der Pflegebedürftigkeit einer Person. Als wichtigstes Merkmal eines Pflegefalls bzw. einer Pflegebedürftigkeit muss eine gesundheitlich bedingte Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten der Person vorliegen. Vorausgesetzt diese Person ist auf Hilfe von anderen angewiesen. Die körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen werden nicht mehr selbstständig kompensiert oder bewältigt.
Um als Pflegefall anerkannt zu werden, muss die Pflegebedürftigkeit für voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen und unter eine der in §15 SGB XI festgeschriebenen Pflegegrade fallen.
Für die Bestimmung der Pflegebedürftigkeit werden folgende Kriterien aus verschiedenen Bereichen herangezogen:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Selbstversorgung
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Wer übernimmt die Leistungen bei einem Pflegefall in der Familie?
Tritt ein Pflegefall in der Familie ein, ist die Pflegekasse Ihr Ansprechpartner. Die Pflegekassen sind an die Krankenkassen angegliederte Träger der Pflegeversicherung, welche die Leistungen für langfristig auftretenden Pflegebedürfnisse zahlen. Die Kostenübernahme der Pflegekasse regelt sich dabei nach dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI).
Wollen Sie mit Ihrer Pflegekasse in Kontakt treten, können Sie sie über Ihre normale Krankenkasse erreichen. Per Post senden Sie zum Beispiel den Brief direkt Ihre Krankenkasse und vermerken, dass der Brief an die Pflegekasse weitergeleitet wird.
Es gibt verschiedene finanzielle Leistungen, auf die ein:e Pflegebedürftige:r Anspruch hat und die von den Pflegeversicherungen ausgezahlt werden. Je höher der Pflegegrad des oder der Betroffenen, desto höher sind bei den meisten Leistungen die von der Pflegekasse übernommenen Beträge.
Die genauen Leistungen von Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 können Sie beim Klick auf den jeweiligen Link nachlesen.
Welche Schritte können Sie nach eingetretenem Pflegefall einleiten
Wenn ein Familienmitglied plötzlich nicht mehr selbstständig und ohne Hilfe sein Leben gestalten kann, ist schnell zu handeln. Als ersten Schritt gilt es festzustellen, wie pflegebedürftig das Familienmitglied tatsächlich ist.
Die zu klärenden Einzelpunkte drehen sich dabei um Fragen wie:
- Was kann und sollte der bzw. die Angehörige noch alleine machen?
- Wobei benötigt er oder sie Hilfe?
- Wie kann die Hilfe organisiert werden?
- Wer kann sich bei der Pflege mit einbringen?
- Wie wird die Pflege finanziert?
Gemeinsames Besprechen der Situation
Sie sollten sich am besten im Kreise weiterer Angehöriger, und wenn möglich auch mit der pflegebedürftigen Person selbst, zusammensetzen um über die Organisation der Pflege zu sprechen.
Zu beachten ist dabei, dass die Pflege eines oder einer Angehörigen nicht nur physisch und psychisch anstrengend sein kann, sondern meistens auch von langer Dauer ist. Das bedeutet es ist im Sinne des Pflegebedürftigen oder der Pflegebedürftigen eine kontinuierliche Organisation der Pflege notwendig.
Um das Ausmaß der benötigten Pflege genau festzustellen, bedarf es einer Beobachtung der betroffenen Person im Alltag. Hierbei können Sie feststellen, was die Einschränkungen des Pflegebedürftigen bzw. der Pflegebedürftigen in den verschiedenen Bereichen sind, um den Pflegegrad bestimmen. Sie können auch für oder mit dem bzw, der Pflegebedürftigen zusammen ausfüllen, um sich ein umfassendes Bild über die benötigte Hilfe zu machen. Einschränkungen treten vor allem in den folgenden Bereichen auf:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Selbstversorgung
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Auf der Grundlage der Antworten und im gemeinsamen Gespräch können Sie anschließend besser abschätzen, welche Pflegeform für den Pflegebedürftigen bzw. die Pflegebedürftige am geeignetsten erscheint. Ein Pflegegradrechner ermöglicht hierbei eine detaillierte Untersuchung.
Mögliche Wohnformen und Pflegeeinrichtungen für Pflegebedürftige
Heutzutage versuchen die meisten pflegenden Angehörigen ihre Liebsten so lange wie möglich im gewohnten Umfeld zu Hause zu betreuen.
In Deutschland gibt es diverse, auf die häusliche Pflege spezialisierte Dienstleistungen Diese unterstützen mit der sog. ambulanten Pflege die Angehörigen. Eine weitere Pflegemöglichkeit ist, den Pflegebedürftigen bzw. die Pflegebedürftige halbtags zur Betreuung in eine Pflegeeinrichtung zu schicken. Das bedeutet er oder sie ist entweder tagsüber oder in der Nacht zu Hause in seinem bzw. ihrem gewohnten Umfeld.
Falls die Pflege zu Hause nicht möglich ist, gibt es Möglichkeiten zur Pflege außer Haus. Auf Grund verschiedener Faktoren, wie nicht gerecht angepassten Räumlichkeiten, Zeitmangel oder fehlendes Wissen zur richtigen Pflege der Angehörigen, steht Hilfe zur Verfügung.
Im betreuten Wohnen oder betreuten Pflegewohngruppen leben pflegebedürftige Personen entweder alleine (betreutes Wohnen) oder zusammen in einer Wohnung und werden ihren Bedürfnissen entsprechend gepflegt und versorgt.
Immer beliebter werden die sogenannten „Senioren-WGs“, in welchen Pflegebedürftige und nicht-pflegebedürftige ältere Menschen zusammenleben und sich gegenseitig unterstützen. Für diesen Pflegebedarf, den die Mitbewohner:innen nicht selbst gewährleisten können, wird oft ein ambulanter Pflegedienst beauftragt.
Wer es sich leisten kann, genießt die Vorzüge einer Seniorenresidenz. Zusätzlich sind die hier benötigten Pflegeleistungen sowie weiteren Vorzüge, wie Schwimmbad oder Sauna inbegriffen.
Ist es nicht möglich oder erwünscht, den Pflegebedürftigen bzw. die Pflegebedürftige zu Hause oder in einer der obengenannten Einrichtungen unterzubringen, bleiben noch stationäre Einrichtungen wie Alten- und Pflegeheime.
Beantragung des Pflegegrads
Die Einschränkungen in den weiter oben genannten Bereichen bilden die Grundlage, um den gesetzlichen Pflegegrad des Pflegebedürftigen durch die Pflegeversicherung zu überprüfen.
Wenn Sie als Pflegebedürftige:r oder Angehörige:r einen Pflegefall feststellen, ist eine formlose Antragstellung auf Einstufung eines Pflegegrads bei der Pflegekasse möglich. Ihnen stehen bestimmte Leistungen durch die Pflegeversicherung zu.
Wir empfehlen Ihnen den Antrag schriftlich in Form eines kurzen Briefes zu stellen, da eine schriftliche Kommunikation besser nachzuvollziehen ist.
Das gehört auf den Antrag zur Pflegegrad Einstufung:
- Empfänger:in (Anschrift der Krankenkasse des Pflegebedürftigen bzw. der Pflegebedürftigen)
- Absender
- Datum
- Die Versichertennummer des Pflegebedürftigen bzw. der Pflegebedürftigen
- Betreff: Antrag auf Pflegegrad Einstufung
- Text: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich die Übernahme von Leistungen aus meiner Pflegeversicherung und bitte um kurzfristige Einstufungsbegutachtung. Mit freundlichen Grüßen
- Unterschrift als Pflegebedürftige:r oder die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters
Allerdings ist es möglich, dass Ihre Pflegeversicherung weitere Angaben zum Pflegefall benötigt. Wenn alle relevanten Informationen eingegangen sind, wird ein Termin mit dem Pflegebedürftigen bzw. mit der Pflegebedürftigen vereinbart. Ein:e Mitarbeiter:in des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse stellt nach Kennenlernen des Pflegebedürftigen bzw. der Pflegebedürftigen und der Situation vor Ort ein Gutachten über die Pflegebedürftigkeit aus und legt einen Pflegegrad fest. Gegen eine mögliche Ablehnung des Antrags oder Einstufung in einen zu geringen Pflegegrad können Sie innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen.
Einen Pflegefall in der Familie zu haben und zusätzlich die Bürokratie rund um die Pflegekassenleistungen zu haben, kann einen überfordern . Aus diesem Grund hilft Ihnen unser Partner FAMILIARA gerne in einem kostenlosen Erstgespräch gerne weiter und bespricht mit Ihnen alle notwendigen Schritte.
Ausführliche Aufklärung über die einzelnen Pflegegrade
Welche Unterstützung erhalten pflegende Angehörige bei eintretendem Pflegefall?
Neben den Endgeldleistungen durch die Pflegeversicherung ist es für pflegebedürftige Personen und deren Angehörige wichtig, sich für Informationen und Hilfe an Pflegeberatungen zu wenden.
Jede:r Pflegegeld-Empfänger:in hat das Recht, bzw. ab Pflegegrad 2 sogar die Pflicht, 2 Mal im Jahr eine kostenlose Pflegeberatung durch einen Pflegeexperten oder eine Pflegeexpertin in Anspruch zu nehmen. In den Beratungsgesprächen werden Fragen und Probleme besprochen, um so die pflegebedürftige Person optimal zu versorgen.
Die Pflegeexpert:innen helfen Ihnen alle zustehenden finanziellen Unterstützungen von der Pflegeversicherung zu erhalten und stehen Ihnen bei allen Fragen zur Seite.
Wenn die Mutter oder der Partner bzw. die Partnerin pflegebedürftig ist, sollte auf Grund der emotionalen Verbundenheit eine außenstehende Person zu Rate gezogen werden. Mit ihr wird über den Umgang und mögliche Probleme bei der Pflege kommuniziert. Denn ist der Partner bzw. die Partnerin oder die Mutter der Pflegefall, besteht die Gefahr einer Befangenheit und fehlender Objektivität. Pflegende Angehörige stehen häufig zwischen den Ansprüchen des Pflegebedürftigen bzw. der Pflegebedürftigen und dem Machbaren. Diesbezüglich kann der Austausch mit Fachkräften sehr hilfreich sein.
Den pflegenden Angehörigen stehen darüber hinaus kostenlose Kurse zur Vorbereitung auf den pflegerischen Alltag zu Hause zu.
Wichtig ist, dass es allen Beteiligten, den Pflegebedürftigen und auch den pflegenden Angehörigen, in der Pflegesituation gut geht. Wenn Sie als pflegende:r Angehörige:r merken, dass Ihnen die Pflege aus physischer oder auch psychischer Sicht allmählich zu viel wird, holen Sie sich rechtzeitig Hilfe. Bitten Sie zum Beispiel andere Familienmitglieder um Unterstützung.
Einen Pflegefall in der Familie zu haben, stellt im ersten Moment immer eine Belastung dar. Versetzen Sie sich deshalb in die Lage des Betroffenen bzw. der Betroffenen und überlegen Sie was Sie in der Situation wollen. Sie können Ihrem Angehörigen bzw. Ihrer Angehörigen, trotz kleiner Einschränkungen, einen angenehmen Alltag ermöglichen. Ihr pflegebedürftiges Familienmitglied wird Ihnen die liebevolle Pflege und die positive Einstellung danken.
Wissen in der Box: Pflegefall – Was jetzt zu tun ist
Ein Pflegefall ist eine Person, die seit mindestens sechs Monaten gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Fähigkeiten aufweist und auf die Hilfe anderer angewiesen ist.
Durch die Pflegekasse, die zur Krankenkasse gehört, werden, je nach Pflegegrad, verschiedene finanzielle Leistungen übernommen.
Sie können die Situation mit allen Betroffenen besprechen, mögliche Wohnformen für den bzw. die Pflegebedürftige:n betrachten, und einen Pflegegrad beantragen.
Pflegende Angehörige haben das Recht, zwei Mal im Jahr ein Beratungsgespräch mit einem Pflegeexperten zu führen. Es gibt auch kostenlose Kurse zur Vorbereitung auf den pflegerischen Alltag.