Was muss ich bei pflegebedürftigen Geschwistern beachten?

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Uta Leyke

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Ein plötzlicher Pflegefall in der Familie (wie bei pflegebedürftigen Geschwistern) ist fast immer ein Ereignis, dass das Leben der gesamten Familie durcheinanderbringt. Innerhalb kürzester Zeit sind viele wichtige Entscheidungen zu treffen. Dazu zählt die Organisation der Pflege und die Beantragung der finanzielle Hilfen von der Pflegeversicherung. 

Nicht immer ist der Betroffene in der Lage, selbst zu entscheiden oder zumindest mit Angehörigen gemeinsam Entscheidungen zu treffen. Hat der Pflegebedürftige einen Partner, Eltern oder erwachsene Kinder, übernehmen diese in der Regel automatisch den Großteil der Organisation.

Aber was ist, wenn es keine Person aus diesen Gruppen gibt oder diese nicht in der Lage sind, wichtige Dinge zu organisieren? Was für Aufgaben und Verpflichtungen haben Erwachsene von pflegebedürftigen Geschwistern?

Im Folgenden wollen wir sowohl die gesetzliche Sachlage als auch weitere wichtige Informationen rund um das Thema der Versorgung von pflegebedürftigen Geschwistern erläutern.

Inhalt

Ab wann gelten Geschwister als pflegebedürftig?

Der Begriff der Pflegebedürftigkeit ist gesetzlich fest geregelt. Heutzutage ist er abhängig von der Selbständigkeit von Pflegebedürftigen

Ist Ihre Schwester oder Ihr Bruder bis auf Kleinigkeiten noch sehr selbständig, wird vermutlich keine Pflegebedürftigkeit laut Gesetz vorliegen und kein Pflegegrad zugesprochen.

Laut Paragraph 15 des elften Sozialgesetzbuches (§ 15 SGB XI) ist die Beeinträchtigung der Selbständigkeit und der Fähigkeiten mindestens als “gering” einzustufen, um überhaupt den Pflegegrad 1 zu erhalten. 

Ist einer Ihrer Geschwister beispielsweise zu Hause gestürzt und Sie möchten einen Hausnotruf installieren, reicht das bei sonstiger Gesundheit nicht für die Einstufung in einen Pflegegrad. Die Kosten für den Hausnotruf müssen Sie vermutlich selbst tragen.

Für die Feststellung des Pflegegrades ist von Ihrem Bruder oder Ihrer Schwester ein Antrag bei der zuständigen Pflegeversicherung zu stellen. Diese wird ein sogenannten neues Begutachtungsassessment durch eine:n Mitarbeiter:in des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen veranlassen. Anhand vieler Kriterien aus sechs Lebensbereichen wird der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin den Pflegegrad berechnen.

Stehen Sie Ihrem Bruder oder Ihrer Schwester nahe und wollen zukünftig bei allen Angelegenheiten rund um die Pflege involviert sein , empfehlen wir eine Teilnahme an dem Gutachten-Termin.

Wer ist verantwortlich bei pflegebedürftigen Geschwistern

Zunächst ist es notwendig herauszufinden, ob die pflegebedürftige Schwester oder der pflegebedürftige Bruder im Vorfeld eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung verfasst hat. Möglicherweis besitzt der Betroffene für den Fall seiner Geschäfts- und Einwilligungsunfähigkeit ein Dokument mit Informationen zu einigen Zuständigkeiten und Wünschen. 

Eine Betreuungsverfügung zieht allerdings immer ein Betreuungsverfahren vor dem Betreuungsgericht nach sich. Dasselbe gilt für den Fall, dass es gar keine vorsorgliche schriftliche Regelung für den Verhinderungsfall gibt. 

In einem Betreuungsverfahren werden die Inhalte der Betreuungsverfügung stets vom Betreuungsgericht auf die Wahrung des Wohles des Betroffenen überprüft. Dem Betreuungsgericht obliegt die Aufgabe und die Entscheidung, einen geeigneten Betreuer oder eine Betreuerin zu finden. Der Betreuer oder die Betreuerin hat die Möglichkeit für fest definierte Lebensbereiche Angelegenheiten im Namen des oder der Pflegebedürftigen zu regeln. Zusätzlich kann das Betreuungsgericht Entscheidungen des Betreuers bzw. der Betreuerin überprüfen.

Hat der oder die Pflegebedürftige weder eine Vorsorgevollmacht noch eine Betreuungsverfügung verfasst und ist nicht selbst in der Lage, für sich zu entscheiden, wird das Betreuungsgericht in jedem Fall eingeschaltet. Es ist rein rechtlich nicht möglich, dass direkte Angehörige, wie zum Beispiel Eltern, Großeltern, erwachsenen Kinder oder Geschwistern wichtige Entscheidungen automatisch treffen. Auch wenn das oftmals passiert, wenn das Betreuungsgericht nicht über den Fall informiert ist.

Möchten Sie als Bruder oder Schwester für ein pflegebedürftiges Geschwisterteil als gesetzlicher Vertreter agieren, wird dies dem Betreuungsgericht mitgeteilt. Das Betreuungsgericht wird unter allen in Frage kommenden Nahestehenden den bzw. die für die Betreuung geeignetste:n Betreuer:in auswählen. Das können unter Umständen auch mehrere Betreuer:innen oder auch Personen sein, die nicht mit dem oder der Pflegebedürftigen verwandt sind. 

Das Betreuungsgericht wird auch auf die Familienkonstellation des oder der Pflegebedürftigen achten:

Verheiratete oder in einer Partnerschaft lebende Geschwister

Ist die pflegebedürftige Schwester oder der pflegebedürftige Bruder verheiratet oder lebt in einer Partnerschaft, übernimmt in der Regel der Partner oder die Partnerin die Betreuung (früher auch Vormundschaft). 

Je nach Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen bekommt der rechtliche Betreuer nur gewisse Aufgabenkreise übertragen. Hält das Betreuungsgericht den Lebenspartner der pflegebedürftigen Person für geeignet und äußert der oder die Pflegebedürftige selbst keine Einwände, bestellt das Betreuungsgericht häufig den oder die Lebenspartner:in als Betreuer:in. Das macht insbesondere deshalb Sinn, weil der oder die Lebenspartner:in die Wünsche des oder der Pflegebedürftigen am besten kennt und tagtäglich mit ihm zusammen ist.

Alleinstehende Geschwister

Lebt Ihr pflegebedürftige Bruder oder ihre pflegebedürftige Schwester nicht in einer Partnerschaft, sucht das Betreuungsgericht zunächst unter den nahe:n Verwandte:n eine:n geeignete:n Betreuer:inWenn Sie und Ihre Schwester oder Ihr Bruder sich sehr nahe stehen und Sie für die Aufgaben als Betreuers besser geeignet zu sein, teilen Sie das dem Betreuungsgericht mit. 

Ein:e Betreuer:in bzw. Bevollmächtigte:r ist dabei zunächst ausschließlich der gesetzliche Vertreter für eine:n Pflegebedürftige:n. Das ist nicht mit der Person gleichzusetzen, die die tatsächliche Pflege übernimmt. Natürlich kann zusätzlich zur gesetzlichen Vertretung auch ein Geschwisterteil das andere in häuslicher Umgebung pflegen.

Welche gesetzlichen Vorschriften regeln die Pflege unter Geschwistern?

Es gibt keine gesonderte Gesetzesgrundlage für den Fall, dass unter Geschwistern einer den anderen pflegt. Es gelten dieselben Bestimmungen, wie wenn ein:e andere:r Angehörige:r oder Nahestehende außerhalb der Familie die Pflegetätigkeit in häuslicher Pflege übernimmt.

Je nach Pflegegrad stehen dem oder der Pflegebedürftigen monatliche Zahlungen des sogenannten Pflegegelds zu. Dieser Betrag ist zwar frei zu verwenden, wird aber oft als Aufwandsentschädigung an die Pflegeperson weitergegeben. 

Viele gesetzlich verankerte Regelungen unterstützen die Pflege eines Angehörigen. Übernehmen Sie die Pflege Ihres Bruder oder Ihrer Schwester und beeinflusst das Ihre eigene Erwerbstätigkeit, sind Sie sozial abgesichert

Ab Paragraph 44 ff. des elften Sozialgesetzbuchs (§ 44 ff. SGB XI) finden Sie alle genauen Regelungen. So übernimmt die Pflegeversicherung zum Beispiel Beiträge zu Ihrer Rentenversicherung, wenn Sie Ihre Arbeitszeit auf unter 30 Wochenstunden senken müssen. 

Müssen Sie für die Pflege vorübergehend komplett aus dem Beruf aussteigen, haben Sie nicht nur Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Pflegekasse zahlt obendrein auch die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung für die gesamte Zeit der Pflegetätigkeit.

Außerdem sind Sie im Wohnumfeld und auf dem Hin- und Rückweg kostenlos gesetzlich unfallversichert.

Allen pflegenden Angehörigen stehen zudem kostenlose Pflegekurse zu. Hier lernen Sie genau worauf Sie bei der Pflege Ihres Bruders oder Ihrer Schwester zu achten haben, welche Veränderungen zu beobachten sind und zu welchem Zeitpunkt ein:e Pflegeberater:in zu kontaktieren ist.

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Müssen Geschwister für die Kosten der pflegebedürftigen Geschwister aufkommen?

Hier geht es um die Frage der Unterhaltspflicht unter Geschwistern. Ihr Bruder oder Ihre Schwester wird zum Pflegefall, aber deren eigene Ersparnisse reichen nicht aus, um die Kosten der Pflege zu decken. In diesem Fall sind nach Paragraph 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 1601 BGB) nur Verwandte der geraden Linie unterhaltspflichtig

Zur geraden Verwandtschaftslinie zählen die Eltern und die eigenen Kinder. Geschwister hingegen zählen zur Seitenlinie und sind gegenseitig nicht unterhaltspflichtig. 

Haben Sie und Ihre Geschwister gemeinsames Eigentum, wie zum Beispiel eine Immobilie, holen Sie sich den Rat eines Anwalts ein. Dieser kann Ihnen genau erklären, inwiefern es möglich ist eine Veräußerung der Immobilie anzuordnen, damit Ihr Bruder oder Ihre Schwester die Kosten für die eigene Pflege abdecken kann.

Welche finanziellen Hilfestellungen stehen pflegebedürftigen Geschwistern zu?

In Deutschland gibt es eine gesetzliche Pflicht eine Pflegeversicherung zu haben, die an die gesetzliche oder an die private Krankenkasse angegliedert ist. 

Im Falle einer Pflegebedürftigkeit Ihres Bruders oder Ihrer Schwester können Sie einen formlosen Antrag auf Pflegegrad Erteilung zusenden. Manche Pflegeversicherungen haben Formulare zum Downloaden auf ihrer Webseite. Andere schicken Ihnen ein Formular mit der Post zu. Wobei es keiner besonderen Schriftform bedarf und der Antrag auch telefonisch übermittelt wird. 

Im Anschluss wird sich bei gesetzlich Krankenversicherten ein:e Mitarbeiter:in des Medizinischen Diensts der Krankenkassen (MDK) für einen Besuch anmelden. Bei Privatversicherten übernimmt das die MEDICPROOF. Bei diesem Besuch informiert sich der Gutachter oder die Gutachterin anhand eines Kriterienkatalogs genau über die Einschränkungen und verbleibenden Fähigkeiten. Im Zentrum steht die Frage der Selbständigkeit des oder der Betroffenen. Je nachdem, wie sehr diese beeinflusst ist, ergibt sich der Pflegegrad. Pflegegrade gehen von Pflegegrad 1 für geringfügige Beeinträchtigungen bis Pflegegrad 5 mit schwersten Beeinträchtigungen und besonders intensivem Pflegebedarf. 

Nicht allzu selten kommt es zur Ablehnung eines Pflegegrades. Hier sollten Sie Widerspruch einlegen, falls bei Ihrem Bruder oder Ihrer Schwester nachweislich eine Einschränkung der Selbständigkeit vorliegt.

Je nach Pflegegrad stehen den Pflegebedürftigen verschiedene monatliche, jährliche und einmalige Leistungen zu. Diese steigen mit höheren Pflegegraden an. Alle weiteren Infos dazu finden Sie in unserem Artikel über Pflegegrade.

Reicht das Vermögen Ihres Bruders oder Ihrer Schwester nicht aus, um die über die Leistungen der Pflegeversicherung hinausgehenden Pflegekosten abzudecken, übernimmt das Sozialamt zunächst die Kosten. Im Anschluss wird das Sozialamt aber versuchen, das Geld von den Verwandten der geraden Linie zurückzufordern

Liegt das Bruttojahreseinkommen einer oder mehrerer Verwandter erster Linie über 100.000 Euro, ist oder sind diese zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Bei der Berechnung werden allerdings die individuellen Lebensumstände genau betrachtet und sichergestellt, dass auch den Angehörigen gerader Linie genug Geld zum Leben verbleibt.

Quellen:

Bundesgesundheitsministerium – Pflegeleistungen zum Nachschlagen

Wissen in der Box: Was muss ich bei pflegebedürftigen Geschwistern beachten?

Die Pflegebedürftigkeit einer Person wird von einem Mitarbeiter des medizinischen Dienstes anhand von verschiedenen Parametern eingestuft. 

Verantwortlich sind der bzw. die Partner:in. Wenn die Person alleinstehend ist, sind zunächst die Kinder und danach die nahen Verwandten, also Geschwister, verantwortlich. 

Es gelten dieselben gesetzlichen Regeln, wie wenn Angehörige oder Nahestehende die Person pflegen. 

Da die Geschwister nicht zu den Verwandten der geraden Linie (Eltern und Kinder) zählen, müssen sie nicht für den Unterhalt aufkommen. 

Mit einem formlosen Antrag auf Pflegegrad Erteilung können pflegebedürftige Geschwister finanzielle Unterstützung bekommen.