Pflegehilfsmittel bis 42 € pro Monat*

Pflegehilfsmittel bis
42 € pro Monat*

Kostenlose Pflegehilfsmittel ab Pflegegrad 1

Individuell zusammenstellen
Sie können sich Ihre Pflegebox bedarfsgerecht zusammenstellen.
Sofortversand
Wir versenden direkt,
nachdem Sie bestellt haben.
Wir stellen den Antrag
Wir übernehmen die Antragstellung
bei Ihrer Pflegekasse für Sie.
Flexibel mit Ihrem Kundenkonto
Sie können jederzeit Ihre Box anpassen, Lieferdaten ändern oder pausieren.
Zuzahlung der Pflegekasse
Durch die Zuzahlung der Pflegekasse ist die Pflegebox für Sie kostenfrei.
Qualitätssicherung
Wir bieten Ihnen Qualitätsprodukte, wie Desinfektionsmittel von Schülke.

Diese Produkte können gewählt werden

Als Tochtergesellschaft der Schülke & Mayr GmbH, dem führenden Unternehmen für Infektionsprävention und Hygienelösungen seit 1889, entwickeln unsere Produktmanager stets Pflegeboxen nach höchsten Qualitätsstandards.

Was ist die Pflegebox?

Wir unterstützen Menschen mit einem Pflegegrad und ihre Angehörigen in der häuslichen Pflege und sind Deutschlands führender Komplettservice für die häusliche Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. Pflegebox – Das Original ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Schülke & Mayr GmbH, einem Traditionsunternehmen seit 1889.

Die Pflegebox ist für Sie zu 100% zuzahlungsfrei und umfasst alle zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel der Produktgruppe 54. Jede Person mit einem anerkannten Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 hat gemäß dem Sozialgesetzbuch nach § 40 SGB XI Anspruch auf die Kostenübernahme der benötigten Pflegeprodukte. So haben z.B. Eltern oder Schwiegereltern, die von ihren Angehörigen gepflegt werden, ein Anrecht auf verschiedene Pflegehilfsmittel. Die Pflegebox liefert jeden Monat diese notwendigen Hilfsmittel direkt zu Ihnen nach Hause.

Als Pflegehilfsmittel gelten Produkte wie Einmalhandschuhe, Flächendesinfektion, Händedesinfektion, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen oder ein Mundschutz. Von der Beantragung über die Lieferung bis hin zur Direktabrechnung bei der Pflegekasse übernimmt unser Team alle notwendigen Schritte. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Ihr Anspruch auf die Pflegebox

Anspruch hat jeder pflegebedürftige Person mit anerkanntem Pflegegrad. Die Pflege muss im häuslichen Umfeld und mindestens zu einem Teil durch Angehörige erfolgen.

Die Pflegebox ist zuzahlungsfrei. Die Kosten von bis zu 42 € im Monat werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Wir übernehmen dazu alle Formalitäten.

Die Pflegebox können alle pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 1 beantragen. 

Ganz einfach! Stellen Sie sich Ihre Pflegehilfsmittel bei uns zusammen indem Sie Ihre gewünschten Pflegehilfsmittel auswählen. Wir stellen den Antrag bei Ihrer Pflegekasse und kümmern uns um alle weiteren Formalitäten. 

Nein! Die 42 € für Pflegehilfsmittel kann man sich nicht auszahlen lassen, da es sich um eine zweckgebundene Leistung handelt. 

Pflegehilfsmittel sind Produkte, die die Pflege erleichtern, Beschwerden lindern und eine Erhaltung der Selbstständigkeit ermöglichen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Mundschutz
  • Desinfektionsmittel
  • Einmalhandschuhe

Bestellen Sie Ihre Pflegehilfsmittel über die Pflegebox: versandkosten- und zuzahlungsfrei zu Ihnen nach Hause. Es besteht keine Mindestlaufzeit. Sie können Ihr Pflegepaket jederzeit inhaltlich anpassen, pausieren oder kündigen.

Wir haben einen offiziellen Leistungsvertrag mit dem GKV-Spitzenverband und arbeiten somit mit allen Pflegekassen deutschlandweit zusammen. Egal welcher Pflegekasse Sie angehören, wir beantragen Ihre Pflegehilfsmittel zum Verbrauch für Sie.

Windeln für Erwachsene gehören nicht zu den Pflegehilfsmitteln. Sogenannte Inkontinenzeinlagen gehören der Produktgruppe 15 an und zählen zu den Inkontinenzhilfsmitteln. Für diese ist die Krankenkasse zuständig.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind nicht speziell für Inkontinenz gedacht. Liegt jedoch ein Pflegegrad vor, können die Pflegehilfsmittel zusätzliche Hygiene bei Inkontinenz-Patienten bieten. 

Wir stellen uns vor

Wir sind stolz auf eine hohe Kundenzufriedenheit

Hinweise & Fußnoten:

*Die Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch erfolgt unter der Voraussetzung eines entsprechenden Bedarfs und der Notwendigkeit im Einzelfall. Die Beurteilung des individuellen Bedarfs und der Notwendigkeit erfolgt durch die Pflegekasse gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Ein Anspruch besteht nur, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.