Pflegegrade einfach erklärt – Ihre Vorteile auf einen Blick

Ob plötzlich auftretender Pflegebedarf oder langsam zunehmende Einschränkungen – die Pflegegrade legen den individuellen Unterstützungsbedarf fest und bestimmen, welche Leistungen von der Pflegeversicherung übernommen werden.

Unabhängig vom Pflegegrad steht jedem Pflegebedürftigen ein monatlicher Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro zu – mehr Infos.

Wohnen im Alter

Pflegegrade einfach erklärt – Ihre Vorteile auf einen Blick

Ob plötzlich auftretender Pflegebedarf oder langsam zunehmende Einschränkungen – die Pflegegrade legen den individuellen Unterstützungsbedarf fest und bestimmen, welche Leistungen von der Pflegeversicherung übernommen werden.

Unabhängig vom Pflegegrad steht jedem Pflegebedürftigen ein monatlicher Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro zu – mehr Infos.

Was ist ein Pflegegrad?

Ein Pflegegrad, auch früher bekannt unter Pflegestufe, gibt Auskunft darüber, wie viel Unterstützung eine pflegebedürftige Person im Alltag benötigt, und bildet die Grundlage für Leistungen der Pflegeversicherung. Je höher der Pflegegrad (1 bis 5), desto größer der Hilfebedarf – und desto umfangreicher die Unterstützung. Dazu gehören unter anderem Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, die Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel, ein monatlicher Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro sowie Zuschüsse für Wohnraumanpassungen und Leistungen für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege.

Bei der Einstufung des Pflegegrades bzw. der Pflegestufe werden die sechs zentralen Lebensbereiche Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte bewertet. In jedem dieser Bereiche wird der Grad der Selbstständigkeit erfasst und mit Punkten zwischen null und drei bewertet. Die Gesamtpunktzahl entscheidet über den Pflegegrad – je höher dieser ausfällt, desto umfangreicher sind die Leistungen der Pflegeversicherung.

Pflegegrad 1

12,5 bis 27 Punkte: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 2

27 bis unter 47,5 Punkte: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 3

47,5 bis unter 70 Punkte: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 4

70 bis unter 90 Punkte: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 5

90 bis 100 Punkte: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Pflegegrade 1-5 – Leistungen und Voraussetzungen auf einen Blick

Die Pflegebox für alle Pflegegrade

Die Pflegebox bietet Ihnen eine kostenfreie Versorgung ab Pflegegrad 1 mit allem, was Sie im Pflegealltag brauchen. Ganz ohne Aufwand kommen die benötigten Pflegehilfsmittel jeden Monat direkt zu Ihnen nach Hause.

Die Box enthält essenzielle Produkte wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und Schutzschürzen – ideal für den Alltag in der häuslichen Pflege.

Individuell zusammenstellen
Sie können sich Ihre Pflegebox bedarfsgerecht zusammenstellen.
Sofortversand
Wir versenden direkt,
nachdem Sie bestellt haben.
Wir stellen den Antrag
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bei Ihrer Pflegekasse für Sie.
Flexibel mit Ihrem Kundenkonto
Sie können jederzeit Ihre Box anpassen, Lieferdaten ändern oder pausieren.
Zuzahlung der Pflegekasse
Durch die Zuzahlung der Pflegekasse ist die Pflegebox für Sie kostenfrei.
Qualitätssicherung
Wir bieten Ihnen Qualitätsprodukte, wie Desinfektionsmittel von Schülke.

Hochwertige Pflegehilfsmittel in einer Box

Wissen in der Box: Thema

Geistige und körperliche Beeinträchtigungen sollen gleichwertig behandelt werden. Es geht nicht mehr darum, wie viel Hilfe ein Pflegebedürftiger täglich benötigt, sondern wie selbstständig dieser noch im Alltag ist.

Personen mit ausschließlich körperlichen Beeinträchtigungen werden von der Pflegestufe in den nächst höheren Pflegegrad eingestuft. Personen mit geistigen Einschränkungen werden in den übernächsten Pflegegrad eingestuft.

Es gibt Pflegegrade von 1 bis 5, die anhand des Grades der Selbstständigkeit bestimmt werden. Bei allen Pflegegraden haben Pflegebedürftige Anspruch auf gezielte Unterstützung durch Leistungen wie Pflegehilfsmittel, einen Hausnotruf-Zuschuss oder den Entlastungsbetrag.

Mobilität, kognitive und kom­mu­ni­kative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbst­ver­sor­gung, Umgang mit Erkrankungen und Belastungen sowie soziale Kontakte.

Der Antrag wird bei der Pflegeversicherung gestellt. Die Pflegeversicherung ist der zuständigen Krankenkasse angegliedert.

Der Pflegegrad wird bei der MDK-Begutachtung in sechs Modulen ermittelt. Der Gutachter prüft diese und vergibt Punkte für die einzelnen Teilbereiche.

Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Teilstaionäre Tages- und Nachtpflege, Vollstationäre Pflege sowie den Entlastungsbetrag.

Die Pflegekassen übernehmen für Pflegebedürftige aller Pflegegrade die einmaligen Anschlusskosten für einen Hausnotruf.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sowie einen Wohngruppenzuschlag für ambulante Pflege-WG.

Wir stellen uns vor

Wir sind stolz auf eine hohe Kundenzufriedenheit​