Pflegekasse

Die Pflegekasse – Alles Wissenswerte für Sie im Überblick

Uta Leyke
Uta Leyke

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Die von den Versicherten im Rahmen der Sozialabgaben eingezahlten Beiträge zur Pflegeversicherung sind die Grundlage dafür, dass die Pflegekassen die Pflegeleistungen zahlen können. Diese Art der Vorsorge gewinnt aufgrund des demographischen Wandels an Bedeutung, da die Menschen immer älter werden. Damit steigt auch die Anzahl der Personen, die pflegebedürftig werden und gleichsam sinkt die Zahl derjenigen, die die anfallenden Kosten tragen.

Neben Zahlungen für häusliche und stationäre Pflege, zahlt die Pflegekasse Zuschüsse für Anschaffungen, die durch eine Pflegebedürftigkeit nötig werden.

Inhalt

Über die Pflegekassen

Die Pflegekasse dient als finanzielle Absicherung für pflegebedürftige Personen. Pflegekassen sind den Krankenkassen angegliedert und somit Teil unseres Sozialsystems. Seit dem 01.01.2017 gibt es bei der Pflegekasse im Rahmen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes einige Änderungen.

Seitdem ist in fünf Pflegegraden festgelegt, welche Beeinträchtigungen welchen Pflegegrad nach sich ziehen und zu welchen Leistungen führen. Einen Anspruch auf Pflegeleistungen hat jeder, der Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung und pflegebedürftig ist. Allerdings sind auch Privatversicherte verpflichtet, monatlich Beiträge an eine private Pflegekasse zu zahlen, um im Pflegefall abgesichert zu sein. Im folgenden Artikel erhalten Sie einen Überblick über alle wichtigen Informationen rund um die Pflegekasse.

Die Finanzierung der Pflegekassen

Damit unser Sozialsystem funktioniert, ist die Solidargemeinschaft aller Sozialversicherten gefragt. Die Pflegeversicherung dient zur finanziellen Absicherung im Falle einer Pflegebedürftigkeit. Sie ist Teil der Sozialversicherung und im Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) verankert und geregelt. Gesetzlich Krankenversicherte zahlen die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung als Abgabe auf den Bruttolohn bei der gesetzlichen Pflegekassen ein, die der eigenen Krankenversicherung angeschlossen ist. Für privat Versicherte bestehen entsprechende Bestimmungen: Sie müssen die Pflegeversicherungsbeiträge im Rahmen einer privaten Pflegeversicherung bei einer privaten Pflegekasse entrichten.

Ein wichtiger Unterschied der Pflegeversicherung zur Krankenversicherung ist der, dass hier keine Kostendeckung beabsichtigt ist. Es wird also immer nur ein Teil der durch die Pflege entstehenden Ausgaben erstattet. Das gilt auch für Privatversicherte, da sich die Leistungen an denen der sozialen Pflegekassen anlehnt.  Wollen Sie sich absichern, damit Sie im Pflegefall nicht an Ihre finanziellen Rücklagen gehen müssen, können Sie eine Pflegezusatzversicherung abschließen. Diese zahlen unabhängig von der Pflegekasse im Falle einer Pflegebedürftigkeit die bei Vertragsschluss vereinbarten Leistungen in Abhängigkeit vom festgestellten Pflegegrad. Verschiedene Varianten wie Pflegetagegeldversicherung, Pflegerentenversicherung oder eine reine Pflegekostenversicherung tragen bei Pflegebedürftigkeit zur Entlastung bei.

Die Leistungen der Pflegekassen

Die Pflegekassen sind zu monatlichen Leistungen verpflichtet, sobald bei einem oder einer Versicherten ein Pflegegrad festgestellt wird. Dabei gibt es sowohl monatliche Leistungen als auch Leistungen, die einen jährlichen Bezug oder einmaligen Charakter haben.

Pflegegeld

Das Pflegegeld wird an die Pflegebedürftigen bezahlt, wenn sie im häuslichen Umfeld von Angehörigen oder anderen privaten Betreuern gepflegt werden.

Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen stehen den Pflegebedürftigen monatlich entsprechend ihres Pflegegrads zu. Der Anspruch entsteht, wenn ein Pflegedienst zu Hause die Pflege durchführt. Der Pflegedienst rechnet die entstehenden Kosten direkt mit der Kasse ab.

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen stehen allen zu Hause gepflegten Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 monatlich 125 Euro aus dem Entlastungsbetrag zu. Dieses Geld kann frei verwendet werden um die pflegenden Angehörigen zu entlasten.

Tages- und Nachtpflege, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Zeitweise oder regelmäßige Aufenthalte in Pflegeeinrichtungen wie bei der Tages- und Nachtpflege oder der Verhinderungspflege, wenn die übliche Pflegeperson einmal verhindert ist, gehören ebenso zu den Leistungen der Pflegekassen und können ab Pflegegrad 2 beansprucht werden.

Weiterhin gehören Kosten für eine notwendige Kurzzeitpflege zu den Leistungen der Pflegeversicherung.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Für Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, erstattet die Pflegekasse nach vorheriger Genehmigung monatlich einen Betrag von 40 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Dazu gehören verschiedene Utensilien wie zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen, die den Betroffenen die Pflege erleichtern sollen. Zum Service der Pflegebox gehört es, Ihnen diese Pflegehilfsmittel in frei wählbarer Zusammenstellung bequem und versandkostenfrei nach Hause zu liefern. Zusätzlich übernehmen wir die Abrechnung mit der Pflegekasse für Sie.

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Die Anspruchsberechtigten für Pflegekassenleistungen

Voraussetzung für den Empfang der Pflegekassenleistung ist, dass Erkrankungen vorliegen, die für die Angehörigen der Versicherten mit einem erheblichen Pflegeaufwand verbunden sind.

Nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der jeweiligen Krankenversicherung wird der Pflegegrad festgelegt, wodurch zum Beispiel erstattungsfähige Pflegehilfsmittel in Anspruch genommen werden können. Sollte Ihrer Meinung nach die Einstufung nicht der Einschränkung gemäß vorgenommen werden, können Sie fristgerecht Widerspruch einlegen. Wird diesem nicht stattgegeben, ist der nächste Schritt die Einreichung einer Klage vor dem Sozialgericht, nachdem das Widerspruchsausschussverfahren erfolgt ist. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unserem Artikel Pflegegrad beantragen.

Der Unterschied zwischen privaten und gesetzlichen Pflegekassen

Die Pflegekasse erstattet grundsätzlich nur einen Teil der entstehenden Unkosten. Selbst bei einer privaten Pflegeversicherung werden nur Zuschüsse gezahlt. Die Höhe der Leistungen der privaten Pflegekassen unterscheiden sich nicht von denen der sozialen Pflegekassen.

Wer an einer weitergehenden Abdeckung möglicher Pflegekosten interessiert ist, für den kommt eine Pflegezusatzversicherung in Frage. Verschiedene Varianten wie Pflegetagegeld-Versicherung, Pflege-Rentenversicherung oder eine reine Pflegekosten-Versicherung tragen im Pflegefall zur Entlastung bei.

Kontaktinformationen zu überregionalen Pflegekassen

Möchten Sie mit der für Sie oder eine:n Angehörige:n zuständigen Pflegekasse in Kontakt treten, haben wir im folgenden die Kontaktinformationen der wichtigsten Pflegekassen aufgelistet. Mit einem Klick auf die jeweilige Pflegekasse gelangen Sie zur entsprechenden Website. Nebenstehend finden Sie die Telefonnummern der Pflegekassen.

AOK Pflegekasse: 0800 265 5000

Barmer Pflegekasse: 0800 333 10 10

DAK Pflegekasse: 0 40 325 325 555

Knappschaft Pflegekasse: 08000 200 501

Viactiv Pflegekasse: 0800 222 12 11

IKK Pflegekasse: 0800 455 1111

TK Pflegekasse: 08002858585

KKH Pflegekasse: 0800 55 48 64 05 54

Quellen:

Bundesgesundheitsministerium: Die Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick

Verbraucherzentrale: Diese Leistungen können Sie für die Pflege beantragen

Wissen in der Box: Pflegekasse

Die Pflegekassen bieten je nach festgestelltem Pflegegrad verschiedene monatliche und jährliche Leistungen.

Die Ausgaben der Pflegekassen werden durch die Beiträge der Versicherten gedeckt. Wie die Krankenkassenbeiträge werden die Pflegeversicherungsbeiträge monatlich fällig.

Jeder und jede Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad hat anspruch auf Leistungen der Pflegekassen.

Die Leistungen der privaten Pflegekassen sind an die der sozialen Pflegeversicherung angelehnt und unterscheiden sich somit nicht.