Pflege für Menschen mit Behinderung
Ob jung oder alt – Menschen mit Behinderung sind pflegebedürftig. Pflege betrifft daher nicht nur altersschwache Menschen im Bereich der Alten- und Seniorenpflege. Auch Kinder, die mit Behinderung geboren werden, haben von Geburt an ein Recht auf Pflege. Neben angeborenen Behinderungen gibt es zahlreiche Situationen wie Unfälle oder Erkrankungen, die junge Menschen zum Pflegefall werden lassen.
Eine Pflegebedürftigkeit tritt im Alter gehäuft auf – doch ist es kein Umstand, der ausschließlich alte Menschen betrifft.
Was ist eine Behinderung?
Der Begriff der Behinderung ist schwierig und vor allem nur schwer zu greifen. Eine genaue Definition ist in den meisten Fällen aufgrund der Formulierung sperrig. Wir versuchen uns dem komplexen Thema übersichtlich zu nähern und Definitionen und weitere Graduierungen zu schaffen, welche den Menschen mit Behinderung nahe kommt und einen einfacheren Umgang erlauben.
Je nach verwendeter Quelle wird die Definition einer Behinderung unterschiedlich ausgelegt.
Versuchen wir es mit der folgenden:
Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben der Gesellschaft beeinträchtigt ist.
§2, 1 SGB IX
Der Grad der Behinderung
Als Begriff aus dem deutschen Schwerbehindertenrecht spielt der Grad der Behinderung (GdB) eine wichtige Rolle bei den verschiedenen Einstufungen.
Es handelt sich um einen mathematischen Wert, welcher beim Faktor 20 beginnt und bis maximal 100 reicht. Je nach Schwere der Beeinträchtigung durch die Behinderungen wird somit der Grad eingeteilt. Ab einem GdB von 50 beginnt der Bereich der Schwerbehinderung, welcher in Deutschland einen besonderen Schutz und einer besonderen Förderung bedarf. Aktuell ist davon auszugehen, dass in Deutschland 7,1 Millionen schwerbehinderte Menschen leben, diese also einen Anteil von 8,7 Prozent der Gesamtbevölkerung darstellen.
Welche Formen der Behinderung gibt es?
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen körperlichen, geistigen und psychischen Behinderungen. All diese Behinderungen können einzeln, aber auch gemeinsam auftreten und die Schwere der Behinderungen verändern.
Die Bandbreite reicht von leichten körperlichen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigungen bis zu Behinderungen, welche ein eigenständiges Leben unmöglich werden lassen. Zu den häufigen geistigen Behinderungen gehören verzögerte geistige Entwicklungen, eine verminderte Intelligenz oder auch Sprach- und Lernschwierigkeiten. Körperliche Behinderungen sind beispielsweise Erkrankungen wie Spina bifida oder auch die infantile Zerebralparese oder Multiple Sklerose.
1. Seelische Behinderungen
Eine solche Behinderung bezeichnet eine gravierende und oftmals andauernde Beeinträchtigung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Teilhabe einer Person. Sie muss für Dritte nicht wahrnehmbar sein, da die Intelligenz der Personen von der Behinderung in der Regel nicht betroffen ist. Zu den Anzeichen der seelischen Behinderungen gehören unter anderem Probleme mit der Selbstregulation, der Handlungsplanung, der mangelnden Krankheitseinsicht oder auch der Aufmerksamkeit zählen.
2. Geistige Behinderungen
Als geistige Behinderungen werden alle Einschränkungen kognitiver Natur bezeichnet, eine genaue Definition und Abgrenzung ist allerdings schwierig. Mediziner sprechen meistens von einer Minderung der maximal erreichbaren Intelligenz, allerdings setzen andere Definitionen vor allem auf die Interaktion der Betroffenen mit ihrer Umwelt. Viele geistige Behinderungen sind sehr häufig mit weiteren Besonderheiten wie beispielsweise Autismus, Lernstörungen oder auch Beeinträchtigungen der Sprache verbunden.
3. Körperliche Behinderungen
Körperliche Behinderungen umfassen in der Regel Fehlentwicklungen des Körpers, sodass dieser zu bestimmten Handlungen oder Bewegungen nicht mehr in der Lage ist.
Externe Pflege für Menschen mit Behinderung
Sich selbst um die Pflege eines Familienmitglieds mit Behinderung zu kümmern, ist nicht für alle eine Möglichkeit und kann neben Beruf und Familie zu Doppel- oder Dreifachbelastungen führen. Je nach Grad der Behinderung kann die Pflege für einen Angehörigen sehr umfangreich sein.Falls es innerhalb der Familie niemanden gibt, der die Pflege übernimmt, ist es an der Zeit die Verantwortung an Dritte abzugeben. Dies ist kein leichter Schritt: Den richtigen Pflegedienst ohne Vorkenntnisse in der Pflegebranche zu finden, erschwert die Suche nach einem vertrauenswürdigen Dienst. Um den pflegenden Angehörigen zu helfen, hat der MDK die sogenannte Pflegenote eingeführt. Diese ist für jeden Pflegedienst verpflichtend und bewertet ihn, um die Qualität der Dienste zu gewährleisten und eine Transparenz zu geben. Dies erleichtert die Orientierung und den Vergleich für Angehörige.
- Hauswirtschaftliche Unterstützung
- Begleit- und Fahrdienste
- Mahlzeitendienste
- Betreuung im Studium/ Beruf
- Pflegerische Hilfen
Die richtige Pflegeform für jeden Bedarf
Nach der Wahl eines Pflegedienstes, bleibt noch die Wahl der richtigen Pflegeform. Die verschiedenen Pflegedienste bieten unterschiedliche Leistungen an und sind eine gute Ergänzung oder gar Alternative bei der Pflege von Menschen mit Behinderung. Durch ihre Unterstützung helfen sie pflegebedürftigen Menschen trotz ihrer Einschränkungen ein möglichst selbstbestimmtes und menschenwürdiges Leben zu führen. Durch ihr Angebot und ihre Hilfe nehmen sie zudem den pflegenden Angehörigen Arbeit ab und entlasten diese.Die Dauer des Einsatzes variiert von einigen Stunden am Tag bis zu einer 24-Stunden-Pflege. Vor allem diese Möglichkeiten können Menschen mit Behinderung wahrnehmen:- Eine Möglichkeit ist es Menschen mit Behinderung wochentags unterzubringen und sie am Wochenende zu Hause zu pflegen. So erfahren die Menschen eine umfassende Betreuung in Gesellschaft anderer.
- Behinderte Menschen können tagsüber eine Betreuung in Förderstätten erfahren. In dieser Zeit haben pflegende Angehörige Zeit für Besorgungen oder einen Job neben der Pflege.
- Eine professionelle Betreuung ist auch bei einer Unterbringung im Pflegeheim gegeben, bei der die behinderten Menschen rund um die Uhr betreut werden und in Einzel- oder Mehrbettzimmern wohnen.
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