Häusliche Pflege – Wissenswertes über die Pflege zu Hause
In Deutschland nimmt die Zahl der pflegebedürftigen Menschen weiter zu. Bis zum Jahr 2030 wird die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland voraussichtlich auf 3,6 Millionen ansteigen. Im Jahr 2017 waren rund 35 Prozent der Männer und rund 50 Prozent der Frauen im Alter von 85 bis 89 Jahren pflegebedürftig. Ab 90 Jahren waren sogar rund 60 Prozent der Männer und 75 Prozent der Frauen auf Betreuung angewiesen. Für viele pflegebedürftige Menschen kommt die Pflege in einem Altenheim jedoch nicht in Frage. Stattdessen wünschen sich die Senioren, zu Hause in häuslicher Pflege gepflegt zu werden.
Über die verschiedenen Möglichkeiten der häuslichen Pflege wollen wir Sie im folgenden Artikel genauer informieren.
Was bedeutet häusliche Pflege?
Bei der häusliche Pflege werden pflegebedürftige Menschen vorwiegend in ihrer häuslichen Umgebung versorgt. Die Betreuung und Versorgung des Pflegebedürftigen erfolgt daher überwiegend nicht in stationären Einrichtungen.
Der Pflegebedürftige oder ältere Mensch kann für die Seniorenbetreuung zu Hause wohnen bleiben und verliert somit nicht sein bekanntes Umfeld. Dies ist mehrheitlich von Pflegebedürftigen und älteren Menschen mit gewissem Bedarf an Hilfe gewünscht.
In welchen Fällen kann die Pflege von Angehörige zu Hause stattfinden?
Um finanziell bestmögliche Unterstützung zu erhalten sollten Sie darauf achten, alle Ihnen zustehenden Zuschüsse und Pflegeleistungen durch die Pflegekasse zu beantragen. Dazu ist es zunächst wichtig, für Ihren Angehörigen einen Pflegegrad zu beantragen. Etwaige Ausgaben können mit einem Pflegegrad auch nachwirkend noch verrechnet werden. Weiterhin sollten Sie sich überlegen, ob Sie in Teilzeit arbeiten können oder eine Freistellung am Arbeitsplatz beantragen. Für die Pflege eines Angehörigen stehen verschiedene Wege offen, die finanzielle Einbußen durch die Pflege eines Angehörigen abfedern. Dazu gehören auch Arbeitslosen- und Rentenversicherungszahlungen durch die Pflegekasse.
Die Pflege und Betreuung zu Hause kann sowohl körperlich als auch psychisch sehr fordernd sein. Überlegen Sie sich, ob Sie dieser Herausforderung gewachsen sind. Wichtig ist hierbei sich eine Vorstellung vom Umfang der Pflege zu machen. Auch sollten die notwendigen Pflegetätigkeiten wie z.B. die Hygienepflege des Angehörigen betrachtet und auch die Durchführbarkeit evaluiert werden.
Überlegen Sie, ob Sie Hilfe für die Betreuung Ihres Angehörigen benötigen. Das kann zum Beispiel ein ambulanter Pflegedienst, die Unterbringung in der Tages- oder Nachtpflege oder auch eine rund-um-die-Uhr Betreuung durch einen „24-Stunden“-Pfleger, wie beispielsweise einer ausländischen Pflegekraft sein.
Wenn das häusliche Umfeld Ihres pflegebedürftigen Angehörigen nicht für eine Pflege geeignet ist, können Sie eine Wohnraumanpassung durchführen, die bei anerkanntem Pflegegrad sogar von der Pflegekasse bezuschusst werden kann. Diese ermöglicht das barrierefreie und behindertengerechte Wohnen und erleichtert Ihnen die Pflege.
Weitere Hilfsmittel für die Pflege daheim
Für die Pflege daheim stehen einige nützliche Hilfsmittel zur Verfügung, die das Leben Ihres Angehörigen und Ihnen die Pflege vereinfachen können. Dazu zählen beispielsweise:
- Rollstuhl oder Rollator
- Toilettenstuhl
- Toilettensitzerhöhung
- Treppenlift
- Pflegebett
- Patientenlifter
- Badewannenlift
- Badewannen- oder Duschsitze
Außerdem steht Pflegebedürftigen monatlich ein Betrag von 40 Euro (60 Euro während der Corona-Pandemie) für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu. Das sich Hilfsmittel wir Einmalhandschuhe, Mundschutz, Schutzkittel oder Desinfektionsmittel.
Um sich noch mehr Klarheit über den Umfang der Pflegeleistung machen zu können, gibt es zudem die Möglichkeit, Pflegekurse zu absolvieren. Dadurch wird das genaue Vorgehen bei der Pflege geschult und Sie können vorbereitet in die neue Situation starten.
Wie lässt sich die Pflege daheim organisieren?
Pflege ausschließlich durch Angehörige
Wenn Sie allein für die Betreuung eines Angehörigen zuständig sind, sollten Sie folgender Maßen vorgehen:
- Pflegegrad Ihres Angehörigen bestimmen lassen
- Pflegekurs absolvieren
- Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel besorgen
- Wohnraumanpassung durchführen
- Hausnotruf installieren, falls Sie mal nicht daheim sind
- Eventuell Unterstützung durch weitere Betreuer organisieren
- Vollmacht beantragen, ohne sie kann nicht im Namen der betreuenden Person gehandelt werden. Somit können Sie Auskünfte in Krankenhäusern, bei Ärzten und Banken erhalten.
Pflege durch einen Pflegedienst
Benötigen Sie Hilfe bei der häuslichen Pflege können Sie einen ambulanten Pflegedienst zur Unterstützung engagieren. Dieser kommt je nach Bedarf mehrmals in der Woche oder mehrmals täglich vorbei und kann Sie als pflegenden Angehörigen entlasten. Somit ist es für Sie eventuell möglich, Ihrem Beruf ohne Einschränkungen weiter nachzugehen.
Ein Pflegedienste übernimmt folgende Aufgaben:
- Körperbezogene Pflegemaßnahmen (z.B. Körperpflege, Ernährung)
- Pflegerische Betreuungsmaßnahmen
- Häusliche Krankenpflege (z.B. Medikamentengabe, Verbandswechsel)
- Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen
- Hilfen beim Haushalt (z.B. Kochen oder Reinigung der Wohnung)
Um einen guten Pflegedienst zu finden, können Sie sich die Bewerungen dieser ansehen. Diese sind beispielsweise auf folgenden Webseiten zu finden:
Teilstationäre Pflege
Falls Sie nicht jeden Tag der Woche die Pflege Ihres Angehörigen übernehmen können, können Sie die teilstationäre Pflege, auch als Tages- und Nachtpflege bezeichnet, in Anspruch nehmen. Dabei findet die Betreuung Ihres Angehörigen zeitweise in einer Pflegeeinrichtung statt. Die außerhäusliche Pflege kann sowohl tagsüber als auch nachts erfolgen. Das Angebot können Sie für einige Tage oder Nächte, oder auch für nur einen bestimmten Tag in der Woche annehmen. Dies ermöglicht Ihnen die nötigen Pausen von der pflegerischen Tätigkeit zu erhalten.
Pflege mit Hinzunahme weiterer Betreuungsdienste
Weiterhin gibt es die Möglichkeit einen Besuchsdienst zu engagieren. Dieser ist nicht für pflegerische Tätigkeit zuständig, sondern ermöglicht den soziale Kontakt. Sei es malen, spielen oder singen- je nach Vorlieben des Pflegebedürftogen wird dieser beschäftigt.
Wo kann ich mich über die Aufgaben von häuslicher Pflege informieren?
Informationen über die häusliche Pflege eines Angehörigen erhalten Sie vor allem bei der Pflegekasse sowie durch den Pflegeberater, der Pflegebedürftige und deren Angehörige berät. Außerdem ist es ratsam, einen der Pflegesituation entsprechenden Pflegekurs zu besuchen.
In Deutschland sind sie ein obligatorisches Angebot der Pflegekassen für ehrenamtliche Pfleger und interessierte Personen. Der Rechtsanspruch auf Pflegekurse ist in § 45 des Sozialgesetzbuches (SGB XI) geregelt. Für die Teilnehmer ist die Teilnahme an den Pflegekursen kostenlos.
Welche finanzielle Unterstützung steht Betroffenen bei häuslicher Pflege zu?
Die häusliche Pflege wird vom Gesetzgeber besonders gefördert, da sie hilft, den ohnehin schon bestehenden Pflegenotstand nicht zusätzlich zu verschlimmern. Die Pflegeversicherung unterstützt die Pflege zu Hause durch Familienangehörige und Nachbarn durch finanzielle Anreize. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit.
Es gibt fünf Pflegegrade, wobei erst ab Pflegegrad 2 ein Anspruch auf sämtliche Leistungen besteht. Bei Pflegegrad 1 sind die Einschränkungen noch zu gering und die Leistungen der Pflegekasse beschränken sich auf 125 Euro monatlich sowie die Pflegehilfsmittel.
In den anderen Pflegegraden erhalten Pflegebedürftige von der Pflegekasse Sachleistungen bzw. Geldleistungen.
Pflegesachleistungen
Die Höhe der Pflegesachleistungen für engagierte Pflegedienste in der häuslichen Pflege belaufen sich 2021 monatlich auf folgende Beträge:
Pflegegrad 1: 0 Euro
Pflegegrad 2: 689 Euro
Pflegegrad 3: 1.298 Euro
Pflegegrad 4: 1.612 Euro
Pflegegrad 5: 1.995 Euro
Pflegegeld
Das Pflegegeld, das Pflegebedürftigen in der häuslichen Pflege zur Organisation ihrer Pflege frei zur Verfügung steht, beläuft sich 2021 monatlich auf folgende Beträge:
Pflegegrad 1: 0 Euro
Pflegegrad 2: 316 Euro
Pflegegrad 3: 545 Euro
Pflegegrad 4: 728 Euro
Pflegegrad 5: 901 Euro
Wichtig zu wissen ist auch, dass Angehörige, die mehr als 10 Stunden pro Woche pflegen, automatisch in der Renten- und Unfallversicherung abgesichert sind. Fallen pflegende Angehörige wegen Krankheit oder Urlaub aus, stehen mit der Kurzzeit- und Verhinderungspflege verschiedene Leistungen der Pflegekasse zur Verfügung. So ist Ihr Angehöriger auch gut betreut, wenn Sie einmal ausfallen sollten.
Quellen: