24 Stunden Betreuung
Zuhause ist es bekanntlich am schönsten. Für pflegebedürftige, ältere Menschen, ist der Alltag in den eigenen vier Wänden jedoch schnell eine wahre Herausforderung. Alltägliche Dinge, wie das Einkaufen, Putzen und Anziehen funktionieren dann nicht mehr ohne Hilfe. Dennoch müssen Betroffene nicht immer sofort ins Pflegeheim. Auch Zuhause kann ihnen geholfen werden, beispielsweise im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung.
Was ist eine 24-Stunden-Betreuung?
Unter der 24-Stunden-Betreuung versteht man eine intensive und dauerhafte Betreuung von Pflegebedürftigen in ihrem eigenen Zuhause. Die Hilfskraft lebt dabei in der Regel im selben Haushalt und bietet ihre Unterstützung bei der Körperhygiene, der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung an. Allerdings arbeitet sie nicht tatsächlich 24 Stunden am Stück. Die Bezeichnung „24-Stunden-Betreuung“ meint lediglich, dass rund um die Uhr Rufbereitschaft besteht.Diese Form der Pflege ist eine beliebte Alternative zum Pflegeheim, da die Betroffenen jederzeit Hilfe in Anspruch nehmen können, aber gleichzeitig in ihrem vertrauten Umfeld bleiben. Auf diese Weise bleiben sie in ihrem gewohnten Leben ohne Einschränkungen, während immer jemand da ist.Die 24-Stunden-Betreuung wird häufig auch als 24-Stunden-Pflege bezeichnet. Doch obwohl die Begriffe im alltäglichen Sprachgebrauch synonym verwendet werden, unterscheiden sie sich voneinander.Die 24-Stunden-Pflege wird im Gegensatz zur 24-Stunden-Betreuung nur von ausgebildeten Pflegefachkräften durchgeführt. Sie umfasst pflegerische Leistungen im Rahmen der Intensivpflege, die vor allem beatmungspflichtigen Patienten, Querschnittsgelähmten sowie Patienten mit Tumorerkrankungen zuteil wird. Um die Durchführung der Pflege kümmern sich u.a. ambulante Pflegedienste.Die 24-Stunden-Betreuung hingegen kann auch von Angehörigen, Freunden, Bekannten etc. durchgeführt werden. Hierbei stehen nicht die pflegerischen Leistungen im Fokus, sondern die Unterstützung im Haushalt und bei der Körperhygiene.Welche Leistungen übernimmt die 24-Stunden-Betreuung?
Grundsätzlich knüpft die 24h-Pflege erst da an, wo der Pflegebedürftige tatsächlich Hilfe benötigt. Das heißt: Alle Tätigkeiten, die der Betroffene noch in der Lage ist selbst durchzuführen, werden nicht vom Pflegepersonal übernommen. Auf diese Weise wird die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen weiterhin gefördert.Zu den möglichen Leistungen der 24h-Betreuung gehören:- Grundpflege (z.B. An- und Auskleiden, Mundpflege, Unterstützung beim Toilettengang)
- Hauswirtschaftliche Tätigkeiten (z.B. einkaufen, kochen, Wäsche waschen)
- Aktivierende Pflege (Motivation zum eigenen Handeln/ zur Selbsthilfe)
- Begleitung zu Arzt- und Friseurbesuchen
- Gemeinsame Gespräche und Freizeitaktivitäten (z.B. Spaziergänge, Gesellschaftsspiele, Ausflüge)
Was kostet eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause?
Da die Kosten der 24h-Pflege von mehreren Faktoren abhängen, ist es nicht möglich, einen Pauschalpreis zu nennen. Berechnet werden sie jedoch vor allem auf folgender Basis:- individuelle Pflegesituation und tatsächlicher Pflegeaufwand
- Beschäftigungsverhältnis
- Erfahrung und Qualifikation der Betreuungskraft
- Besondere Wünsche in Hinblick auf die Pflegegestaltung
Wie finde ich eine 24-Stunden-Betreuung?
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, eine Hilfskraft für die 24h-Pflege zu Hause zu engagieren. Grundsätzlich unterscheidet man aber zwischen drei Formen:- Beauftragen von Gewerbetreibenden
- Direkte Einstellung einer 24-Stunden-Pflegekraft
- Entsendemodell/Agenturenmodell
Worauf sollte ich bei der Anstellung einer 24-Stunden-Pflegekraft achten?
Sich um eine pflegebedürftige Person zu kümmern, ist mit viel Verantwortung verbunden. Bei der Anstellung einer Pflegeperson sind daher folgende Dinge zu beachten:- Möglichst einen seriösen Anbieter mit großem Mitarbeiter-Pool und viel Erfahrung wählen
- Detaillierten Kostenvoranschlag beantragen (inkl. Anfahrtskosten, welche Kosten die Krankenkasse/Pflegekasse übernimmt, welche Kosten Sie selbst übernehmen müssen)
- Die konkreten Aufgabenbereiche genau mit der Hilfskraft absprechen und vertraglich regeln
- Beschäftigungsverhältnisse und Arbeitsverträge mit ausländischen Hilfskräften müssen legal sein (A1-Bescheinigung muss vorliegen)
- Wird im Krankheitsfall eine Ersatzkraft zur Verfügung gestellt?
- Wird eine Ersatzkraft zur Verfügung gestellt, falls die derzeitige Pflegeperson nicht zum Patienten „passt“?
- Wie lang ist die Vertragslaufzeit und lässt sich das Verhältnis auch zwischendurch pausieren? (z.B. im Falle eines Reha-Aufenthalts)
- Außerdem müssen der Hilfskraft ein eigenes Zimmer sowie Kost zur Verfügung gestellt werden
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